Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
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GEMEINDE THALMASSING<br />
Kirchweg 1<br />
93107 <strong>Thalmassing</strong><br />
Tel. 09453/9934-0<br />
FAX 09453/9934-20<br />
e-mail: gemeinde.thalmassing@realrgb.de<br />
<strong>Niederschrift</strong><br />
- Öffentlicher Teil -<br />
über die<br />
71. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Sitzungstermin: Donnerstag, den 07.11.2013<br />
Sitzungsort: Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong><br />
Raum:<br />
Sitzungssaal<br />
Beginn:<br />
19.00 Uhr<br />
Anwesend waren: Brunner Georg, Haase Helmut, Haselbeck Wolfgang, Hendlmeier<br />
Johann, Kiendl Alfons, Ipfelkofer Johannes, Pritzl Heribert (ab Top 4: Stellungnahme<br />
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege), Reis Irmgard, Sembach Thomas,<br />
Stadler Thomas, Unterholzner Nina, Wild Richard, Wocheslander Ludwig, Wudi<br />
Franz, Zierhut Franz.<br />
Entschuldigt abwesend waren: Fuß Otto, Sturm Karin.<br />
Zusätzlich anwesend: Herr Klaus Bachsteffel vom Planungsbüro Bachsteffel zu Top<br />
3 und Herr Roland Reich vom Ingenieurbüro Wöhrmann zu Top 4, sowie 3 Zuhörer.<br />
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder<br />
war anwesend; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.<br />
Vorsitzender:<br />
Schriftführer:<br />
Kiendl<br />
Riedl<br />
1. Bürgermeister Geschäftsleiter<br />
- 74 -
Top 1: (0260) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> zur Sitzung vom 10.10.2013<br />
Top 2 (6024) Bauanträge:<br />
a) Bauantrag von Herrn Simon Zollner, Elisabethstr. 6, 93049 Regensburg: Neubau eines<br />
Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurnummer 67/4 Gemarkung Wolkering (Talstraße)<br />
Top 3: (5212) Aktueller Baustandstandsbericht und Kostenentwicklung Mehrzweckhalle<br />
Top 4: (6112) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1<br />
BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) im Zuge der vorgezogenen Bürgerbeteiligung<br />
des Verfahrens Aufstellung des Bebauungsplanes „Herdäcker“<br />
Top 5: (6112) Anerkennung der Entwurfsplanung des Bebauungsplanes „Herdäcker“<br />
Top 6: (6112) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit des<br />
Bebauungsplanes „Herdäcker“ und öffentliche Auslegung<br />
Top 7: (6100) Bebauungsplan „Am Regensburger Weg“ der <strong>Gemeinde</strong> Schierling; hier: Frühzeitige<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Thalmassing</strong><br />
Top 8: (0240) Bestellung eines Wahlleiters und eines Stellvertreters für die Kommunalwahl 2014<br />
Top 9: (4233) Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppe<br />
Top 10: (5212) Vergaben Mehrzweckhalle<br />
Top 11: Informationen, Wünsche, Anfragen:<br />
a) Seminarprogramm Selbstverwaltungskolleg 2014<br />
b) Schreiben des Herrn Walter Nowotny betreffend eines Angebotes der B.E.R.R. v. 30.10.2013<br />
zur Verpachtung der Dachflächen der Mehrzweckhalle zur Erstellung einer Photovoltaikanlage<br />
c) Lesen der Protokolle der vorangegangenen Sitzungen<br />
d) Grundstücksstreifen Flurnummer 464 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> (Kaltenberg)<br />
e) Info über abgebaggerten Lärmschutzwall auf einer Länge von ca. 4,00 Meter<br />
f) Einladung für den 19.11.13 um 19.00 Uhr betreffend Absprache der Termine für die<br />
Wahlveranstaltungen der einzelnen Gruppierungen<br />
g) Einladung Ortsbesichtigung am 23.11.13 um 13 Uhr<br />
h) Bauausschuss-Sitzung am 13.11.13 um 17.30 Uhr im Rathaus <strong>Thalmassing</strong><br />
i) Baustandsberichte MZH, Friedhofsmauer, Vermessung GVS Luckenpaint<br />
j) Drama um parkende Autos in <strong>Thalmassing</strong><br />
- 75 -
Top 1:<br />
(0260) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> zur Sitzung vom 10.10.2013<br />
Hierzu keine Feststellungen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Niederschrift</strong> zur Sitzung vom 10.10.2013 wird wie vorgelegt genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 2<br />
(6024) Bauanträge:<br />
a) Bauantrag von Herrn Simon Zollner, Elisabethstr. 6, 93049 Regensburg: Neubau<br />
eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurnummer 67/4 Gemarkung Wolkering<br />
(Talstraße):<br />
Dem Bauantrag ging eine genehmigte Bauvoranfrage voraus. Der Bauantrag selbst wurde<br />
im Vorfeld mit der Bauabteilung des Landratsamtes (Frau Kelm und Frau Christoph)<br />
abgesprochen. Das Gebäude ist 21 m vom Mühlbach entfernt, was Auflage vom<br />
Wasserwirtschaftsamt Regensburg ist.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zu oben genanntem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 3:<br />
(5212) Aktueller Baustandstandsbericht und Kostenentwicklung Mehrzweckhalle<br />
Herr Bachsteffel stellte die mitgebrachte Kostenentwicklung der Mehrzweckhalle dar. Der<br />
derzeitige Stand der Kosten beläuft sich auf ca. 3,948 Millionen Euro. Hierin enthalten sind<br />
