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Burgenland Tourismus<br />

Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen<br />

<strong>ERLÄUTERUNGEN</strong> <strong>ZUM</strong> <strong>TEILNAHMEANTRAG</strong><br />

für den<br />

Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von<br />

Kommunikationsdienstleistungen<br />

Auftraggeber: Burgenland Tourismus<br />

Johann Permayer-Straße 13<br />

7000 Eisenstadt<br />

Kontaktperson: Rechtsanwalt MMag. Dr. Claus Casati<br />

Mariahilferstraße 1b/17<br />

A- 1060 Wien<br />

Tel: + 43 (1) 5811740<br />

Fax: + 43 (1) 5811740-12<br />

e-mail: office@casati.at<br />

Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung<br />

im Oberschwellenbereich gemäß Bundesvergabegesetz 2006<br />

iVm Burgenländischen Vergaberechtsschutzgesetz<br />

Einreichfrist Teilnahmeantrag: bis spätestens 24.1.2012, 10.00 Uhr,<br />

physisch einlang<strong>end</strong> bei Kontaktperson<br />

(nicht per Telefax oder E-Mail)


Burgenland Tourismus<br />

Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen<br />

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

1 Ziel, Hintergrund und Leistungsgegenstand........................................................................................ 3<br />

1.1 Hintergrund des Vergabeverfahrens ...................................................................................... 3<br />

1.2 Ziel des Verhandlungsverfahrens........................................................................................... 3<br />

1.3. Leistungsgegenstand.............................................................................................................. 5<br />

1.4. Option auf Vertragsverlängerung........................................................................................... 5<br />

1.5. Werknutzungsrechte .............................................................................................................. 6<br />

1.6. Leistungsort............................................................................................................................ 6<br />

1.7. Teilvergabe / Teilangebote 6<br />

1.8. Vertragsdauer 7<br />

1.9. Alternativangebote und Änderungsangebote 7<br />

2. Allgemeines zum Vergabeverfahren ............................................................................................ 7<br />

2.1. Gesetzliche Grundlagen und gewähltes Verfahren................................................................ 7<br />

2.2. Teilnahmeunterlagen............................................................................................................. 7<br />

2.3. Abholung der Teilnahmeunterlagen, Anfragen und Auskünfte............................................ 8<br />

2.4. Bekanntgabe allfälliger Berichtigungen und allfälliger Streitigkeiten bezüglich des<br />

Vergabeverfahrens.............................................................................................................................. 9<br />

2.5. Öffnung der Teilnahmeunterlagen......................................................................................... 9<br />

2.6. Besondere Pflichten Bewerber/Bieter.................................................................................... 9<br />

2.7. Bewerber-/Bietergemeinschaften......................................................................................... 10<br />

2.8. Subunternehmer, verbundene Unternehmen, Berufung auf sonstige Dritte und Weitergabe<br />

des Auftrags ...................................................................................................................................... 10<br />

2.9. Vollständigkeit..................................................................................................................... 11<br />

2.10. Kosten für Erstellung der Teilnahmeunterlagen/Angebote.................................................. 11<br />

2.11. Hinweise für das fortgesetzte Vergabe-/Verhandlungsverfahren/Shortlisting..................... 11<br />

2.12. Widerruf............................................................................................................................... 12<br />

3. Bewerber..................................................................................................................................... 12<br />

3.1 Berufliche Zuverlässigkeit, Befugnis, Rechtsfähigkeit, Mindestkriterien, 11<br />

Leistungsfähigkeit<br />

3.2 Vorzuleg<strong>end</strong>e Nachweise/ Erfüllung Mindest- und Auswahlkriterien ................................ 14<br />

3.2.1 Rechtsfähigkeit.............................................................................................................. 15<br />

3.2.2 Befugnis......................................................................................................................... 15<br />

3.2.3 Zuverlässigkeit .............................................................................................................. 15<br />

3.2.4 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit................................................................................ 16<br />

3.2.5 Referenzprojekte Bewerber........................................................................................... 16<br />

3.2.6 Kompetenz Schlüsselpersonen ...................................................................................... 16<br />

3.3 Auswahlkriterien.................................................................................................................. 17<br />

3.3.1 Referenzen Bewerber .................................................................................................... 16<br />

3.3.2 Referenzen Schlüsselperson .......................................................................................... 16<br />

3.3.3 Bewertungsmodus ......................................................................................................... 17<br />

3.4 Auftragnehmerkataster Österreich ....................................................................................... 19<br />

4. Termine....................................................................................................................................... 18<br />

5. Checkliste ................................................................................................................................... 21<br />

6. Anhang ....................................................................................................................................... 22


Burgenland Tourismus<br />

Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen<br />

1. Ziel, Hintergrund und Leistungsgegenstand<br />

1.1 Hintergrund des Vergabeverfahrens<br />

Burgenland Tourismus ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, dem die örtlichen<br />

Tourismusverbände und die Regionalverbände als Pflichtmitglieder angehören (§ 17<br />

Burgenländisches Tourismusgesetz 1992 LGBL Nr. 36/1992 idF LGBl Nr. 10/2010). Die<br />

Budgetdotierung des Burgenland Tourismus erfolgt durch ordentliche Mittel (Landesmittel)<br />

und außerordentliche Mittel (zum Beispiel EU-Fördergelder). Die Hauptaufgaben des<br />

Burgenland Tourismus liegen in der Vorgabe der strategischen Ausrichtung, der<br />

Markenführung, der Angebotsentwicklung sowie in der Bewerbung und der Vermarktung des<br />

touristischen Burgenlandes. Das jährliche Budgetvolumen für Agenturleistungen inkl.<br />

Schaltvolumen beträgt rund EUR 400.000,-- bis EUR 500.000,-- (exkl. USt), wobei<br />

Sonderdotierungen zu einer (maßgeblichen) Erhöhung dieses Betrages beitragen können. Die<br />

Beauftragung der Agentur erfolgt auf Basis einer so genannten Rahmenvereinbarung mit<br />

einem Unternehmen gemäß § 25 Abs 7 BVergG. Die Rahmenvereinbarung soll nur mit einem<br />

Unternehmer abgeschlossen werden; und zwar mit dem Bestbieter nach diesem<br />

Vergabeverfahren.<br />

Die Beauftragung auf Basis der Rahmenvereinbarung erfolgt ausschließlich an den<br />

Unternehmer mit dem die Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird. Der Auftrag /<br />

