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Niederschrift - Gemeinde Thalmassing

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GEMEINDE THALMASSING<br />

Kirchweg 1<br />

93107 <strong>Thalmassing</strong><br />

Tel. 09453/9934-0<br />

FAX 09453/9934-20<br />

e-mail: gemeinde.thalmassing@realrgb.de<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

- Öffentlicher Teil -<br />

über die<br />

28. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Sitzungstermin: Donnerstag, den 01.07.2010<br />

Sitzungsort: Pfarrheim <strong>Thalmassing</strong>, Hauptstr. 7 a<br />

Raum: Sitzungssaal<br />

Beginn: 19.30 Uhr<br />

Anwesend waren: Brunner Georg, Fuß Otto, Haase Helmut, Haselbeck Wolfgang,<br />

Hendlmeier Johann, Kiendl Alfons, Klarl Johannes, Pritzl Heribert, Reis Irmgard,<br />

Sembach Thomas, Stadler Thomas, Sturm Karin, Unterholzner Nina, Wocheslander<br />

Ludwig, Wudi Franz, Zierhut Franz.<br />

Entschuldigt abwesend waren: Wild Richard<br />

Weiterhin waren anwesend: Herr Eberl von der Presse, Herr Riedl von der<br />

Verwaltung und ca. 20 Zuhörer aus Sanding und Luckenpaint.<br />

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder<br />

war anwesend; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.<br />

Vorsitzender: Schriftführer:<br />

Kiendl Riedl<br />

1. Bürgermeister Geschäftsleiter<br />

- 44 -


Top 1:<br />

(0241) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> v. 20.05.2010<br />

Hierzu keine Feststellungen<br />

Top 2:<br />

(6024) Bauanträge<br />

a) Bauvoranfrage des Herrn Franz Beck, Luckenpaint, Schlossberg 2, 93107<br />

<strong>Thalmassing</strong> auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit PKW-Doppelgarage auf<br />

dem Grundstück Fl.Nr. 216 der Gemarkung Luckenpaint:<br />

Frau Kerstin Beck sprach am 10.06.2010 im Rathaus vor und fragte an, inwieweit das<br />

genannte Grundstück bebaubar sei. Herr Riedl entgegnete, nachdem es sich um einen<br />

Außenbereich handelt, ist eine Bebauung nicht zulässig. Als Herr Riedl Frau Beck allerdings<br />

nicht überzeugen konnte, verwies er Sie an Frau Christoph/Frau Burger vom Landratsamt<br />

Regensburg. Am 21.06.2010 ging nun diese Bauvoranfrage ein. Herr Franz Beck meinte auf<br />

Anfrage, er habe sich nicht mit dem Landratsamt kurzgeschlossen sondern stelle diese<br />

Anfrage nun einfach. Am 22.06.2010 war Frau Christoph aus einem anderen Grund im<br />

Rathaus anwesend. Auf meine Anfrage teilte sie meine Meinung und gab zu verstehen, dass<br />

dieses Bauvorhaben undenkbar sei. Auch als Austragshaus (wie in seinem Schreiben<br />

beschrieben) habe es keinerlei Chancen.<br />

Hierzu ergab sich eine intensive Diskussion. Der <strong>Gemeinde</strong>rat war in seiner Mehrheit der<br />

Meinung, dass die <strong>Gemeinde</strong> einem Einzelbauvorhaben nicht entgegenstehen sollte, anders<br />

sei dies bei einer evtl. Ausweisung eines Baugebietes bzw. einer Ortsabrundungssatzung.<br />

Nach eingehender Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zu oben genannter Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

b) Verlängerung der Bauvoranfrage des Herrn Michael Bumes, Luckenpaint, Weinberg,<br />

zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />

223/1 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong>:<br />

Genanntes Bauvorhaben wurde mit Bescheid v. 08.06.2006 genehmigt und im Jahr 2008<br />

verlängert. Nachdem die erstmalige weitere Genehmigung nun abläuft, ist eine erneute<br />

Verlängerung zu genehmigen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zum o. g. Verlängerungsantrag zur Baugenehmigung aus dem Jahr 2006 wird das<br />

gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

- 45 -


c) Bauantrag des Herrn Erich Weiß, Luckenpainter Str. 2 b, 93107 <strong>Thalmassing</strong> auf<br />

Errichtung (Bestand) eines Wohnhauses (Betriebsleiterwohnung zur Bewirtschaftung<br />

des Biotopes) auf dem Grundstück Fl.Nr. 432 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong>:<br />

Anmerkung: Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, nachdem Herr Weiss die Errichtung des<br />

Wohnhauses im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt hat.<br />

d) wird nun Top c) Lehner Sonja und Holger, Lerchenweg 2, 93107 <strong>Thalmassing</strong> auf<br />

Neubau einer Bergehalle mit Pferdestallungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 317 der<br />