jedoch nicht die Außenanlagen. Weiterhin ist für den Einbau einer Küche ein Betrag von<br />
15.000,- € vorgesehen. In wie weit dieser ausreicht, ist erst noch abzuklären. Für die<br />
Sanierung des Hallenbodens sind 30.000,- € eingeplant. Diesbezüglich wurde durch mehrere<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte angefragt, ob ein neuer Hallenboden notwendig ist. Herr Bachsteffel gab<br />
hierzu die Auskunft, dass diese Antwort wohl besser der Projektant für Heizung, Sanitär usw.<br />
beantworten solle. ER könne jedoch die Auskunft geben, dass Herr Weinmann damals<br />
bereits bei der ersten Begehung sagte, dass die schwarzen Rohre, welche die<br />
Fußbodenheizung beinhaltet, eine durchschnittliche Lebenserwartung von 25 Jahren haben.<br />
Nachdem die Halle 1989 errichtet wurde, laufen diese 25 Jahre im Jahr 2014 ab. Auf die<br />
Frage welche Kosten für eine Erneuerung des Hallenfußbodens entstehen würde, antwortete<br />
Herr Bachsteffel mit einem Betrag von 200,- € je Quadratmeter bei 1.000 qm also ca.<br />
200.000,- €.<br />
Auf die Anfrage wie es sich denn verhalte, ob nicht an einer Stelle hineingeschaut werden<br />
könnte, in welchem Zustand sich die Rohre befinden, antwortete Herr Bachsteffel, dies sei<br />
auch nur ein kleines Stück von 1.000 qm, da niemand in die ganze Halle hineinschauen<br />
könnte, wisse man auch nicht, in welchem Zustand sich die Fußbodenheizung in der<br />
gesamten Halle befindet.<br />
- 76 -
Herr 1. Bürgermeister Alfons Kiendl verabschiedete Herrn Bachsteffel und begrüßte Herrn<br />
Reich vom Ingenieurbüro Wöhrmann zu Top 4:<br />
Top 4:<br />
(6112) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1<br />
BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) im Zuge der vorgezogenen<br />
Bürgerbeteiligung des Verfahrens Aufstellung des Bebauungsplanes „Herdäcker“:<br />
Es wurden Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vorgetragen, welche sich<br />
nachfolgend finden. Das Planungsteam FLU (für die Grünordnung) und das Ing.-Büro<br />
Wöhrmann (Herr Reich) haben hierzu schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Die zu<br />
tätigenden Änderungen oder auch Bestätigungen der derzeit geplanten Festsetzungen sind<br />
nach gerechter Abwägung aller Interessen gegeneinander (§ 1 Abs. 7 BauGB) zu<br />
beschließen. Nacheinander wurden folgende Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />
Belange behandelt:<br />
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg v. 27.08.2013<br />
Stellungnahme:<br />
1. Es wird auf das Konfliktpotential zwischen der geplanten neuen Bebauung und der<br />
bestehenden neben liegenden landwirtschaftlichen Nutzung hingewiesen.<br />
Die Bauwerber sollten ausdrücklich auf die im Planungsgebiet<br />
entstehende/bestehende Zumutbarkeit von Immissionen, die bei einer<br />
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen entstehen,<br />
hingewiesen werden.<br />
2. Der schadlose Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser muss auch während und<br />
nach der Bauzeit erhalten bleiben und darf nicht zu einer Vernässung der<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen führen.<br />
3. Es muß sichergestellt werden, dass die vorhandenen Wege und Zufahrten zu den<br />
landwirtschaftlichen Grundstücken erhalten bleiben. Dabei ist es erforderlich, durch<br />
geeignete Maßnahmen den Verkehr mit landwirtschaftlichen Maschinen und<br />
Arbeitsgeräten durch parkenden Autos nicht zu behindern. Entsprechende Hinweise<br />
sollten in den Bebauungsplan aufgenommen werden.<br />
4. Bei Anpflanzungen zu angrenzenden landwirtschaftlichen Kulturen ist ein<br />
entsprechender Abstand einzuhalten um eine Beeinträchtigung durch z.B.<br />
Schattenwurf auszuschließen. Ebenso ist ein entsprechender Abstand zu<br />
anliegenden Wegen und Grundstückseinfahrten sinnvoll, um langfristig das<br />
Lichtraumprofil für landwirtschaftliche Maschinen freizuhalten.<br />
5. Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen der landwirtschaftlichen Nutzung in<br />
ausreichendem Umfang erhalten bleiben (§ 15 Abs. 3 BNatSchG). Auf möglichst<br />
sparsamen Verbrauch landwirtschaftlich genutzter Flächen ist deshalb zu achten.<br />
Gem. § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei Inanspruchnahme von land- oder<br />
forstwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf<br />
agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind für die<br />
landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang<br />
in Anspruch zu nehmen.<br />
- 77 -
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zu 1. Immissionen aus ordnungsgemäßer landwirtschaftlicher Nutzung sind von den<br />
zukünftigen Bewohnern im Planungsgebiet hinzunehmen.<br />
In den Hinweisen zur Satzung des B-Planes wird zusätzlich auf den Sachverhalt<br />
hingewiesen.<br />
Zu 2. Die Planung berücksichtigt den schadlosen Abfluss von Grund- bzw.<br />
Oberflächenwasser aus dem zukünftigen Plangebiet. Während der<br />
