Mainfrankenmobil 2013 - VVM
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Tickets während der Ausbildungszeit<br />
Gültigkeitsdauer<br />
beliebig viele Fahrten zwischen der<br />
angegebenen Start- und Zielwabe<br />
Für Schüler und Azubis<br />
Wochenkarte<br />
Ausbildung<br />
Monatskarte<br />
Ausbildung<br />
In der Frei<br />
zeiti m<br />
gesamten Netz<br />
unet rwe gs!<br />
Netzkarte<br />
Ausbildung<br />
1 Kalenderwoche 1 Kalendermonat 1 Kalendermonat<br />
So weisen sich Schüler und Azubis aus<br />
Stammkarte<br />
1 Jahr nutzbar<br />
(die Schule oder der<br />
Ausbildungsbetrieb<br />
müssen die Berechtigung<br />
bestätigen)<br />
beliebig viele Fahrten im gesamten <strong>VVM</strong>-<br />
Tarifgebiet;<br />
- gültig Mo-Fr ab 15 Uhr<br />
- in den Ferien ab 9 Uhr<br />
- Sa, So, Feiertags ganztägig<br />
Stammkarte mit Wertmarke<br />
15 €<br />
pro Monat!<br />
Wertmarke<br />
gilt einen Monat<br />
und wird durch<br />
eine neue ersetzt<br />
Wichtig! Für die Gültigkeit<br />
des Fahrscheins<br />
Stammkartennummer<br />
eintragen<br />
Verkaufsstellen<br />
he Seite 19!<br />
sie<br />
Fahrtkosten-Erstattung ab der 11. Klasse (Stand Juli <strong>2013</strong>)<br />
Ab der 11. Klasse haben Schüler und Auszubildende keinen Anspruch<br />
mehr auf kostenlose Beförderung. Für ihre Fahrt zur Schule müssen<br />
sie ihre Fahrkarten selbst kaufen:<br />
<br />
<br />
Gymnasiasten der Oberstufe,<br />
Berufsfachschüler und Wirtschaftsschüler ab Jahrgangsstufe<br />
11 (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform),<br />
<br />
<br />
<br />
Fachoberschüler,<br />
Berufsoberschüler,<br />
Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und<br />
staatlich anerkannten privaten Berufsschulen<br />
Sie können jedoch am Ende des Schuljahres einen Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung<br />
stellen (spätestens zum 31. Oktober nach Ende des<br />
Schuljahres), wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt wurden.<br />
Voraussetzungen<br />
Schüler ab der 11. Klasse (oder an Berufsschulen mit Teilzeitunterricht)<br />
<br />
<br />
Schüler, deren Schulweg über 3 km liegt und<br />
Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen<br />
Ausnahmen: Tagesheim, Bekenntnisschule, nichtkoedukative<br />
Schule<br />
Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Erstattungsanspruch<br />
zu haben.<br />
Eigenbeteiligung (Familienbelastungsgrenze)<br />
Bei den Gesamtkosten ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von<br />
420,- € pro Schuljahr von der Familie selbst zu tragen. Dieser Betrag<br />
gilt ab dem Schuljahr 2012/<strong>2013</strong>.<br />
Vollständige Fahrtkosten-Erstattung<br />
Die Eigenbeteiligung fällt nur dann weg, wenn<br />
im August vor Schulbeginn für mindestens drei Kinder<br />
Kindergeld bezogen wird,<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch<br />
(SGB XII), Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld<br />
nach dem SGB II bezogen wird oder<br />
eine dauernde körperliche Schwerbehinderung vorliegt.<br />
Antrag<br />
Schüler, die diese drei Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen demnach<br />
ihre Fahrkarten (Schülermonats- bzw. Schülerwochenkarten,<br />
Tageskarten oder 6er-Karten) selbst kaufen, sammeln und am Schuljahresende<br />
die Gesamtkosten der Fahrkarten ermitteln.<br />
Übersteigen die Gesamtkosten die Eigenbeteiligung von 420,- €, so<br />
kann ein Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung gestellt werden.<br />
Die gesammelten Originalfahrkarten müssen eingeklebt und<br />
bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlussfrist!)<br />
bei der NWM , dem Landratsamt Kitzingen oder<br />
dem Landratsamt Main-Spessart eingereicht werden.<br />
Es kann immer nur der günstigste Tarif erstattet werden.<br />
Daher müssen die günstigsten Fahrkarten des betreffenden<br />
Verkehrsunternehmens (<strong>VVM</strong>, DB, OVF,....) gekauft werden.<br />
Abhängig von den Schulzeiten kommen verschiedene Fahrkarten<br />
in Frage (z.B. Schüler-Monatskarten, Schüler-Wochenkarten,<br />
Tageskarten, 6er-Karten oder Einzelfahrscheine).<br />
Achten Sie bitte auf vollständig ausgefüllte, unterschriebene,<br />
gut lesbare Anträge und legen Sie die geforderten Bestätigungen<br />
bei.<br />
Auf allen Formularen ist eine Bestätigung der Schule und<br />
eine Angabe der Fehltage unbedingt notwendig.<br />
Die Kosten für private Verkehrsmittel können nur übernommen<br />
werden, wenn ein entsprechender Antrag rechtzeitig<br />
zu Schuljahresbeginn gestellt und genehmigt wurde.<br />
Informationen und Vordrucke erhalten Sie:<br />
Schnell und bequem<br />
online herunterladen!<br />
www.vvm-info.de: Fahrkarten - Antragsformulare<br />
bei der NWM (Nahverkehr Würzburg-Mainfranken GmbH)<br />
Theresienstr. 6 - 8, 97070 Würzburg,<br />
Telefon: 0931- 452 80 - 0, E-mail: post@nwm-info.de<br />
beim Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 24,<br />
Frau Flößer, Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen,<br />
Telefon: 09321 - 928 - 2407,<br />
E-mail: martina.floesser@kitzingen.de<br />
beim Landratsamt Main-Spessart, Sachgebiet 13,<br />
Frau Marx; Marktplatz 8, 97753 Karlstadt,<br />
Telefon: 09353 - 793 - 1107, E-mail: ulrike.marx@lramsp.de<br />
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