Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
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GEMEINDE THALMASSING<br />
Kirchweg 1<br />
93107 <strong>Thalmassing</strong><br />
Tel. 09453/9934-0<br />
FAX 09453/9934-20<br />
e-mail: gemeinde.thalmassing@realrgb.de<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
- Öffentlicher Teil -<br />
über die<br />
28. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Sitzungstermin: Donnerstag, den 01.07.2010<br />
Sitzungsort: Pfarrheim <strong>Thalmassing</strong>, Hauptstr. 7 a<br />
Raum: Sitzungssaal<br />
Beginn: 19.30 Uhr<br />
Anwesend waren: Brunner Georg, Fuß Otto, Haase Helmut, Haselbeck Wolfgang,<br />
Hendlmeier Johann, Kiendl Alfons, Klarl Johannes, Pritzl Heribert, Reis Irmgard,<br />
Sembach Thomas, Stadler Thomas, Sturm Karin, Unterholzner Nina, Wocheslander<br />
Ludwig, Wudi Franz, Zierhut Franz.<br />
Entschuldigt abwesend waren: Wild Richard<br />
Weiterhin waren anwesend: Herr Eberl von der Presse, Herr Riedl von der<br />
Verwaltung und ca. 20 Zuhörer aus Sanding und Luckenpaint.<br />
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder<br />
war anwesend; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.<br />
Vorsitzender: Schriftführer:<br />
Kiendl Riedl<br />
1. Bürgermeister Geschäftsleiter<br />
- 44 -
Top 1:<br />
(0241) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> v. 20.05.2010<br />
Hierzu keine Feststellungen<br />
Top 2:<br />
(6024) Bauanträge<br />
a) Bauvoranfrage des Herrn Franz Beck, Luckenpaint, Schlossberg 2, 93107<br />
<strong>Thalmassing</strong> auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit PKW-Doppelgarage auf<br />
dem Grundstück Fl.Nr. 216 der Gemarkung Luckenpaint:<br />
Frau Kerstin Beck sprach am 10.06.2010 im Rathaus vor und fragte an, inwieweit das<br />
genannte Grundstück bebaubar sei. Herr Riedl entgegnete, nachdem es sich um einen<br />
Außenbereich handelt, ist eine Bebauung nicht zulässig. Als Herr Riedl Frau Beck allerdings<br />
nicht überzeugen konnte, verwies er Sie an Frau Christoph/Frau Burger vom Landratsamt<br />
Regensburg. Am 21.06.2010 ging nun diese Bauvoranfrage ein. Herr Franz Beck meinte auf<br />
Anfrage, er habe sich nicht mit dem Landratsamt kurzgeschlossen sondern stelle diese<br />
Anfrage nun einfach. Am 22.06.2010 war Frau Christoph aus einem anderen Grund im<br />
Rathaus anwesend. Auf meine Anfrage teilte sie meine Meinung und gab zu verstehen, dass<br />
dieses Bauvorhaben undenkbar sei. Auch als Austragshaus (wie in seinem Schreiben<br />
beschrieben) habe es keinerlei Chancen.<br />
Hierzu ergab sich eine intensive Diskussion. Der <strong>Gemeinde</strong>rat war in seiner Mehrheit der<br />
Meinung, dass die <strong>Gemeinde</strong> einem Einzelbauvorhaben nicht entgegenstehen sollte, anders<br />
sei dies bei einer evtl. Ausweisung eines Baugebietes bzw. einer Ortsabrundungssatzung.<br />
Nach eingehender Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zu oben genannter Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
b) Verlängerung der Bauvoranfrage des Herrn Michael Bumes, Luckenpaint, Weinberg,<br />
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />
223/1 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong>:<br />
Genanntes Bauvorhaben wurde mit Bescheid v. 08.06.2006 genehmigt und im Jahr 2008<br />
verlängert. Nachdem die erstmalige weitere Genehmigung nun abläuft, ist eine erneute<br />
Verlängerung zu genehmigen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zum o. g. Verlängerungsantrag zur Baugenehmigung aus dem Jahr 2006 wird das<br />
gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
- 45 -
c) Bauantrag des Herrn Erich Weiß, Luckenpainter Str. 2 b, 93107 <strong>Thalmassing</strong> auf<br />
Errichtung (Bestand) eines Wohnhauses (Betriebsleiterwohnung zur Bewirtschaftung<br />
des Biotopes) auf dem Grundstück Fl.Nr. 432 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong>:<br />
Anmerkung: Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, nachdem Herr Weiss die Errichtung des<br />
Wohnhauses im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt hat.<br />
d) wird nun Top c) Lehner Sonja und Holger, Lerchenweg 2, 93107 <strong>Thalmassing</strong> auf<br />
