30.11.2014 Aufrufe

Schreiben an den WPK-Arbeitskreis vom 30.7.2013 - WP.net e.V.

Schreiben an den WPK-Arbeitskreis vom 30.7.2013 - WP.net e.V.

Schreiben an den WPK-Arbeitskreis vom 30.7.2013 - WP.net e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 8/ 9 zum wp.<strong>net</strong>-<strong>Schreiben</strong> <strong>vom</strong> 30.07.2013 <strong>an</strong> die Wirtschaftsprüferkammer<br />

Eine Verknüpfung eines Verbots der Selbstvergewisserung mit dem Unterlassen einer<br />

auftragsbegleiten<strong>den</strong> Qualitätssicherung oder Berichtskritik ist vor diesem Hintergrund<br />

sowohl unsachgemäß als auch unverhältnismäßig.<br />

Nachschau<br />

Die Ausweitung der Nachschaupflicht auch auf nicht-siegelführende Tätigkeiten durch<br />

die Aufnahme einer solchen Verpflichtung in die Berufssatzung halten wir für sachlich<br />

nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig. Diese Maßnahme aus dem Katalog der Abschlussprüfung<br />

ist bei <strong>an</strong>deren Tätigkeiten nicht zielführend. Zum einen unterliegt die<br />

Nachschau in diesem Prüfungssegment nicht der Kontrolle, zum <strong>an</strong>deren führt sie zu<br />

Wettbewerbsbenachteiligungen beispielsweise gegenüber Nur-Steuerberatern oder Nur-<br />

Rechts<strong>an</strong>wälten. Sie ist damit nicht wettbewerbsneutral und insofern auch grundrechtlich<br />

(Art. 12) be<strong>den</strong>klich.<br />

Bereits die aktuelle Vorgabe eines festen Nachschauturnus (alle drei Jahre) ist nicht<br />

verhältnismäßig. Welche Bedeutung für die Qualitätssicherung hat die Nachschau alle<br />

drei Jahre bei einer Einzelpraxis mit zwei Siegelm<strong>an</strong>daten und Prüfung durch <strong>den</strong> Berufsträger?<br />

Die zeitliche Festlegung der Durchführung einer Nachschau muss vielmehr<br />

der <strong>WP</strong> eigenver<strong>an</strong>twortlich bestimmen können. Soll es nur um die Form oder auch um<br />

<strong>den</strong> Inhalt und Funktion der Nachschau gehen? Es sollte der <strong>WP</strong>-Praxis freigestellt sein,<br />

zu entschei<strong>den</strong>, ob sie kurz vor der QK eine Nachschau durchführen möchte oder nicht.<br />

An Stelle der Befristung sollte das pflichtgemäße Ermessen des Abschlussprüfers gesetzt<br />

wer<strong>den</strong>. Die <strong>WP</strong>-Praxis soll entschei<strong>den</strong> können, ob sie durch eine noch kurzfristig<br />

<strong>an</strong>beraumte Nachschau die QK unterstützen möchte. Wohl hat eine nicht stattgefun<strong>den</strong>e<br />

Nachschau Auswirkungen auf <strong>den</strong> Stichprobenumf<strong>an</strong>g der QK. Die Wirksamkeit des<br />

QSS hängt nicht am dreijährigen Turnus der Nachschau.<br />

Berichtskritiker und Nachschauer<br />

Das Verbot für <strong>den</strong> Berichtskritiker, die Nachschau durchzuführen, ist nicht schlüssig.<br />

Beide Maßnahmen haben unterschiedliche Aufgaben, <strong>den</strong>n die Nachschau hat nicht nur<br />

die Aufgabe, die Berichtskritik zu überprüfen, sondern hat das gesamte QSS zum Gegenst<strong>an</strong>d.<br />

Durch <strong>den</strong> zeitlichen Abst<strong>an</strong>d der Nachschau von der Prüfung ist das Vier-<br />

Augen-Prinzip nicht unbedingt erforderlich. Die Tatsache, dass die Berichtskritik u.a.<br />

auch Gegenst<strong>an</strong>d der Nachschau ist, k<strong>an</strong>n im Hinblick auf die (auch noch stattfin<strong>den</strong>de)<br />

Qualitätskontrollprüfung vernachlässigt wer<strong>den</strong>.<br />

Verknüpfung Kontrollmaßmaßnehmen mit Qualitätssicherung?<br />

Eine nicht durchgeführte Berichtskritik soll die Nachschau in Form der Selbstvergewisserung<br />

(mit zeitlichem Abst<strong>an</strong>d) ausschließen. Wir lehnen diese Verschärfung wegen ihrer<br />

Unverhältnismäßigkeit ab. Abweichende Regelungen in <strong>an</strong>deren Ländern sind zu belegen<br />

und auf ihre Relev<strong>an</strong>z für die deutschen Verhältnisse zu prüfen.<br />

Konsultationsregelungen<br />

Einen Hinweis in <strong>den</strong> Erläuterungen zur Berufssatzung, „dass die Einholung fachlichen<br />

Rats auch außerhalb von Prüfungsaufträgen …….zweckmäßig sein k<strong>an</strong>n", halten wir<br />

bei dem hohen Ausbildungsniveau der deutschen Wirtschaftsprüfer für niveaulos.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!