Gemarkung Sanding:<br />

Die Maße betragen 62,15 m x 35,31 m. Begründet wird der Antrag, da durch die aktuelle<br />

Grundstücksgröße keinerlei Weiterentwicklungsmöglichkeiten für den Betrieb gegeben sind<br />

und die umliegende Bebauung zu einer Betriebseinengung beiträgt; die Faktoren einer<br />

Betriebsvergrößerung sprächen dagegen und die Pferde seien derzeit auf 3 Betriebsstätten<br />

verteilt, was man zu ändern gedenkt. Das Bauvorhaben ist mit dem Landratsamt<br />

Regensburg bereits vorab besprochen. Das Landratsamt macht laut Aussage des Herrn<br />

Lehner keine Einwände geltend.<br />

Nach eingehender Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zu o. g. Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Auflagen hierzu:<br />

Die gesamte Bebauung auf dem Grundstück Flurnummer 317 Gemarkung Sanding ist über<br />

eine Ausfahrt an die <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße Sanding-Luckenpaint anzubinden. Dies<br />

dient der Verkehrssicherheit. Die Tragfähigkeit dieser Ausfahrt ist entsprechend zu prüfen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> empfiehlt eine Anbindung der Grundstücke über einen der beiden<br />

bestehenden Feldwege im Osten oder im Westen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

e) wird Top d) Lehner Sonja und Holger, Lerchenweg 2, 93107 <strong>Thalmassing</strong> auf<br />

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Holzrahmenbauweise auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 317 der Gemarkung Sanding:<br />

Die Maße betragen 20 m x 13 m für das Wohnhaus und 10,50 m x 8,96 m für die Garage mit<br />

Abstellraum. Die Aussiedlung in den Außenbereich wird mit den gleichen Argumenten wie<br />

der Neubau der Bergehalle mit Pferdestallungen begründet und ist ebenfalls bereits mit dem<br />

Landratsamt abgesprochen.<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Zu oben genanntem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Auflagen:<br />

Wie unter c)<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

- 46 -


Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 3:<br />

(6100) 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteils Gebelkofen: hier: Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange:<br />

An die <strong>Gemeinde</strong>räte wurde eine Kopie der Satzungsänderung mit der Bitte um Durchsicht<br />

ausgegeben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Gegen die geplante 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteils Gebelkofen werden keine Einwände erhoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 4:<br />

(6313) Straßensanierungen<br />

Auf TOP 8 e der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wird verwiesen. Inwieweit sich die Buckel im<br />

Toleranzbereich befinden wird bis zur Sitzung geklärt. Die Kosten für eine Sanierung der<br />

Luckenpainter Ortsstraße oder der Garten- und Sonnenstraße ist im Rahmen des Haushalts<br />

2010 abgedeckt, soweit sich die Kosten im Rahmen der Kostenschätzung bewegen.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 20.05.2010 wurde die Verwaltung beauftragt bei der Firma<br />

Fahrner nachzuhaken, in wie weit diese bereit ist, im Rahmen der Mängelbeseitigung im<br />

Zusammenhang mit der Gewährleistungsabnahme der Abwasseranlage einen höheren<br />

Betrag als die genannten 1.500,- € zu leisten.<br />

Hierzu gab Herr Wagner telefonisch am 01.07.2010 die Auskunft, dass dieser Betrag auf<br />

2.000,- € erhöht würde. Lt. Auskunft des Ing.-Büros Wöhrmann seien auch die bestehenden<br />

Huckel in der Luckenpainter Lindenstraße nicht zu beanstanden, da sich diese innerhalb der<br />

Toleranzgrenze bewegen würde, was von einigen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern mehr als<br />

angezweifelt wurde.<br />

Der Vorsitzende hatte das Ingenieurbüro beauftragt im Rahmen der Prioritätenliste<br />

abzuwägen, ob wohl die Garten- und Sonnenstraße oder eher die Luckenpainter<br />

Ortsdurchfahrt vorrangig saniert werden müsste. Das Ing.-Büro teilte hierzu mit, die Garten-<br />

und Sonnenstraße wären zwar technisch in einem schlechteren Zustand, doch würde neben<br />

Gründen der Verkehrssicherheit und der erhöhten Verkehrsbelastung auch die<br />

Funktionsfähigkeit der Luckenpainter Straße als akuterer Lastfall einzustufen sein. Für eine<br />

Sanierung (Abfräsen und erstellen einer neuen Oberschicht) würden Kosten von rund<br />

88.000,- € entstehen. Hiervon kämen 76.000,- € brutto auf die Luckenpainter Ortsdurchfahrt<br />

selbst sowie 12.000,- € brutto (eingeplant ca. 80.000,-- €) auf die Dünzlinger Straße mit einer<br />

Länge von 157 Metern. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Fragen aufgeworfen,<br />

unter anderem warum die Straße nicht gleich mit der Kanalsanierung anständig hergestellt<br />

wurde. Hierzu wurde vom Vorsitzenden gerechtfertigt: Zum damaligen Zeitpunkt war die<br />

