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Niederschrift - Gemeinde Thalmassing

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GEMEINDE THALMASSING<br />

Kirchweg 1<br />

93107 <strong>Thalmassing</strong><br />

Tel. 09453/9934-0<br />

FAX 09453/9934-20<br />

e-mail: gemeinde.thalmassing@realrgb.de<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

- Öffentlicher Teil -<br />

über die<br />

71. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Sitzungstermin: Donnerstag, den 07.11.2013<br />

Sitzungsort: Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong><br />

Raum:<br />

Sitzungssaal<br />

Beginn:<br />

19.00 Uhr<br />

Anwesend waren: Brunner Georg, Haase Helmut, Haselbeck Wolfgang, Hendlmeier<br />

Johann, Kiendl Alfons, Ipfelkofer Johannes, Pritzl Heribert (ab Top 4: Stellungnahme<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege), Reis Irmgard, Sembach Thomas,<br />

Stadler Thomas, Unterholzner Nina, Wild Richard, Wocheslander Ludwig, Wudi<br />

Franz, Zierhut Franz.<br />

Entschuldigt abwesend waren: Fuß Otto, Sturm Karin.<br />

Zusätzlich anwesend: Herr Klaus Bachsteffel vom Planungsbüro Bachsteffel zu Top<br />

3 und Herr Roland Reich vom Ingenieurbüro Wöhrmann zu Top 4, sowie 3 Zuhörer.<br />

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder<br />

war anwesend; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.<br />

Vorsitzender:<br />

Schriftführer:<br />

Kiendl<br />

Riedl<br />

1. Bürgermeister Geschäftsleiter<br />

- 74 -


Top 1: (0260) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> zur Sitzung vom 10.10.2013<br />

Top 2 (6024) Bauanträge:<br />

a) Bauantrag von Herrn Simon Zollner, Elisabethstr. 6, 93049 Regensburg: Neubau eines<br />

Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurnummer 67/4 Gemarkung Wolkering (Talstraße)<br />

Top 3: (5212) Aktueller Baustandstandsbericht und Kostenentwicklung Mehrzweckhalle<br />

Top 4: (6112) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1<br />

BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) im Zuge der vorgezogenen Bürgerbeteiligung<br />

des Verfahrens Aufstellung des Bebauungsplanes „Herdäcker“<br />

Top 5: (6112) Anerkennung der Entwurfsplanung des Bebauungsplanes „Herdäcker“<br />

Top 6: (6112) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit des<br />

Bebauungsplanes „Herdäcker“ und öffentliche Auslegung<br />

Top 7: (6100) Bebauungsplan „Am Regensburger Weg“ der <strong>Gemeinde</strong> Schierling; hier: Frühzeitige<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Thalmassing</strong><br />

Top 8: (0240) Bestellung eines Wahlleiters und eines Stellvertreters für die Kommunalwahl 2014<br />

Top 9: (4233) Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppe<br />

Top 10: (5212) Vergaben Mehrzweckhalle<br />

Top 11: Informationen, Wünsche, Anfragen:<br />

a) Seminarprogramm Selbstverwaltungskolleg 2014<br />

b) Schreiben des Herrn Walter Nowotny betreffend eines Angebotes der B.E.R.R. v. 30.10.2013<br />

zur Verpachtung der Dachflächen der Mehrzweckhalle zur Erstellung einer Photovoltaikanlage<br />

c) Lesen der Protokolle der vorangegangenen Sitzungen<br />

d) Grundstücksstreifen Flurnummer 464 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> (Kaltenberg)<br />

e) Info über abgebaggerten Lärmschutzwall auf einer Länge von ca. 4,00 Meter<br />

f) Einladung für den 19.11.13 um 19.00 Uhr betreffend Absprache der Termine für die<br />

Wahlveranstaltungen der einzelnen Gruppierungen<br />

g) Einladung Ortsbesichtigung am 23.11.13 um 13 Uhr<br />

h) Bauausschuss-Sitzung am 13.11.13 um 17.30 Uhr im Rathaus <strong>Thalmassing</strong><br />

i) Baustandsberichte MZH, Friedhofsmauer, Vermessung GVS Luckenpaint<br />

j) Drama um parkende Autos in <strong>Thalmassing</strong><br />

- 75 -


Top 1:<br />

(0260) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> zur Sitzung vom 10.10.2013<br />

Hierzu keine Feststellungen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Niederschrift</strong> zur Sitzung vom 10.10.2013 wird wie vorgelegt genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 2<br />

(6024) Bauanträge:<br />

a) Bauantrag von Herrn Simon Zollner, Elisabethstr. 6, 93049 Regensburg: Neubau<br />

eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurnummer 67/4 Gemarkung Wolkering<br />

(Talstraße):<br />

Dem Bauantrag ging eine genehmigte Bauvoranfrage voraus. Der Bauantrag selbst wurde<br />

im Vorfeld mit der Bauabteilung des Landratsamtes (Frau Kelm und Frau Christoph)<br />

abgesprochen. Das Gebäude ist 21 m vom Mühlbach entfernt, was Auflage vom<br />

Wasserwirtschaftsamt Regensburg ist.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zu oben genanntem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 3:<br />