Neubau einer Bergehalle mit Pferdestallungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 317 der<br />
Gemarkung Sanding:<br />
Die Maße betragen 62,15 m x 35,31 m. Begründet wird der Antrag, da durch die aktuelle<br />
Grundstücksgröße keinerlei Weiterentwicklungsmöglichkeiten für den Betrieb gegeben sind<br />
und die umliegende Bebauung zu einer Betriebseinengung beiträgt; die Faktoren einer<br />
Betriebsvergrößerung sprächen dagegen und die Pferde seien derzeit auf 3 Betriebsstätten<br />
verteilt, was man zu ändern gedenkt. Das Bauvorhaben ist mit dem Landratsamt<br />
Regensburg bereits vorab besprochen. Das Landratsamt macht laut Aussage des Herrn<br />
Lehner keine Einwände geltend.<br />
Nach eingehender Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zu o. g. Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Auflagen hierzu:<br />
Die gesamte Bebauung auf dem Grundstück Flurnummer 317 Gemarkung Sanding ist über<br />
eine Ausfahrt an die <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße Sanding-Luckenpaint anzubinden. Dies<br />
dient der Verkehrssicherheit. Die Tragfähigkeit dieser Ausfahrt ist entsprechend zu prüfen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> empfiehlt eine Anbindung der Grundstücke über einen der beiden<br />
bestehenden Feldwege im Osten oder im Westen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
e) wird Top d) Lehner Sonja und Holger, Lerchenweg 2, 93107 <strong>Thalmassing</strong> auf<br />
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Holzrahmenbauweise auf dem<br />
Grundstück Fl.Nr. 317 der Gemarkung Sanding:<br />
Die Maße betragen 20 m x 13 m für das Wohnhaus und 10,50 m x 8,96 m für die Garage mit<br />
Abstellraum. Die Aussiedlung in den Außenbereich wird mit den gleichen Argumenten wie<br />
der Neubau der Bergehalle mit Pferdestallungen begründet und ist ebenfalls bereits mit dem<br />
Landratsamt abgesprochen.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Zu oben genanntem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Auflagen:<br />
Wie unter c)<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
- 46 -
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 3:<br />
(6100) 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteils Gebelkofen: hier: Beteiligung der Träger<br />
öffentlicher Belange:<br />
An die <strong>Gemeinde</strong>räte wurde eine Kopie der Satzungsänderung mit der Bitte um Durchsicht<br />
ausgegeben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Gegen die geplante 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteils Gebelkofen werden keine Einwände erhoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 4:<br />
(6313) Straßensanierungen<br />
Auf TOP 8 e der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wird verwiesen. Inwieweit sich die Buckel im<br />
Toleranzbereich befinden wird bis zur Sitzung geklärt. Die Kosten für eine Sanierung der<br />
Luckenpainter Ortsstraße oder der Garten- und Sonnenstraße ist im Rahmen des Haushalts<br />
2010 abgedeckt, soweit sich die Kosten im Rahmen der Kostenschätzung bewegen.<br />
In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 20.05.2010 wurde die Verwaltung beauftragt bei der Firma<br />
Fahrner nachzuhaken, in wie weit diese bereit ist, im Rahmen der Mängelbeseitigung im<br />
Zusammenhang mit der Gewährleistungsabnahme der Abwasseranlage einen höheren<br />
Betrag als die genannten 1.500,- € zu leisten.<br />
Hierzu gab Herr Wagner telefonisch am 01.07.2010 die Auskunft, dass dieser Betrag auf<br />
2.000,- € erhöht würde. Lt. Auskunft des Ing.-Büros Wöhrmann seien auch die bestehenden<br />
Huckel in der Luckenpainter Lindenstraße nicht zu beanstanden, da sich diese innerhalb der<br />
Toleranzgrenze bewegen würde, was von einigen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern mehr als<br />
angezweifelt wurde.<br />
Der Vorsitzende hatte das Ingenieurbüro beauftragt im Rahmen der Prioritätenliste<br />
abzuwägen, ob wohl die Garten- und Sonnenstraße oder eher die Luckenpainter<br />
Ortsdurchfahrt vorrangig saniert werden müsste. Das Ing.-Büro teilte hierzu mit, die Garten-<br />
und Sonnenstraße wären zwar technisch in einem schlechteren Zustand, doch würde neben<br />
Gründen der Verkehrssicherheit und der erhöhten Verkehrsbelastung auch die<br />