Beauftragung auf Basis der Rahmenvereinbarung ist aber unverbindlich! Der Auftraggeber<br />

sichert dem Auftragnehmer weder Exklusivität für die ausgeschriebenen Leistungen noch den<br />

Abruf von bestimmter Leistungsvolumina zu. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt auch<br />

Drittfirmen mit gegenständlichen Leistungen zu beauftragen.<br />

1.2. Ziel des Verhandlungsverfahrens<br />

Ziel des Verhandlungsverfahrens ist die Vergabe einer mehrjährigen Agentur –<br />

Rahmenvereinbarung mit Burgenland Tourismus, welche die Erbringung einer Reihe von<br />

Kommunikationsdienstleistungen für die Urlaubsdestination Burgenland zum Gegenstand<br />

hat.<br />

1.3. Leistungsgegenstand<br />

a) Marktpositionierung des Tourismus im Burgenland


Burgenland Tourismus<br />

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Von 2004 bis 2010 konnte die Wahrnehmung des Burgenlands als Urlaubsdestination<br />

insgesamt verbessert werden, insbesondere im Kultur- und Gesundheitsbereich. Durch<br />

die Definition von Angebotssäulen ist eine erste Aufwertung von Themen generell und<br />

insbesondere der fünf prioritären Themen gelungen. Die Schaffung von neuen<br />

Leitbetrieben, wie Thermen und qualitativ hochwertiger Beherbergungsstruktur wurde<br />

erfolgreich vorangetrieben. Einige Werbematerialien und Vertriebsinstrumenten (wie<br />

die Neusiedlersee-Card) wird eine mittel- bis langfristige gute Wirksamkeit<br />

beschieden. Durch die Unterstützung von Großveranstaltungen konnte eine verstärkte<br />

Wahrnehmung des Burgenlands als Urlaubs- und Ausflugsziel unterstützt werden. Der<br />

Ausbau von touristischer Infrastruktur wurde fortgesetzt und die Schaffung von<br />

grenzüberschreit<strong>end</strong>en Strukturen wurde begonnen. Das Markenelement "pannonisch"<br />

wurde samt pass<strong>end</strong>er Marken- und Bilddefinition teilweise platziert, je nach Thema<br />

aber nur mehr oder weniger kontinuierlich verfolgt.<br />

b) Strategische Ziele 2011-2015<br />

Die Urlausbsdestination Burgenland soll auf den wichtigsten Herkunftsmärkten ein<br />

unverwechselbares Profil bekommen, das für Urlauber, Kurzurlauber und Tagesgäste<br />

gleichermaßen attraktiv ist. Die begonnene Ausrichtung des Angebots entlang der fünf<br />

Themensäulen Wein & Kulinarik, Natur, Gesundheit, Kultur und Sport soll dazu<br />

weiter verfolgt und stärker professionalisiert werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu<br />

verbessern sollen Informationen über das Angebot leichter zugänglich gemacht<br />

werden und diese leichter gebucht werden können. Zudem soll auch der Bevölkerung<br />

der Beitrag des freizeittouristischen Angebots zur Steigerung der Lebensqualität näher<br />

gebracht werden. Im Jahr 2015 soll das Burgenland eine weithin bekannte touristische<br />

Marke bieten, deren dynamische Inhalte noch stärker als heute emotionalisieren – und<br />

zwar als ein erlebenswertes Stück Österreich, dessen Reiz sich klar vom alpinen<br />

Angebot (Stichwort: Land der Sonne) unterscheidet und so intensive Wohlfühl-<br />

Assoziationen und Urlaubswünsche bewirkt.<br />

c) Kommunikationsleistung<br />

Die vom Auftragnehmer zu erbring<strong>end</strong>e Leistungen umfassen im Wesentlichen:<br />

- Klassische Werbung (Schwerpunkt Print)<br />

− nicht-klassische Werbemittel (Prospekte, etc.)<br />

− „Aktionen“ im Bereich Below-the-line<br />

− Corporate Design<br />

− Messeauftritte<br />

− Events<br />

− Direkt Marketing<br />

− Sponsoring<br />

− Merchandising


Burgenland Tourismus<br />

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− Markenführung und Weiterentwicklung<br />

− Produkt- / Angebotsentwicklung<br />

− Wirtschaftskooperationen / Co-Marketing<br />

Die kommunikative Umsetzung des Logos ("Burgenland - Sonne") soll im Corporate<br />

Design des Auftraggebers erhalten bleiben.<br />

1.4. Option auf Vertragsverlängerung<br />

Es besteht die vergaberechtliche Option auf dreimalige Vertragsverlängerung von je einem<br />

Jahr.<br />

Der Auftraggeber kann diese Option durch einseitige, an den Auftragnehmer gerichtete<br />

schriftliche Erklärung ausschließen. Der Auftragnehmer hat auf den Abruf einer Option keinen<br />

Rechtsanspruch und kann bei Nichtabruf keine Ansprüche gelt<strong>end</strong> machen.<br />

1.5. Werknutzungsrechte<br />

Der Auftraggeber erwirbt alle Verwertungsrechte an Ausarbeitungen der Agentur oder Teile<br />

davon, insbesondere auch ein ausschließliches örtlich unbeschränktes Werknutzungsrecht für<br />

jede Verwertungsform (zB Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, insbesondere in<br />

allen Medien und im Internet), für die Dauer bis zum Ablauf eines ganzen weiteren Jahres, das<br />

auf das Ende der Rahmenvereinbarung folgt (wenn keine Vertragsverlängerung erfolgt bis<br />

31.12.2016; bei Vertragsverlängerung entsprech<strong>end</strong> länger!). Das Entgelt für diese<br />

Werknutzungsrechte ist mit dem Agenturentgelt abgegolten.<br />

1.6. Leistungsort<br />

Die Leistung bezieht sich auf das Burgenland. Konzeptive Leistungen können zwar überall<br />

erstellt werden; zu übergeben sind sie in Eisenstadt. Besprechungen finden in Eisenstadt statt<br />

und sind mit dem Entgelt abgegolten.<br />

1.7. Teilvergabe /Teilangebote<br />

Eine Teilvergabe ist ausgeschlossen. Teilangebote sind nicht vorgesehen.<br />

Es wird nur mit einem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen.