Baumaßnahmen ist von den Bauwerbern bzw. dem Erschließungsträger für<br />
schadlosen Abfluss von grund- und Niederschlagswasser, bzw. dem Fernhalten<br />
dieses Wasser von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu sorgen.<br />
Abgesehen davon liegen die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
topographisch höher und sind daher nicht betroffen.<br />
Zu 3. „Die vorhandenen Wegbeziehungen zu den angrenzenden Feldern wurden<br />
entsprechend der Plandarstellung uneingeschränkt weiter aufrecht erhalten. Das<br />
Parken von Fahrzeugen an öffentlichen Straßen regelt die<br />
Straßenverkehrsordnung. Für den Bereich Herdweg ist durch die <strong>Gemeinde</strong> bereits<br />
eine Verbreiterung vorgesehen. Weitergehende Hinweise sind aus Sicht der<br />
<strong>Gemeinde</strong> nicht erforderlich.“<br />
Zufahrten zu landwirtschaftlichen Grundstücken werden durch die Planung nicht<br />
verbaut bzw. beeinträchtigt. Der Ausbau bzw. die Verlängerung des Herdweges<br />
verändert die Zufahrtsbedingungen zu landwirtschaftlichen Fluren nicht nachteilig.<br />
Im Herdweg ist durch entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen dafür zu<br />
sorgen, dass Mindestdurchfahrtsbreiten für landwirtschaftliche Fahrzeuge<br />
gewährleistet bleiben.<br />
Dies wird als Hinweis zur Satzung in den B-Plan aufgenommen.<br />
Die Straßen im geplanten Baugebiet sowie der Fußweg nach Süden zur<br />
Hauptstraße hin sind als Zubringer zu landwirtschaftlichen Flächen nicht<br />
vorgesehen bzw. nicht erforderlich.<br />
Zu 4. Bei Pflanzungen im Baugebiet ist zu landwirtschaftlichen Flächen (insbesondere<br />
bei Baumpflanzungen) der gesetzlich erforderliche Grenzabstand einzuhalten.<br />
Zu 5. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan, in dem für das<br />
gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet eine ausgewogene Balance zwischen<br />
Entwicklungsflächen und für landwirtschaftliche Nutzung eingetragen ist.<br />
Demzufolge ist für sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche Sorge<br />
getragen. Darüber hinaus werden im Plangebiet die Grundstücksgrößen sowie die<br />
Flächen für Erschließungsflächen auf ein notwendiges Maß beschränkt.<br />
Die ökologischen Ausgleichsflächen sind (Fläche bei Weillohe) bereits angelegt<br />
und gehen somit nicht der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung verloren. Die<br />
Ausgleichsflächen östlich Obersanding sind ebenfalls seit längerem aus der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung genommen und ebenfalls bereits umgesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
- 78 -
Landratsamt Regensburg – Untere Naturschutzbehörde, SG 41 v 19.09.2013<br />
Stellungnahme:<br />
Keine grundsätzlichen Einwendungen.<br />
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind nicht erkennbar, diesbezüglich sind<br />
jedoch noch Ausführungen in der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />
erforderlich.<br />
Die genannten Ausgleichsfläche sind zur Kompensation geeignet.<br />
In der weiteren Bearbeitung (Entwurf) sind weitergehende Ausführungen<br />
(Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Umweltbericht) vorzulegen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Die artenschutzrechtlichen Tatbestände bzw. Verbotstatbestände wurden in der Bearbeitung<br />
durch den Landschaftsarchitekten (FLU Planungsteam) geprüft und können ausgeschlossen<br />
werden. Ausführungen hierzu sind in der Begründung zum Bebauungs- und<br />
Grünordnungsplan (Entwurf) enthalten.<br />
Weiterhin sind in der Entwurfsplanung die komplette Eingriffsregelung in der Bauleitplanung<br />
mit Herleitung und Nachweis der ökolog. Ausgleichsflächen sowie der Umweltbericht zur<br />
Umweltprüfung enthalten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Zweckverband zur Wasserversorgung<br />
Nach Darstellung des Zweckverbandes ist die Wasserversorgung gesichert. Auch<br />
Löschwasser kann bis 48 m3/h zur Verfügung gestellt werden.<br />
Regierung der Oberpfalz, abwehrender Brandschutz<br />
Das Amt legt ein allgemein gehaltenes 4-seitiges Schreiben vom 14.08.2012 vor, das<br />
nicht explizit auf das vorliegende Bauleitplanverfahren eingeht. Die Ausführungen des<br />
Amtes werden zur Kenntnis genommen. Etwaige Anregungen oder Bedenken sind für<br />
das vorliegende Bauleitplanverfahren nicht erkennbar.<br />
Wasserwirtschaftsamt Regensburg<br />
Das Amt weist auf die Gefahr von Grundwasser, Hangwasser, wild abfließendes Wasser<br />
und die damit einhergehenden Gefahren hin.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
- 79 -
Beschluss:<br />
„Diesbezügliche Hinweise wurden bereits in den textlichen Hinweisen des Bebauungsplanes<br />
aufgenommen.“<br />
Das Amt empfiehlt die Bauvorhaben an eine öffentliche Wasserversorgung anzuschließen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Der Anschluss ist vorgesehen. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des<br />