Funktionsfähigkeit der Luckenpainter Straße als akuterer Lastfall einzustufen sein. Für eine<br />
Sanierung (Abfräsen und erstellen einer neuen Oberschicht) würden Kosten von rund<br />
88.000,- € entstehen. Hiervon kämen 76.000,- € brutto auf die Luckenpainter Ortsdurchfahrt<br />
selbst sowie 12.000,- € brutto (eingeplant ca. 80.000,-- €) auf die Dünzlinger Straße mit einer<br />
Länge von 157 Metern. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Fragen aufgeworfen,<br />
unter anderem warum die Straße nicht gleich mit der Kanalsanierung anständig hergestellt<br />
wurde. Hierzu wurde vom Vorsitzenden gerechtfertigt: Zum damaligen Zeitpunkt war die<br />
Finanzierung nicht sicherzustellen. Im Großen und Ganzen war sich der <strong>Gemeinde</strong>rat einig,<br />
dass die Notwendigkeit einer Sanierung der Lindenstraße besteht. Allerdings wurde in<br />
diesem Zusammenhang auch aufgeworfen, dass die bestehenden Entwässerungsrinnen an<br />
mehreren Grundstücken angeblich durch den Kanalbau kaputt gingen. Dies sollte von der<br />
BSM als Ersatz angefordert werden. Andere <strong>Gemeinde</strong>räte waren der Meinung, nachdem<br />
die Gewährleistung sowieso im August ausläuft, warum es nun eilt, eine entsprechende<br />
Oberflächensanierung vorzunehmen.<br />
- 47 -
Weitere Meinung war, dass eine Gewährleistung das oberste Ziel sein müsste, was<br />
allerdings lt. dem Vorsitzenden einen entsprechenden Unterbau voraussetze. Insgesamt war<br />
die Meinung, wenn eine Sanierung erfolge, solle dies anständig geschehen (Vollausbau). Für<br />
die Seitenstraße Richtung Bindorfer, welche in jedem Fall mit gemacht werden müsste, solle<br />
die bisher bewährte 80-%-Regelung greifen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste nach eingehender Beratung folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die Ortsdurchfahrt (Lindenstraße) in Luckenpaint einschließlich Dünzlinger Straße soll mit<br />
den vorhandenen im Haushalt 2010 eingestellten Mitteln saniert werden. In wie weit eine<br />
Gewährleistung möglich ist, ist bis zur nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung abzuklären. Eine<br />
Kostenschätzung soll für zwei Alternativen erfolgen, nämlich einer Abfräsung der<br />
bestehenden Oberfläche mit 1 bzw. 8 cm und Auftragung einer neuen Oberschicht und als<br />
zweite Alternative einen Vollausbau.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 5:<br />
(4230) Auswertung der Bedarfsermittlung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige:<br />
Die Auswertung der durchgeführten Befragung (41 von 77 ausgegebenen Befragungslisten<br />
kamen zurück), dass 31 Kinder keinen Betreuungsplatz brauchen, 4 Kinder einen<br />
Betreuungsplatz haben und die Eltern damit zufrieden sind und 5 Kinder einen neuen Platz<br />
benötigen. Die Errichtung einer gesonderten Kinderkrippe erscheint aufgrund dieser Zahlen<br />
unzweckmäßig. Im Jahr 2008 wurden gegenüber dem Kreisjugendamt pauschal 6 Plätze für<br />
unter 3-jährige und 2 Plätze für über 6-jährige zur Tagespflege anerkannt. Eine neue<br />
Bedarfsermittlung und -anerkennung sollte Mitte 2010 erfolgen.<br />
Am 10.06.2010 erfolgte eine Begehung des Kindergartens St. Nikolaus, zu welcher<br />
beiliegendes Protokoll erstellt wurde. Die nun fällige Bedarfsanerkennung sollte aufgrund der<br />
Aussage im Protokoll nun zurückgestellt werden, bis das genannte Prozedere<br />
abgeschlossen ist. Die Bedarfsanerkennung behält bis dahin ihre Gültigkeit.<br />
Am 13.07.2010 findet eine Besprechung der Kirchenverwaltung statt, ob eine Krippe<br />
eingerichtet werden soll. Herr Johann Hendlmeier (Vorsitzender der Kirchenverwaltung) gab<br />
zu verstehen, dass es hierzu grundsätzlich auch kritische, gegenteilige Stimmen gebe. Er<br />
habe aber bereits auch ein weiteres Gespräch mit Frau Kaiser vom Landratsamt<br />
Regensburg geführt. Nachdem sich bereits unter 3-jährige Kinder im Kindergarten St.<br />
Nikolaus befinden, sollte, falls es so weit kommt, eine Erlaubnis für mindestens 12 Kinder<br />
beantragt werden. Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung argumentiert, wenn die Anerkennung für unter<br />
3-jährige im Kindergarten und die Anerkennung der Tagespflege teilweise entfiele, könnten<br />