(5212) Aktueller Baustandstandsbericht und Kostenentwicklung Mehrzweckhalle<br />

Herr Bachsteffel stellte die mitgebrachte Kostenentwicklung der Mehrzweckhalle dar. Der<br />

derzeitige Stand der Kosten beläuft sich auf ca. 3,948 Millionen Euro. Hierin enthalten sind<br />

jedoch nicht die Außenanlagen. Weiterhin ist für den Einbau einer Küche ein Betrag von<br />

15.000,- € vorgesehen. In wie weit dieser ausreicht, ist erst noch abzuklären. Für die<br />

Sanierung des Hallenbodens sind 30.000,- € eingeplant. Diesbezüglich wurde durch mehrere<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte angefragt, ob ein neuer Hallenboden notwendig ist. Herr Bachsteffel gab<br />

hierzu die Auskunft, dass diese Antwort wohl besser der Projektant für Heizung, Sanitär usw.<br />

beantworten solle. ER könne jedoch die Auskunft geben, dass Herr Weinmann damals<br />

bereits bei der ersten Begehung sagte, dass die schwarzen Rohre, welche die<br />

Fußbodenheizung beinhaltet, eine durchschnittliche Lebenserwartung von 25 Jahren haben.<br />

Nachdem die Halle 1989 errichtet wurde, laufen diese 25 Jahre im Jahr 2014 ab. Auf die<br />

Frage welche Kosten für eine Erneuerung des Hallenfußbodens entstehen würde, antwortete<br />

Herr Bachsteffel mit einem Betrag von 200,- € je Quadratmeter bei 1.000 qm also ca.<br />

200.000,- €.<br />

Auf die Anfrage wie es sich denn verhalte, ob nicht an einer Stelle hineingeschaut werden<br />

könnte, in welchem Zustand sich die Rohre befinden, antwortete Herr Bachsteffel, dies sei<br />

auch nur ein kleines Stück von 1.000 qm, da niemand in die ganze Halle hineinschauen<br />

könnte, wisse man auch nicht, in welchem Zustand sich die Fußbodenheizung in der<br />

gesamten Halle befindet.<br />

- 76 -


Herr 1. Bürgermeister Alfons Kiendl verabschiedete Herrn Bachsteffel und begrüßte Herrn<br />

Reich vom Ingenieurbüro Wöhrmann zu Top 4:<br />

Top 4:<br />

(6112) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1<br />

BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) im Zuge der vorgezogenen<br />

Bürgerbeteiligung des Verfahrens Aufstellung des Bebauungsplanes „Herdäcker“:<br />

Es wurden Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vorgetragen, welche sich<br />

nachfolgend finden. Das Planungsteam FLU (für die Grünordnung) und das Ing.-Büro<br />

Wöhrmann (Herr Reich) haben hierzu schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Die zu<br />

tätigenden Änderungen oder auch Bestätigungen der derzeit geplanten Festsetzungen sind<br />

nach gerechter Abwägung aller Interessen gegeneinander (§ 1 Abs. 7 BauGB) zu<br />

beschließen. Nacheinander wurden folgende Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange behandelt:<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg v. 27.08.2013<br />

Stellungnahme:<br />

1. Es wird auf das Konfliktpotential zwischen der geplanten neuen Bebauung und der<br />

bestehenden neben liegenden landwirtschaftlichen Nutzung hingewiesen.<br />

Die Bauwerber sollten ausdrücklich auf die im Planungsgebiet<br />

entstehende/bestehende Zumutbarkeit von Immissionen, die bei einer<br />

ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen entstehen,<br />

hingewiesen werden.<br />

2. Der schadlose Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser muss auch während und<br />

nach der Bauzeit erhalten bleiben und darf nicht zu einer Vernässung der<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen führen.<br />

3. Es muß sichergestellt werden, dass die vorhandenen Wege und Zufahrten zu den<br />

landwirtschaftlichen Grundstücken erhalten bleiben. Dabei ist es erforderlich, durch<br />

geeignete Maßnahmen den Verkehr mit landwirtschaftlichen Maschinen und<br />

Arbeitsgeräten durch parkenden Autos nicht zu behindern. Entsprechende Hinweise<br />

sollten in den Bebauungsplan aufgenommen werden.<br />

4. Bei Anpflanzungen zu angrenzenden landwirtschaftlichen Kulturen ist ein<br />

entsprechender Abstand einzuhalten um eine Beeinträchtigung durch z.B.<br />

Schattenwurf auszuschließen. Ebenso ist ein entsprechender Abstand zu<br />

anliegenden Wegen und Grundstückseinfahrten sinnvoll, um langfristig das<br />

Lichtraumprofil für landwirtschaftliche Maschinen freizuhalten.<br />

5. Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen der landwirtschaftlichen Nutzung in<br />

ausreichendem Umfang erhalten bleiben (§ 15 Abs. 3 BNatSchG). Auf möglichst<br />

sparsamen Verbrauch landwirtschaftlich genutzter Flächen ist deshalb zu achten.<br />

Gem. § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei Inanspruchnahme von land- oder<br />

forstwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf<br />

agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind für die<br />

landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

- 77 -


Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zu 1. Immissionen aus ordnungsgemäßer landwirtschaftlicher Nutzung sind von den<br />

zukünftigen Bewohnern im Planungsgebiet hinzunehmen.<br />

In den Hinweisen zur Satzung des B-Planes wird zusätzlich auf den Sachverhalt<br />

hingewiesen.<br />

Zu 2. Die Planung berücksichtigt den schadlosen Abfluss von Grund- bzw.<br />

Oberflächenwasser aus dem zukünftigen Plangebiet. Während der<br />

Baumaßnahmen ist von den Bauwerbern bzw. dem Erschließungsträger für<br />

schadlosen Abfluss von grund- und Niederschlagswasser, bzw. dem Fernhalten<br />

dieses Wasser von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu sorgen.<br />

Abgesehen davon liegen die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

topographisch höher und sind daher nicht betroffen.<br />

Zu 3. „Die vorhandenen Wegbeziehungen zu den angrenzenden Feldern wurden<br />

entsprechend der Plandarstellung uneingeschränkt weiter aufrecht erhalten. Das<br />

Parken von Fahrzeugen an öffentlichen Straßen regelt die<br />

Straßenverkehrsordnung. Für den Bereich Herdweg ist durch die <strong>Gemeinde</strong> bereits<br />

eine Verbreiterung vorgesehen. Weitergehende Hinweise sind aus Sicht der<br />

<strong>Gemeinde</strong> nicht erforderlich.“<br />

Zufahrten zu landwirtschaftlichen Grundstücken werden durch die Planung nicht<br />

verbaut bzw. beeinträchtigt. Der Ausbau bzw. die Verlängerung des Herdweges<br />

verändert die Zufahrtsbedingungen zu landwirtschaftlichen Fluren nicht nachteilig.<br />

Im Herdweg ist durch entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen dafür zu<br />

sorgen, dass Mindestdurchfahrtsbreiten für landwirtschaftliche Fahrzeuge<br />

gewährleistet bleiben.<br />

Dies wird als Hinweis zur Satzung in den B-Plan aufgenommen.<br />

Die Straßen im geplanten Baugebiet sowie der Fußweg nach Süden zur<br />

Hauptstraße hin sind als Zubringer zu landwirtschaftlichen Flächen nicht<br />

vorgesehen bzw. nicht erforderlich.<br />

Zu 4. Bei Pflanzungen im Baugebiet ist zu landwirtschaftlichen Flächen (insbesondere<br />

bei Baumpflanzungen) der gesetzlich erforderliche Grenzabstand einzuhalten.<br />

Zu 5. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan, in dem für das<br />

gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet eine ausgewogene Balance zwischen<br />

Entwicklungsflächen und für landwirtschaftliche Nutzung eingetragen ist.<br />

Demzufolge ist für sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche Sorge<br />

getragen. Darüber hinaus werden im Plangebiet die Grundstücksgrößen sowie die<br />

Flächen für Erschließungsflächen auf ein notwendiges Maß beschränkt.<br />

Die ökologischen Ausgleichsflächen sind (Fläche bei Weillohe) bereits angelegt<br />

und gehen somit nicht der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung verloren. Die<br />

Ausgleichsflächen östlich Obersanding sind ebenfalls seit längerem aus der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung genommen und ebenfalls bereits umgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

- 78 -


Landratsamt Regensburg – Untere Naturschutzbehörde, SG 41 v 19.09.2013<br />

Stellungnahme:<br />

Keine grundsätzlichen Einwendungen.<br />

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind nicht erkennbar, diesbezüglich sind<br />

jedoch noch Ausführungen in der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

erforderlich.<br />

Die genannten Ausgleichsfläche sind zur Kompensation geeignet.<br />

In der weiteren Bearbeitung (Entwurf) sind weitergehende Ausführungen<br />

(Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Umweltbericht) vorzulegen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die artenschutzrechtlichen Tatbestände bzw. Verbotstatbestände wurden in der Bearbeitung<br />

durch den Landschaftsarchitekten (FLU Planungsteam) geprüft und können ausgeschlossen<br />

werden. Ausführungen hierzu sind in der Begründung zum Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplan (Entwurf) enthalten.<br />

Weiterhin sind in der Entwurfsplanung die komplette Eingriffsregelung in der Bauleitplanung<br />

mit Herleitung und Nachweis der ökolog. Ausgleichsflächen sowie der Umweltbericht zur<br />

Umweltprüfung enthalten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Zweckverband zur Wasserversorgung<br />

Nach Darstellung des Zweckverbandes ist die Wasserversorgung gesichert. Auch<br />

Löschwasser kann bis 48 m3/h zur Verfügung gestellt werden.<br />

Regierung der Oberpfalz, abwehrender Brandschutz<br />

Das Amt legt ein allgemein gehaltenes 4-seitiges Schreiben vom 14.08.2012 vor, das<br />

nicht explizit auf das vorliegende Bauleitplanverfahren eingeht. Die Ausführungen des<br />