Finanzierung nicht sicherzustellen. Im Großen und Ganzen war sich der <strong>Gemeinde</strong>rat einig,<br />

dass die Notwendigkeit einer Sanierung der Lindenstraße besteht. Allerdings wurde in<br />

diesem Zusammenhang auch aufgeworfen, dass die bestehenden Entwässerungsrinnen an<br />

mehreren Grundstücken angeblich durch den Kanalbau kaputt gingen. Dies sollte von der<br />

BSM als Ersatz angefordert werden. Andere <strong>Gemeinde</strong>räte waren der Meinung, nachdem<br />

die Gewährleistung sowieso im August ausläuft, warum es nun eilt, eine entsprechende<br />

Oberflächensanierung vorzunehmen.<br />

- 47 -


Weitere Meinung war, dass eine Gewährleistung das oberste Ziel sein müsste, was<br />

allerdings lt. dem Vorsitzenden einen entsprechenden Unterbau voraussetze. Insgesamt war<br />

die Meinung, wenn eine Sanierung erfolge, solle dies anständig geschehen (Vollausbau). Für<br />

die Seitenstraße Richtung Bindorfer, welche in jedem Fall mit gemacht werden müsste, solle<br />

die bisher bewährte 80-%-Regelung greifen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste nach eingehender Beratung folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die Ortsdurchfahrt (Lindenstraße) in Luckenpaint einschließlich Dünzlinger Straße soll mit<br />

den vorhandenen im Haushalt 2010 eingestellten Mitteln saniert werden. In wie weit eine<br />

Gewährleistung möglich ist, ist bis zur nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung abzuklären. Eine<br />

Kostenschätzung soll für zwei Alternativen erfolgen, nämlich einer Abfräsung der<br />

bestehenden Oberfläche mit 1 bzw. 8 cm und Auftragung einer neuen Oberschicht und als<br />

zweite Alternative einen Vollausbau.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 5:<br />

(4230) Auswertung der Bedarfsermittlung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige:<br />

Die Auswertung der durchgeführten Befragung (41 von 77 ausgegebenen Befragungslisten<br />

kamen zurück), dass 31 Kinder keinen Betreuungsplatz brauchen, 4 Kinder einen<br />

Betreuungsplatz haben und die Eltern damit zufrieden sind und 5 Kinder einen neuen Platz<br />

benötigen. Die Errichtung einer gesonderten Kinderkrippe erscheint aufgrund dieser Zahlen<br />

unzweckmäßig. Im Jahr 2008 wurden gegenüber dem Kreisjugendamt pauschal 6 Plätze für<br />

unter 3-jährige und 2 Plätze für über 6-jährige zur Tagespflege anerkannt. Eine neue<br />

Bedarfsermittlung und -anerkennung sollte Mitte 2010 erfolgen.<br />

Am 10.06.2010 erfolgte eine Begehung des Kindergartens St. Nikolaus, zu welcher<br />

beiliegendes Protokoll erstellt wurde. Die nun fällige Bedarfsanerkennung sollte aufgrund der<br />

Aussage im Protokoll nun zurückgestellt werden, bis das genannte Prozedere<br />

abgeschlossen ist. Die Bedarfsanerkennung behält bis dahin ihre Gültigkeit.<br />

Am 13.07.2010 findet eine Besprechung der Kirchenverwaltung statt, ob eine Krippe<br />

eingerichtet werden soll. Herr Johann Hendlmeier (Vorsitzender der Kirchenverwaltung) gab<br />

zu verstehen, dass es hierzu grundsätzlich auch kritische, gegenteilige Stimmen gebe. Er<br />

habe aber bereits auch ein weiteres Gespräch mit Frau Kaiser vom Landratsamt<br />

Regensburg geführt. Nachdem sich bereits unter 3-jährige Kinder im Kindergarten St.<br />

Nikolaus befinden, sollte, falls es so weit kommt, eine Erlaubnis für mindestens 12 Kinder<br />

beantragt werden. Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung argumentiert, wenn die Anerkennung für unter<br />

3-jährige im Kindergarten und die Anerkennung der Tagespflege teilweise entfiele, könnten<br />

als Kompensation 12 Krippenplätze anerkannt werden. Nach eingehender Beratung fasste<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die Bedarfsermittlung der Verwaltung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige wird zur<br />

Kenntnis genommen und zurückgestellt, bis eine evtl. Anerkennung von Krippenplätzen<br />

abgeschlossen ist. Die pauschale Bedarfsanerkennung gegenüber dem Kreisjugendamt aus<br />

dem Jahr 2008 bleibt bis auf Weiteres so erhalten. Sollte die Kirchenverwaltung der<br />

