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Mainfrankenmobil 2013 - VVM

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Tickets während der Ausbildungszeit<br />

Gültigkeitsdauer<br />

beliebig viele Fahrten zwischen der<br />

angegebenen Start- und Zielwabe<br />

Für Schüler und Azubis<br />

Wochenkarte<br />

Ausbildung<br />

Monatskarte<br />

Ausbildung<br />

In der Frei<br />

zeiti m<br />

gesamten Netz<br />

unet rwe gs!<br />

Netzkarte<br />

Ausbildung<br />

1 Kalenderwoche 1 Kalendermonat 1 Kalendermonat<br />

So weisen sich Schüler und Azubis aus<br />

Stammkarte<br />

1 Jahr nutzbar<br />

(die Schule oder der<br />

Ausbildungsbetrieb<br />

müssen die Berechtigung<br />

bestätigen)<br />

beliebig viele Fahrten im gesamten <strong>VVM</strong>-<br />

Tarifgebiet;<br />

- gültig Mo-Fr ab 15 Uhr<br />

- in den Ferien ab 9 Uhr<br />

- Sa, So, Feiertags ganztägig<br />

Stammkarte mit Wertmarke<br />

15 €<br />

pro Monat!<br />

Wertmarke<br />

gilt einen Monat<br />

und wird durch<br />

eine neue ersetzt<br />

Wichtig! Für die Gültigkeit<br />

des Fahrscheins<br />

Stammkartennummer<br />

eintragen<br />

Verkaufsstellen<br />

he Seite 19!<br />

sie<br />

Fahrtkosten-Erstattung ab der 11. Klasse (Stand Juli <strong>2013</strong>)<br />

Ab der 11. Klasse haben Schüler und Auszubildende keinen Anspruch<br />

mehr auf kostenlose Beförderung. Für ihre Fahrt zur Schule müssen<br />

sie ihre Fahrkarten selbst kaufen:<br />

<br />

<br />

Gymnasiasten der Oberstufe,<br />

Berufsfachschüler und Wirtschaftsschüler ab Jahrgangsstufe<br />

11 (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform),<br />

<br />

<br />

<br />

Fachoberschüler,<br />

Berufsoberschüler,<br />

Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und<br />

staatlich anerkannten privaten Berufsschulen<br />

Sie können jedoch am Ende des Schuljahres einen Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung<br />

stellen (spätestens zum 31. Oktober nach Ende des<br />

Schuljahres), wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt wurden.<br />

Voraussetzungen<br />

Schüler ab der 11. Klasse (oder an Berufsschulen mit Teilzeitunterricht)<br />

<br />

<br />

Schüler, deren Schulweg über 3 km liegt und<br />

Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen<br />

Ausnahmen: Tagesheim, Bekenntnisschule, nichtkoedukative<br />

Schule<br />

Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Erstattungsanspruch<br />

zu haben.<br />

Eigenbeteiligung (Familienbelastungsgrenze)<br />

Bei den Gesamtkosten ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von<br />

420,- € pro Schuljahr von der Familie selbst zu tragen. Dieser Betrag<br />

gilt ab dem Schuljahr 2012/<strong>2013</strong>.<br />

Vollständige Fahrtkosten-Erstattung<br />

Die Eigenbeteiligung fällt nur dann weg, wenn<br />

im August vor Schulbeginn für mindestens drei Kinder<br />

Kindergeld bezogen wird,<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch<br />

(SGB XII), Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld<br />

nach dem SGB II bezogen wird oder<br />

eine dauernde körperliche Schwerbehinderung vorliegt.<br />

Antrag<br />

Schüler, die diese drei Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen demnach<br />

ihre Fahrkarten (Schülermonats- bzw. Schülerwochenkarten,<br />

Tageskarten oder 6er-Karten) selbst kaufen, sammeln und am Schuljahresende<br />

die Gesamtkosten der Fahrkarten ermitteln.<br />

Übersteigen die Gesamtkosten die Eigenbeteiligung von 420,- €, so<br />

kann ein Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung gestellt werden.<br />

Die gesammelten Originalfahrkarten müssen eingeklebt und<br />

bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlussfrist!)<br />

bei der NWM , dem Landratsamt Kitzingen oder<br />

dem Landratsamt Main-Spessart eingereicht werden.<br />

Es kann immer nur der günstigste Tarif erstattet werden.<br />

Daher müssen die günstigsten Fahrkarten des betreffenden<br />

Verkehrsunternehmens (<strong>VVM</strong>, DB, OVF,....) gekauft werden.<br />

Abhängig von den Schulzeiten kommen verschiedene Fahrkarten<br />

in Frage (z.B. Schüler-Monatskarten, Schüler-Wochenkarten,<br />

Tageskarten, 6er-Karten oder Einzelfahrscheine).<br />

Achten Sie bitte auf vollständig ausgefüllte, unterschriebene,<br />

gut lesbare Anträge und legen Sie die geforderten Bestätigungen<br />

bei.<br />

Auf allen Formularen ist eine Bestätigung der Schule und<br />

eine Angabe der Fehltage unbedingt notwendig.<br />

Die Kosten für private Verkehrsmittel können nur übernommen<br />

werden, wenn ein entsprechender Antrag rechtzeitig<br />

zu Schuljahresbeginn gestellt und genehmigt wurde.<br />

Informationen und Vordrucke erhalten Sie:<br />

Schnell und bequem<br />

online herunterladen!<br />

www.vvm-info.de: Fahrkarten - Antragsformulare<br />

bei der NWM (Nahverkehr Würzburg-Mainfranken GmbH)<br />

Theresienstr. 6 - 8, 97070 Würzburg,<br />

Telefon: 0931- 452 80 - 0, E-mail: post@nwm-info.de<br />

beim Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 24,<br />

Frau Flößer, Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen,<br />

Telefon: 09321 - 928 - 2407,<br />

E-mail: martina.floesser@kitzingen.de<br />

beim Landratsamt Main-Spessart, Sachgebiet 13,<br />

Frau Marx; Marktplatz 8, 97753 Karlstadt,<br />

Telefon: 09353 - 793 - 1107, E-mail: ulrike.marx@lramsp.de<br />

21 Mainfranken mobil <strong>2013</strong>

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