Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
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GEMEINDE THALMASSING<br />
Kirchweg 1<br />
93107 <strong>Thalmassing</strong><br />
Tel. 09453/9934-0<br />
FAX 09453/9934-20<br />
e-mail: gemeinde.thalmassing@realrgb.de<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
- Öffentlicher Teil -<br />
über die<br />
26. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Sitzungstermin: Donnerstag, den 22.04.2010<br />
Sitzungsort: Pfarrheim, Hauptstr. 7 a, <strong>Thalmassing</strong><br />
Raum: Sitzungssaal<br />
Beginn: 19.30 Uhr<br />
Anwesend waren: Brunner Georg, Fuß Otto, Haase Helmut, Haselbeck Wolfgang,<br />
Hendlmeier Johann, Kiendl Alfons, Klarl Johannes, Pritzl Heribert, Reis Irmgard,<br />
Sembach Thomas, Stadler Thomas, Sturm Karin, Unterholzner Nina, Wild Richard,<br />
Wocheslander Ludwig, Zierhut Franz.<br />
Entschuldigt abwesend waren: Wudi Franz<br />
Weiterhin waren anwesend: 6 Zuhörer, Herr Eberl von der MZ, sowie Herr<br />
Obermeier zu Top 2 a, b und c<br />
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder<br />
war anwesend; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.<br />
Vorsitzender: Schriftführer:<br />
Kiendl Riedl<br />
1. Bürgermeister Geschäftsleiter<br />
- 21 -
Der Bürgermeister fragte an, ob Einwände gegen die Erweiterung der Tagesordnung um<br />
zwei weitere Bauanträge des Landesjagdverbandes bestünden, was verneint wurde. Somit<br />
wird die Tagesordnung im Punkt 2 um diese zwei Bauanträge erweitert.<br />
Nachdem sich ansonsten keine Einwände gegen die Art der Ladung ergaben, eröffnete der<br />
Vorsitzende die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung mit<br />
Top 1:<br />
(0241) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />
25.03.2010<br />
Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Karin Sturm ging auf Top 6 „Anbindung an das UMTS-Netz“ und den<br />
dazugehörigen Beschluss ein. Sie mahnte an, dies sollte kein Beschluss im üblichen<br />
kommunalrechtlichen Sinne sein, sondern lediglich der Meinungsbildung dienen. Dies wird<br />
so zu Kenntnis genommen und im heutigen Protokoll vermerkt.<br />
Top 2:<br />
(6024) Bauanträge<br />
a) Landesjagdverband Bayern, Im Gewerbepark D 30, 93059 Regensburg:<br />
Antrag auf Erhöhung der Erdwälle der Flintenschießanlage, Antrag auf Änderungsgenehmigung<br />
nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz,<br />
hier: Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Der Antrag aus 2008 auf Änderung der Genehmigung nach § 16 BImSchG wurde in 2009<br />
insoweit genehmigt, als eine Erhöhung des Erdwalles durchzuführen ist. Für die Erhöhung<br />
dieses Erdwalles wird nun um Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> durch das Landratsamt ersucht.<br />
Der Plan wurde in der Sitzung vorgestellt. Nach kurzer Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zum eingereichten Bauplan wird eine positive wohlwollende Stellungnahme abgegeben.<br />
Einwände werden nicht geltend gemacht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
b) Herr Willi Obermeier, Gingkofen 4, 94333 Geiselhöring:<br />
Antrag auf Nutzungsänderung auf der Schießanlage Bockenberg; auf dem Grundstück<br />
Flurnummer 550 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> (Bockenberg)<br />
Nach kurzer Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den eingereichten Bauantrag auf Nutzungsänderung zur Kenntnis<br />
und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
c) Herr Willi Obermeier, Gingkofen 4, 94333 Geiselhöring:<br />
Antrag auf Einhausung des 25-Meter-Kurzwaffenstandes mit Einbau eines<br />
Schießkinos auf dem Grundstück Flurnummer 550/7 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong><br />
- 22 -
Nach kurzer Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zum eingereichten Bauplan wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
d) <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong>, Kirchweg 1, 93107 <strong>Thalmassing</strong>:<br />
Tekturantrag zur Errichtung von zwei Fertiggaragen mit Carport und Satteldach auf<br />
dem Grundstück Flurnummer 201/3 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong>.<br />
Es handelt sich hier um Garagen auf dem FC-Gelände (neues Sportheim). Für 2 Garagen<br />
