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Schreiben an den WPK-Arbeitskreis vom 30.7.2013 - WP.net e.V.

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Seite 6/ 9 zum wp.<strong>net</strong>-<strong>Schreiben</strong> <strong>vom</strong> 30.07.2013 <strong>an</strong> die Wirtschaftsprüferkammer<br />

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist bisl<strong>an</strong>g in <strong>den</strong> Ergebnissen des AK zu kurz gekommen.<br />

Wir halten es deswegen für ausreichend, durch punktuelle Änderungen der<br />

Forderung nach Einführung der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen. Gleichzeitig<br />

sollte der Eigenver<strong>an</strong>twortlichkeit des Berufsträgers wieder mehr Freiraum eingeräumt<br />

wer<strong>den</strong>. Damit würde auch ein Ausrufezeichen gesetzt, dass Wirtschaftsprüfer Freiberufler<br />

sind. Dies gilt insbesondere für jene Praxen, die ihren Beruf nach <strong>den</strong> Regeln der<br />

Freiberuflichkeit nachgehen.<br />

Der AK sollte sich weiter darauf konzentrieren, sicherzustellen, dass die Grund<strong>an</strong>forderung<br />

<strong>an</strong> die Fortentwicklung der Qualitätssicherung in der Abschlussprüfung in Deutschl<strong>an</strong>d<br />

<strong>den</strong> deutschen Gesetzen und deutschen Berufsst<strong>an</strong>dards entsprechen muss. Von<br />

einigen eher unwesentlichen Ausnahmen abgesehen, genügt die deutsche Ausbildung<br />

zum Wirtschaftsprüfer höchsten Ansprüchen. Dieses „Qualitätspfund“ sollte nicht auf dem<br />

Altar <strong>an</strong>gelsächsischer Welt<strong>an</strong>schauung geopfert wer<strong>den</strong>. Der amerik<strong>an</strong>ische CPA bekommt<br />

bek<strong>an</strong>ntlich erst nach dem Examen seine „ gesellschaftsinterne Berufsausbildung“.<br />

Die internationalen St<strong>an</strong>dards sollten nur nachr<strong>an</strong>gig gelten. Diese sollten nur d<strong>an</strong>n übernommen<br />

wer<strong>den</strong>, wenn sie mit dem deutschen Berufsrecht des freiberuflichen Wirtschaftsprüfers<br />

in Einkl<strong>an</strong>g gebracht wer<strong>den</strong> können. Der deutsche Wirtschaftsprüfer übt<br />

kein Prüfungsgewerbe aus, vgl. § 1 Abs. 2 <strong>WP</strong>O. Wegen dieser <strong>WP</strong>O-Vorgabe bedarf es<br />

für die global tätigen <strong>WP</strong>-Praxen Sonderregelungen und nicht umgekehrt.<br />

Dass es Deutschl<strong>an</strong>d in der Verg<strong>an</strong>genheit verst<strong>an</strong><strong>den</strong> hat, seine Welt<strong>an</strong>schauung in der<br />

Wirtschaftsprüfung auch durchzusetzen, zeigt sich beispielsweise in der verhinderten<br />

Tr<strong>an</strong>sparenz der Berufsaufsicht im Rahmen der Sonderuntersuchung. Mit dem schlichten<br />

Hinweis, dass Deutschl<strong>an</strong>d das „Pr<strong>an</strong>gerwesen“ nicht kennt, wer<strong>den</strong> der Öffentlichkeit die<br />

individuellen Ergebnisse der Sonderuntersuchung vorenthalten.<br />

Auch die „nicht skalierte Umsetzung“ der internationalen Prüfungsst<strong>an</strong>dards ISA im Rahmen<br />

der IDW-Tr<strong>an</strong>sformation ist ein Beispiel dafür, dass deutsche Regelungen kein unerlaubter<br />

Sonderweg sein müssen. M<strong>an</strong> k<strong>an</strong>n sagen, dass bei der Skalierung der ISA der<br />

HFA des IDW bis 2012 einen Bogen um die Verhältnismäßigkeit machte.<br />

Wir können in <strong>den</strong> Rückfragen der KfQK zum Bericht des Qualitätskontrollprüfers keinen<br />

Anhaltspunkt dafür erkennen, nun verstärkt Maßnahmen gegen <strong>den</strong> Mittelst<strong>an</strong>d zu fordern.<br />

Diese Feststellung könnte eher als Forderung dahingehend aufgefasst wer<strong>den</strong>,<br />

die Skalierung zu forcieren. Wir fordern <strong>den</strong> AK auf, sich der Verhältnismäßigkeit nicht<br />

zu verschließen. Dazu muss die Möglichkeit geschaffen wer<strong>den</strong>, dass die jeweilige <strong>WP</strong>-<br />

Praxis flexibel auf die Anforderungen reagieren k<strong>an</strong>n. Wir lehnen lehrbuch- und schulmeisterliche<br />

Besserwisserei ab.<br />

Der Berufsst<strong>an</strong>d braucht keine weiteren Einzelregelungen, da stimmen wir dem IDW zu.<br />

Der Berufst<strong>an</strong>d braucht eine klare Definition von § 55b <strong>WP</strong>O und § 31 BS. Wie hat das<br />

jeweilige erforderliche bzw. das verhältnismäßige Qualitätssicherungssystem einer<br />

kleinen oder mittelgroßen <strong>WP</strong>/vBP-Praxis auszusehen? Wie wirkt sich die Eigenver<strong>an</strong>twortlichkeit<br />

des <strong>WP</strong>s aus? Gibt es nur die Nachschau, um die Qualität sicherzustellen,<br />

oder k<strong>an</strong>n die <strong>WP</strong>-Praxis <strong>an</strong>dere Lösungen einrichten?<br />

Aus <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> vier Protokollen können wir nicht erkennen, dass sich der AK QS<br />

damit überhaupt nur <strong>an</strong>satzweise beschäftigt hätte.

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