ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG end
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Burgenland Tourismus<br />
Abschluss einer Agentur – Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen<br />
Es werden die acht am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe und zum darauf<br />
folg<strong>end</strong>en Verhandlungsverfahren eingeladen. Das Verhandlungsverfahren soll wie folgt<br />
ablaufen (es wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch konkretisiert):<br />
• Die am besten acht geeigneten Bewerber werden eingeladen, ein erstes Angebot binnen<br />
21 Tagen zu legen.<br />
• Nach Prüfung des ersten Angebots werden aber nur die besten drei Bieter zu<br />
Verhandlungen mit dem Auftraggeber eingeladen (Shortlisting). Weitere Bieter werden<br />
nur eingeladen, wenn sie zum bestgereihten Angebot einen Abstand von weniger als 10<br />
% der gewichteten Punkte aufweisen. Ein jedes Verhandlungsgespräch soll auf 2,5<br />
Stunden beschränkt sein. Gegenstand der Verhandlung ist das Angebot sowie die<br />
Präsentation der einzelnen Bieter. Der Auftraggeber kann mehrere Verhandlungsrunden<br />
abhalten solange bis die Grundlagen für das LBO klar sind.<br />
• Die Shortlisting Entscheidung erfolgt ausschließlich auf Basis des eingereichten ersten<br />
Angebots. Verhandlungen / Präsentationen werden für das Shortlisting nicht<br />
berücksichtigt bzw. erfolgen nicht.<br />
• Einladung aller drei Bieter zur Abgabe eines „last and best offers“ (LBO) in einem<br />
verschlossenen Kuvert zu einer vom Auftraggeber bestimmten Frist. Die übrigen Bieter<br />
werden nicht zur Abgabe eines LBO eingeladen.<br />
An der Öffnung der Angebote dürfen die Bieter nicht teilnehmen. Es gilt der strenge<br />
Grundsatz der Vertraulichkeit.<br />
Auf Seite des Auftraggebers wird eine zumindest fünfköpfige Sachverständigen-Jury zur<br />
Bewertung des angebotenen Leistungsinhalts/Qualität der Angebote eingerichtet.<br />
2.12. Widerruf<br />
Als sachlicher Grund für den Widerruf des gegenständlichen Vergabeverfahrens ohne<br />
Anspruch auf Kostenersatz gilt insbesondere, wenn das angebotene Entgelt deutlich (mehr als<br />
15%) über der derzeitigen Kostenschätzung liegt.<br />
Ein Kostenersatz wegen eines berechtigten Widerrufs ist ausgeschlossen; abgesehen vom<br />
Kostenersatz gemäß Punkt 2.10.