Einrichtung einer Krippe zustimmen, sollte darauf hingewirkt werden, die Zulassung für<br />

mindestens 12 Kinder zu beantragen.<br />

- 48 -


Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 6:<br />

(2000) Anhörungsverfahren zu Organisationsänderungen an den Volksschulen<br />

Alteglofsheim-Köfering und Aufhausen-Sünching sowie der Placidus-Heinrich-<br />

Volksschule in Schierling - Schulverbund Landkreis Regensburg-Süd:<br />

Das Staatl. Schulamt Regensburg beteiligt die <strong>Gemeinde</strong>n dahingehend, dass die bisherigen<br />

Sprengel zu einem Sprengel zusammengefasst werden sollen und die <strong>Gemeinde</strong>n hierzu die<br />

Möglichkeit zur Abgabe von Einwendungen haben. Gehen bis 15.07.2010 keine<br />

Einwendungen ein, so wird das Einverständnis unterstellt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Das o. g. Anhörungsverfahren wird zur Kenntnis genommen, Einwände nicht erhoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 7:<br />

(5212) Nutzungserweiterung des Schutzraumes und Nutzungsänderung des<br />

Geräteraumes der Mehrzweckhalle:<br />

Der Immissionsschutzbeauftragte des Landratsamtes, Herr Mehrl nimmt gem. Schreiben v.<br />

08.06.2010 wie folgt Stellung:<br />

„Nach der Nutzungsbeschreibung soll der Zugang zum Schutzraum ausschließlich über den<br />

Haupteingang der Mehrzweckhalle erfolgen. Bei Veranstaltungen ist das Rolltor geschlossen<br />

zu halten. Nur für Be- und Entladevorgänge darf das Rolltor geöffnet werden. Im Bereich der<br />

Zufahrt stehen auf Fl.Nr. 192 und 193 Wohnhäuser. Um dem Gebot der Rücksichtnahme<br />

Rechnung zu tragen, sollte entlang der gemeinsamen Grenze eine Lärmschutzwand mit<br />

einer Höhe von 1,80 m errichtet werden. Mit dieser Maßnahme ist eine Abschirmung der<br />

Geräusche, die mit den Be- und Entladevorgängen verbunden sind, möglich. Im<br />

Genehmigungsbescheid sollte auch festgelegt werden, dass das Rolltor geschlossen zu<br />

halten ist und nur für notwendige Be- und Entladevorgänge kurzfristig geöffnet werden darf.<br />

In der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) darf das Rolltor nicht geöffnet werden.“<br />

Dem Landratsamt ist mitzuteilen, inwieweit von der <strong>Gemeinde</strong> Bereitschaft bestehe, die<br />

angestrengte Lärmschutzwand zu errichten. Über die Beschaffenheit wäre mit Herrn Mehrl<br />

noch zu sprechen.<br />

Hier entstand eine ausführliche Diskussion.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste nachfolgenden<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt die Stellungnahme des Immissionsschutzbeauftragten des<br />

Landratsamtes, Herrn Mehrl, grundsätzlich zur Kenntnis und erklärt sich bereit eine<br />

entsprechende Lärmschutzwand zu errichten. Der Bürgermeister wird allerdings beauftragt,<br />

vorab mit Herrn Mehrl noch abzuklären, ob die Möglichkeit einer Genehmigung auch ohne<br />

Errichtung dieser Lärmschutzwand besteht.<br />

- 49 -


Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 13<br />

Nein-Stimmen: 3<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 8:<br />

(8541) Breitbanderschließung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong>:<br />

Auf Top 5 der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung v. 20.05.2010 wird verwiesen. Auf unsere<br />

Anfrage nach Referenzobjekten wurden lediglich 4 Ansprechpartner genannt, 3 davon<br />

konnten kontaktiert werden. Das Ergebnis wurde bekannt gegeben. Mit Herrn Bögelein von<br />

mvox findet am 01.07.2010 (verschoben auf 19.07.2010) ein erstes gemeinsames Gespräch<br />

statt. Über das Ergebnis des Gespräches wird in der nächsten Sitzung berichtet. Am<br />

16.06.2010 fand im Landratsamt ein Beratertag statt, an welchem u. a. 1. Bgm. Alfons Kiendl<br />

teilnahm. Das Ergebnis erging ebenfalls zur Kenntnisnahme. Herrn Werner<br />

(Breitbandbeauftragter des Innenministeriums) empfahl –nachdem das vorliegende Angebot<br />

der Firma mvox zu viele Fragen offenließe- erneut in das Auswahlverfahren einzusteigen.<br />

Der Vorsitzende informierte über den Beratertag zur Verbesserung der Breitbandversorgung<br />

im Landratsamt Regensburg vom 16.06.2010 sowie auf die Referenzkunden der Firma<br />

mvox. Weiterhin wurde ein Presseartikel aus der Mittelbayerischen Zeitung über die Firma<br />

mvox ausgeteilt, in welchem über das Projekt im <strong>Gemeinde</strong>teil Offenstetten (Stadt<br />