Amtes werden zur Kenntnis genommen. Etwaige Anregungen oder Bedenken sind für<br />

das vorliegende Bauleitplanverfahren nicht erkennbar.<br />

Wasserwirtschaftsamt Regensburg<br />

Das Amt weist auf die Gefahr von Grundwasser, Hangwasser, wild abfließendes Wasser<br />

und die damit einhergehenden Gefahren hin.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

- 79 -


Beschluss:<br />

„Diesbezügliche Hinweise wurden bereits in den textlichen Hinweisen des Bebauungsplanes<br />

aufgenommen.“<br />

Das Amt empfiehlt die Bauvorhaben an eine öffentliche Wasserversorgung anzuschließen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Der Anschluss ist vorgesehen. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des<br />

Wasserzweckverbandes.“<br />

Das Amt regt an die Schmutzwasserentsorgung mit dem Abwasserzweckverband<br />

abzuklären und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit, sowie Zulässigkeit der<br />

vorhandenen Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgungseinrichtungen zu<br />

überprüfen.<br />

Die Flächenversiegelung ist zu begrenzen und die Versickerung anzustreben.<br />

Zum Schutz gegen Starkniederschläge sollten Gebäudeöffnungen mit einem<br />

Sicherheitsabstand zum Gelände bzw. Straße vorgesehen werden.<br />

Das Amt regt an im <strong>Gemeinde</strong>gebiet weitere geeignete Flächen für die Schaffung von<br />

Retentions- und Rückhalteräumen zu suchen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Die Abwasserentsorgung erfolgt im Zuge der Erschließungsplanung in Abstimmung mit<br />

dem Wasserzweckverband. Über die Schaffung einer Zisterne sind sich in der<br />

Erschließungsplanung Gedanken zu machen. Es wäre sinnvoll, eine Zisterne bereits bei der<br />

Erschließung mit einbauen zu lassen, welche die Käufer dann übernehmen müssten.<br />

Hinweise zur Flächenversiegelung und Versickerung wurden bereits in den textlichen<br />

Hinweisen des Bebauungsplanes aufgenommen.<br />

Hinweise zu Gebäudeöffnungen wurden bereits in den textlichen Hinweisen des<br />

Bebauungsplanes aufgenommen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat bereits weit reichende Verbesserungen zur wasserwirtschaftlichen<br />

Situation getätigt (z. B. Gewässerentwicklungsplan Irlbach) und ist auch weiterhin im<br />

Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht weitere Regenrückhalte- bzw. Retentionsräume zu<br />

entwickeln. Siehe hierzu auch die Ausgleichsflächenschaffung der Stadt Neutraubling auf<br />

Flurnummern der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong>.<br />

Weitere Festsetzungen und Hinweise erscheinen uns daher entbehrlich.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Telekom<br />

Die Telekom behält sich die Verlegung neuer Telekommunikationslinien einer Prüfung<br />

vor. Eine unterirdische Verlegung erfolgt nur unter Ausnutzung aller Vorteile einer<br />

koordinierten Erschließung. Dazu ist es unter anderem erforderlich, dass eine<br />

unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der Straßen und Wege möglich ist, die geplanten<br />

in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden, eine rechtzeitige Koordinierung mit<br />

den Tiefbauarbeiten erfolgt und ein Bauablaufzeitenplan aufgestellt wird. Bei einer<br />

erforderlichen Erweiterung der Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des<br />

- 80 -


Planungsgebietes kann dies auch in oberirdischer Bauweise erfolgen. Für die<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes reichen die bestehenden Anlagen eventuell nicht aus.<br />

Es kann deshalb sein, dass bestehende, bereits ausgebaute Straßen ggf. wieder<br />

aufgebrochen werden müssen.<br />

Es wird angeregt, folgende Hinweise aufzunehmen:<br />

In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen für die<br />

Unterbringung von Telekommunikationseinrichtungen vorzusehen. Hinsichtlich geplanter<br />

Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />

Versorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />

Ausgabe 1989, siehe hier u. a. Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass<br />

durch die Baumbepflanzung der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der<br />

Telekommunikationslinien nicht behindert wird.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Entsprechende Hinweise werden im Bebauungsplan aufgenommen. Geeignete Trassen<br />

wurden durch die Anlage eines Gehweges/Mehrzweckstreifens bereits vorgesehen.<br />

Ansonsten werden die Ausführungen der Telekom zur Kenntnis genommen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege<br />

Das Amt weist auf Bodendenkmäler aus Siedlungen der Linearbandkeramik, des<br />

Mittelneolithikums, des Jung- und Endneolithikums, der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit<br />

und der Hallstattzeit hin. Aus Sicht des Amtes hat der ungestörte Erhalt der Denkmäler<br />

vor Ort Priorität und empfiehlt eine Umplanung des Baugebietes an einen anderen<br />

Standort zu prüfen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine konservatorische<br />

Überdeckung oder eine archäologische Ausgrabung durchzuführen. Dafür ist eine<br />

denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig und ein Erlaubnisverfahren zu beantragen.<br />

Abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler können die qualifizierten<br />

