ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG end
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Burgenland Tourismus<br />
Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen<br />
− Markenführung und Weiterentwicklung<br />
− Produkt- / Angebotsentwicklung<br />
− Wirtschaftskooperationen / Co-Marketing<br />
Die kommunikative Umsetzung des Logos ("Burgenland - Sonne") soll im Corporate<br />
Design des Auftraggebers erhalten bleiben.<br />
1.4. Option auf Vertragsverlängerung<br />
Es besteht die vergaberechtliche Option auf dreimalige Vertragsverlängerung von je einem<br />
Jahr.<br />
Der Auftraggeber kann diese Option durch einseitige, an den Auftragnehmer gerichtete<br />
schriftliche Erklärung ausschließen. Der Auftragnehmer hat auf den Abruf einer Option keinen<br />
Rechtsanspruch und kann bei Nichtabruf keine Ansprüche gelt<strong>end</strong> machen.<br />
1.5. Werknutzungsrechte<br />
Der Auftraggeber erwirbt alle Verwertungsrechte an Ausarbeitungen der Agentur oder Teile<br />
davon, insbesondere auch ein ausschließliches örtlich unbeschränktes Werknutzungsrecht für<br />
jede Verwertungsform (zB Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, insbesondere in<br />
allen Medien und im Internet), für die Dauer bis zum Ablauf eines ganzen weiteren Jahres, das<br />
auf das Ende der Rahmenvereinbarung folgt (wenn keine Vertragsverlängerung erfolgt bis<br />
31.12.2016; bei Vertragsverlängerung entsprech<strong>end</strong> länger!). Das Entgelt für diese<br />
Werknutzungsrechte ist mit dem Agenturentgelt abgegolten.<br />
1.6. Leistungsort<br />
Die Leistung bezieht sich auf das Burgenland. Konzeptive Leistungen können zwar überall<br />
erstellt werden; zu übergeben sind sie in Eisenstadt. Besprechungen finden in Eisenstadt statt<br />
und sind mit dem Entgelt abgegolten.<br />
1.7. Teilvergabe /Teilangebote<br />
Eine Teilvergabe ist ausgeschlossen. Teilangebote sind nicht vorgesehen.<br />
Es wird nur mit einem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen.