ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG end
ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG end
ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG end
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Burgenland Tourismus<br />
Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen<br />
Die Bewerber stellen sicher, dass sie keine widersprech<strong>end</strong>en Erklärungen abgeben. Wenn ein<br />
Bewerber widersprech<strong>end</strong>e Erklärungen abgibt, gilt diese Erklärung als nicht abgegeben, was<br />
zur Folge haben kann, dass der Teilnahmeantrag oder die Projektunterlagen wegen<br />
Unvollständigkeit ausgeschieden werden.<br />
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Die<br />
Bewerber/Bieter haben die Teilnahmeunterlagen/Angebote in deutscher Sprache zu verfassen.<br />
Von den Bewerbern eingeforderte Nachweise, die in einer anderen Sprache verfasst sind,<br />
bedürfen einer beglaubigten Übersetzung. Alternativ zur beglaubigten Übersetzung genügt<br />
eine "einfache" Übersetzung, verbunden mit der eidesstättigen Erklärung des Bewerbers, dass<br />
die Übersetzungen richtig sind.<br />
Geldbeträge (Angebotspreise, Umsatzzahlen, Auftragswerte und Referenzaufträge) sind in<br />
Euro anzugeben. Soweit Geldbeträge in einer anderen Währung angegeben sind, bedarf es<br />
diesbezüglich einer Ergänzung um Euro-Werte.<br />
2.3. Abholung der Teilnahmeunterlagen, Anfragen und Auskünfte<br />
Die Teilnahmeunterlagen können ab sofort bis zum Ende der Frist für die Abgabe der<br />
Teilnahmeunterlagen unter www.auftrag.at (registrierungspflichtig aber kostenlos) sowie ab<br />
9.1.2012 bei der Kontaktperson (Kanzlei Casati Mariahilferstraße 1b/17, 1060 Wien)<br />
angefordert werden. Die Unterlagen werden jeweils per E-Mail übermittelt. Weiters ist ein<br />
Download der Unterlagen ab 9.1.2012 unter www.burgenland.info/ausschreibung möglich.<br />
Die Behebung der Teilnahmeunterlagen ist für die Teilnahme am gegenständlichen<br />
Vergabeverfahren nicht verpflicht<strong>end</strong>.<br />
Solange aber die Teilnahmeunterlagen vom interessierten Bewerber nicht behoben werden,<br />
können seine Anfragen nicht beantwortet, allgemeine Auskünfte nicht erteilt und allfällige<br />
Änderungen der Teilnahmeunterlagen nicht persönlich mitgeteilt werden.<br />
Ein interessierter Bewerber, der Teilnahmeunterlagen behoben hat, kann bis 19.1.2012, 19.00<br />
Uhr, (einlang<strong>end</strong> bei der Kontaktadresse), Anfragen hinsichtlich der Teilnahmeunterlagen<br />
schriftlich (Fax oder Brief) stellen. Die Auskünfte zu allen Anfragen werden allen bekannten<br />
potentiellen Bewerbern in anonymisierter Form bis spätestens 20.1.2012, 16.00 Uhr, per E-<br />
Mail mitgeteilt.<br />
Anfragen, Auskünfte und sonstige Korrespondenz können ausschließlich per Telefax oder<br />
Brief erfolgen. Korrespondenz im E-Mail-Verkehr ist zulässig. Der Bieter trägt das Risiko,<br />
dass per E-Mail versandte Mitteilungen nicht ankommen.