Ersatzmaßnahmen einen größeren Umfang annehmen. Sollte eine archäologische<br />

Ausgrabung nicht zu vermeiden sein, soll bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen<br />

grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch<br />

qualifiziert untersucht werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Die Ausführungen des Amtes werden zur Kenntnis genommen. Das Planungsgebiet ist im<br />

rechtswirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> als Allgemeines Wohngebiet<br />

ausgewiesen. Im Zuge des Flächennutzungsplanes wurde in der Vergangenheit bereits eine<br />

Standortauswahl und Standortentscheidung getroffen. Der Bebauungsplan entwickelt sich<br />

daher aus dem Flächennutzungsplan und folgt dessen Entwicklungsgebot.<br />

Der Bebauungsplan entspricht den Zielen der Raumordnung. Die neu auszuweisenden<br />

Flächen schließen direkt an bereits bebaute, im Flächennutzungsplan als allgemeine<br />

Wohngebiets und Dorfgebietsflächen dargestellte Grundstücke an. Damit entspricht die<br />

Planung dem LEP-Ziel B VI 1.1 hinsichtlich der Anbindung von Neubauflächen an geeignete<br />

Siedlungseinheiten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> entspricht der Vorgabe des Amtes. Ein denkmalrechtliches<br />

Erlaubnisverfahren ist bereits in der Beantragung.“<br />

- 81 -


Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Landratsamt Regensburg Abfallwirtschaft<br />

Im Auftrag des Landratsamtes nimmt das Entsorgungsunternehmen Meindl Stellung.<br />

Entsprechend der Stellungnahme kann die Müll- und Papierentsorgung entlang der<br />

Planstrasse erfolgen.<br />

Landratsamt Regensburg Sachgebiet L 51 – Fachgebiet Tiefbau<br />

Das Sachgebiet stellt fest, dass das Erschließungskonzept schlüssig und<br />

verkehrsgerecht ist. Es regt an, den Ausbauzustand der <strong>Gemeinde</strong>straße Herdweg /<br />

Kreuzung Blumenweg und Übergangsbereich zur neuen Planstraße hinsichtlich der<br />

Befahrbarkeit durch Müllfahrzeuge zu überprüfen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Zur Befahrbarkeit durch Müllfahrzeuge liegt bereits eine Stellungnahme der<br />

Abfallentsorgungsbetriebe vor. Für den Bereich Herdweg ist durch die <strong>Gemeinde</strong> bereits<br />

eine Verbreiterung vorgesehen.“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Landratsamt Regensburg Naturschutz<br />

Landratsamt Regensburg Sachgebiet 41 – Bauleitplanung<br />

Der Bebauungsplan weicht nur mit einer halben Parzellenbreite von den<br />

Bauflächendarstellungen des Flächenutzungsplanes ab und ist somit aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Nach Überprüfung durch Planungsbüro und Verwaltung wurde festgestellt, dass der<br />

Geltungsbereich des Planungsgebietes mit dem Flächennutzungsplan übereinstimmt. Der<br />

Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

- 82 -


Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Die vorgelegten Unterlagen waren für frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung<br />

ausreichend, bedürfen im weiteren Verfahren der Ergänzung.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Die Unterlagen werden für den nächsten Verfahrensschritt entsprechend ergänzt.“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Die Baugrenzendarstellungen sind unvollständig.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Die Baugrenzendarstellungen werden ergänzt.“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Die Bemaßungen der Wandhöhe im Regelquerschnitt und Text widersprechen sich.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Die Bemaßungen werden gleichgestellt.“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Ausnahmsweise Zulässigkeit von Pultdächern , Doppelhäusern und U+E Bautypen. Von<br />

den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können nur solche Ausnahmen zugelassen<br />

werden, die nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Auf die Voraussetzung<br />

für die Erteilung einer Ausnahme ist im Bebauungsplan näher einzugehen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Alternativ wird die Zulässigkeit von Pultdächern und versetzten Pultdächern für die<br />

Parzellen 1-6 und 14-20 vorgesehen.<br />

- 83 -


Alternativ wird die Zulässigkeit von Doppelhäusern für die Parzellen 1-3, 13 und 16<br />

vorgesehen, da diese die erforderliche Größe (mind. 600 m²) besitzen und ein zweiter<br />

Garagenstandort möglich ist. Für Doppelhäuser gilt das gegenseitige Anpassungsgebot in<br />

Höhen und Fluchten, Dachneigung und Gestaltung.<br />

Alternativ wird die Zulässigkeit von E+U-Bebauung für die Parzellen 4 - 7 aufgrund der<br />

Hangneigung vorgesehen.“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Festsetzung zu den Wandhöhen von Pultdächern<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Pultdächer werden als Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB zuglassen. Die Wandhöhe wird<br />

mit max. 8,5 m festgesetzt.“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Grenzgaragen: Rechtsgrundlage für pauschal geltende abweichende Regelungen in<br />

Bebauungsplänen ist § 22 Abs. 4 BauNVO.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Entsprechend § 22 Abs. 4 BauNVO wird abweichend von den Vorschriften des Art. 6 Abs. 9<br />

BayBO geregelt:<br />

Aufgrund der Hangneigung gilt für Grenzgaragen als mittlere Wandhöhe über EFOK der<br />

