22.02.2013 Aufrufe

Niederschrift - Gemeinde Thalmassing

Niederschrift - Gemeinde Thalmassing

Niederschrift - Gemeinde Thalmassing

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Top 1:<br />

(0241) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> v. 20.05.2010<br />

Hierzu keine Feststellungen<br />

Top 2:<br />

(6024) Bauanträge<br />

a) Bauvoranfrage des Herrn Franz Beck, Luckenpaint, Schlossberg 2, 93107<br />

<strong>Thalmassing</strong> auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit PKW-Doppelgarage auf<br />

dem Grundstück Fl.Nr. 216 der Gemarkung Luckenpaint:<br />

Frau Kerstin Beck sprach am 10.06.2010 im Rathaus vor und fragte an, inwieweit das<br />

genannte Grundstück bebaubar sei. Herr Riedl entgegnete, nachdem es sich um einen<br />

Außenbereich handelt, ist eine Bebauung nicht zulässig. Als Herr Riedl Frau Beck allerdings<br />

nicht überzeugen konnte, verwies er Sie an Frau Christoph/Frau Burger vom Landratsamt<br />

Regensburg. Am 21.06.2010 ging nun diese Bauvoranfrage ein. Herr Franz Beck meinte auf<br />

Anfrage, er habe sich nicht mit dem Landratsamt kurzgeschlossen sondern stelle diese<br />

Anfrage nun einfach. Am 22.06.2010 war Frau Christoph aus einem anderen Grund im<br />

Rathaus anwesend. Auf meine Anfrage teilte sie meine Meinung und gab zu verstehen, dass<br />

dieses Bauvorhaben undenkbar sei. Auch als Austragshaus (wie in seinem Schreiben<br />

beschrieben) habe es keinerlei Chancen.<br />

Hierzu ergab sich eine intensive Diskussion. Der <strong>Gemeinde</strong>rat war in seiner Mehrheit der<br />

Meinung, dass die <strong>Gemeinde</strong> einem Einzelbauvorhaben nicht entgegenstehen sollte, anders<br />

sei dies bei einer evtl. Ausweisung eines Baugebietes bzw. einer Ortsabrundungssatzung.<br />

Nach eingehender Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zu oben genannter Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

b) Verlängerung der Bauvoranfrage des Herrn Michael Bumes, Luckenpaint, Weinberg,<br />

zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />

223/1 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong>:<br />

Genanntes Bauvorhaben wurde mit Bescheid v. 08.06.2006 genehmigt und im Jahr 2008<br />

verlängert. Nachdem die erstmalige weitere Genehmigung nun abläuft, ist eine erneute<br />

Verlängerung zu genehmigen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zum o. g. Verlängerungsantrag zur Baugenehmigung aus dem Jahr 2006 wird das<br />

gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

- 45 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!