Wasserzweckverbandes.“<br />
Das Amt regt an die Schmutzwasserentsorgung mit dem Abwasserzweckverband<br />
abzuklären und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit, sowie Zulässigkeit der<br />
vorhandenen Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgungseinrichtungen zu<br />
überprüfen.<br />
Die Flächenversiegelung ist zu begrenzen und die Versickerung anzustreben.<br />
Zum Schutz gegen Starkniederschläge sollten Gebäudeöffnungen mit einem<br />
Sicherheitsabstand zum Gelände bzw. Straße vorgesehen werden.<br />
Das Amt regt an im <strong>Gemeinde</strong>gebiet weitere geeignete Flächen für die Schaffung von<br />
Retentions- und Rückhalteräumen zu suchen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Die Abwasserentsorgung erfolgt im Zuge der Erschließungsplanung in Abstimmung mit<br />
dem Wasserzweckverband. Über die Schaffung einer Zisterne sind sich in der<br />
Erschließungsplanung Gedanken zu machen. Es wäre sinnvoll, eine Zisterne bereits bei der<br />
Erschließung mit einbauen zu lassen, welche die Käufer dann übernehmen müssten.<br />
Hinweise zur Flächenversiegelung und Versickerung wurden bereits in den textlichen<br />
Hinweisen des Bebauungsplanes aufgenommen.<br />
Hinweise zu Gebäudeöffnungen wurden bereits in den textlichen Hinweisen des<br />
Bebauungsplanes aufgenommen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat bereits weit reichende Verbesserungen zur wasserwirtschaftlichen<br />
Situation getätigt (z. B. Gewässerentwicklungsplan Irlbach) und ist auch weiterhin im<br />
Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht weitere Regenrückhalte- bzw. Retentionsräume zu<br />
entwickeln. Siehe hierzu auch die Ausgleichsflächenschaffung der Stadt Neutraubling auf<br />
Flurnummern der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong>.<br />
Weitere Festsetzungen und Hinweise erscheinen uns daher entbehrlich.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Telekom<br />
Die Telekom behält sich die Verlegung neuer Telekommunikationslinien einer Prüfung<br />
vor. Eine unterirdische Verlegung erfolgt nur unter Ausnutzung aller Vorteile einer<br />
koordinierten Erschließung. Dazu ist es unter anderem erforderlich, dass eine<br />
unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der Straßen und Wege möglich ist, die geplanten<br />
in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden, eine rechtzeitige Koordinierung mit<br />
den Tiefbauarbeiten erfolgt und ein Bauablaufzeitenplan aufgestellt wird. Bei einer<br />
erforderlichen Erweiterung der Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des<br />
- 80 -
Planungsgebietes kann dies auch in oberirdischer Bauweise erfolgen. Für die<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes reichen die bestehenden Anlagen eventuell nicht aus.<br />
Es kann deshalb sein, dass bestehende, bereits ausgebaute Straßen ggf. wieder<br />
aufgebrochen werden müssen.<br />
Es wird angeregt, folgende Hinweise aufzunehmen:<br />
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen für die<br />
Unterbringung von Telekommunikationseinrichtungen vorzusehen. Hinsichtlich geplanter<br />
Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />
Versorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />
Ausgabe 1989, siehe hier u. a. Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass<br />
durch die Baumbepflanzung der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der<br />
Telekommunikationslinien nicht behindert wird.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Entsprechende Hinweise werden im Bebauungsplan aufgenommen. Geeignete Trassen<br />
wurden durch die Anlage eines Gehweges/Mehrzweckstreifens bereits vorgesehen.<br />
Ansonsten werden die Ausführungen der Telekom zur Kenntnis genommen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege<br />
Das Amt weist auf Bodendenkmäler aus Siedlungen der Linearbandkeramik, des<br />
Mittelneolithikums, des Jung- und Endneolithikums, der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit<br />
und der Hallstattzeit hin. Aus Sicht des Amtes hat der ungestörte Erhalt der Denkmäler<br />
vor Ort Priorität und empfiehlt eine Umplanung des Baugebietes an einen anderen<br />
Standort zu prüfen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine konservatorische<br />
Überdeckung oder eine archäologische Ausgrabung durchzuführen. Dafür ist eine<br />
denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig und ein Erlaubnisverfahren zu beantragen.<br />
Abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler können die qualifizierten<br />
Ersatzmaßnahmen einen größeren Umfang annehmen. Sollte eine archäologische<br />
Ausgrabung nicht zu vermeiden sein, soll bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen<br />
grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch<br />
qualifiziert untersucht werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Die Ausführungen des Amtes werden zur Kenntnis genommen. Das Planungsgebiet ist im<br />
