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ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG end

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Burgenland Tourismus<br />

Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen<br />

Die Bewerber stellen sicher, dass sie keine widersprech<strong>end</strong>en Erklärungen abgeben. Wenn ein<br />

Bewerber widersprech<strong>end</strong>e Erklärungen abgibt, gilt diese Erklärung als nicht abgegeben, was<br />

zur Folge haben kann, dass der Teilnahmeantrag oder die Projektunterlagen wegen<br />

Unvollständigkeit ausgeschieden werden.<br />

Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Die<br />

Bewerber/Bieter haben die Teilnahmeunterlagen/Angebote in deutscher Sprache zu verfassen.<br />

Von den Bewerbern eingeforderte Nachweise, die in einer anderen Sprache verfasst sind,<br />

bedürfen einer beglaubigten Übersetzung. Alternativ zur beglaubigten Übersetzung genügt<br />

eine "einfache" Übersetzung, verbunden mit der eidesstättigen Erklärung des Bewerbers, dass<br />

die Übersetzungen richtig sind.<br />

Geldbeträge (Angebotspreise, Umsatzzahlen, Auftragswerte und Referenzaufträge) sind in<br />

Euro anzugeben. Soweit Geldbeträge in einer anderen Währung angegeben sind, bedarf es<br />

diesbezüglich einer Ergänzung um Euro-Werte.<br />

2.3. Abholung der Teilnahmeunterlagen, Anfragen und Auskünfte<br />

Die Teilnahmeunterlagen können ab sofort bis zum Ende der Frist für die Abgabe der<br />

Teilnahmeunterlagen unter www.auftrag.at (registrierungspflichtig aber kostenlos) sowie ab<br />

9.1.2012 bei der Kontaktperson (Kanzlei Casati Mariahilferstraße 1b/17, 1060 Wien)<br />

angefordert werden. Die Unterlagen werden jeweils per E-Mail übermittelt. Weiters ist ein<br />

Download der Unterlagen ab 9.1.2012 unter www.burgenland.info/ausschreibung möglich.<br />

Die Behebung der Teilnahmeunterlagen ist für die Teilnahme am gegenständlichen<br />

Vergabeverfahren nicht verpflicht<strong>end</strong>.<br />

Solange aber die Teilnahmeunterlagen vom interessierten Bewerber nicht behoben werden,<br />

können seine Anfragen nicht beantwortet, allgemeine Auskünfte nicht erteilt und allfällige<br />

Änderungen der Teilnahmeunterlagen nicht persönlich mitgeteilt werden.<br />

Ein interessierter Bewerber, der Teilnahmeunterlagen behoben hat, kann bis 19.1.2012, 19.00<br />

Uhr, (einlang<strong>end</strong> bei der Kontaktadresse), Anfragen hinsichtlich der Teilnahmeunterlagen<br />

schriftlich (Fax oder Brief) stellen. Die Auskünfte zu allen Anfragen werden allen bekannten<br />

potentiellen Bewerbern in anonymisierter Form bis spätestens 20.1.2012, 16.00 Uhr, per E-<br />

Mail mitgeteilt.<br />

Anfragen, Auskünfte und sonstige Korrespondenz können ausschließlich per Telefax oder<br />

Brief erfolgen. Korrespondenz im E-Mail-Verkehr ist zulässig. Der Bieter trägt das Risiko,<br />

dass per E-Mail versandte Mitteilungen nicht ankommen.

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