Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
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würde. Angeboten wurde nun bei Verlängerung des Vertrages unter Hinzubuchung einer<br />
SMS-Flat für monatlich 10,-- € Grundgebühr eine Gutschrift von 120,-- € verteilt auf 24<br />
Monate. Es ist geplant, dieses Angebot so anzunehmen.<br />
Zu Punkt 2. wird angemerkt, dass die 10 %-ige Vorsorge nun gestrichen wird. Nach<br />
einigen kurzen Rückfragen fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Die vom Prüfungsausschuss in der Sitzung vom 19.05.2010 festgestellten<br />
Prüfungserinnerungen wurden zur Kenntnis genommen, die Stellungnahme der Verwaltung<br />
hierzu gebilligt.<br />
2. Die Jahresrechnung 2009 wird mit den dort festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs.<br />
3 GO festgestellt.<br />
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind, nachträglich<br />
durch den <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 10:<br />
(9410) Entlastung der Jahresrechnung 2008:<br />
Die Jahresrechnung wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 02.07.2009 festgestellt. Sie ist<br />
gemäß Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06. des übernächsten Jahres zu entlasten.<br />
Dies wäre der 30.06.2010 gewesen. Dies ist schnellstmöglich nachzuholen.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Jahresrechnung 2008 wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 02.07.2009 festgestellt.<br />
Sie wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 2 GO entlastet.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 11:<br />
(5440) Anerkennung der Gebührenbedarfsberechnung für den Friedhof <strong>Thalmassing</strong><br />
2010-2013:<br />
In der Anlage erhalten Sie die Gebührenbedarfsberechnung v. 09.06.2010. Sofern sich keine<br />
Änderungswünsche ergeben sollte diese so anerkannt werden. Die berechneten Sätze<br />
könnten dann in eine geänderte Friedhofsgebührensatzung Einzug finden und in der<br />
nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung so beschlossen werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm die Gebührenbedarfsberechnung wie vorgelegt zur Kenntnis und<br />
fasste hierzu folgenden<br />
Beschluss:<br />
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