Abensberg) berichtet wurde. Die Stadt Abensberg habe demnach die ständigen<br />

Verzögerungen der Firma mvox satt und erwäge aufgrund der negativen Erfahrungen den<br />

bestehenden Vertrag zu kündigen. Weiter informierte der Vorsitzende darüber, dass seit<br />

Beginn der Woche (21.06.2010) noch einmal ins Auswahlverfahren eingestiegen (Dauer 6<br />

Wochen) wurde. Hier würde sich die <strong>Gemeinde</strong> auch aktiv um Anbieter (Referenzliste des<br />

Landratsamts) engagieren.<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde ohne Beschluss bis zur nächsten Sitzung (bis das<br />

Gespräch mit Herrn Bögelein von der Fa. mvox stattgefunden hat) zurückgestellt.<br />

Top 9:<br />

(9410) Bekanntgabe des Rechnungsprüfungsberichts und deren dazugehörige<br />

Stellungnahmen (öffentlicher Teil) - Feststellung der Jahresrechnung 2009<br />

Die Jahresrechnung wurde in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zur Prüfung an den<br />

Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte am<br />

19.05.2010 von 15.00 Uhr bis 19.10 Uhr die Jahresrechnung 2009 und warf folgende Fragen<br />

auf, die im öffentlichen Teil beantwortet werden können:<br />

1. Die Grundschule <strong>Thalmassing</strong> kaufte am 14.12.2009 von der Firma Wehrfritz eine<br />

Litfasssäule, die 491,69 € kostete. Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Reis fragt, ob die notwendig war.<br />

Die Grundschule (Herr Rektor Fuchs) gab hierzu folgende Stellungnahme ab:<br />

Im April 2010 wurde die externe Evaluation an der Grundschule <strong>Thalmassing</strong> durchgeführt.<br />

Im Vorfeld wurde die Aula neu gestaltet. Die Litfasssäule wurde als Kommunikationsmedium<br />

für Schüler/Eltern/Lehrer angeschafft. Die Schulhausgestaltung an der Grundschule<br />

<strong>Thalmassing</strong> wurde vom Evaluationsteam bei der Berichtseröffnung am 29.04.2010 sehr<br />

lobend erwähnt.<br />

2. Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Reis stellt fest, dass auf der Beitragsrechnung zu den<br />

Sachversicherungen ein Hinweis von Geschäftsleiter Riedl angebracht war: „Bitte<br />

Rücksprache: z. B. Schulturnhalle: Versicherungssumme 8,38 Mio Euro. Das kann doch<br />

nicht stimmen.“ Frau Reis möchte nun wissen, ob das geklärt wurde.<br />

Frau Sabine Englbrecht setzte sich daraufhin mit Herrn Rewitzer von der Bayer.<br />

Versicherungskammer in Verbindung, welcher erklärte, der Betrag käme aufgrund einer<br />

Wertefortschreibung zu Stande und sei so in Ordnung. Auf eine nochmalige Nachfrage durch<br />

Herrn Riedl, nahm die Versicherungskammer Bayern wie folgt Stellung:<br />

- 50 -


Sehr geehrte Frau Englbrecht,<br />

die aktuelle Versicherungssumme in Höhe von 8.496.100,-- Euro (Stand 2010) für die<br />

"Schulgebäude mit Turn- und Mehrzweckhalle" richtet sich noch immer unverändert nach<br />

der damaligen Gebäudebrandversicherung B9 460820. Dort waren drei Gebäude-Positionen<br />

mit insgesamt 511.000 M (Wert 1914) zuzüglich 10 % Vorsorge vereinbart.<br />

Die heutige Neuwertsumme basiert auf diesen früheren Zahlen und hat sich aufgrund der<br />

inzwischen erfolgten Wertanpassungen infolge der allgemeinen Preisentwicklung<br />

entsprechend erhöht.<br />

Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherungssumme immer den heutigen<br />

Neubaupreisen inklusive Baunebenkosten(Architektenleistung) und Mehrwertsteuer für den<br />

kompletten Wiederaufbau in Umfang und Ausführung wie bisher entsprechen muss. Unter<br />

diesem Gesichtspunkt, habe ich derzeit keine Anhaltspunkte, dass die Summe grundsätzlich<br />

zu hoch sei.<br />

Zu überlegen wäre allenfalls, ob die damals vereinbarte und heute noch enthaltene Vorsorge<br />

in Höhe von 10 % beibehalten werden soll.<br />

Wenn Sie dies möchten, könnten wir die Vorsorge streichen und dadurch die<br />

Versicherungssumme auf aktuell 7.723.800,-- Euro reduzieren.<br />

Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.<br />

Ferner bitte ich um Prüfung und Stellungnahme, ob die Gebäude in den letzten Jahren mal<br />

umgebaut, erweitert oder saniert wurden.<br />

Diese Stellungnahme wurde durch Herrn Riedl zur Kenntnis genommen. Allerdings erscheint<br />

ihm die angesetzte Versicherungssumme dennoch zu hoch. Die Verwaltung wird dies<br />

aufgrund der damaligen Baukosten und der entsprechenden Fortschreibungen aber klären<br />

und den <strong>Gemeinde</strong>rat hernach über das Ergebnis in Kenntnis setzen.<br />

3. Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Nina Unterholzner stellte fest, dass für das Bonifaz-Wimmer-Jubiläum<br />

10.133,45 € ausgegeben (Defizit) wurden.<br />

4. Herr <strong>Gemeinde</strong>rat Haselbeck ist der Meinung, dass auswärtige Vereine für die Benutzung<br />

der MZH höhere Gebühren zahlen sollten. Der Verein Bootscooters e. V. CT Tanzsport<br />

Regensburg zahlte für die Reinigung der MZH 25,-- € und für verbrauchtes Material (WC-<br />

Papier und Papierhandtücher) 50,-- €.<br />

Sollte hierzu eine Erhöhung in Frage kommen, sollte dies gesondert als<br />

Tagesordnungspunkt behandelt werden. Allerdings ist im Vorfeld bereits anzumerken, dass<br />

es sich laut 1. Bgm. Alfons Kiendl um eine einmalige Sache handelte und nicht angedacht<br />

sei, die Halle auch in Zukunft für Nichtortsansässige zu öffnen.<br />

5. Auf den monatlichen Schulbusrechnungen der Firma Piendl sind jeweils zusätzliche<br />

Fahrten zu je 25,-- € aufgeführt. Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Reis möchte wissen, was für Fahrten<br />

das sind.<br />

Stellungnahme der Grundschule hierzu:<br />

Bis zu den Pfingstferien war am Montag eine zusätzliche Busfahrt notwendig, da mehr als 24<br />

Schüler nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss hatten. Herr Harte hätte somit dreimal fahren<br />

müssen. Nach den Ferien sind einige Fahrschüler in der Theater-AG – somit entfällt die<br />

zusätzliche Fahrt am Montag.<br />

6. Die Firma Egon Zepf aus Hausen führte im Kindergarten St. Nikolaus Malerarbeiten für<br />

2.710,23 € aus. Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Unterholzner fragt an, ob diese Arbeiten<br />

ausgeschrieben oder noch andere Angebote eingeholt wurden.<br />

- 51 -


Herr 1. Bgm. Alfons Kiendlmerkt hierzu an, es habe keine weiteren Angebote gegeben. Die<br />

Firma wurde durch ihn entsprechend beauftragt.<br />

7. Bei der Jahresrechnung 2009 erstellte Frau Hofrichter von der Realsteuerstelle eine<br />

Verrechnungsanordnung über 7.762,-- €. Einnahmehaushaltsstelle 0300.26100,<br />

Ausgabehaushaltsstelle 0300.84100, Anordnungsgrund: Gewerbesteuerzinsen. Herr<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Pritzl möchte diese Anordnung erklärt haben.<br />

Herr Riedl gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:<br />

Dazu erst mal die Anmerkung, wie Gewerbesteuerzinsen entstehen. Gewerbesteuerzinsen<br />

entstehen, wenn nach einem Zeitraum von über 15 Monaten nach Schluss des<br />

Veranlagungsjahres eine höhere oder niedrigere Gewerbesteuerberechnung für den<br />

genannten Zeitraum erfolgt. Die sich dann ergebende Nachzahlung bzw. Erstattung ist dann<br />

mit einem Zinssatz von 0,5 % pro angefangene 50,-- € pro angefangenen Monat zu<br />

verzinsen.<br />

Beispiel:<br />

Die Firma U erwirtschaftet im Jahr 2006 einen Gewinn, auf welchen<br />

Gewerbesteuerzahlungen i. H. v. 20.000,-- € anfallen. Die Bilanz wird Anfang 2008 beim<br />

Finanzamt eingereicht. Nachdem die Firma der Meinung ist, dass dieser Betrag auch die<br />

nächsten Jahre in diesem Rahmen entsteht, wird vom Finanzamt in 2008 ein entsprechender<br />

Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt, nach welchem sich auch im Jahr 2008 und den<br />

darauffolgenden Jahren für die <strong>Gemeinde</strong> eine Gewerbesteuerzahlung von 20.000,--/Jahr<br />

ergibt. Nun wird die Firma U am 20.04.2010 durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt<br />

(oder im Rahmen einer Steuerfahndung) geprüft und festgestellt, dass im Rahmen der<br />

Bilanzerstellung steuermindernde Ausgaben festgesetzt wurden, die gar nicht anrechenbar<br />

sind. Somit errechnet sich ein höherer Bilanzgewinn und daraus auch ein höherer<br />