Burgenland Tourismus<br />

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1.8. Vertragsdauer<br />

Der Vertrag wird von Auftragserteilung bis 31.12.2015 abgeschlossen. Unter Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist von drei Monaten ist sowohl für Auftragnehmer als auch für Auftraggeber<br />

eine Kündigung zum Ende eines jeden Vertragsjahres möglich.<br />

1.9. Alternativangebote und Änderungsangebote<br />

Alternativangebote und Änderungsangebote sind unzulässig. Alle wesentlichen<br />

Vertragsbedingungen werden im Verhandlungsverfahren soweit konkretisiert, dass davon im<br />

Rahmen des „last and best offers“ (kurz: LBO) nicht mehr abgewichen werden darf.


Burgenland Tourismus<br />

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2. Allgemeines zum Vergabeverfahren<br />

2.1. Gesetzliche Grundlagen und gewähltes Verfahren<br />

Das gegenständliche Verhandlungsverfahren ist ein Verfahren gemäß dem<br />

Bundesvergabegesetz (BVergG 2006) im Oberschwellenbereich. Es wird ein<br />

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung durchgeführt.<br />

Für ein allfälliges Nachprüfungsverfahren findet das Burgenländisches<br />

Vergaberechtsschutzgesetz (LGBl 66/2006 idF LGBl. Nr. 20/2010) Anw<strong>end</strong>ung. Die zur<br />

Nachprüfung zuständige Kontrollbehörde ist der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland,<br />

7000 Eisenstadt, Europaplatz 1.<br />

2.2. Teilnahmeunterlagen<br />

Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus dem rechtsverbindlich zu unterfertig<strong>end</strong>en<br />

Teilnahmeantrag (Anhang ./A), den angeforderten Erklärungen (Anhang ./B und ./C),<br />

Nachweisen und sonstigen (freiwillig vorzuleg<strong>end</strong>en) Unterlagen.<br />

Die Bewerber haben die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt in einem verschlossenen<br />

Kuvert/Paket mit gut sichtbarerer Aufschrift "Teilnahmeantrag Abschluss einer Agentur –<br />

Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen" an die<br />

Kontaktperson, zu übermitteln oder bei dieser direkt abzugeben. Die Teilnahmeunterlagen<br />

haben bis spätestens zum 24.1.2012, 10.00 Uhr, einzulangen. Die Übermittlung der<br />

Teilnahmeunterlagen/Angebote per E-Mail bzw. Telefax ist ausgeschlossen.<br />

Das Risiko der Beschädigung oder des verspäteten Einlangens der Teilnahmeunterlagen bzw.<br />

der Angebote trägt der Bewerber. Das Risiko der irrtümlichen Öffnung der<br />

Teilnahmeunterlagen bzw. Angebote trägt der Bewerber, wenn der<br />

Teilnahmeantrag/Projektunterlagen nicht mit der in diesem Absatz bzw. in der Aufforderung<br />

zur Einreichung der Angebote geforderten Aufschrift versehen ist. Das Risiko des<br />

Nichteinlangens oder des verspäteten Einlangens von falsch adressierten Teilnahmeunterlagen<br />

bzw. Angeboten bei der vergeb<strong>end</strong>en Stelle, trägt ebenfalls der Bewerber.<br />

Textänderungen, Streichungen oder Radierungen in den Vorgaben des Teilnahmeantrages, der<br />

Erklärungen und der Projektunterlagen sind unzulässig.<br />

Streichungen oder Radierungen in den Angaben des Bewerbers sind unzulässig, soweit sie<br />

nicht einer dem Teilnahmeantrag angeschlossenen Korrekturliste eingetragen und<br />

rechtsverbindlich unterfertigt sind.


Burgenland Tourismus<br />

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Die Bewerber stellen sicher, dass sie keine widersprech<strong>end</strong>en Erklärungen abgeben. Wenn ein<br />

Bewerber widersprech<strong>end</strong>e Erklärungen abgibt, gilt diese Erklärung als nicht abgegeben, was<br />

zur Folge haben kann, dass der Teilnahmeantrag oder die Projektunterlagen wegen<br />

Unvollständigkeit ausgeschieden werden.<br />

Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Die<br />

Bewerber/Bieter haben die Teilnahmeunterlagen/Angebote in deutscher Sprache zu verfassen.<br />

Von den Bewerbern eingeforderte Nachweise, die in einer anderen Sprache verfasst sind,<br />

bedürfen einer beglaubigten Übersetzung. Alternativ zur beglaubigten Übersetzung genügt<br />

eine "einfache" Übersetzung, verbunden mit der eidesstättigen Erklärung des Bewerbers, dass<br />

die Übersetzungen richtig sind.<br />

Geldbeträge (Angebotspreise, Umsatzzahlen, Auftragswerte und Referenzaufträge) sind in<br />

Euro anzugeben. Soweit Geldbeträge in einer anderen Währung angegeben sind, bedarf es<br />

diesbezüglich einer Ergänzung um Euro-Werte.<br />

2.3. Abholung der Teilnahmeunterlagen, Anfragen und Auskünfte<br />

Die Teilnahmeunterlagen können ab sofort bis zum Ende der Frist für die Abgabe der<br />

Teilnahmeunterlagen unter www.auftrag.at (registrierungspflichtig aber kostenlos) sowie ab<br />

9.1.2012 bei der Kontaktperson (Kanzlei Casati Mariahilferstraße 1b/17, 1060 Wien)<br />

angefordert werden. Die Unterlagen werden jeweils per E-Mail übermittelt. Weiters ist ein<br />

Download der Unterlagen ab 9.1.2012 unter www.burgenland.info/ausschreibung möglich.<br />

Die Behebung der Teilnahmeunterlagen ist für die Teilnahme am gegenständlichen<br />

Vergabeverfahren nicht verpflicht<strong>end</strong>.<br />

Solange aber die Teilnahmeunterlagen vom interessierten Bewerber nicht behoben werden,<br />

können seine Anfragen nicht beantwortet, allgemeine Auskünfte nicht erteilt und allfällige<br />

Änderungen der Teilnahmeunterlagen nicht persönlich mitgeteilt werden.<br />

Ein interessierter Bewerber, der Teilnahmeunterlagen behoben hat, kann bis 19.1.2012, 19.00<br />

Uhr, (einlang<strong>end</strong> bei der Kontaktadresse), Anfragen hinsichtlich der Teilnahmeunterlagen<br />

schriftlich (Fax oder Brief) stellen. Die Auskünfte zu allen Anfragen werden allen bekannten<br />

potentiellen Bewerbern in anonymisierter Form bis spätestens 20.1.2012, 16.00 Uhr, per E-<br />

Mail mitgeteilt.<br />

Anfragen, Auskünfte und sonstige Korrespondenz können ausschließlich per Telefax oder<br />

Brief erfolgen. Korrespondenz im E-Mail-Verkehr ist zulässig. Der Bieter trägt das Risiko,<br />

dass per E-Mail versandte Mitteilungen nicht ankommen.