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> als Allgemeines Wohngebiet<br />
ausgewiesen. Im Zuge des Flächennutzungsplanes wurde in der Vergangenheit bereits eine<br />
Standortauswahl und Standortentscheidung getroffen. Der Bebauungsplan entwickelt sich<br />
daher aus dem Flächennutzungsplan und folgt dessen Entwicklungsgebot.<br />
Der Bebauungsplan entspricht den Zielen der Raumordnung. Die neu auszuweisenden<br />
Flächen schließen direkt an bereits bebaute, im Flächennutzungsplan als allgemeine<br />
Wohngebiets und Dorfgebietsflächen dargestellte Grundstücke an. Damit entspricht die<br />
Planung dem LEP-Ziel B VI 1.1 hinsichtlich der Anbindung von Neubauflächen an geeignete<br />
Siedlungseinheiten.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> entspricht der Vorgabe des Amtes. Ein denkmalrechtliches<br />
Erlaubnisverfahren ist bereits in der Beantragung.“<br />
- 81 -
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Landratsamt Regensburg Abfallwirtschaft<br />
Im Auftrag des Landratsamtes nimmt das Entsorgungsunternehmen Meindl Stellung.<br />
Entsprechend der Stellungnahme kann die Müll- und Papierentsorgung entlang der<br />
Planstrasse erfolgen.<br />
Landratsamt Regensburg Sachgebiet L 51 – Fachgebiet Tiefbau<br />
Das Sachgebiet stellt fest, dass das Erschließungskonzept schlüssig und<br />
verkehrsgerecht ist. Es regt an, den Ausbauzustand der <strong>Gemeinde</strong>straße Herdweg /<br />
Kreuzung Blumenweg und Übergangsbereich zur neuen Planstraße hinsichtlich der<br />
Befahrbarkeit durch Müllfahrzeuge zu überprüfen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Zur Befahrbarkeit durch Müllfahrzeuge liegt bereits eine Stellungnahme der<br />
Abfallentsorgungsbetriebe vor. Für den Bereich Herdweg ist durch die <strong>Gemeinde</strong> bereits<br />
eine Verbreiterung vorgesehen.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Landratsamt Regensburg Naturschutz<br />
Landratsamt Regensburg Sachgebiet 41 – Bauleitplanung<br />
Der Bebauungsplan weicht nur mit einer halben Parzellenbreite von den<br />
Bauflächendarstellungen des Flächenutzungsplanes ab und ist somit aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Nach Überprüfung durch Planungsbüro und Verwaltung wurde festgestellt, dass der<br />
Geltungsbereich des Planungsgebietes mit dem Flächennutzungsplan übereinstimmt. Der<br />
Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
- 82 -
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Die vorgelegten Unterlagen waren für frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung<br />
ausreichend, bedürfen im weiteren Verfahren der Ergänzung.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Die Unterlagen werden für den nächsten Verfahrensschritt entsprechend ergänzt.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Die Baugrenzendarstellungen sind unvollständig.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Die Baugrenzendarstellungen werden ergänzt.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Die Bemaßungen der Wandhöhe im Regelquerschnitt und Text widersprechen sich.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Die Bemaßungen werden gleichgestellt.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Ausnahmsweise Zulässigkeit von Pultdächern , Doppelhäusern und U+E Bautypen. Von<br />
den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können nur solche Ausnahmen zugelassen<br />
werden, die nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Auf die Voraussetzung<br />
für die Erteilung einer Ausnahme ist im Bebauungsplan näher einzugehen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Alternativ wird die Zulässigkeit von Pultdächern und versetzten Pultdächern für die<br />
Parzellen 1-6 und 14-20 vorgesehen.<br />
- 83 -
Alternativ wird die Zulässigkeit von Doppelhäusern für die Parzellen 1-3, 13 und 16<br />
vorgesehen, da diese die erforderliche Größe (mind. 600 m²) besitzen und ein zweiter<br />
Garagenstandort möglich ist. Für Doppelhäuser gilt das gegenseitige Anpassungsgebot in<br />
Höhen und Fluchten, Dachneigung und Gestaltung.<br />
Alternativ wird die Zulässigkeit von E+U-Bebauung für die Parzellen 4 - 7 aufgrund der<br />
Hangneigung vorgesehen.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Festsetzung zu den Wandhöhen von Pultdächern<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Pultdächer werden als Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB zuglassen. Die Wandhöhe wird<br />
mit max. 8,5 m festgesetzt.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Grenzgaragen: Rechtsgrundlage für pauschal geltende abweichende Regelungen in<br />
Bebauungsplänen ist § 22 Abs. 4 BauNVO.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Entsprechend § 22 Abs. 4 BauNVO wird abweichend von den Vorschriften des Art. 6 Abs. 9<br />
BayBO geregelt:<br />
Aufgrund der Hangneigung gilt für Grenzgaragen als mittlere Wandhöhe über EFOK der<br />