Gewerbesteuermessbetrag, welcher in Folge eine höhere Gewerbesteuerzahlung nach sich<br />

zieht. Angenommen das Finanzamt setzt nun am 30.05.2010 einen höheren<br />

Gewerbesteuermessbetrag fest, aus welchem sich eine Gewerbesteuerzahlung in 2008 von<br />

25.000,-- € ergeben hätte, so werden in 2010 für 2008 5.000,-- € Gewerbesteuer<br />

nachgefordert. Die 5.000,-- € Nachzahlung sind dann für den Zeitraum zwischen dem<br />

01.04.2010 (15 Monate) und den 30.05.2010 zu verzinsen. Demnach würden sich in diesem<br />

Fall eine Gewerbesteuerverzinsung (Einnahme für die <strong>Gemeinde</strong>) von 50,-- € (0,5 % x 2<br />

Monate x 5.000,-- €) ergeben. Hätte sich die Zahlung entsprechend verringert, müsste die<br />

<strong>Gemeinde</strong> die Rückzahlung ebenfalls verzinsen.<br />

Zurück zum konkreten Fall:<br />

Auf der Haushaltsstelle 0300.26100 erfolgten im laufenden Jahr 2009 eine Einnahme- und<br />

eine Ausgabebuchung (Rotabsetzung). Nachdem der Ausgabebetrag höher war als der<br />

Einnahmebetrag, hätte sich auf der Haushaltsstelle ein negatives Ergebnis (- 3.586,-- €)<br />

ergeben. Allerdings ist anzumerken, dass es sich bei beiden Buchungen um eine<br />

Bruttobuchung (enthielt mehrere Gewerbesteuererstattungen und –rückzahlungen) handelte.<br />

Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden diese Gesamtbuchungen nun durch die<br />

Realsteuerstelle berichtigt, indem die zusammengefassten Einnahmen (7.762,-- €)<br />

durchgebucht wurden. Somit ergibt sich auf der Einnahmehaushaltsstelle ein Betrag von<br />

4.176,-- € (-3.586,-- € + 7.762,-- €) und auf der Ausgabehaushaltsstelle ein Betrag von<br />

7.762,-- € (tatsächliche Gewerbesteuerzinserstattungen).<br />

8. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong> hat bei E-Plus einen Handyvertrag für die Freiwillige<br />

Feuerwehr. Die monatlichen Gebühren betragen durchschnittlich 40,-- € - 45,-- €. Dies<br />

erscheint Herrn <strong>Gemeinde</strong>rat Pritzl zu hoch. Er möchte geprüft haben, ob es nicht günstigere<br />

Möglichkeiten gäbe.<br />

Stellungnahme der Frau Englbrecht/des Herrn Riedl hierzu:<br />

Der Handyvertrag wurde beim damaligen Bau des Masten am Giglsee abgeschlossen,<br />

nachdem durch E-Plus ein Handy kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Wir fragten nun<br />

an, wie es mit einem anderen Tarif aussehe und ob uns ein anderes Angebot gemacht<br />

- 52 -


würde. Angeboten wurde nun bei Verlängerung des Vertrages unter Hinzubuchung einer<br />

SMS-Flat für monatlich 10,-- € Grundgebühr eine Gutschrift von 120,-- € verteilt auf 24<br />

Monate. Es ist geplant, dieses Angebot so anzunehmen.<br />

Zu Punkt 2. wird angemerkt, dass die 10 %-ige Vorsorge nun gestrichen wird. Nach<br />

einigen kurzen Rückfragen fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Die vom Prüfungsausschuss in der Sitzung vom 19.05.2010 festgestellten<br />

Prüfungserinnerungen wurden zur Kenntnis genommen, die Stellungnahme der Verwaltung<br />

hierzu gebilligt.<br />

2. Die Jahresrechnung 2009 wird mit den dort festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs.<br />

3 GO festgestellt.<br />

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind, nachträglich<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 10:<br />

(9410) Entlastung der Jahresrechnung 2008:<br />

Die Jahresrechnung wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 02.07.2009 festgestellt. Sie ist<br />

gemäß Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06. des übernächsten Jahres zu entlasten.<br />

Dies wäre der 30.06.2010 gewesen. Dies ist schnellstmöglich nachzuholen.<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Die Jahresrechnung 2008 wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 02.07.2009 festgestellt.<br />

Sie wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 2 GO entlastet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 11:<br />

(5440) Anerkennung der Gebührenbedarfsberechnung für den Friedhof <strong>Thalmassing</strong><br />

2010-2013:<br />

In der Anlage erhalten Sie die Gebührenbedarfsberechnung v. 09.06.2010. Sofern sich keine<br />