Garage max. 3,00 m und als mittlere Wandhöhe über natürlichem Gelände max. 3,75 m.<br />

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Landratsamt Regensburg Sachgebiet L 54 – Kreisbaumeisterin<br />

Einer Siedlungserweiterung steht, sofern der Bedarf nachgewiesen wird, grundsätzlich<br />

nichts entgegen. Eine Differenzierung der Höhenentwicklung von der freien Landschaft<br />

zum Ort ist bei den Gebäuden zu berücksichtigen. Die Dachneigungen sind innerhalb<br />

des Plangebietes zu unterscheiden und festzusetzen. Die Höhenlinie ist darzustellen.<br />

Die EFOK ist in Bezug auf das natürliche Urgelände festzusetzen.<br />

Für die Parzellen 7-13 Bebauung E+D, Satteldach DN 36°-45°<br />

Für die Parzellen im Quartier, wie vorgelegt, aber Wandhöhe 6,5 m<br />

Parzelle 1-6: bis 2-geschoßige Bebauung SD oder WD, DN 26° - 38°.<br />

- 84 -


Die Hinweise auf §34 BauGB sind unzutreffend und herauszunehmen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Für die Siedlungserweiterung besteht Bedarf. Die Baugrundstücke aus dem Baugebiet Süd<br />

II/III sind vollständig verkauft. Weitere Grundstücke sind nicht im Zugriff der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Bestehende Baulücken sind in Privatbesitz und stehen nicht zum Verkauf an. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

hat anfragen von Bauwerben aus dem <strong>Gemeinde</strong>bereich und näherem Umland. Der Bedarf<br />

ist aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> gegeben. Die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen Schule,<br />

Kindergarten, etc. sind vorhanden.<br />

Die Höhenlinien werden für den nächsten Verfahrensschritt ergänzt<br />

Die Hinweise auf §34 BauGB werden entfernt.“<br />

„Dem Ansinnen der Kreisbaumeisterin wird zum Teil gefolgt und eine Differenzierung der<br />

Höhenentwicklung vorgesehen. Für die Parzellen 7-13 wird die Bebauung nur mit E+D,<br />

Satteldach und DN 36°-45° vorgesehen. Die Bebauung im Quartier und bei den Parzellen 1-<br />

6 wird wie vorgesehen beibehalten. Zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden wurden<br />

kompakte Grundstücke vorgesehen die eine gute Höhenausnutzung erfordern. Die Höhe der<br />

Gebäude wurde durch Festsetzung der Firsthöhe begrenzt. Die Bauformen Walmdach und<br />

Zeltdach werden verstärkt nachgefragt und auch von der <strong>Gemeinde</strong> gewünscht.“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Bayerischer Bauernverband<br />

Aus Sicht des Verbandes muss sichergestellt sein, dass die vorhandenen Wege und<br />

Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Grundstücken erhalten bleiben. Dabei ist es<br />

erforderlich , durch geeignete Maßnahmen den Verkehr mit landwirtschaftlichen<br />

Maschinen und Arbeitsgeräten durch parkende Autos nicht zu behindern. Der Verband<br />

hält es für erforderlich eine ausreichende Breite des Herdweges sowie ein Parkkonzept<br />

herzustellen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Das Parken von Fahrzeugen an öffentlichen Straßen regelt die Straßenverkehrsordnung.<br />

Die Erstellung eines Parkkonzeptes ist aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> nicht erforderlich. Für den<br />

Bereich Herdweg ist durch die <strong>Gemeinde</strong> im Zuge späterer Baugebietsausweisungen im<br />

angrenzenden Norden eine Verbreiterung angedacht.“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Bayernwerk<br />

- 85 -


Grundsätzlich keine Einwände. Im Planbereich befinden sich 20 kV und 0,4 kV – Kabel.<br />

Sollte eine Umverlegung gewünscht werden kann das Bayernwerk ein Kostenangebot<br />

unterbreiten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

„Eine Umlegung wird gewünscht“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Die restlichen angeschriebenen Träger öffentlicher Belange haben sich nicht<br />

geäußert oder keine Einwände erhoben. Aus der öffentlichen Auslegung ergaben<br />

sich keine Einwände.<br />

Top 5:<br />

(6112) Anerkennung der Entwurfsplanung des Bebauungsplanes „Herdäcker“:<br />

Die unter Top 4 beschlossenen Änderungen des Vorentwurfes sind entsprechend<br />

einzuarbeiten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes „Herdäcker“ in der Fassung vom 07.11.2013<br />

wird wie vorgelegt unter Einarbeitung der vorgenannten Beschlüsse unter Top 4 genehmigt.<br />

Er ist als Anlage diesem Beschluss beigefügt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 6:<br />

(6112) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (öffentliche<br />

Auslegung) betreffend dem Bebauungsplan „Herdäcker“:<br />

Nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ist die Auslegung und die Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange nach Beschlussfassung über den Entwurf durchzuführen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4<br />

Abs. 2 BauGB durchzuführen. Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann<br />

Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich oder zur <strong>Niederschrift</strong> vorgebracht werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die<br />

- 86 -


<strong>Gemeinde</strong> deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die<br />

Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).<br />

Die Antragsfrist im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO beträgt ein Jahr.<br />

Normenkontrollanträge sind unzulässig, wenn die den Antrag stellende natürliche oder<br />

juristische Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen des jeweiligen<br />

Verfahrens nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können<br />

und die <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen der Beteiligung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.<br />

Evtl. beachtliche Mängel oder Verletzungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach<br />

§ 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn Sie<br />

nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der<br />

<strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht<br />

worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 7:<br />

(6100) Bebauungsplan „Am Regensburger Weg“ der <strong>Gemeinde</strong> Schierling; hier:<br />

Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;<br />

Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong>:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Schierling plant die Ausweisung eines WA-Gebietes mit 52.592 m², wovon die<br />

Bauparzellenfläche von 39.757 m² mit 50 Einfamilienhäusern, 12 Doppelhaushälften und 4<br />

Großwohnungsbauten (6 Wohneinheiten) geplant sind. Das Plangebiet ist in der Anlage<br />

gekennzeichnet. Aus Sicht der Verwaltung dürfte es keine Einwände geben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste foglenden<br />

Beschluss:<br />

Oben genannter Planungsvorschlag wird zur Kenntnis genommen, Einwände werden nicht<br />

erhoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 8:<br />

(0240) Bestellung eines Wahlleiters und eines Stellvertreters für die Kommunalwahl<br />

2014:<br />

Zu diesem Top übernahm Herr 2. Bgm. Helmut Haase die Sitzungsleitung.<br />

Bestellt werden können der 1. Bgm. oder weitere Bürgermeister, wenn sie nicht mehr zur<br />

Wahl antreten, <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder, die nicht mehr kandidieren, Bedienstete der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, soweit sie kein Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates, kein Leiter einer Aufstellungsversammlung oder ein Beauftragter eines<br />

Wahlvorschlages sind. Als Wahlleiter stellt sich Herr 1. Bgm. Alfons Kiendl zur Verfügung,<br />

als dessen Stellvertreter Herr Martin Riedl. Sollte es keine weiteren Vorschläge geben, wird<br />

eine entsprechende Bestellung vorgeschlagen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste daraufhin folgenden<br />

Beschluss:<br />

- 87 -


Als Wahlleiter für die Kommunalwahl 2014 wird der derzeit im Amt des 1. Bürgermeisters.<br />

befindliche Herr Alfons Kiendl bestellt, als dessen Stellvertreter Herr Martin Riedl.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anmerkung: Herr 1. Bürgermeister Alfons Kiendl nahm an Beratung und Beschlussfassung<br />

nicht teil.<br />

Top 9:<br />

Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppe:<br />

Im Zusammenhang mit der Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppe fand bereits<br />

ein Besprechungstermin (21.02.2013) im Rathaus <strong>Thalmassing</strong> statt. Nachdem nun<br />

zwischenzeitlich die unterstützende Stellungnahme der Caritas, Frau Lutz, (Ende Oktober)<br />

bei der bischöflichen Finanzkammer eingegangen ist, teilte diese laut Auskunft des Herrn<br />

Kirchenpflegers Johann Hendlmeier mit, dass die Übernahme der Betriebsträgerschaft durch<br />

die Kirche grundsätzlich bei 4 Gruppen endet. In <strong>Thalmassing</strong> hat die Kirchenverwaltung<br />

bereits die Betriebsträgerschaft für 4 ½ Gruppen übernommen, die Übernahme einer<br />

zusätzlichen Gruppe ist nach Auskunft des Herrn Johann Hendlmeier (Auskunft der<br />

bischöflichen Finanzkammer) nicht möglich. Hierzu sollte bis zum Sitzungsabend noch eine<br />

schriftliche Stellungnahme eingehen. Sollte dem tatsächlich so sein, ist wohl die Übernahme<br />

der Betriebsträgerschaft eines Kindergarten (wohl des Kindergartens St. Nikolaus, dessen<br />

Gebäude sich ohnehin im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> befindet) durch die <strong>Gemeinde</strong> nötig, so<br />

die Ausführungen der Kirchenverwaltung, um den gemeindlichen Bedarf decken zu können.<br />

Es sollte also grundsätzlich entschieden werden, ob die <strong>Gemeinde</strong> bereit ist, ab 01.09.2014<br />

die Betriebsträgerschaft für einen Kindergarten von der katholischen Kirchenverwaltung<br />

<strong>Thalmassing</strong> zu übernehmen. Von Seiten der Kirche ging nun ein Schreiben v. 05.11.2013<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung ein.<br />

Nach eingehender Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden Beschluss:<br />

Bezüglich des Schreibens der Kath. Kirchenstiftung v. 05.11.2013 befürwortet der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat die Übernahme der Betriebsträgerschaft des Kindergartens St. Nikolaus mit 2<br />

Kindergarten- und einer Kinderkrippengruppe, um die Möglichkeit zu erhalten, im<br />

Kindergarten Bonifatius-Wimmer-Haus eine 3. Kindergartengruppe zu ermöglichen.. Weitere<br />

