Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
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Top 1:<br />
(0241) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> v. 20.05.2010<br />
Hierzu keine Feststellungen<br />
Top 2:<br />
(6024) Bauanträge<br />
a) Bauvoranfrage des Herrn Franz Beck, Luckenpaint, Schlossberg 2, 93107<br />
<strong>Thalmassing</strong> auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit PKW-Doppelgarage auf<br />
dem Grundstück Fl.Nr. 216 der Gemarkung Luckenpaint:<br />
Frau Kerstin Beck sprach am 10.06.2010 im Rathaus vor und fragte an, inwieweit das<br />
genannte Grundstück bebaubar sei. Herr Riedl entgegnete, nachdem es sich um einen<br />
Außenbereich handelt, ist eine Bebauung nicht zulässig. Als Herr Riedl Frau Beck allerdings<br />
nicht überzeugen konnte, verwies er Sie an Frau Christoph/Frau Burger vom Landratsamt<br />
Regensburg. Am 21.06.2010 ging nun diese Bauvoranfrage ein. Herr Franz Beck meinte auf<br />
Anfrage, er habe sich nicht mit dem Landratsamt kurzgeschlossen sondern stelle diese<br />
Anfrage nun einfach. Am 22.06.2010 war Frau Christoph aus einem anderen Grund im<br />
Rathaus anwesend. Auf meine Anfrage teilte sie meine Meinung und gab zu verstehen, dass<br />
dieses Bauvorhaben undenkbar sei. Auch als Austragshaus (wie in seinem Schreiben<br />
beschrieben) habe es keinerlei Chancen.<br />
Hierzu ergab sich eine intensive Diskussion. Der <strong>Gemeinde</strong>rat war in seiner Mehrheit der<br />
Meinung, dass die <strong>Gemeinde</strong> einem Einzelbauvorhaben nicht entgegenstehen sollte, anders<br />
sei dies bei einer evtl. Ausweisung eines Baugebietes bzw. einer Ortsabrundungssatzung.<br />
Nach eingehender Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zu oben genannter Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
b) Verlängerung der Bauvoranfrage des Herrn Michael Bumes, Luckenpaint, Weinberg,<br />
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />
223/1 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong>:<br />
Genanntes Bauvorhaben wurde mit Bescheid v. 08.06.2006 genehmigt und im Jahr 2008<br />
verlängert. Nachdem die erstmalige weitere Genehmigung nun abläuft, ist eine erneute<br />
Verlängerung zu genehmigen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zum o. g. Verlängerungsantrag zur Baugenehmigung aus dem Jahr 2006 wird das<br />
gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
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