als Kompensation 12 Krippenplätze anerkannt werden. Nach eingehender Beratung fasste<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die Bedarfsermittlung der Verwaltung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige wird zur<br />
Kenntnis genommen und zurückgestellt, bis eine evtl. Anerkennung von Krippenplätzen<br />
abgeschlossen ist. Die pauschale Bedarfsanerkennung gegenüber dem Kreisjugendamt aus<br />
dem Jahr 2008 bleibt bis auf Weiteres so erhalten. Sollte die Kirchenverwaltung der<br />
Einrichtung einer Krippe zustimmen, sollte darauf hingewirkt werden, die Zulassung für<br />
mindestens 12 Kinder zu beantragen.<br />
- 48 -
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 6:<br />
(2000) Anhörungsverfahren zu Organisationsänderungen an den Volksschulen<br />
Alteglofsheim-Köfering und Aufhausen-Sünching sowie der Placidus-Heinrich-<br />
Volksschule in Schierling - Schulverbund Landkreis Regensburg-Süd:<br />
Das Staatl. Schulamt Regensburg beteiligt die <strong>Gemeinde</strong>n dahingehend, dass die bisherigen<br />
Sprengel zu einem Sprengel zusammengefasst werden sollen und die <strong>Gemeinde</strong>n hierzu die<br />
Möglichkeit zur Abgabe von Einwendungen haben. Gehen bis 15.07.2010 keine<br />
Einwendungen ein, so wird das Einverständnis unterstellt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Das o. g. Anhörungsverfahren wird zur Kenntnis genommen, Einwände nicht erhoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 7:<br />
(5212) Nutzungserweiterung des Schutzraumes und Nutzungsänderung des<br />
Geräteraumes der Mehrzweckhalle:<br />
Der Immissionsschutzbeauftragte des Landratsamtes, Herr Mehrl nimmt gem. Schreiben v.<br />
08.06.2010 wie folgt Stellung:<br />
„Nach der Nutzungsbeschreibung soll der Zugang zum Schutzraum ausschließlich über den<br />
Haupteingang der Mehrzweckhalle erfolgen. Bei Veranstaltungen ist das Rolltor geschlossen<br />
zu halten. Nur für Be- und Entladevorgänge darf das Rolltor geöffnet werden. Im Bereich der<br />
Zufahrt stehen auf Fl.Nr. 192 und 193 Wohnhäuser. Um dem Gebot der Rücksichtnahme<br />
Rechnung zu tragen, sollte entlang der gemeinsamen Grenze eine Lärmschutzwand mit<br />
einer Höhe von 1,80 m errichtet werden. Mit dieser Maßnahme ist eine Abschirmung der<br />
Geräusche, die mit den Be- und Entladevorgängen verbunden sind, möglich. Im<br />
Genehmigungsbescheid sollte auch festgelegt werden, dass das Rolltor geschlossen zu<br />
halten ist und nur für notwendige Be- und Entladevorgänge kurzfristig geöffnet werden darf.<br />
In der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) darf das Rolltor nicht geöffnet werden.“<br />
Dem Landratsamt ist mitzuteilen, inwieweit von der <strong>Gemeinde</strong> Bereitschaft bestehe, die<br />
angestrengte Lärmschutzwand zu errichten. Über die Beschaffenheit wäre mit Herrn Mehrl<br />
noch zu sprechen.<br />
Hier entstand eine ausführliche Diskussion.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste nachfolgenden<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt die Stellungnahme des Immissionsschutzbeauftragten des<br />
Landratsamtes, Herrn Mehrl, grundsätzlich zur Kenntnis und erklärt sich bereit eine<br />
entsprechende Lärmschutzwand zu errichten. Der Bürgermeister wird allerdings beauftragt,<br />
vorab mit Herrn Mehrl noch abzuklären, ob die Möglichkeit einer Genehmigung auch ohne<br />
Errichtung dieser Lärmschutzwand besteht.<br />
- 49 -
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 13<br />
Nein-Stimmen: 3<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 8:<br />
(8541) Breitbanderschließung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong>:<br />
Auf Top 5 der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung v. 20.05.2010 wird verwiesen. Auf unsere<br />
Anfrage nach Referenzobjekten wurden lediglich 4 Ansprechpartner genannt, 3 davon<br />
konnten kontaktiert werden. Das Ergebnis wurde bekannt gegeben. Mit Herrn Bögelein von<br />
mvox findet am 01.07.2010 (verschoben auf 19.07.2010) ein erstes gemeinsames Gespräch<br />
statt. Über das Ergebnis des Gespräches wird in der nächsten Sitzung berichtet. Am<br />
16.06.2010 fand im Landratsamt ein Beratertag statt, an welchem u. a. 1. Bgm. Alfons Kiendl<br />
teilnahm. Das Ergebnis erging ebenfalls zur Kenntnisnahme. Herrn Werner<br />