Garage max. 3,00 m und als mittlere Wandhöhe über natürlichem Gelände max. 3,75 m.<br />
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Landratsamt Regensburg Sachgebiet L 54 – Kreisbaumeisterin<br />
Einer Siedlungserweiterung steht, sofern der Bedarf nachgewiesen wird, grundsätzlich<br />
nichts entgegen. Eine Differenzierung der Höhenentwicklung von der freien Landschaft<br />
zum Ort ist bei den Gebäuden zu berücksichtigen. Die Dachneigungen sind innerhalb<br />
des Plangebietes zu unterscheiden und festzusetzen. Die Höhenlinie ist darzustellen.<br />
Die EFOK ist in Bezug auf das natürliche Urgelände festzusetzen.<br />
Für die Parzellen 7-13 Bebauung E+D, Satteldach DN 36°-45°<br />
Für die Parzellen im Quartier, wie vorgelegt, aber Wandhöhe 6,5 m<br />
Parzelle 1-6: bis 2-geschoßige Bebauung SD oder WD, DN 26° - 38°.<br />
- 84 -
Die Hinweise auf §34 BauGB sind unzutreffend und herauszunehmen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Für die Siedlungserweiterung besteht Bedarf. Die Baugrundstücke aus dem Baugebiet Süd<br />
II/III sind vollständig verkauft. Weitere Grundstücke sind nicht im Zugriff der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Bestehende Baulücken sind in Privatbesitz und stehen nicht zum Verkauf an. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
hat anfragen von Bauwerben aus dem <strong>Gemeinde</strong>bereich und näherem Umland. Der Bedarf<br />
ist aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> gegeben. Die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen Schule,<br />
Kindergarten, etc. sind vorhanden.<br />
Die Höhenlinien werden für den nächsten Verfahrensschritt ergänzt<br />
Die Hinweise auf §34 BauGB werden entfernt.“<br />
„Dem Ansinnen der Kreisbaumeisterin wird zum Teil gefolgt und eine Differenzierung der<br />
Höhenentwicklung vorgesehen. Für die Parzellen 7-13 wird die Bebauung nur mit E+D,<br />
Satteldach und DN 36°-45° vorgesehen. Die Bebauung im Quartier und bei den Parzellen 1-<br />
6 wird wie vorgesehen beibehalten. Zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden wurden<br />
kompakte Grundstücke vorgesehen die eine gute Höhenausnutzung erfordern. Die Höhe der<br />
Gebäude wurde durch Festsetzung der Firsthöhe begrenzt. Die Bauformen Walmdach und<br />
Zeltdach werden verstärkt nachgefragt und auch von der <strong>Gemeinde</strong> gewünscht.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Bayerischer Bauernverband<br />
Aus Sicht des Verbandes muss sichergestellt sein, dass die vorhandenen Wege und<br />
Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Grundstücken erhalten bleiben. Dabei ist es<br />
erforderlich , durch geeignete Maßnahmen den Verkehr mit landwirtschaftlichen<br />
Maschinen und Arbeitsgeräten durch parkende Autos nicht zu behindern. Der Verband<br />
hält es für erforderlich eine ausreichende Breite des Herdweges sowie ein Parkkonzept<br />
herzustellen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Das Parken von Fahrzeugen an öffentlichen Straßen regelt die Straßenverkehrsordnung.<br />
Die Erstellung eines Parkkonzeptes ist aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> nicht erforderlich. Für den<br />
Bereich Herdweg ist durch die <strong>Gemeinde</strong> im Zuge späterer Baugebietsausweisungen im<br />
angrenzenden Norden eine Verbreiterung angedacht.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Bayernwerk<br />
- 85 -
Grundsätzlich keine Einwände. Im Planbereich befinden sich 20 kV und 0,4 kV – Kabel.<br />
Sollte eine Umverlegung gewünscht werden kann das Bayernwerk ein Kostenangebot<br />
unterbreiten.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
„Eine Umlegung wird gewünscht“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Die restlichen angeschriebenen Träger öffentlicher Belange haben sich nicht<br />
geäußert oder keine Einwände erhoben. Aus der öffentlichen Auslegung ergaben<br />
sich keine Einwände.<br />
Top 5:<br />
(6112) Anerkennung der Entwurfsplanung des Bebauungsplanes „Herdäcker“:<br />
Die unter Top 4 beschlossenen Änderungen des Vorentwurfes sind entsprechend<br />
einzuarbeiten.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes „Herdäcker“ in der Fassung vom 07.11.2013<br />
wird wie vorgelegt unter Einarbeitung der vorgenannten Beschlüsse unter Top 4 genehmigt.<br />
Er ist als Anlage diesem Beschluss beigefügt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 6:<br />
(6112) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (öffentliche<br />
Auslegung) betreffend dem Bebauungsplan „Herdäcker“:<br />
Nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ist die Auslegung und die Beteiligung der<br />
Träger öffentlicher Belange nach Beschlussfassung über den Entwurf durchzuführen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4<br />
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann<br />
Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich oder zur <strong>Niederschrift</strong> vorgebracht werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die<br />