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2.4. Bekanntgabe allfälliger Berichtigungen und allfälliger Streitigkeiten bezüglich<br />

des Vergabeverfahrens<br />

Sind Informationen zu berichtigen, die Gegenstand der Vergabebekanntmachung im Amtsblatt<br />

des Landes Burgenland waren, erfolgt die Berichtigung ebenfalls in diesen Medien. Im<br />

Übrigen erfolgt die Berichtigung durch Mitteilung an die persönlich bekannten Interessenten<br />

am gegenständlichen Wettbewerb.<br />

2.5. Öffnung der Teilnahmeunterlagen / Angebote<br />

Die Öffnung der fristgerecht eingelangten Teilnahmeunterlagen / Angebote erfolgt<br />

kommissionell und wird protokolliert. Die Bewerber sind nicht berechtigt, an der Öffnung der<br />

Teilnahmeunterlagen / Angebote teilzunehmen.<br />

2.6. Besondere Pflichten Bewerber/Bieter<br />

Bewerber/Bieter haben die Teilnahmeunterlagen / Angebote vollständig abzugeben bzw. zu<br />

erstellen. Sie haben dabei den Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsmanns zu<br />

beachten.<br />

Bewerber/Bieter haben allfällige Unklarheiten, insbesondere alle kalkulationsrelevanten<br />

Umstände durch eine entsprech<strong>end</strong>e Fragestellung (Ersuchen um Auskunftserteilung)<br />

klarzustellen. Die nachträgliche Anfechtung des angeschlossenen Vertrages wegen Irrtums ist<br />

ausgeschlossen. In diesem Sinn sind Bewerber/Bieter verpflichtet, allfällige Unklarheiten<br />

durch entsprech<strong>end</strong>e Fragestellung zu klären.<br />

Darüber hinaus haben Bewerber die Kontaktstelle über alle jene<br />

Ausschreibungsbestimmungen oder allgemeine Vertragsbedingungen unverzüglich in<br />

Kenntnis zu setzen, durch die sie sich beschwert erachten. Sofern dies möglich und zumutbar<br />

ist, haben sie den Auftraggeber bzw. die vergeb<strong>end</strong>e Stelle bei der rechtskonformen<br />

Ausschreibung und Auftragsabwicklung zu unterstützen. Verletzt ein Bewerber/Bieter diese<br />

Warn- oder Unterstützungspflicht schuldhaft und beruft er sich auf diese Verletzung in einem<br />

späteren Verfahren, hat er jene Kosten zu tragen, welche dem Auftraggeber bzw. der<br />

vergeb<strong>end</strong>en Stelle durch die verspätete Beschwerde entstanden sind.<br />

Die Bewerber erklären, dass sie sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen des<br />

Auftraggebers gerichteten Wettbewerbsabsprachen beteiligen. Sie haften dem Auftraggeber<br />

für etwaige durch unzulässige Wettbewerbsabsprachen verursachte Schäden und haben einen<br />

allfälligen, durch die unzulässigen Absprachen gewonnen Vorteil dem Auftraggeber<br />

herauszugeben.


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Die von der vergeb<strong>end</strong>en Stelle zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen enthalten<br />

vertrauliche Informationen. Darüber hinaus sind diese Unterlagen urheberrechtlich geschützt.<br />

Bewerber haben die Vertraulichkeit der Unterlagen und die Urheberrechte des Auftraggebers<br />

bzw. der vergeb<strong>end</strong>en Stelle zu wahren. Es ist ihnen insbesondere untersagt, Kopien dieser<br />

Unterlagen – auch auszugsweise – an Dritte weiterzugeben, die am vorlieg<strong>end</strong>en Wettbewerb<br />

weder als Bewerber noch als Subunternehmen teilzunehmen beabsichtigen. Sofern sie<br />

Unterlagen an potentielle Bewerber oder Subunternehmer weitergeleitet haben, haben die<br />

Bewerber den Dritten über die geforderte Einhaltung der Rechte des Auftraggebers bzw. der<br />

vergeb<strong>end</strong>en Stelle zu informieren.<br />

2.7. Bewerber-/Bietergemeinschaften<br />

Bewerber- und Bietergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) sind – soweit dem nicht das<br />

Kartellrecht entgegensteht – zugelassen.<br />

Die Bildung einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft aus den zur Abgabe von<br />

Angeboten eingeladenen Bewerbern ist binnen 7 Tagen ab Aufforderung zur Einreichung der<br />

Angebote mitzuteilen.<br />

2.8. Subunternehmer, verbundene Unternehmen, Berufung auf sonstige Dritte und<br />

Weitergabe des Auftrags<br />

Bewerber können in Teilnahmeunterlagen rechtsverbindlich den Einsatz von bestimmten<br />

Subunternehmern anbieten.<br />

Soweit die Leistungsfähigkeit (d.h. insbesondere die Referenzen dieser Subunternehmer)<br />

und/oder Befugnis von Subunternehmern, von verbundenen Unternehmen oder sonstigen<br />

Personen bei der Auswahl der zur Abgabe der Angebote einzulad<strong>end</strong>en Bewerber<br />

berücksichtigt werden soll, hat der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe der<br />

Teilnahmeunterlagen den Nachweis zu erbringen, dass diese Unternehmen für das<br />

gegenständliche Angebot zur Verfügung stehen (Vorlage einer rechtsverbindlich gefertigten<br />

Patronatserklärung im Sinne des Anhang ./B oder<br />

Subunternehmererklärung/Verfügbarkeitserklärung iS Beilage Anhang ./C). Diese<br />

rechtsverbindlich angebotenen Subunternehmer/verbundenen Unternehmen sind bei einer<br />

allfälligen Auftragserteilung in jenem Umfang einzusetzen, wie dies in den<br />

Teilnahmeunterlagen rechtsverbindlich angeboten wurde. Dies gilt auch für<br />

Schlüsselpersonen, die nicht in einem zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeunterlagen<br />

aufrechten Vollzeitarbeitsverhältnis stehen.