(Breitbandbeauftragter des Innenministeriums) empfahl –nachdem das vorliegende Angebot<br />
der Firma mvox zu viele Fragen offenließe- erneut in das Auswahlverfahren einzusteigen.<br />
Der Vorsitzende informierte über den Beratertag zur Verbesserung der Breitbandversorgung<br />
im Landratsamt Regensburg vom 16.06.2010 sowie auf die Referenzkunden der Firma<br />
mvox. Weiterhin wurde ein Presseartikel aus der Mittelbayerischen Zeitung über die Firma<br />
mvox ausgeteilt, in welchem über das Projekt im <strong>Gemeinde</strong>teil Offenstetten (Stadt<br />
Abensberg) berichtet wurde. Die Stadt Abensberg habe demnach die ständigen<br />
Verzögerungen der Firma mvox satt und erwäge aufgrund der negativen Erfahrungen den<br />
bestehenden Vertrag zu kündigen. Weiter informierte der Vorsitzende darüber, dass seit<br />
Beginn der Woche (21.06.2010) noch einmal ins Auswahlverfahren eingestiegen (Dauer 6<br />
Wochen) wurde. Hier würde sich die <strong>Gemeinde</strong> auch aktiv um Anbieter (Referenzliste des<br />
Landratsamts) engagieren.<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wurde ohne Beschluss bis zur nächsten Sitzung (bis das<br />
Gespräch mit Herrn Bögelein von der Fa. mvox stattgefunden hat) zurückgestellt.<br />
Top 9:<br />
(9410) Bekanntgabe des Rechnungsprüfungsberichts und deren dazugehörige<br />
Stellungnahmen (öffentlicher Teil) - Feststellung der Jahresrechnung 2009<br />
Die Jahresrechnung wurde in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zur Prüfung an den<br />
Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte am<br />
19.05.2010 von 15.00 Uhr bis 19.10 Uhr die Jahresrechnung 2009 und warf folgende Fragen<br />
auf, die im öffentlichen Teil beantwortet werden können:<br />
1. Die Grundschule <strong>Thalmassing</strong> kaufte am 14.12.2009 von der Firma Wehrfritz eine<br />
Litfasssäule, die 491,69 € kostete. Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Reis fragt, ob die notwendig war.<br />
Die Grundschule (Herr Rektor Fuchs) gab hierzu folgende Stellungnahme ab:<br />
Im April 2010 wurde die externe Evaluation an der Grundschule <strong>Thalmassing</strong> durchgeführt.<br />
Im Vorfeld wurde die Aula neu gestaltet. Die Litfasssäule wurde als Kommunikationsmedium<br />
für Schüler/Eltern/Lehrer angeschafft. Die Schulhausgestaltung an der Grundschule<br />
<strong>Thalmassing</strong> wurde vom Evaluationsteam bei der Berichtseröffnung am 29.04.2010 sehr<br />
lobend erwähnt.<br />
2. Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Reis stellt fest, dass auf der Beitragsrechnung zu den<br />
Sachversicherungen ein Hinweis von Geschäftsleiter Riedl angebracht war: „Bitte<br />
Rücksprache: z. B. Schulturnhalle: Versicherungssumme 8,38 Mio Euro. Das kann doch<br />
nicht stimmen.“ Frau Reis möchte nun wissen, ob das geklärt wurde.<br />
Frau Sabine Englbrecht setzte sich daraufhin mit Herrn Rewitzer von der Bayer.<br />
Versicherungskammer in Verbindung, welcher erklärte, der Betrag käme aufgrund einer<br />
Wertefortschreibung zu Stande und sei so in Ordnung. Auf eine nochmalige Nachfrage durch<br />
Herrn Riedl, nahm die Versicherungskammer Bayern wie folgt Stellung:<br />
- 50 -
Sehr geehrte Frau Englbrecht,<br />
die aktuelle Versicherungssumme in Höhe von 8.496.100,-- Euro (Stand 2010) für die<br />
"Schulgebäude mit Turn- und Mehrzweckhalle" richtet sich noch immer unverändert nach<br />
der damaligen Gebäudebrandversicherung B9 460820. Dort waren drei Gebäude-Positionen<br />
mit insgesamt 511.000 M (Wert 1914) zuzüglich 10 % Vorsorge vereinbart.<br />
Die heutige Neuwertsumme basiert auf diesen früheren Zahlen und hat sich aufgrund der<br />
inzwischen erfolgten Wertanpassungen infolge der allgemeinen Preisentwicklung<br />
entsprechend erhöht.<br />
Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherungssumme immer den heutigen<br />
Neubaupreisen inklusive Baunebenkosten(Architektenleistung) und Mehrwertsteuer für den<br />
kompletten Wiederaufbau in Umfang und Ausführung wie bisher entsprechen muss. Unter<br />
diesem Gesichtspunkt, habe ich derzeit keine Anhaltspunkte, dass die Summe grundsätzlich<br />
zu hoch sei.<br />
Zu überlegen wäre allenfalls, ob die damals vereinbarte und heute noch enthaltene Vorsorge<br />
in Höhe von 10 % beibehalten werden soll.<br />