- 86 -
<strong>Gemeinde</strong> deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die<br />
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).<br />
Die Antragsfrist im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO beträgt ein Jahr.<br />
Normenkontrollanträge sind unzulässig, wenn die den Antrag stellende natürliche oder<br />
juristische Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen des jeweiligen<br />
Verfahrens nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können<br />
und die <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen der Beteiligung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.<br />
Evtl. beachtliche Mängel oder Verletzungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach<br />
§ 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn Sie<br />
nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der<br />
<strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht<br />
worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 7:<br />
(6100) Bebauungsplan „Am Regensburger Weg“ der <strong>Gemeinde</strong> Schierling; hier:<br />
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;<br />
Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong>:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Schierling plant die Ausweisung eines WA-Gebietes mit 52.592 m², wovon die<br />
Bauparzellenfläche von 39.757 m² mit 50 Einfamilienhäusern, 12 Doppelhaushälften und 4<br />
Großwohnungsbauten (6 Wohneinheiten) geplant sind. Das Plangebiet ist in der Anlage<br />
gekennzeichnet. Aus Sicht der Verwaltung dürfte es keine Einwände geben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste foglenden<br />
Beschluss:<br />
Oben genannter Planungsvorschlag wird zur Kenntnis genommen, Einwände werden nicht<br />
erhoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 8:<br />
(0240) Bestellung eines Wahlleiters und eines Stellvertreters für die Kommunalwahl<br />
2014:<br />
Zu diesem Top übernahm Herr 2. Bgm. Helmut Haase die Sitzungsleitung.<br />
Bestellt werden können der 1. Bgm. oder weitere Bürgermeister, wenn sie nicht mehr zur<br />
Wahl antreten, <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder, die nicht mehr kandidieren, Bedienstete der<br />
<strong>Gemeinde</strong>, soweit sie kein Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates, kein Leiter einer Aufstellungsversammlung oder ein Beauftragter eines<br />
Wahlvorschlages sind. Als Wahlleiter stellt sich Herr 1. Bgm. Alfons Kiendl zur Verfügung,<br />
als dessen Stellvertreter Herr Martin Riedl. Sollte es keine weiteren Vorschläge geben, wird<br />
eine entsprechende Bestellung vorgeschlagen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste daraufhin folgenden<br />
Beschluss:<br />
- 87 -
Als Wahlleiter für die Kommunalwahl 2014 wird der derzeit im Amt des 1. Bürgermeisters.<br />
befindliche Herr Alfons Kiendl bestellt, als dessen Stellvertreter Herr Martin Riedl.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anmerkung: Herr 1. Bürgermeister Alfons Kiendl nahm an Beratung und Beschlussfassung<br />
nicht teil.<br />
Top 9:<br />
Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppe:<br />
Im Zusammenhang mit der Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppe fand bereits<br />
ein Besprechungstermin (21.02.2013) im Rathaus <strong>Thalmassing</strong> statt. Nachdem nun<br />
zwischenzeitlich die unterstützende Stellungnahme der Caritas, Frau Lutz, (Ende Oktober)<br />
bei der bischöflichen Finanzkammer eingegangen ist, teilte diese laut Auskunft des Herrn<br />
Kirchenpflegers Johann Hendlmeier mit, dass die Übernahme der Betriebsträgerschaft durch<br />
die Kirche grundsätzlich bei 4 Gruppen endet. In <strong>Thalmassing</strong> hat die Kirchenverwaltung<br />
bereits die Betriebsträgerschaft für 4 ½ Gruppen übernommen, die Übernahme einer<br />
zusätzlichen Gruppe ist nach Auskunft des Herrn Johann Hendlmeier (Auskunft der<br />
bischöflichen Finanzkammer) nicht möglich. Hierzu sollte bis zum Sitzungsabend noch eine<br />
schriftliche Stellungnahme eingehen. Sollte dem tatsächlich so sein, ist wohl die Übernahme<br />
der Betriebsträgerschaft eines Kindergarten (wohl des Kindergartens St. Nikolaus, dessen<br />
Gebäude sich ohnehin im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> befindet) durch die <strong>Gemeinde</strong> nötig, so<br />
die Ausführungen der Kirchenverwaltung, um den gemeindlichen Bedarf decken zu können.<br />
Es sollte also grundsätzlich entschieden werden, ob die <strong>Gemeinde</strong> bereit ist, ab 01.09.2014<br />
die Betriebsträgerschaft für einen Kindergarten von der katholischen Kirchenverwaltung<br />
<strong>Thalmassing</strong> zu übernehmen. Von Seiten der Kirche ging nun ein Schreiben v. 05.11.2013<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung ein.<br />
Nach eingehender Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden Beschluss:<br />