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Die in den Teilnahmeunterlagen genannten Schlüsselpersonen sind zwing<strong>end</strong> in dem vom<br />

Bewerber genannten Umfang einzusetzen. Der Bewerber hat alle möglichen Vorkehrungen zu<br />

treffen, dass die von ihm angebotenen Schlüsselpersonen auch im angebotenen Umfang zur<br />

Verfügung stehen. Sollte aus vom Auftragnehmer nicht zu vertret<strong>end</strong>en Gründen die<br />

angebotene Schlüsselperson nicht mehr zur Verfügung stehen, hat der Auftragnehmer dem<br />

Auftraggeber zumindest eine fachlich gleich qualifizierte Schlüsselperson anzubieten. Der<br />

Auftraggeber ist berechtigt, diese Ersatzschlüsselperson abzulehnen. In diesem Fall hat der<br />

Auftragnehmer eine andere zumindest gleich qualifizierte Schlüsselperson zu nennen.<br />

2.9. Vollständigkeit<br />

Die Bewerber übernehmen für die Vollständigkeit ihrer Angaben/Erklärungen eine Garantie.<br />

In diesem Sinn<br />

• sind alle Kosten, die mit dem gegenständlichen Angebot verbunden sind, bei der<br />

Erstellung und Abgabe des Angebots mit einzukalkulieren;<br />

• haben Bewerber alle einschlägigen Referenzaufträge/Befähigungen der<br />

Schlüsselpersonen, die für die Bewertung ihrer Leistungsfähigkeit in Frage kommen,<br />

anzugeben.<br />

2.10. Kosten für Erstellung der Teilnahmeunterlagen/Angebote<br />

Die Kosten für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen werden den Bewerbern nicht ersetzt.<br />

Sämtliche mit der Abgabe von Teilnahmeunterlagen verbundenen Kosten haben die Bewerber<br />

selbst zu tragen. Für die Ausarbeitung des Angebotes und der Präsentationsunterlagen samt<br />

den erforderlichen Vorleistungen und Kalkulationen sowie die Anfertigung sonstiger Beilagen<br />

und Konzepte erhalten jene Agenturen, die nach erfolgter Präsentation nicht mit der Agentur-<br />

Rahmenvereinbarung beauftragt werden, ein pauschales Abstandshonorar in der Höhe von je<br />

EUR 1.500,-- (exkl. USt). Voraussetzung für den Kostenersatz ist die Abgabe eines<br />

ausschreibungskonformen LBOs. Darüber hinaus werden keine Kosten erstattet.<br />

2.11. Hinweise für das fortgesetzte Vergabe-/Verhandlungsverfahren / Shortlisting<br />

Der Auftraggeber beabsichtigt innerhalb relativ kurzer Zeit die Bewertung der<br />

Teilnahmeunterlagen abzuschließen und die geeigneten Bewerber zur Einreichung eines<br />

Angebots einzuladen (voraussichtlich Mitte Februar). In diesem Sinn wird auf die<br />

Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen besonderer Wert gelegt. Sollten<br />

Unterlagen unvollständig sein und diese Unvollständigkeit der Unterlagen nicht ohnehin zu<br />

einem Ausscheiden des Bewerbers führen, werden diesen Bewerbern angemessene, aber kurze<br />

Fristen zur Nachreichung der Unterlagen eingeräumt; maximal 7 Tage für den Eingang der<br />

geforderten Unterlagen.


Burgenland Tourismus<br />

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Es werden die acht am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe und zum darauf<br />

folg<strong>end</strong>en Verhandlungsverfahren eingeladen. Das Verhandlungsverfahren soll wie folgt<br />

ablaufen (es wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch konkretisiert):<br />

• Die am besten acht geeigneten Bewerber werden eingeladen, ein erstes Angebot binnen<br />

21 Tagen zu legen.<br />

• Nach Prüfung des ersten Angebots werden aber nur die besten drei Bieter zu<br />

Verhandlungen mit dem Auftraggeber eingeladen (Shortlisting). Weitere Bieter werden<br />

nur eingeladen, wenn sie zum bestgereihten Angebot einen Abstand von weniger als 10<br />

% der gewichteten Punkte aufweisen. Ein jedes Verhandlungsgespräch soll auf 2,5<br />

Stunden beschränkt sein. Gegenstand der Verhandlung ist das Angebot sowie die<br />

Präsentation der einzelnen Bieter. Der Auftraggeber kann mehrere Verhandlungsrunden<br />

abhalten solange bis die Grundlagen für das LBO klar sind.<br />

• Die Shortlisting Entscheidung erfolgt ausschließlich auf Basis des eingereichten ersten<br />

Angebots. Verhandlungen / Präsentationen werden für das Shortlisting nicht<br />

berücksichtigt bzw. erfolgen nicht.<br />

• Einladung aller drei Bieter zur Abgabe eines „last and best offers“ (LBO) in einem<br />

verschlossenen Kuvert zu einer vom Auftraggeber bestimmten Frist. Die übrigen Bieter<br />

werden nicht zur Abgabe eines LBO eingeladen.<br />

An der Öffnung der Angebote dürfen die Bieter nicht teilnehmen. Es gilt der strenge<br />

Grundsatz der Vertraulichkeit.<br />

Auf Seite des Auftraggebers wird eine zumindest fünfköpfige Sachverständigen-Jury zur<br />

Bewertung des angebotenen Leistungsinhalts/Qualität der Angebote eingerichtet.<br />

2.12. Widerruf<br />

Als sachlicher Grund für den Widerruf des gegenständlichen Vergabeverfahrens ohne<br />

Anspruch auf Kostenersatz gilt insbesondere, wenn das angebotene Entgelt deutlich (mehr als<br />

15%) über der derzeitigen Kostenschätzung liegt.<br />

Ein Kostenersatz wegen eines berechtigten Widerrufs ist ausgeschlossen; abgesehen vom<br />

Kostenersatz gemäß Punkt 2.10.