Wenn Sie dies möchten, könnten wir die Vorsorge streichen und dadurch die<br />
Versicherungssumme auf aktuell 7.723.800,-- Euro reduzieren.<br />
Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.<br />
Ferner bitte ich um Prüfung und Stellungnahme, ob die Gebäude in den letzten Jahren mal<br />
umgebaut, erweitert oder saniert wurden.<br />
Diese Stellungnahme wurde durch Herrn Riedl zur Kenntnis genommen. Allerdings erscheint<br />
ihm die angesetzte Versicherungssumme dennoch zu hoch. Die Verwaltung wird dies<br />
aufgrund der damaligen Baukosten und der entsprechenden Fortschreibungen aber klären<br />
und den <strong>Gemeinde</strong>rat hernach über das Ergebnis in Kenntnis setzen.<br />
3. Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Nina Unterholzner stellte fest, dass für das Bonifaz-Wimmer-Jubiläum<br />
10.133,45 € ausgegeben (Defizit) wurden.<br />
4. Herr <strong>Gemeinde</strong>rat Haselbeck ist der Meinung, dass auswärtige Vereine für die Benutzung<br />
der MZH höhere Gebühren zahlen sollten. Der Verein Bootscooters e. V. CT Tanzsport<br />
Regensburg zahlte für die Reinigung der MZH 25,-- € und für verbrauchtes Material (WC-<br />
Papier und Papierhandtücher) 50,-- €.<br />
Sollte hierzu eine Erhöhung in Frage kommen, sollte dies gesondert als<br />
Tagesordnungspunkt behandelt werden. Allerdings ist im Vorfeld bereits anzumerken, dass<br />
es sich laut 1. Bgm. Alfons Kiendl um eine einmalige Sache handelte und nicht angedacht<br />
sei, die Halle auch in Zukunft für Nichtortsansässige zu öffnen.<br />
5. Auf den monatlichen Schulbusrechnungen der Firma Piendl sind jeweils zusätzliche<br />
Fahrten zu je 25,-- € aufgeführt. Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Reis möchte wissen, was für Fahrten<br />
das sind.<br />
Stellungnahme der Grundschule hierzu:<br />
Bis zu den Pfingstferien war am Montag eine zusätzliche Busfahrt notwendig, da mehr als 24<br />
Schüler nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss hatten. Herr Harte hätte somit dreimal fahren<br />
müssen. Nach den Ferien sind einige Fahrschüler in der Theater-AG – somit entfällt die<br />
zusätzliche Fahrt am Montag.<br />
6. Die Firma Egon Zepf aus Hausen führte im Kindergarten St. Nikolaus Malerarbeiten für<br />
2.710,23 € aus. Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Unterholzner fragt an, ob diese Arbeiten<br />
ausgeschrieben oder noch andere Angebote eingeholt wurden.<br />
- 51 -
Herr 1. Bgm. Alfons Kiendlmerkt hierzu an, es habe keine weiteren Angebote gegeben. Die<br />
Firma wurde durch ihn entsprechend beauftragt.<br />
7. Bei der Jahresrechnung 2009 erstellte Frau Hofrichter von der Realsteuerstelle eine<br />
Verrechnungsanordnung über 7.762,-- €. Einnahmehaushaltsstelle 0300.26100,<br />
Ausgabehaushaltsstelle 0300.84100, Anordnungsgrund: Gewerbesteuerzinsen. Herr<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Pritzl möchte diese Anordnung erklärt haben.<br />
Herr Riedl gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:<br />
Dazu erst mal die Anmerkung, wie Gewerbesteuerzinsen entstehen. Gewerbesteuerzinsen<br />
entstehen, wenn nach einem Zeitraum von über 15 Monaten nach Schluss des<br />
Veranlagungsjahres eine höhere oder niedrigere Gewerbesteuerberechnung für den<br />
genannten Zeitraum erfolgt. Die sich dann ergebende Nachzahlung bzw. Erstattung ist dann<br />
mit einem Zinssatz von 0,5 % pro angefangene 50,-- € pro angefangenen Monat zu<br />
verzinsen.<br />
Beispiel:<br />
Die Firma U erwirtschaftet im Jahr 2006 einen Gewinn, auf welchen<br />
Gewerbesteuerzahlungen i. H. v. 20.000,-- € anfallen. Die Bilanz wird Anfang 2008 beim<br />
Finanzamt eingereicht. Nachdem die Firma der Meinung ist, dass dieser Betrag auch die<br />
nächsten Jahre in diesem Rahmen entsteht, wird vom Finanzamt in 2008 ein entsprechender<br />
Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt, nach welchem sich auch im Jahr 2008 und den<br />
darauffolgenden Jahren für die <strong>Gemeinde</strong> eine Gewerbesteuerzahlung von 20.000,--/Jahr<br />
ergibt. Nun wird die Firma U am 20.04.2010 durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt<br />
(oder im Rahmen einer Steuerfahndung) geprüft und festgestellt, dass im Rahmen der<br />
Bilanzerstellung steuermindernde Ausgaben festgesetzt wurden, die gar nicht anrechenbar<br />
