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ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG end

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Burgenland Tourismus<br />

Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen<br />

Es werden die acht am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe und zum darauf<br />

folg<strong>end</strong>en Verhandlungsverfahren eingeladen. Das Verhandlungsverfahren soll wie folgt<br />

ablaufen (es wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch konkretisiert):<br />

• Die am besten acht geeigneten Bewerber werden eingeladen, ein erstes Angebot binnen<br />

21 Tagen zu legen.<br />

• Nach Prüfung des ersten Angebots werden aber nur die besten drei Bieter zu<br />

Verhandlungen mit dem Auftraggeber eingeladen (Shortlisting). Weitere Bieter werden<br />

nur eingeladen, wenn sie zum bestgereihten Angebot einen Abstand von weniger als 10<br />

% der gewichteten Punkte aufweisen. Ein jedes Verhandlungsgespräch soll auf 2,5<br />

Stunden beschränkt sein. Gegenstand der Verhandlung ist das Angebot sowie die<br />

Präsentation der einzelnen Bieter. Der Auftraggeber kann mehrere Verhandlungsrunden<br />

abhalten solange bis die Grundlagen für das LBO klar sind.<br />

• Die Shortlisting Entscheidung erfolgt ausschließlich auf Basis des eingereichten ersten<br />

Angebots. Verhandlungen / Präsentationen werden für das Shortlisting nicht<br />

berücksichtigt bzw. erfolgen nicht.<br />

• Einladung aller drei Bieter zur Abgabe eines „last and best offers“ (LBO) in einem<br />

verschlossenen Kuvert zu einer vom Auftraggeber bestimmten Frist. Die übrigen Bieter<br />

werden nicht zur Abgabe eines LBO eingeladen.<br />

An der Öffnung der Angebote dürfen die Bieter nicht teilnehmen. Es gilt der strenge<br />

Grundsatz der Vertraulichkeit.<br />

Auf Seite des Auftraggebers wird eine zumindest fünfköpfige Sachverständigen-Jury zur<br />

Bewertung des angebotenen Leistungsinhalts/Qualität der Angebote eingerichtet.<br />

2.12. Widerruf<br />

Als sachlicher Grund für den Widerruf des gegenständlichen Vergabeverfahrens ohne<br />

Anspruch auf Kostenersatz gilt insbesondere, wenn das angebotene Entgelt deutlich (mehr als<br />

15%) über der derzeitigen Kostenschätzung liegt.<br />

Ein Kostenersatz wegen eines berechtigten Widerrufs ist ausgeschlossen; abgesehen vom<br />

Kostenersatz gemäß Punkt 2.10.

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