Brennpunkte - Gewerkschaft für Tiere
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BRENNPUNKTE 65 ⏐ 2011 5<br />
EDITORAL<br />
schutzes schon allein aufgrund der häufigen Ortswechsel<br />
und der damit verbundenen Transporte<br />
eine besondere Herausforderung darstellt. Kreise<br />
der FDP haben sich bereits zumindest für ein Teilverbot<br />
ausgesprochen. Damit kann die Hoffnung<br />
ausgesprochen werden, dass auch hierzulande<br />
endlich zugunsten der Wildere entschieden wird;<br />
auch wenn verfassungsrechtlich hohe Hürden gesetzt<br />
sind, da es gleichzeig einen Eingriff in<br />
Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit<br />
darstellen wird. Unser Standpunkt war es immer,<br />
dass der im Grundgesetz verankerte Tierschutz<br />
höher zu bewerten ist, als mögliche Einschränkungen<br />
der Berufsausübung, etwa der von Domteuren<br />
bzw. von Eigentumsfreiheit. Schließlich geht es<br />
nicht an, dass jahrzehntelange Versäumnisse über<br />
andere verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte<br />
auf Dauer abgesegnet werden. Jeder, der es<br />
mit Tierschutz ernst meint und die Missstände insbesondere<br />
bei Wanderzirkussen kennt, wird bei<br />
gerechter Abwägung nur im Sinne der Wildere<br />
entscheiden können, da regelmäßig diesen eine<br />
artgerechte Haltung gerade bei Wanderzirkussen<br />
überhaupt gar nicht bereit gestellt werden kann.<br />
Diese <strong>Tiere</strong> verbringen in aller Regel die überwiegende<br />
Zeit in viel zu engen Transportwagen, oder<br />
zu kleinen Gehegen und haben erst gar nicht angemessenen<br />
Auslauf.<br />
Bleibt nur zu hoffen, dass der Bundestag endlich<br />
dem Bundesrat folgt und sich nicht länger zufrieden<br />
gibt mit einem 2008 eingerichteten Zirkuszentralregister,<br />
in dem ohnehin nicht mehr zu finden<br />
ist, als Ort und Zeitpunkt der verschiedenen<br />
Wanderzirkusse, und ob diese die bestehenden<br />
Tierschutzgesetze einhalten.<br />
Ein eng damit verbundener Aspekt ist aber noch<br />
nicht beleuchtet; geschweige denn auch nur ansatzweise<br />
einer Lösung zugeführt worden. Nachdem<br />
jahrzehntelang Wanderzirkusse sich mit Wild-<br />
eren bedienen konnten, wird ein entsprechendes<br />
Verbot für zahlreiche Zirkusbetriebe ein ernsthaes<br />
Problem darstellen. Es steht dann zu befürchten,<br />
dass zahlreiche Wildere auf dem Markt<br />
zum Kauf bzw. zur Abgabe angeboten werden und<br />
sich keine Einrichtung finden lässt, die Wildere<br />
übernehmen und artgerecht halten kann. Dafür<br />
gibt es bundesweit zu wenige Einrichtungen und<br />
die bestehenden Einrichtungen sind in der Regel<br />
hoffnungslos überfüllt.<br />
Zudem muss es sich regelmäßig um Einrichtungen<br />
handeln, die eine spezielle Erlaubnis für die Haltung<br />
einer besmmten Wildergruppe haben. Unser<br />
Gnadenhof in Gut Streiflach ist zugelassen für<br />
die Aufnahme von Haus- und Nutzeren; unser<br />
Gnadenhof in Bad Füssing nur für Braunbären und<br />
Kragenbären. Alle anderen Tierarten bzw. Wildere<br />
können bei uns keine Aufnahme finden, da unsere<br />
Einrichtungen dafür nicht zugelassen sind.<br />
Dies führt unweigerlich zu neuen Herausforderungen.<br />
Ein Lichtblick und Vorbild ist in diesem Zusammenhang<br />
unser Bärengnadenhof in Hart bei Bad Füssing.<br />
Er ist Beispiel für erfolgreich umgesetzten<br />
Tierschutz an Wilderen. Dort können die von uns<br />
zahllos gereeten Braunbären aus Käfighaltung