sind. Somit errechnet sich ein höherer Bilanzgewinn und daraus auch ein höherer<br />
Gewerbesteuermessbetrag, welcher in Folge eine höhere Gewerbesteuerzahlung nach sich<br />
zieht. Angenommen das Finanzamt setzt nun am 30.05.2010 einen höheren<br />
Gewerbesteuermessbetrag fest, aus welchem sich eine Gewerbesteuerzahlung in 2008 von<br />
25.000,-- € ergeben hätte, so werden in 2010 für 2008 5.000,-- € Gewerbesteuer<br />
nachgefordert. Die 5.000,-- € Nachzahlung sind dann für den Zeitraum zwischen dem<br />
01.04.2010 (15 Monate) und den 30.05.2010 zu verzinsen. Demnach würden sich in diesem<br />
Fall eine Gewerbesteuerverzinsung (Einnahme für die <strong>Gemeinde</strong>) von 50,-- € (0,5 % x 2<br />
Monate x 5.000,-- €) ergeben. Hätte sich die Zahlung entsprechend verringert, müsste die<br />
<strong>Gemeinde</strong> die Rückzahlung ebenfalls verzinsen.<br />
Zurück zum konkreten Fall:<br />
Auf der Haushaltsstelle 0300.26100 erfolgten im laufenden Jahr 2009 eine Einnahme- und<br />
eine Ausgabebuchung (Rotabsetzung). Nachdem der Ausgabebetrag höher war als der<br />
Einnahmebetrag, hätte sich auf der Haushaltsstelle ein negatives Ergebnis (- 3.586,-- €)<br />
ergeben. Allerdings ist anzumerken, dass es sich bei beiden Buchungen um eine<br />
Bruttobuchung (enthielt mehrere Gewerbesteuererstattungen und –rückzahlungen) handelte.<br />
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden diese Gesamtbuchungen nun durch die<br />
Realsteuerstelle berichtigt, indem die zusammengefassten Einnahmen (7.762,-- €)<br />
durchgebucht wurden. Somit ergibt sich auf der Einnahmehaushaltsstelle ein Betrag von<br />
4.176,-- € (-3.586,-- € + 7.762,-- €) und auf der Ausgabehaushaltsstelle ein Betrag von<br />
7.762,-- € (tatsächliche Gewerbesteuerzinserstattungen).<br />
8. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong> hat bei E-Plus einen Handyvertrag für die Freiwillige<br />
Feuerwehr. Die monatlichen Gebühren betragen durchschnittlich 40,-- € - 45,-- €. Dies<br />
erscheint Herrn <strong>Gemeinde</strong>rat Pritzl zu hoch. Er möchte geprüft haben, ob es nicht günstigere<br />
Möglichkeiten gäbe.<br />
Stellungnahme der Frau Englbrecht/des Herrn Riedl hierzu:<br />
Der Handyvertrag wurde beim damaligen Bau des Masten am Giglsee abgeschlossen,<br />
nachdem durch E-Plus ein Handy kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Wir fragten nun<br />
an, wie es mit einem anderen Tarif aussehe und ob uns ein anderes Angebot gemacht<br />
- 52 -
würde. Angeboten wurde nun bei Verlängerung des Vertrages unter Hinzubuchung einer<br />
SMS-Flat für monatlich 10,-- € Grundgebühr eine Gutschrift von 120,-- € verteilt auf 24<br />
Monate. Es ist geplant, dieses Angebot so anzunehmen.<br />
Zu Punkt 2. wird angemerkt, dass die 10 %-ige Vorsorge nun gestrichen wird. Nach<br />
einigen kurzen Rückfragen fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Die vom Prüfungsausschuss in der Sitzung vom 19.05.2010 festgestellten<br />
Prüfungserinnerungen wurden zur Kenntnis genommen, die Stellungnahme der Verwaltung<br />
hierzu gebilligt.<br />
2. Die Jahresrechnung 2009 wird mit den dort festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs.<br />
3 GO festgestellt.<br />
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind, nachträglich<br />
durch den <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 10:<br />
(9410) Entlastung der Jahresrechnung 2008:<br />
Die Jahresrechnung wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 02.07.2009 festgestellt. Sie ist<br />
gemäß Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06. des übernächsten Jahres zu entlasten.<br />
Dies wäre der 30.06.2010 gewesen. Dies ist schnellstmöglich nachzuholen.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Jahresrechnung 2008 wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 02.07.2009 festgestellt.<br />
Sie wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 2 GO entlastet.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 11:<br />
(5440) Anerkennung der Gebührenbedarfsberechnung für den Friedhof <strong>Thalmassing</strong><br />
2010-2013:<br />
In der Anlage erhalten Sie die Gebührenbedarfsberechnung v. 09.06.2010. Sofern sich keine<br />
