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Protokoll 5. Sitzung vom 28. Februar 2012 (pdf, 42.5 KB)

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<strong>28.</strong>02.12 - 55 - A/BübEBei<br />

4. Umgang mit dem Gesetz über Ortsämter und Beiräte durch Senat<br />

und Verwaltung<br />

hier: Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen<br />

Abg. Weigelt erinnert einleitend daran, dass der Ausschuss zu Beginn der neuen<br />

Legislaturperiode beschlossen habe, sich mit den Strategien der Senatsressorts im<br />

Umgang mit dem neuen Beirätegesetz sowie mit Beteiligungsmöglichkeiten zu<br />

befassen, und begrüßt <strong>vom</strong> Ressort Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Herrn<br />

Staatsrat Frehe.<br />

Staatsrat Frehe führt aus, nach den Geschäftsordnungen der senatorischen<br />

Behörden läge die Zuständigkeit für Anfragen der Beiräte bei den Stabsabteilungen -<br />

in seinem Ressort bei Frau Tanja Lohmann und Herrn Thomas Mundl -, sodass<br />

Anregungen und Anfragen aus Beiräte direkt bei der Ressortspitze eingingen.<br />

Wenn eine Teilnahme des Ressorts an Beiratssitzungen gewünscht werde, werde<br />

sie zunächst durch die entsprechenden Fachleute der sechs Sozialzentren gewährleistet.<br />

Das Ressort halte eine regionale Verantwortung für wichtig und unterstütze<br />

stärker eine regionale Zusammenarbeit. Grundsatz sei, nicht nur zielgruppenspezifische<br />

Politik zu betreiben, sondern eine sich an den örtlichen Verhältnissen<br />

orientierende. Bei über diese regionalen Aspekte hinausgehenden Fragen entsende<br />

das Ressort die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fachabteilungen, bei übergeordneten<br />

Fragen wie zum Beispiel die Betreuung der unter Dreijährigen besuche er<br />

als Staatsrat den Beirat.<br />

Konkret sei sein Ressort involviert, wenn Entscheidungen gemäß Paragraf 10 Absatz<br />

2 des Ortsgesetzes über Ortsämter und Beiräte anstünden, die Planungen für Mittel<br />

der Kinder- und Jugendförderung beträfen, insbesondere die Mittel, die über das<br />

Anpassungsprogramm über die Beiräte, über die Controlling-Ausschüsse, gesteuert<br />

würden. Außerdem gehe es um die Planungen für Einrichtung, Fortbestand, Unterhaltung<br />

und Sanierung von öffentlichen Kinderspielplätzen sowie um die öffentliche<br />

Nutzung von Freiflächen der Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen außerhalb<br />

ihrer Betriebszeiten im Einvernehmen mit dem Träger der betroffenen Einrichtung.

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