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Niederschrift - Gemeinde Thalmassing

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würde. Angeboten wurde nun bei Verlängerung des Vertrages unter Hinzubuchung einer<br />

SMS-Flat für monatlich 10,-- € Grundgebühr eine Gutschrift von 120,-- € verteilt auf 24<br />

Monate. Es ist geplant, dieses Angebot so anzunehmen.<br />

Zu Punkt 2. wird angemerkt, dass die 10 %-ige Vorsorge nun gestrichen wird. Nach<br />

einigen kurzen Rückfragen fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Die vom Prüfungsausschuss in der Sitzung vom 19.05.2010 festgestellten<br />

Prüfungserinnerungen wurden zur Kenntnis genommen, die Stellungnahme der Verwaltung<br />

hierzu gebilligt.<br />

2. Die Jahresrechnung 2009 wird mit den dort festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs.<br />

3 GO festgestellt.<br />

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind, nachträglich<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 10:<br />

(9410) Entlastung der Jahresrechnung 2008:<br />

Die Jahresrechnung wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 02.07.2009 festgestellt. Sie ist<br />

gemäß Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06. des übernächsten Jahres zu entlasten.<br />

Dies wäre der 30.06.2010 gewesen. Dies ist schnellstmöglich nachzuholen.<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Die Jahresrechnung 2008 wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 02.07.2009 festgestellt.<br />

Sie wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 2 GO entlastet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 11:<br />

(5440) Anerkennung der Gebührenbedarfsberechnung für den Friedhof <strong>Thalmassing</strong><br />

2010-2013:<br />

In der Anlage erhalten Sie die Gebührenbedarfsberechnung v. 09.06.2010. Sofern sich keine<br />

Änderungswünsche ergeben sollte diese so anerkannt werden. Die berechneten Sätze<br />

könnten dann in eine geänderte Friedhofsgebührensatzung Einzug finden und in der<br />

nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung so beschlossen werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm die Gebührenbedarfsberechnung wie vorgelegt zur Kenntnis und<br />

fasste hierzu folgenden<br />

Beschluss:<br />

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