besteht bereits eine Baugenehmigung, doch ist für einen zusätzlichen Carport eine Tektur<br />
einzureichen. Die Antragstellung erfolgt zwecks der notwendig werdenden neuen<br />
Unterstellmöglichkeit für den FC-Bus aufgrund der Anschaffung eines zusätzlichen<br />
Mehrzweckfahrzeuges für die FFW <strong>Thalmassing</strong>. Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den eingereichten Bauplan zur Kenntnis. Das gemeindliche<br />
Einvernehmen hierzu wird erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
e) Maurer Michael, Talstraße 4, Wolkering, 93107 <strong>Thalmassing</strong>: Antrag auf Errichtung<br />
eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 170 der<br />
Gemarkung Wolkering:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zum oben genannten, eingereichten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Anmerkung: Eine Zugangsmöglichkeit zum Mühlbach muss erhalten bleiben; Sichtdreiecke<br />
sind von Bepflanzung frei zu halten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
f) Englbrecht Johannes, Sandstr. 2, 93107 <strong>Thalmassing</strong>: Antrag auf Errichtung eines<br />
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 60 der<br />
Gemarkung Sanding.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
- 23 -
Zum oben genannten, eingereichten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 3:<br />
(6112) Bebauungsplan „Am Biotop“<br />
a) Prüfung der Bedenken und Anregungen der privaten und öffentlichen Belange mit<br />
Beschlussfassung nach § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB betreffend dem<br />
Bebauungsplan „Am Biotop“:<br />
In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 12.11.2009 wurde unter Punkt 8 der öffentlichen Sitzung<br />
die Abwägung der eingebrachten Stellungnahmen, Wünsche und Bedenken der Träger<br />
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung (rote<br />
Schrift) gewürdigt. Diese Würdigung ist im Rahmen der abschließenden Trägerbeteiligung<br />
nochmals zu wiederholen. Im Prinzip sind diese Punkte nur nochmals zu würdigen und<br />
werden in die Beschlüsse zu den neuen Stellungnahmen zum Ende dieses Punktes<br />
einbezogen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde damals wie folgt protokolliert:<br />
TOP 08 Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der<br />
Bürger im Zuge der vorzeitigen Trägerbeteiligung und der Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes „Am Biotop“.<br />
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand am 03.09.2009 von 14.00<br />
Uhr – 16.00 Uhr im Rathaus <strong>Thalmassing</strong> (Sitzungssaal) statt. Darauf wurde bereits ab dem<br />
24.07.2009 per öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Leider sprach in dieser Zeit<br />
niemand vor. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom<br />
24.07.2009-04.09.2009 durchgeführt.<br />
Keine Stellungnahme wurde abgegeben von:<br />
<strong>Gemeinde</strong> Köfering, <strong>Gemeinde</strong> Alteglofsheim, <strong>Gemeinde</strong> Hagelstadt, Markt Bad Abbach,<br />
<strong>Gemeinde</strong> Pentling, Abwasserzweckverband Pfattertal, Evang. Pfarramt Neutraubling, Kath.<br />
Pfarramt <strong>Thalmassing</strong>, Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bayer. Bauernverband,<br />
Deutsche Post AG, Regierung der Oberpfalz –Höhere Landesplanungsbehörde-, RVV<br />
GmbH, Staatl. Schulamt Regensburg, Bund Naturschutz in Bayern e. V. –Kreisgruppe<br />
Regensburg-, E-Plus Mobilfunk, T-Mobile Deutschland, Gewerbeaufsichtsamt Regensburg<br />
und das Gesundheitsamt Regensburg.<br />
Geantwortet haben, allerdings ohne eine Stellungnahme abzugeben:<br />
Landratsamt Regensburg –Sachgebiet Jugendamt und Abfallrecht-, Markt Schierling,<br />
<strong>Gemeinde</strong> Obertraubling, Staatl. Bauamt Regensburg, Zweckverband zur Wasserversorgung<br />
Landkreis Regensburg Süd, Deutsche Telekom Regensburg, E.ON Regensburg,<br />
Vermessungsamt Regensburg, Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Regionaler<br />
Planungsverband.<br />
- 24 -
Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben, die zu behandeln und für welche eine<br />
Abwägung herbeizuführen sind:<br />
a) Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg –Naturschutz-:<br />
Gegen die Planung bestehen keine Bedenken. Da eine Sicherung des Bestandes im<br />
Vordergrund steht und keine Neubebauung oder sonstigen Eingriffe im<br />
naturschutzrechtlichen Sinne mit der Planung verbunden sind, sind Ausgleichsfläch3en auch<br />
nicht erforderlich. Dies ist in der Begründung zu erläutern. Vertiefte Untersuchungen oder<br />
Erläuterungen im Umweltbericht sind aus hiesiger Sicht nicht zu fordern.<br />
Anmerkung des FLU Planungsteams hierzu:<br />
In der Begründung wird die Aussage von der nicht gegebenen Ausgleichsnotwendigkeit noch<br />
verstärkt.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und ist entsprechend der nicht<br />
notwendigen Ausgleichsnotwendigkeit in den Bebauungsplan einzuarbeiten.<br />
b) Stellungnahme des Landratsamtes –Kreisbaumeisterin-:<br />
Es wird moniert, dass Entwicklungsansätze, die den Grünbereich südwestlich des<br />
Geltungsbereichs zwischen Bachlauf und Nebenarm z. B. als öffentliche innerörtliche<br />
Grünverbindung aufzuzeigen und mit einem Erholungskonzept (Fuß- und/oder Radwege)<br />
verknüpfen, fehlen.<br />
Stellungnahme des Ing.-Büros und des FLU-Planungsteams:<br />
Der Planungsauftrag ist die Überplanung der bestehenden Situation. Weitergehende Ziele<br />
sind in diesem Planungsumgriff nicht veranlasst und werden –wenn erforderlich- zu<br />
gegebener Zeit in einem eigenen Gesamtkonzept beplant. Eine erweiterte<br />
Grünordnungsplanung (z. B. zu Bereichen außerhalb des Biotops) könnten –falls gewünscht-<br />
nachgetragen werden.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Der Planungsauftrag umfasste lediglich den genannten Bereich. Entwicklungskonzepte gibt<br />
es sowohl laut bestehendem Gewässerentwicklungsplan (welcher allerdings in diesem<br />
Bereich noch nicht umgesetzt werden konnte) als auch nach der Grobanalyse zur geplanten<br />
Städtebauförderung. Im Rahmen des Bebauungsplanes wird hierauf nicht weiter<br />
eingegangen.<br />
Weiterhin wird angemerkt, dass die dargestellten baulichen Anlagen in ihrer Häufung dem<br />
Biotop-Ansatz widersprechen. Sie sollten am Rande des Naturteiches auf 2 Nebengebäude<br />
und 1 Hauptgebäude (=Betriebsleiterwohnhaus) reduziert werden.<br />
- 25 -
Stellungnahme des Ing.-Büros und des FLU Planungsteams hierzu:<br />
Die baulichen Anlagen sind Bestand und für den Betrieb der Anlage erforderlich. Es soll<br />
lediglich der Erhalt gesichert werden. Erweiterungen werden nicht zugelassen.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Eine Reduzierung der Haupt- und Nebengebäude erfolgt nicht.<br />
Außerdem wurde darauf hingewiesen, es solle die Definition der Wandhöhe entsprechend<br />
Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO übernommen werden.<br />
Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />
Die Textpassagen in den Festsetzungen „gemessen von OK natürlichem Gelände bis zum<br />
Schnittpunkt zwischen Außenkante der Außenwand mit der obersten Dachhaut“ wird<br />
geändert in „gemessen von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der<br />
Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand“.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Textpassage wird entsprechend geändert.<br />
c) Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg:<br />
Nach Unterlagen des Amtes war der überplante Bereich vom Hochwasser 1954 betroffen.<br />
Allerdings liegen keine Berechnungsunterlagen für ein 100-jähriges Regenwasserereignisses<br />
in diesem Bereich vor. Überschwemmungsgebiete sind grundsätzlich von Bebauung<br />
freizuhalten und gem. § 31 Abs. 6 WHG in ihrer Funktion als Rückhaltefläche zu erhalten.<br />
Auf eine mögliche Hochwassergefährdung der bestehenden Anlagen wird hingewiesen. Ggf.<br />
sind Objektschutzmaßnahmen gegen Hochwasser zu ergreifen. Im Planungsgebiet dürfen<br />
keine weiteren Auffüllungen, zusätzliche Einbauten (Zäune), Pflanzungen oder Anlagen<br />
errichtet werden, die ein Abflusshindernis darstellen oder Rückhalteraum beeinträchtigen.<br />
Die Lagerung abschwemmbarer Materialien sollte so geregelt werden, dass bei Hochwasser<br />
eine Räumung stattfinden kann. Gemäß Gewässerentwicklungsplan sind für den<br />
Planungsbereich folgende Maßnahmen vorgesehen, die auch in den Bebbauungs- und<br />