Bezüglich des Schreibens der Kath. Kirchenstiftung v. 05.11.2013 befürwortet der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat die Übernahme der Betriebsträgerschaft des Kindergartens St. Nikolaus mit 2<br />
Kindergarten- und einer Kinderkrippengruppe, um die Möglichkeit zu erhalten, im<br />
Kindergarten Bonifatius-Wimmer-Haus eine 3. Kindergartengruppe zu ermöglichen.. Weitere<br />
Planungen sollten jetzt zügig erfolgen, da das Zeitfenster zur Schaffung einer 3. Gruppe<br />
relativ kurz ist. Die Verwaltung wird beauftragt, sich nach weiteren freien Trägern für die<br />
Übernahme einer Betriebsträgerschaft des Kindergartens St. Nikolaus umzusehen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 10:<br />
Vergaben Mehrzweckhalle:<br />
Am 11.11.2013 findet die Submission zur beschränkten Ausschreibung der notwendigen<br />
Blitzschutzarbeiten and er Mehrzweckhalle <strong>Thalmassing</strong> statt. Nachdem ein Auftrag<br />
kurzfristig vergeben werden soll, wäre es zweckmäßig Herrn 1. Bgm. Alfons Kiendl zu<br />
ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter (Schätzkosten 17.000,-- €) zu<br />
vergeben.<br />
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Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden Beschluss:<br />
Herr 1. Bgm. Alfons Kiendl bzw. dessen Stellvertreter wird ermächtigt, den Auftrag für die<br />
notwendigen Blitzschutzarbeiten and er Mehrzweckhalle an den wirtschaftlichsten Bieter zu<br />
vergeben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 11:<br />
Informationen, Wünsche, Anfragen:<br />
a) Seminarprogramm Selbstverwaltungskolleg 2014<br />
b) Schreiben des Herrn Walter Nowotny betreffend eines Angebotes der B.E.R.R. v.<br />
30.10.2013 zur Verpachtung der Dachflächen der Mehrzweckhalle zur Erstellung einer<br />
Photovoltaikanlage:<br />
Das Schreiben des Herrn Nowotny wurde in der Sitzung verlesen. Der Vorsitzende<br />
informierte, die Behauptung, es sei niemand im Haus zu erreichen gewesen, sei schlicht weg<br />
falsch. Auch Herr Riedl erklärte, er habe in seiner Abwesenheitszeit v. 30.10.-06.11.2013<br />
seine eMail-Abwesenheitsnotiz mit automatischer Weiterleitung ebenso aktiviert gehabt, wie<br />
auch seine Rufumleitung an die Zentrale. Außerdem habe er alle unter „Anrufe in<br />
Abwesenheit“ vermerkten Personen zurück gerufen, wobei sich Herr Scherrer darunter aber<br />
nicht befand. Weiterhin sei es nicht schuld der <strong>Gemeinde</strong>, wenn die B.E.R.R. entsprechend<br />
Auslagen gehabt hätte. Es wurde bereits im März ein Angebot angefordert und es musste<br />
stets von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> nachgehakt werden. Mit einem Angebot zum jetzigen<br />
Zeitpunkt (8 Monate nach dessen Anforderung) sei nicht mehr zu rechnen gewesen. Die<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates waren der Meinung, die Anschuldigungen des Herrn Nowotny<br />
sollten aufs Schärfste zurück gewiesen werden. Außerdem verbittet sich die <strong>Gemeinde</strong> den<br />
Besuch der Baustelle der Mehrzweckhalle durch Vertreter jeglicher Gruppierung, die dort<br />
nicht von Haus aus hingehört, ohne sich vorher beim Bauherrn angemeldet zu haben. Das<br />
diese Person dem Planer gegenüber dann noch behauptet, dieser wäre nicht auf den<br />
aktuellen Stand der Planung zum Thema „Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem<br />
Mehrzweckhallendach“ lässt mehr als zu wünschen übrig. Dies ist durch die Verwaltung als<br />
Antwort auf die eMail mitzuteilen.<br />
c) Der Vorsitzende wies die <strong>Gemeinde</strong>räte darauf hin, doch künftig die Protokolle der<br />
vorangegangenen Sitzung zu lesen und nicht in den <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen noch einmal<br />
bereits behandelte Punkte aufzuwerfen.<br />
d) Grundstücksstreifen Flurnummer 464 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> (Kaltenberg):<br />
Hierzu informierte Herr 1. Bürgermeister Alfons Kiendl, dass der OGV hier gerne Bäume<br />
pflanzen würde. Voraussetzung sei allerdings, dass eine künftige Aufnahme ins Ökokonto<br />
erfolgen sollte. In diesem Zusammenhang ist mit Herrn Eichinger vom Landratsamt,<br />
Naturschutz abzuklären, in wie weit dies machbar ist.<br />
e) Info über abgebaggerten Lärmschutzwall auf einer Länge von ca. 4,00 Meter.<br />
f) Einladung für den 19.11.13 um 19.00 Uhr betreffend Absprache der Termine für die<br />
Wahlveranstaltungen der einzelnen politischen Gruppierungen.<br />
g) Einladung Ortsbesichtigung am 23.11.13 um 13 Uhr.<br />
h) Bauausschuss-Sitzung am 13.11.13 um 17.30 Uhr im Rathaus <strong>Thalmassing</strong>.<br />
i) Baustandsberichte MZH, Friedhofsmauer, Vermessung GVS Luckenpaint.<br />
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j) Drama um parkende Autos in <strong>Thalmassing</strong>:<br />
Hierzu soll ein Aufruf im nächsten Amtsblatt erfolgen.<br />
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