Änderungswünsche ergeben sollte diese so anerkannt werden. Die berechneten Sätze<br />

könnten dann in eine geänderte Friedhofsgebührensatzung Einzug finden und in der<br />

nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung so beschlossen werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm die Gebührenbedarfsberechnung wie vorgelegt zur Kenntnis und<br />

fasste hierzu folgenden<br />

Beschluss:<br />

- 53 -


Die Gebührenbedarfsberechnung v. 09.06.2010 wird anerkannt. Die dort berechneten Sätze<br />

finden Einzug in eine geänderte Friedhofsgebührensatzung, welche in der nächsten<br />

<strong>Gemeinde</strong>satzsitzung als Satzung zu beschließen ist.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Anmerkung: Der Vorsitzende informierte, dass in den nächsten Jahren wohl auch eine<br />

Friedhoferweiterung notwendig werden wird. Mit diesem Tagesordnungspunkt wird sich der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat wohl in der nächsten Sitzung beschäftigen müssen.<br />

Top 12:<br />

Informationen, Wünsche, Anfragen:<br />

a) Bauausschusssitzung zum Standort der Skateranlage am FC-Gelände. Hier wurde ein<br />

neuer Standort festgelegt. Die Größe der Bahn könnte sich auf 5 x15-18 Meter erhöhen, die<br />

Kosten werden –wie Beschluss- auf 7.000,-- € gedeckelt. Der Bereich bleibt Eigentum der<br />

<strong>Gemeinde</strong>. Hausherr bleibt der FC.<br />

b) Aktion „2010: Jahr der 1000 Bäume“.<br />

c) Altöl an der Bushaltestelle in Obersanding – Entsorgung durch den Bauhof <strong>Thalmassing</strong>.<br />

d) Tankleerung im Rathaus <strong>Thalmassing</strong>:<br />

Die Firma Böttcher hat dies kostenlos veranlasst.<br />

e) Verpachtung Sandinger Grundstücke.<br />

f) Der 73 ha große Waldanteil in Neueglofsheim (Schloß Haus) wurde bereits wieder<br />

weiterverkauft.<br />

g) Information des 1. Bürgermeisters über notwendige Rauchmelder im Rathaus<br />

<strong>Thalmassing</strong>:<br />

Betreffend einer Brandschutzbesprechung waren Herr KBR Knott, Frau Christoph vom<br />

Landartsamt sowie Herr Koller von der Regierung im Rathaus zu einer Besprechung<br />

zugegen.<br />

h) Verrohrung „Gänsgraben“<br />

i) In der Grundschule <strong>Thalmassing</strong> wurde wieder eingebrochen.<br />

j) Lt. Auskunft des Landratsamtes (Herr Sedlmeier) hat der Landkreis ca. 150.000,- € für den<br />

Erwerb von Uferstreifen in den südlichen Landkreisgemeinden zur Verfügung. Eventueller<br />

Erwerb wurde angedacht für das nicht mehr verpachtete Grundstück Pritzl in Sanding.<br />

Bezüglich eines eventuellen Erwerbs von Uferstreifen solle im Amtsblatt ein entsprechender<br />

Vermerk angebracht werden.<br />

k) Einladung zum Sommerfest des Kindergartens Bonifaz-Wimmer-Haus am Samstag<br />

03.07.2010 in der Mehrzweckhalle <strong>Thalmassing</strong><br />

l) <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße <strong>Thalmassing</strong> – Alteglofsheim (Neuerrichteter Teil)<br />

Hierzu wurde angefragt, ob bei dem Durchlauf der Pfatter noch eine Leitplanke errichtet wird.<br />

Herr Bürgermeister Alfons Kiendl gab hierzu Auskunft, dass aufgrund der Absturzhöhe eine<br />

Leitplanke nicht erforderlich sei und daher auch keine aufgestellt würde.<br />

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m) Eine Frage war, in wie weit auf der Straße von <strong>Thalmassing</strong> nach Gebelkofen in Höhe<br />

der Abzweigung nach Köfering in Richtung <strong>Thalmassing</strong> eine 80-er-Begrenzung aufgestellt<br />

wird.<br />

Der Vorsitzende sicherte eine Überprüfung mit den zuständigen Sachbearbeitern des<br />

Landtatsamtes (Herr Heindl und Herr Zausinger) zu.<br />

n) Weiterhin wurde die Frage gestellt, wann der umfassende Bericht des Landratsamtes zur<br />

Prüfung des Abwasserzweckverbandes veröffentliche würde.<br />

Herr 1. Bürgermeister Kiendl gab hierzu zu verstehen, dass dies Sache des<br />

Abwasserzweckverbandes sei. Allerdings könne er berichten, der Bürgerinitive „Mehr<br />

Transparenz beim Abwasserzweckverband“ der Prüfbericht bereits in voller Länge vorliege;<br />

dieser wurde Ihnen anonym zugespielt. Der weitere Prüfbericht des Landratsamtes zu den<br />

Tätigkeiten im Abwasserzweckverband selbst bzw. den Tochterunternehmen wird Ende Juli<br />

2010 den Bürgermeistern vorgestellt.<br />

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