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Schreiben an den WPK-Arbeitskreis vom 30.7.2013 - WP.net e.V.

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Seite 4/ 9 zum wp.<strong>net</strong>-<strong>Schreiben</strong> <strong>vom</strong> 30.07.2013 <strong>an</strong> die Wirtschaftsprüferkammer<br />

uneingeschränkte Testate erteilt wer<strong>den</strong> konnten. Die Aussagen des BaFin-Chefs<br />

S<strong>an</strong>io im HRE UA „B<strong>an</strong>kvorstände sind ahnungslose Jungs“ deuten auf ein nicht<br />

funktionierendes Risikom<strong>an</strong>agementsystem hin. Wie konnte der AP bei dieser Sachlage<br />

eine hinreichende Prüfungssicherheit für ein uneingeschränktes Testat erl<strong>an</strong>gen?<br />

In die gleiche Richtung geht die Feststellung des OLG Düsseldorf zum Risikom<strong>an</strong>agementsystem<br />

der IKB in <strong>den</strong> JA`en 2005- 2007 (OLG Düsseldorf, AZ: I-6 W 45/09).<br />

Ähnliche Feststellungen zur „Testatswahrheit“ dürften bei weiteren L<strong>an</strong>desb<strong>an</strong>kabschlüssen<br />

zu treffen sein.<br />

― Es müssen Verstöße gegen die Rede- und Berichtspflichten <strong>an</strong> <strong>den</strong> Aufsichtsrat im<br />

Prüfungsbericht vorgelegen haben (vgl. Aussage von Staatssekretär Asmussen in<br />

IKB Prozess, dass er <strong>vom</strong> Abschlussprüfer auf die Risikolage nicht hingewiesen<br />

wurde).<br />

― Es gab keine Hinweise im Testat auf Unternehmensfährdung durch die risk<strong>an</strong>ten<br />

und best<strong>an</strong>dsgefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Geschäftsmodelle im Vorfeld der Fin<strong>an</strong>zkrise (vgl. § 322<br />

Abs. 3 HGB).<br />

Alle vorstehend gen<strong>an</strong>nten Punkte t<strong>an</strong>gieren die Arbeit dieses AK wesentlich und geben<br />

die Arbeitsschwerpunkte und <strong>den</strong> akuten H<strong>an</strong>dlungsbedarf dem <strong>Arbeitskreis</strong> zwingend<br />

vor. Sätze aus der Presse wie „APAK straft Wirtschaftsprüfer ab“ sind dagegen dem Ansehen<br />

des Wirtschaftsprüfers in der Öffentlichkeit nicht zuträglich! Besser wäre es, m<strong>an</strong><br />

würde die Ursachen der einzelnen Be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>dungen individuell ermitteln und <strong>an</strong>alysieren,<br />

als pauschale Aussagen zu treffen, die <strong>den</strong> Berufsst<strong>an</strong>d in seiner gesamten B<strong>an</strong>dbreite<br />

in ein schlechtes Licht rücken. Hat die von der APAK bemängelte fehlende kritische<br />

Grundhaltung zu <strong>den</strong> unterlassenen Hinweisen geführt oder war es die fehlende<br />

Unabhängigkeit?<br />

Vergleicht m<strong>an</strong> die Mängellisten der APAK und KfQK sowie des <strong>WP</strong> Magazins 2011 mit<br />

<strong>den</strong> Themen des AK Qualitätssicherung, k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> sich des Eindrucks nicht erwehren,<br />

dass der AK einen g<strong>an</strong>z <strong>an</strong>deren Fokus hat, als sich Ged<strong>an</strong>ken darüber zu machen, wie<br />

die Mängel durch Anpassung der beruflichen Vorgaben beseitigt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Aufgrund der Erkenntnisse aus <strong>den</strong> Mängeln der B<strong>an</strong>kenprüfungen müsste sich der Fokus<br />

bezüglich der Verschärfung der Anforderungen<br />

- einerseits auf das QSS der B<strong>an</strong>kenprüfer und<br />

- <strong>an</strong>dererseits unter Einbeziehung der Feststellungen der APAK auf das QSS der Prüfer<br />

von kapitalmarktorientierten Unternehmen und insbesondere der Kreditinstitute<br />

beschränken.<br />

Nach <strong>den</strong> bek<strong>an</strong>ntgewor<strong>den</strong>en europäischen Regulierungen im Bereich der 319a-<br />

Unternehmen wird sich hinsichtlich der Rahmenbedingungen nicht viel ändern. Deswegen<br />

ist der Berufsst<strong>an</strong>d aufgerufen, selbst verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Feststellungen und der Erkenntnisse aus <strong>den</strong> regulatorischen<br />

Folgen, welche jüngst das EU-Parlament gezogen hat, bringt m<strong>an</strong> die Aufgabenstellung<br />

und die Arbeitsergebnisse aus <strong>den</strong> sieben Sitzungen des AKs nicht im Einkl<strong>an</strong>g

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