Planungen sollten jetzt zügig erfolgen, da das Zeitfenster zur Schaffung einer 3. Gruppe<br />

relativ kurz ist. Die Verwaltung wird beauftragt, sich nach weiteren freien Trägern für die<br />

Übernahme einer Betriebsträgerschaft des Kindergartens St. Nikolaus umzusehen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 10:<br />

Vergaben Mehrzweckhalle:<br />

Am 11.11.2013 findet die Submission zur beschränkten Ausschreibung der notwendigen<br />

Blitzschutzarbeiten and er Mehrzweckhalle <strong>Thalmassing</strong> statt. Nachdem ein Auftrag<br />

kurzfristig vergeben werden soll, wäre es zweckmäßig Herrn 1. Bgm. Alfons Kiendl zu<br />

ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter (Schätzkosten 17.000,-- €) zu<br />

vergeben.<br />

- 88 -


Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden Beschluss:<br />

Herr 1. Bgm. Alfons Kiendl bzw. dessen Stellvertreter wird ermächtigt, den Auftrag für die<br />

notwendigen Blitzschutzarbeiten and er Mehrzweckhalle an den wirtschaftlichsten Bieter zu<br />

vergeben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 11:<br />

Informationen, Wünsche, Anfragen:<br />

a) Seminarprogramm Selbstverwaltungskolleg 2014<br />

b) Schreiben des Herrn Walter Nowotny betreffend eines Angebotes der B.E.R.R. v.<br />

30.10.2013 zur Verpachtung der Dachflächen der Mehrzweckhalle zur Erstellung einer<br />

Photovoltaikanlage:<br />

Das Schreiben des Herrn Nowotny wurde in der Sitzung verlesen. Der Vorsitzende<br />

informierte, die Behauptung, es sei niemand im Haus zu erreichen gewesen, sei schlicht weg<br />

falsch. Auch Herr Riedl erklärte, er habe in seiner Abwesenheitszeit v. 30.10.-06.11.2013<br />

seine eMail-Abwesenheitsnotiz mit automatischer Weiterleitung ebenso aktiviert gehabt, wie<br />

auch seine Rufumleitung an die Zentrale. Außerdem habe er alle unter „Anrufe in<br />

Abwesenheit“ vermerkten Personen zurück gerufen, wobei sich Herr Scherrer darunter aber<br />

nicht befand. Weiterhin sei es nicht schuld der <strong>Gemeinde</strong>, wenn die B.E.R.R. entsprechend<br />

Auslagen gehabt hätte. Es wurde bereits im März ein Angebot angefordert und es musste<br />

stets von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> nachgehakt werden. Mit einem Angebot zum jetzigen<br />

Zeitpunkt (8 Monate nach dessen Anforderung) sei nicht mehr zu rechnen gewesen. Die<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates waren der Meinung, die Anschuldigungen des Herrn Nowotny<br />

sollten aufs Schärfste zurück gewiesen werden. Außerdem verbittet sich die <strong>Gemeinde</strong> den<br />

Besuch der Baustelle der Mehrzweckhalle durch Vertreter jeglicher Gruppierung, die dort<br />

nicht von Haus aus hingehört, ohne sich vorher beim Bauherrn angemeldet zu haben. Das<br />

diese Person dem Planer gegenüber dann noch behauptet, dieser wäre nicht auf den<br />

aktuellen Stand der Planung zum Thema „Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem<br />

Mehrzweckhallendach“ lässt mehr als zu wünschen übrig. Dies ist durch die Verwaltung als<br />

Antwort auf die eMail mitzuteilen.<br />

c) Der Vorsitzende wies die <strong>Gemeinde</strong>räte darauf hin, doch künftig die Protokolle der<br />

vorangegangenen Sitzung zu lesen und nicht in den <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen noch einmal<br />

bereits behandelte Punkte aufzuwerfen.<br />

d) Grundstücksstreifen Flurnummer 464 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> (Kaltenberg):<br />

Hierzu informierte Herr 1. Bürgermeister Alfons Kiendl, dass der OGV hier gerne Bäume<br />

pflanzen würde. Voraussetzung sei allerdings, dass eine künftige Aufnahme ins Ökokonto<br />

erfolgen sollte. In diesem Zusammenhang ist mit Herrn Eichinger vom Landratsamt,<br />

Naturschutz abzuklären, in wie weit dies machbar ist.<br />

e) Info über abgebaggerten Lärmschutzwall auf einer Länge von ca. 4,00 Meter.<br />

f) Einladung für den 19.11.13 um 19.00 Uhr betreffend Absprache der Termine für die<br />

Wahlveranstaltungen der einzelnen politischen Gruppierungen.<br />

g) Einladung Ortsbesichtigung am 23.11.13 um 13 Uhr.<br />

h) Bauausschuss-Sitzung am 13.11.13 um 17.30 Uhr im Rathaus <strong>Thalmassing</strong>.<br />

i) Baustandsberichte MZH, Friedhofsmauer, Vermessung GVS Luckenpaint.<br />

- 89 -


j) Drama um parkende Autos in <strong>Thalmassing</strong>:<br />

Hierzu soll ein Aufruf im nächsten Amtsblatt erfolgen.<br />

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