Burgenland Tourismus<br />

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3. Bewerber<br />

3.1 Berufliche Zuverlässigkeit, Befugnis, Rechtsfähigkeit, Mindestkriterien,<br />

Leistungsfähigkeit<br />

• Alle Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Subunternehmer müssen<br />

rechtsfähig sein (vgl. 3.2.1).<br />

• Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer müssen zur<br />

Erbringung der von ihnen jeweils angebotenen Leistungen befugt sein (vgl 3.2.2).<br />

• Der bisherige Geschäftsbetrieb bzw die bisherige Geschäftsführung darf keine Bedenken<br />

an der beruflichen Zuverlässigkeit des Bewerbers, der Mitglieder der<br />

Bewerbergemeinschaft und der angegebenen Subunternehmer begründen (vgl 3.2.3).<br />

• Die Struktur und die wirtschaftliche bzw. technische Situation des Bewerbers bzw. der<br />

Bewerbergemeinschaft müssen sicherstellen, dass die ausgelobte Leistung problemlos<br />

erbracht wird; es müssen folg<strong>end</strong>e Mindestkriterien erfüllt sein:<br />

� Der Bewerber oder zumindest ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss über eine<br />

Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von zumindest EUR 100.000,--<br />

oder eine Promesse über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das<br />

gegenständliche Projekt in Höhe von zumindest EUR 100.000,-- verfügen. In diesem<br />

Sinn müssen die geforderten Nachweise gelegt werden (vgl 3.2.4). Es gelten die<br />

näheren Bestimmungen in 3.2.4.<br />

� Der Bewerber hat in der Referenzzeit zumindest jeweils 3 einschlägige Referenzen in<br />

folg<strong>end</strong>en Kategorien nachzuweisen: A (Die Kommunikationskampagne muss im<br />

tourismusaffinen und/oder freizeitaffinen Bereich - zB für eine Destination oder eine<br />

tourismusfördernde Veranstaltung erfolgt sein), B (Die Kommunikationskampagne<br />

muss zumindest die Bereiche Klassische Werbung (minimum Print), Below-the-line-<br />

Aktivitäten und Sponsoring beinhalten), C (Die Kommunikationskampagne muss auf<br />

dem Gebiet des EWR-Raumes stark überregional stattgefunden haben -<br />

Zielgruppengröße mind. 5 Mio. Einwohner) und D (Das Kommunikationsbudget muss<br />

pro Kal<strong>end</strong>erjahr mind. EUR 200.000,-- , maximal jedoch EUR 1 Mio. (inkl.<br />

Agenturhonorar und Produktionskosten, jedoch exkl. Schaltkosten und USt)<br />

betragen). Eine Referenz muss nicht alle Kategorien "kumulativ" erfüllen. Mit einer<br />

Referenz können eine, mehrere oder alle Kategorien erfüllt werden. Es können auch<br />

mehrere Referenzen zum Nachweis aller Kategorien genannt werden.


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Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen<br />

Aktuell lauf<strong>end</strong>e Kampagnen sind als Referenzen zugelassen, sofern ein detaillierter<br />

Nachweis des aktuellen Projektstatus möglich ist.<br />

Die Kampagnen müssen innerhalb der Referenzzeit stattgefunden haben.<br />

� Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über zumindest drei leistungsfähige<br />

Schlüsselpersonen verfügt, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Das für die<br />

Leistungserbringung vorgesehene Schlüsselpersonal ist namentlich zu nennen. Eine<br />

Mehrfachnennung einer Person für mehrere Funktionen ist nicht zulässig. Das<br />

Schlüsselpersonal setzt sich zusammen aus:<br />

- einem Kreativdirektor mit mind. 5 Jahre Berufserfahrung.<br />

- einem Strategischen Planer mit mind. 5 Jahre Berufserfahrung sowie<br />

- einem Etatdirektor mit mind. 10 Jahre Berufserfahrung.<br />

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit einer Schlüsselperson muss dargelegt werden,<br />

dass diese Person im Auftragsfall für die Erbringung der Leistung zur Verfügung<br />

steht, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und in der Referenzzeit<br />

zumindest 1 einschlägige Referenz der Kategorie A mit einem einem<br />

Kommunikationsbudget von zumindest EUR 100.000,-- und maximal EUR 1 Mio.<br />

pro Kal<strong>end</strong>erjahr (inkl. Agenturhonorar und Produktionskosten, exkl. Schaltkosten<br />

und USt) erfolgreich federführ<strong>end</strong> betreut hat. „Erfolgreich federführ<strong>end</strong> betreut“<br />

bedeutet, dass die Schlüsselperson das Projekt operativ geleitet hat und unter deren<br />

Verantwortung das Projekt im Sinn der folg<strong>end</strong>en Interpretation erfolgreich<br />

fertiggestellt wurde.<br />

• Als Referenzzeit gilt die Zeit vom 1.1.2009 bis zur Abgabe der Teilnahmeunterlagen. Es<br />

werden ausschließlich jene Referenzen/Betreuungszeiten gewertet, die in dieser Zeit<br />

tatsächlich erbracht wurden.<br />

3.2 Vorzuleg<strong>end</strong>e Nachweise/ Erfüllung Mindest- und Auswahlkriterien<br />

Anstatt der im Folg<strong>end</strong>en geforderten Nachweise genügt zunächst die Vorlage einer<br />

eidesstättigen Bestätigung, dass der Bewerber über diese Nachweise verfügt (= Ausfüllen des<br />

Teilnahmenantrags, Anhang /.A). Alternativ können die folg<strong>end</strong>en Nachweise bereits<br />

vorgelegt werden (§ 70 BVergG).<br />

Soweit Nachweise vorzulegen sind, genügen - sofern nichts Gegenteiliges bestimmt ist -<br />

Kopien. Diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein.


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Auf Aufforderung des Auftraggebers/Kontaktperson sind die Nachweise binnen 7 Tagen (bei<br />

sonstigem Ausscheiden) vorzulegen.<br />

3.2.1 Rechtsfähigkeit<br />

• Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch, Handelsregister und/oder einem vergleichbaren<br />

Berufsregister oder der im Herkunftsland des Bewerbers vorgesehenen Bescheinigung<br />

oder eine eidesstättige Erklärung über die Rechtsfähigkeit des Bewerbers.<br />

• Sofern Bewerber Teil eines Konzerns ist: die Gesellschaftsstruktur und etwaige<br />

Verflechtungen mit anderen Personen (verbundene Unternehmen im Sinn von § 228<br />

UGB) übersichtlich darzustellen (Organigramm) und – wenn die Leistungsfähigkeit der<br />

übrigen Konkurrenzunternehmen bei der Bewertung mitberücksichtigt werden soll, der<br />

Nachweis, dass der Bewerber auf die Mittel dieser Personen uneingeschränkt greifen<br />

kann (Patronatserklärung gem. Anhang ./B) zu erbringen.<br />

3.2.2 Befugnis<br />

Nachzuweisen ist, dass der Bewerber über die erforderliche gewerberechtliche Befugnis<br />

gemäß GewO verfügt. Ausländische Bewerber haben den Nachweis in ihrem Herkunftsstaat<br />

laut Anhang VII BVerG vorzulegen.<br />

3.2.3 Zuverlässigkeit<br />

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber – neben dem Teilnahmeantrag (Anhang<br />

