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Brennpunkte - Gewerkschaft für Tiere

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BRENNPUNKTE 65 ⏐ 2011 5<br />

EDITORAL<br />

schutzes schon allein aufgrund der häufigen Ortswechsel<br />

und der damit verbundenen Transporte<br />

eine besondere Herausforderung darstellt. Kreise<br />

der FDP haben sich bereits zumindest für ein Teilverbot<br />

ausgesprochen. Damit kann die Hoffnung<br />

ausgesprochen werden, dass auch hierzulande<br />

endlich zugunsten der Wildere entschieden wird;<br />

auch wenn verfassungsrechtlich hohe Hürden gesetzt<br />

sind, da es gleichzeig einen Eingriff in<br />

Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit<br />

darstellen wird. Unser Standpunkt war es immer,<br />

dass der im Grundgesetz verankerte Tierschutz<br />

höher zu bewerten ist, als mögliche Einschränkungen<br />

der Berufsausübung, etwa der von Domteuren<br />

bzw. von Eigentumsfreiheit. Schließlich geht es<br />

nicht an, dass jahrzehntelange Versäumnisse über<br />

andere verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte<br />

auf Dauer abgesegnet werden. Jeder, der es<br />

mit Tierschutz ernst meint und die Missstände insbesondere<br />

bei Wanderzirkussen kennt, wird bei<br />

gerechter Abwägung nur im Sinne der Wildere<br />

entscheiden können, da regelmäßig diesen eine<br />

artgerechte Haltung gerade bei Wanderzirkussen<br />

überhaupt gar nicht bereit gestellt werden kann.<br />

Diese <strong>Tiere</strong> verbringen in aller Regel die überwiegende<br />

Zeit in viel zu engen Transportwagen, oder<br />

zu kleinen Gehegen und haben erst gar nicht angemessenen<br />

Auslauf.<br />

Bleibt nur zu hoffen, dass der Bundestag endlich<br />

dem Bundesrat folgt und sich nicht länger zufrieden<br />

gibt mit einem 2008 eingerichteten Zirkuszentralregister,<br />

in dem ohnehin nicht mehr zu finden<br />

ist, als Ort und Zeitpunkt der verschiedenen<br />

Wanderzirkusse, und ob diese die bestehenden<br />

Tierschutzgesetze einhalten.<br />

Ein eng damit verbundener Aspekt ist aber noch<br />

nicht beleuchtet; geschweige denn auch nur ansatzweise<br />

einer Lösung zugeführt worden. Nachdem<br />

jahrzehntelang Wanderzirkusse sich mit Wild-<br />

eren bedienen konnten, wird ein entsprechendes<br />

Verbot für zahlreiche Zirkusbetriebe ein ernsthaes<br />

Problem darstellen. Es steht dann zu befürchten,<br />

dass zahlreiche Wildere auf dem Markt<br />

zum Kauf bzw. zur Abgabe angeboten werden und<br />

sich keine Einrichtung finden lässt, die Wildere<br />

übernehmen und artgerecht halten kann. Dafür<br />

gibt es bundesweit zu wenige Einrichtungen und<br />

die bestehenden Einrichtungen sind in der Regel<br />

hoffnungslos überfüllt.<br />

Zudem muss es sich regelmäßig um Einrichtungen<br />

handeln, die eine spezielle Erlaubnis für die Haltung<br />

einer besmmten Wildergruppe haben. Unser<br />

Gnadenhof in Gut Streiflach ist zugelassen für<br />

die Aufnahme von Haus- und Nutzeren; unser<br />

Gnadenhof in Bad Füssing nur für Braunbären und<br />

Kragenbären. Alle anderen Tierarten bzw. Wildere<br />

können bei uns keine Aufnahme finden, da unsere<br />

Einrichtungen dafür nicht zugelassen sind.<br />

Dies führt unweigerlich zu neuen Herausforderungen.<br />

Ein Lichtblick und Vorbild ist in diesem Zusammenhang<br />

unser Bärengnadenhof in Hart bei Bad Füssing.<br />

Er ist Beispiel für erfolgreich umgesetzten<br />

Tierschutz an Wilderen. Dort können die von uns<br />

zahllos gereeten Braunbären aus Käfighaltung

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