Schreiben an den WPK-Arbeitskreis vom 30.7.2013 - WP.net e.V.
Schreiben an den WPK-Arbeitskreis vom 30.7.2013 - WP.net e.V.
Schreiben an den WPK-Arbeitskreis vom 30.7.2013 - WP.net e.V.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 8/ 9 zum wp.<strong>net</strong>-<strong>Schreiben</strong> <strong>vom</strong> 30.07.2013 <strong>an</strong> die Wirtschaftsprüferkammer<br />
Eine Verknüpfung eines Verbots der Selbstvergewisserung mit dem Unterlassen einer<br />
auftragsbegleiten<strong>den</strong> Qualitätssicherung oder Berichtskritik ist vor diesem Hintergrund<br />
sowohl unsachgemäß als auch unverhältnismäßig.<br />
Nachschau<br />
Die Ausweitung der Nachschaupflicht auch auf nicht-siegelführende Tätigkeiten durch<br />
die Aufnahme einer solchen Verpflichtung in die Berufssatzung halten wir für sachlich<br />
nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig. Diese Maßnahme aus dem Katalog der Abschlussprüfung<br />
ist bei <strong>an</strong>deren Tätigkeiten nicht zielführend. Zum einen unterliegt die<br />
Nachschau in diesem Prüfungssegment nicht der Kontrolle, zum <strong>an</strong>deren führt sie zu<br />
Wettbewerbsbenachteiligungen beispielsweise gegenüber Nur-Steuerberatern oder Nur-<br />
Rechts<strong>an</strong>wälten. Sie ist damit nicht wettbewerbsneutral und insofern auch grundrechtlich<br />
(Art. 12) be<strong>den</strong>klich.<br />
Bereits die aktuelle Vorgabe eines festen Nachschauturnus (alle drei Jahre) ist nicht<br />
verhältnismäßig. Welche Bedeutung für die Qualitätssicherung hat die Nachschau alle<br />
drei Jahre bei einer Einzelpraxis mit zwei Siegelm<strong>an</strong>daten und Prüfung durch <strong>den</strong> Berufsträger?<br />
Die zeitliche Festlegung der Durchführung einer Nachschau muss vielmehr<br />
der <strong>WP</strong> eigenver<strong>an</strong>twortlich bestimmen können. Soll es nur um die Form oder auch um<br />
<strong>den</strong> Inhalt und Funktion der Nachschau gehen? Es sollte der <strong>WP</strong>-Praxis freigestellt sein,<br />
zu entschei<strong>den</strong>, ob sie kurz vor der QK eine Nachschau durchführen möchte oder nicht.<br />
An Stelle der Befristung sollte das pflichtgemäße Ermessen des Abschlussprüfers gesetzt<br />
wer<strong>den</strong>. Die <strong>WP</strong>-Praxis soll entschei<strong>den</strong> können, ob sie durch eine noch kurzfristig<br />
<strong>an</strong>beraumte Nachschau die QK unterstützen möchte. Wohl hat eine nicht stattgefun<strong>den</strong>e<br />
Nachschau Auswirkungen auf <strong>den</strong> Stichprobenumf<strong>an</strong>g der QK. Die Wirksamkeit des<br />
QSS hängt nicht am dreijährigen Turnus der Nachschau.<br />
Berichtskritiker und Nachschauer<br />
Das Verbot für <strong>den</strong> Berichtskritiker, die Nachschau durchzuführen, ist nicht schlüssig.<br />
Beide Maßnahmen haben unterschiedliche Aufgaben, <strong>den</strong>n die Nachschau hat nicht nur<br />
die Aufgabe, die Berichtskritik zu überprüfen, sondern hat das gesamte QSS zum Gegenst<strong>an</strong>d.<br />
Durch <strong>den</strong> zeitlichen Abst<strong>an</strong>d der Nachschau von der Prüfung ist das Vier-<br />
Augen-Prinzip nicht unbedingt erforderlich. Die Tatsache, dass die Berichtskritik u.a.<br />
auch Gegenst<strong>an</strong>d der Nachschau ist, k<strong>an</strong>n im Hinblick auf die (auch noch stattfin<strong>den</strong>de)<br />
Qualitätskontrollprüfung vernachlässigt wer<strong>den</strong>.<br />
Verknüpfung Kontrollmaßmaßnehmen mit Qualitätssicherung?<br />
Eine nicht durchgeführte Berichtskritik soll die Nachschau in Form der Selbstvergewisserung<br />
(mit zeitlichem Abst<strong>an</strong>d) ausschließen. Wir lehnen diese Verschärfung wegen ihrer<br />
Unverhältnismäßigkeit ab. Abweichende Regelungen in <strong>an</strong>deren Ländern sind zu belegen<br />
und auf ihre Relev<strong>an</strong>z für die deutschen Verhältnisse zu prüfen.<br />
Konsultationsregelungen<br />
Einen Hinweis in <strong>den</strong> Erläuterungen zur Berufssatzung, „dass die Einholung fachlichen<br />
Rats auch außerhalb von Prüfungsaufträgen …….zweckmäßig sein k<strong>an</strong>n", halten wir<br />
bei dem hohen Ausbildungsniveau der deutschen Wirtschaftsprüfer für niveaulos.