./A) vorzulegen:<br />

• letztgültigen Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bzw.<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt,<br />

• letztgültigen Kontoauszug des zuständigen Finanzamts bzw.<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts<br />

� des Bewerbers selbst,<br />

� aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie<br />

� allfälliger angegebener Subunternehmer;


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• jeweils aktueller Strafregisterauszug aller Schlüsselpersonen und Geschäftsführer<br />

Bewerber/Mitglied Bewerbergemeinschaft.<br />

3.2.4 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber<br />

bzw. in Summe die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft – neben dem Teilnahmeantrag –<br />

bzw. verbundene Unternehmen/Dritte vorzulegen:<br />

• aktuelle Bonitätsauskunft eines Kreditschutzverbandes oder eines anerkannten<br />

Finanzinstitutes;<br />

• Polizze Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme EUR 100.000,--oder<br />

Bestätigung Zusage einer Haftpflichtversicherung einer anerkannten<br />

Versicherungsinstitution für den Auftragsfall in Höhe von max. EUR 100.000,--<br />

Versicherungssumme (Vorpromesse);<br />

• letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bzw.<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt;<br />

• letztgültiger Kontoauszug des zuständigen Finanzamtes bzw.<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts;<br />

3.2.5 Referenzprojekte Bewerber<br />

Nachweis einschlägiger Referenzen der Kategorien A, B C und D 1 , die der Bewerber<br />

erfolgreich fertiggestellt hat; und zwar federführ<strong>end</strong>/hauptverantwortlich. Für die Referenz ist<br />

vorzulegen der ausgefüllte Teilnahmeantrag und die Bestätigung des jeweiligen<br />

Auftraggebers. 2 Zumindest sind je Kategorie 3 Referenzen, maximal sind je Kategorie 5<br />

Referenzen vorzulegen. Ein und dieselbe Kampagne kann als Referenz für alle Kategorien<br />

genommen werden.<br />

3.2.6 Kompetenz Schlüsselpersonen<br />

Nachweis, dass der Bewerber über drei Schlüsselpersonen verfügt, die zumindest einschlägige<br />

Referenzen in der Kategorie A 3 mit einem Kommunikationsbudget von zumindest EUR<br />

1 Zur Definition der einzelnen Kategorien siehe Punkte 3.1. und 3.3.<br />

2 "federführ<strong>end</strong>/hauptverantwortlich bedeutet, dass der Bewerber entweder selbst die Fertigstellung erbracht hat,<br />

gegenüber dem Auftraggeber für die Fertigstellung verantwortlich war, oder Teil einer Arbeitsgemeinschaft<br />

war und als solcher dem Auftraggeber solidarisch auch für die Betreuung der übrigen Mitglieder<br />

verantwortlich war.<br />

3 Zur Definition der einzelnen Kategorien siehe Punkte 3.1. und 3.3.


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100.000,-- und maximal EUR 1 Mio. pro Kal<strong>end</strong>erjahr (inkl. Agenturhonorar und<br />

Produktionskosten, exkl. Schaltkosten und USt) vorweisen können; und zwar<br />

federführ<strong>end</strong>/hauptverantwortlich. Für die Schlüsselperson sind vorzulegen ein beruflicher<br />

Lebenslauf, eine Strafregisterauskunft und die Erklärung über einschlägige Referenzen.<br />

Zumindest ist eine Referenz und maximal fünf Referenzen pro Schlüsselperson vorzulegen.<br />

3.3 Auswahlkriterien<br />

Es werden maximal 8 leistungsfähige Bewerber zur Abgabe eines Angebots eingeladen.<br />

In einem ersten Schritt wird überprüft, ob die Bewerber alle Mindestanforderungen, wie sie in<br />

Punkt 3.1 aufgezählt sind, erfüllen.<br />

Erfüllen mehr als 8 geeignete/leistungsfähige Unternehmen die Mindestanforderungen nach<br />

Punkt 3.1, erfolgt die Auswahl anhand der im Folg<strong>end</strong>en dargelegten Auswahlkriterien:<br />

3.3.1 Referenzen Bewerber<br />

Pro Referenz und pro Kategorie erhält ein Bewerber 3 Punkte; in Summe pro Referenz<br />

maximal 12 Punkte.<br />

Kategorie A Die Kommunikationskampagne muss im tourismusaffinen und/oder<br />

freizeitaffinen Bereich - zB für eine Destination oder eine tourismusfördernde<br />

Veranstaltung erfolgt sein – Wenn erfüllt, 3 Punkte ; wenn nicht oder teilweise<br />

erfüllt, 0 Punkte<br />

Kategorie B Die Kommunikationskampagne beinhaltet zumindest die Bereiche Klassische<br />

Werbung (minimum Print), Below-the-line- Aktivitäten und Sponsoring . –<br />

Wenn erfüllt, 3 Punkte; wenn nicht oder teilweise erfüllt, 0 Punkte<br />

Kategorie C Kommunikationskampagne hat auf dem Gebiet des EWR-Raumes stark<br />

überregional stattgefunden (Zielgruppengröße mind. 5 Mio Einwohner) . –<br />

Wenn erfüllt, 3 Punkte; wenn nicht oder teilweise erfüllt, 0 Punkte<br />

Kategorie D Kommunikationsbudget pro Kal<strong>end</strong>erjahr größer als EUR 200.000,-- und<br />

maximal EUR 1 Mio. (inkl. Agenturhonorar und Produktionskosten, jedoch<br />

exkl. Schaltkosten und USt) betragen. – Wenn erfüllt, 3 Punkte; wenn nicht<br />

oder teilweise erfüllt, 0 Punkte<br />

Daraus folgt, dass ein Bewerber in Summe für Referenzen 60 Punkte erzielen kann.


