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ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG end

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Burgenland Tourismus<br />

Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen<br />

3. Bewerber<br />

3.1 Berufliche Zuverlässigkeit, Befugnis, Rechtsfähigkeit, Mindestkriterien,<br />

Leistungsfähigkeit<br />

• Alle Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Subunternehmer müssen<br />

rechtsfähig sein (vgl. 3.2.1).<br />

• Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer müssen zur<br />

Erbringung der von ihnen jeweils angebotenen Leistungen befugt sein (vgl 3.2.2).<br />

• Der bisherige Geschäftsbetrieb bzw die bisherige Geschäftsführung darf keine Bedenken<br />

an der beruflichen Zuverlässigkeit des Bewerbers, der Mitglieder der<br />

Bewerbergemeinschaft und der angegebenen Subunternehmer begründen (vgl 3.2.3).<br />

• Die Struktur und die wirtschaftliche bzw. technische Situation des Bewerbers bzw. der<br />

Bewerbergemeinschaft müssen sicherstellen, dass die ausgelobte Leistung problemlos<br />

erbracht wird; es müssen folg<strong>end</strong>e Mindestkriterien erfüllt sein:<br />

� Der Bewerber oder zumindest ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss über eine<br />

Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von zumindest EUR 100.000,--<br />

oder eine Promesse über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das<br />

gegenständliche Projekt in Höhe von zumindest EUR 100.000,-- verfügen. In diesem<br />

Sinn müssen die geforderten Nachweise gelegt werden (vgl 3.2.4). Es gelten die<br />

näheren Bestimmungen in 3.2.4.<br />

� Der Bewerber hat in der Referenzzeit zumindest jeweils 3 einschlägige Referenzen in<br />

folg<strong>end</strong>en Kategorien nachzuweisen: A (Die Kommunikationskampagne muss im<br />

tourismusaffinen und/oder freizeitaffinen Bereich - zB für eine Destination oder eine<br />

tourismusfördernde Veranstaltung erfolgt sein), B (Die Kommunikationskampagne<br />

muss zumindest die Bereiche Klassische Werbung (minimum Print), Below-the-line-<br />

Aktivitäten und Sponsoring beinhalten), C (Die Kommunikationskampagne muss auf<br />

dem Gebiet des EWR-Raumes stark überregional stattgefunden haben -<br />

Zielgruppengröße mind. 5 Mio. Einwohner) und D (Das Kommunikationsbudget muss<br />

pro Kal<strong>end</strong>erjahr mind. EUR 200.000,-- , maximal jedoch EUR 1 Mio. (inkl.<br />

Agenturhonorar und Produktionskosten, jedoch exkl. Schaltkosten und USt)<br />

betragen). Eine Referenz muss nicht alle Kategorien "kumulativ" erfüllen. Mit einer<br />

Referenz können eine, mehrere oder alle Kategorien erfüllt werden. Es können auch<br />

mehrere Referenzen zum Nachweis aller Kategorien genannt werden.

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