Änderungswünsche ergeben sollte diese so anerkannt werden. Die berechneten Sätze<br />
könnten dann in eine geänderte Friedhofsgebührensatzung Einzug finden und in der<br />
nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung so beschlossen werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm die Gebührenbedarfsberechnung wie vorgelegt zur Kenntnis und<br />
fasste hierzu folgenden<br />
Beschluss:<br />
- 53 -
Die Gebührenbedarfsberechnung v. 09.06.2010 wird anerkannt. Die dort berechneten Sätze<br />
finden Einzug in eine geänderte Friedhofsgebührensatzung, welche in der nächsten<br />
<strong>Gemeinde</strong>satzsitzung als Satzung zu beschließen ist.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Anmerkung: Der Vorsitzende informierte, dass in den nächsten Jahren wohl auch eine<br />
Friedhoferweiterung notwendig werden wird. Mit diesem Tagesordnungspunkt wird sich der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat wohl in der nächsten Sitzung beschäftigen müssen.<br />
Top 12:<br />
Informationen, Wünsche, Anfragen:<br />
a) Bauausschusssitzung zum Standort der Skateranlage am FC-Gelände. Hier wurde ein<br />
neuer Standort festgelegt. Die Größe der Bahn könnte sich auf 5 x15-18 Meter erhöhen, die<br />
Kosten werden –wie Beschluss- auf 7.000,-- € gedeckelt. Der Bereich bleibt Eigentum der<br />
<strong>Gemeinde</strong>. Hausherr bleibt der FC.<br />
b) Aktion „2010: Jahr der 1000 Bäume“.<br />
c) Altöl an der Bushaltestelle in Obersanding – Entsorgung durch den Bauhof <strong>Thalmassing</strong>.<br />
d) Tankleerung im Rathaus <strong>Thalmassing</strong>:<br />
Die Firma Böttcher hat dies kostenlos veranlasst.<br />
e) Verpachtung Sandinger Grundstücke.<br />
f) Der 73 ha große Waldanteil in Neueglofsheim (Schloß Haus) wurde bereits wieder<br />
weiterverkauft.<br />
g) Information des 1. Bürgermeisters über notwendige Rauchmelder im Rathaus<br />
<strong>Thalmassing</strong>:<br />
Betreffend einer Brandschutzbesprechung waren Herr KBR Knott, Frau Christoph vom<br />
Landartsamt sowie Herr Koller von der Regierung im Rathaus zu einer Besprechung<br />
zugegen.<br />
h) Verrohrung „Gänsgraben“<br />
i) In der Grundschule <strong>Thalmassing</strong> wurde wieder eingebrochen.<br />
j) Lt. Auskunft des Landratsamtes (Herr Sedlmeier) hat der Landkreis ca. 150.000,- € für den<br />
Erwerb von Uferstreifen in den südlichen Landkreisgemeinden zur Verfügung. Eventueller<br />
Erwerb wurde angedacht für das nicht mehr verpachtete Grundstück Pritzl in Sanding.<br />
Bezüglich eines eventuellen Erwerbs von Uferstreifen solle im Amtsblatt ein entsprechender<br />
Vermerk angebracht werden.<br />
k) Einladung zum Sommerfest des Kindergartens Bonifaz-Wimmer-Haus am Samstag<br />
03.07.2010 in der Mehrzweckhalle <strong>Thalmassing</strong><br />
l) <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße <strong>Thalmassing</strong> – Alteglofsheim (Neuerrichteter Teil)<br />
Hierzu wurde angefragt, ob bei dem Durchlauf der Pfatter noch eine Leitplanke errichtet wird.<br />
Herr Bürgermeister Alfons Kiendl gab hierzu Auskunft, dass aufgrund der Absturzhöhe eine<br />
Leitplanke nicht erforderlich sei und daher auch keine aufgestellt würde.<br />
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m) Eine Frage war, in wie weit auf der Straße von <strong>Thalmassing</strong> nach Gebelkofen in Höhe<br />
der Abzweigung nach Köfering in Richtung <strong>Thalmassing</strong> eine 80-er-Begrenzung aufgestellt<br />
wird.<br />
Der Vorsitzende sicherte eine Überprüfung mit den zuständigen Sachbearbeitern des<br />
Landtatsamtes (Herr Heindl und Herr Zausinger) zu.<br />
n) Weiterhin wurde die Frage gestellt, wann der umfassende Bericht des Landratsamtes zur<br />
Prüfung des Abwasserzweckverbandes veröffentliche würde.<br />
Herr 1. Bürgermeister Kiendl gab hierzu zu verstehen, dass dies Sache des<br />
Abwasserzweckverbandes sei. Allerdings könne er berichten, der Bürgerinitive „Mehr<br />
Transparenz beim Abwasserzweckverband“ der Prüfbericht bereits in voller Länge vorliege;<br />
dieser wurde Ihnen anonym zugespielt. Der weitere Prüfbericht des Landratsamtes zu den<br />
Tätigkeiten im Abwasserzweckverband selbst bzw. den Tochterunternehmen wird Ende Juli<br />
2010 den Bürgermeistern vorgestellt.<br />
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