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3.3.2 Referenzen Schlüsselpersonal<br />

Qualifikation des Schlüsselpersonals Kreativdirektor, Strategischer Planer und Etatdirektor<br />

wie folgt je Schlüsselperson:<br />

a) Pro Referenz und pro Kategorie maximal 1 Punkt wie folgt: maximal 4 Punkte pro<br />

Referenz; in Summe maximal 20 Punkte pro Schlüsselperson bzw. 60 Punkte für alle<br />

drei Schlüsselpersonen.<br />

Kategorie A Die Kommunikationskampagne muss im tourismusaffinen und/oder<br />

freizeitaffinen Bereich - zB für eine Destination oder eine tourismusfördernde<br />

Veranstaltung erfolgt sein – Wenn erfüllt, 3 Punkte; wenn nicht oder teilweise erfüllt,<br />

0 Punkte<br />

Kategorie B Die Kommunikationskampagne beinhaltet zumindest die Bereiche<br />

Klassische Werbung (minimum Print), Below-the-line- Aktivitäten und Sponsoring .<br />

– Wenn erfüllt, 3 Punkte; wenn nicht oder teilweise erfüllt, 0 Punkte<br />

Kategorie C Kommunikationskampagne hat auf dem Gebiet des EWR-Raumes<br />

stark überregional stattgefunden (Zielgruppengröße mind. 5 Mio Einwohner) . –<br />

Wenn erfüllt, 3 Punkte; wenn nicht oder teilweise erfüllt, 0 Punkte<br />

Kategorie D Kommunikationsbudget pro Kal<strong>end</strong>erjahr größer als EUR 200.000,und<br />

maximal EUR 1 Mio. (inkl. Agenturhonorar und Produktionskosten, jedoch exkl.<br />

Schaltkosten und USt) betragen. – Wenn erfüllt, 3 Punkte; wenn nicht oder teilweise<br />

erfüllt, 0 Punkte<br />

b) Berufserfahrung: Pro Jahr Berufserfahrung über der geforderten Mindestanzahl an<br />

Berufsjahren (vgl. Punkt 3.2.1.) wird ein Punkt vergeben, maximal 10 Punkte pro<br />

Schlüsselperson bzw. 30 Punkte für alle 3 Schlüsselpersonen.<br />

In Summe können zum Auswahlkriterium Schlüsselperson 90 Punkte erzielt werden und<br />

zwar: maximal 20 Punkte pro Schlüsselperson / Referenz bzw. 60 Punkte für alle<br />

Schlüsselpersonen / Referenzen und 10 Punkte pro Schlüsselperson / Berufserfahrung bzw. 30<br />

Punkte für alle Schlüsselpersonen / Berufserfahrung.<br />

3.3.3. Bewertungsmodus<br />

Gesamt: Maximal werden 150 Punkte vergeben. Alle Punkte haben dasselbe Gewicht. Es<br />

werden jene 8 Bewerber zur Abgabe eines Angebots und zu Verhandlungen eingeladen, die


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nach diesem Bewertungsmodus die höchste Punkteanzahl erhalten. (Ex aequo 8. Platz für<br />

mehrere Bewerber werden alle gleich gereihten Bewerber eingeladen.).<br />

In diesem Sinn sind maximal 150 Punkte erreichbar:<br />

Kriterium<br />

Referenzen Bewerber 90<br />

Qualifikation Schlüsselperson 60<br />

Summe 150<br />

3.4 Auftragnehmerkataster Österreich<br />

maximale Punkteanzahl<br />

Alle Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer können die<br />

geforderten Nachweise durch eine entsprech<strong>end</strong>e Eintragung im Auftragnehmerkataster<br />

Österreich ersetzen. Soweit jedoch im Auftragnehmerkataster Österreich die diesbezüglichen<br />

Angaben fehlen bzw. entsprech<strong>end</strong>e Angaben nicht gemacht wurden (z.B. Mitteilung über<br />

Referenzprojekte des Unternehmens bzw. der Mitarbeiter) sind diese Unterlagen der<br />

vergeb<strong>end</strong>en Stelle gesondert vorzulegen.<br />

Kurz: Die Eintragung im Auftragnehmerkataster ersetzt die der geforderten Unterlagen nur<br />

insoweit, als tatsächlich eine entsprech<strong>end</strong>e Eintragung vorgenommen ist.


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4. Termine<br />

Anforderung der Teilnahmeunterlagen bis spätestens 24.01.2012, 10.00 Uhr<br />

Anfragen zu den Teilnahmeunterlagen bis spätestens 19.01.2012, 19.00 Uhr<br />

Auskünfte zu Anfragen bis spätestens 20.01.2012, 16.00 Uhr<br />

Einreichfrist für die Anträge auf Teilnahme 24.01.2012, 10.00 Uhr<br />

Beabsichtigte Abs<strong>end</strong>ung der Aufforderung zur<br />

Angebotsabgabe 13.02.2012<br />

Abgabe erstes Angebot 05.03.2012, 10.00 Uhr<br />

Erste Verhandlungsrunde KW 14 - Anfang April 2012<br />

Beabsichtigtes Last and Best Offer KW 16 – Mitte April 2012<br />

Beabsichtigte Zuschlagsentscheidung KW 19 – Anfang Mai 2012<br />

Beabsichtigte Auftragserteilung KW 21 – Mitte Mai 2012<br />

Beabsichtigter Beginn Leistung Juni 2012<br />

Beabsichtigter Beginn neue Werbelinie Oktober 2012


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5. Checkliste<br />

a) rechtsverbindlich unterfertigter Teilnahmeantrag<br />

b) in eventu: rechtsverbindlich gefertigte Subunternehmererklärung<br />

c) in eventu: Patronatserklärung<br />

d) in eventu aktuelle Bankauskunft oder Auskunft Kreditschutzverband<br />

e) in eventu Firmenbuchauszug bzw. vergleichbare Bescheinigung eines anderen Staates<br />

f) in eventu aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder<br />

Buchungsmittelung Finanzamt<br />

g) in eventu aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungsträger oder<br />

Kontoauszug Sozialversicherungsträger<br />

h) in eventu Vorlage Gewerberegisterauszug/Gewerbeschein / Anhang VII BVergG<br />

i) in eventu Organisationsplan der Konzern- und Gesellschaftsstruktur<br />

j) in eventu Strafregisterauszüge Geschäftsführer (GF) Bewerber, Schlüsselpersonen, GF<br />

Subunternehmer<br />

k) in eventu Lebenslauf Schlüsselpersonen<br />

l) in eventu Haftpflichtversicherung bzw. Vorpromesse über zumindest EUR 100.000,--<br />

m) in eventu Referenzen: Auftragsbestätigung durch Auftraggeber<br />

Auf Aufforderungen sind die Unterlagen binnen 7 Tagen bei sonstigem Ausscheiden<br />

vorzulegen.


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6. Anhang<br />

Anhang ./A Teilnahmeantrag<br />

Anhang ./B Patronatserklärung<br />

Anhang ./C Subunternehmererklärung/Verfügbarkeit

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