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ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG end

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Burgenland Tourismus<br />

Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen<br />

− Markenführung und Weiterentwicklung<br />

− Produkt- / Angebotsentwicklung<br />

− Wirtschaftskooperationen / Co-Marketing<br />

Die kommunikative Umsetzung des Logos ("Burgenland - Sonne") soll im Corporate<br />

Design des Auftraggebers erhalten bleiben.<br />

1.4. Option auf Vertragsverlängerung<br />

Es besteht die vergaberechtliche Option auf dreimalige Vertragsverlängerung von je einem<br />

Jahr.<br />

Der Auftraggeber kann diese Option durch einseitige, an den Auftragnehmer gerichtete<br />

schriftliche Erklärung ausschließen. Der Auftragnehmer hat auf den Abruf einer Option keinen<br />

Rechtsanspruch und kann bei Nichtabruf keine Ansprüche gelt<strong>end</strong> machen.<br />

1.5. Werknutzungsrechte<br />

Der Auftraggeber erwirbt alle Verwertungsrechte an Ausarbeitungen der Agentur oder Teile<br />

davon, insbesondere auch ein ausschließliches örtlich unbeschränktes Werknutzungsrecht für<br />

jede Verwertungsform (zB Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, insbesondere in<br />

allen Medien und im Internet), für die Dauer bis zum Ablauf eines ganzen weiteren Jahres, das<br />

auf das Ende der Rahmenvereinbarung folgt (wenn keine Vertragsverlängerung erfolgt bis<br />

31.12.2016; bei Vertragsverlängerung entsprech<strong>end</strong> länger!). Das Entgelt für diese<br />

Werknutzungsrechte ist mit dem Agenturentgelt abgegolten.<br />

1.6. Leistungsort<br />

Die Leistung bezieht sich auf das Burgenland. Konzeptive Leistungen können zwar überall<br />

erstellt werden; zu übergeben sind sie in Eisenstadt. Besprechungen finden in Eisenstadt statt<br />

und sind mit dem Entgelt abgegolten.<br />

1.7. Teilvergabe /Teilangebote<br />

Eine Teilvergabe ist ausgeschlossen. Teilangebote sind nicht vorgesehen.<br />

Es wird nur mit einem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen.

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