Grünordnungsplan aufgenommen werden sollten:<br />
-Beseitigung des technischen Uferbaues der Pfatter<br />
-Uferabflachungen-<br />
-Minimierung der intensiven Uferpflege<br />
-Pflege und Schutz des Gehölzsaumes<br />
Bei der Festlegung der intensiven Pflege muss die Abflussleistung erhalten bleiben. Eine<br />
ordnungsgemäße Schmutzwasserentsorgung ist zu gewährleisten.<br />
- 26 -
Stellungnahme des FLU Planungsteams hierzu:<br />
Vereinbarungsgemäß wurde ausschließlich der Bestand dargestellt bzw. überplant. Sollten<br />
seitens der <strong>Gemeinde</strong> Aussagen und Festlegungen zum Gewässerbereich (Pfatter)<br />
gewünscht sein, könnte dies nachgetragen werden. Es kann in der Planung nachgetragen<br />
werden, dass die Gewässer- und Geländepflege auch bei extensiver Ausführung so zu<br />
bewerkstelligen ist, dass die Abflussleistung erhalten bleibt.<br />
Es ergeht hierzu folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Maßnahmen im Gewässerentwicklungsplan werden bei der Umsetzung des<br />
Gewässerentwicklungsplanes nach und nach umgesetzt. Es ist in der Planung<br />
nachzutragen, dass die Gewässer- und Geländepflege so erfolgen muss, dass diese auch<br />
bei extensiver Ausführung so zu bewerkstelligen ist, dass die Abflussleistung erhalten bleibt.<br />
Eine ordnungsgemäße Schmutzwasserentsorgung ist vorhanden (Anschluss an AZV<br />
Pfattertal).<br />
d) Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz –abwehrender Brandschutz-:<br />
Den „Planungshilfen für die Bauleitplanung der Obersten Baubehörde“ ist in die<br />
bauleitplanerischen Überlegungen bezüglich des Brandschutzes insbesondere folgendes<br />
einzubeziehen:<br />
1) Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der gemeindlichen Feuerwehr<br />
2) Sicherstellung des zweiten Rettungsweges für Gebäude, bei denen die Brüstung von<br />
zum Anleitern bestimmten Fenstern mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt,<br />
oder –falls nicht vorhanden- baulich über weitere Treppen (vgl. Art. 31 Abs. 3 S. 1<br />
BayBO)<br />
3) Einhaltung der Hilfsfrist nach Nr. 1.1 der Bekanntmachung über den Vollzug des<br />
Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)<br />
4) Ausreichende Löschwasserversorgung<br />
5) Ausreichende Erschließung auch bei einem Feuerwehreinsatz<br />
6) Wechselbeziehungen zwischen dem Planungsbereich und anderen Gebieten<br />
hinsichtlich des Brandschutzes<br />
7) Wesentliche brandschutztechnische Risiken im Planungsbereich (z. B. Mineralöl-<br />
oder Gasfernleitungen).<br />
Diese Belange sollten im Textteil der Bauleitplanunterlagen in den „Hinweisen“ unter<br />
„Angaben zur Sicherstellung des Brandschutzes“ abgehandelt werden. Daher bittet die<br />
Abteilung Brandschutz folgende fachliche Beurteilung zu beachten:<br />
Zu 1) Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der gemeindlichen Feuerwehr:<br />
Es sollte im Rahmen der Bauleitplanung abgewogen werden, ob der neue Naturteich die<br />
Gefahr des Ertrinkens birgt und ob die vor Ort verfügbaren Rettungskräfte in der Lage sind<br />
(geräte- und ausbildungsmäßig sowie personell) innerhalb der geforderten Hilfsfristen<br />
geeignete Hilfe zu leisten. Gerade durch den angrenzenden Kinderspielplatz wird von hier<br />
aus die Gefahr des Ertrinkens für Kleinkinder als nicht ausgeschlossen bewertet.<br />
Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />
Ob die Ausstattung der Feuerwehr gegeben ist, muss durch die <strong>Gemeinde</strong> beurteilt werden.<br />
Von Seiten des Ing.-Büros ist anzumerken, dass das Gelände eingefriedet ist und der<br />
Zugang nur im Rahmen von Führungen und Veranstaltungen des Betreibers erfolgt. Die<br />
- 27 -
erforderlichen Sicherungs- und Aufsichtsmaßnahmen einschl. der Vorhaltung evtl.<br />
erforderlicher Rettungsgeräte obliegt dem Betreiber<br />
Es ergeht hierzu folgender<br />
Beschluss:<br />
Nachdem die Teiche nicht übermäßig tief sind, ist davon auszugehen, dass die Ausstattung<br />
der Feuerwehr als ausreichend angegeben werden kann. Dies muss ja schließlich auch bei<br />
Unfällen außerorts in der Nähe von Weihern usw. gegeben sein. Das Gelände ist<br />
eingefriedet und der Zugang erfolgt lediglich im Rahmen von Führungen und<br />
Veranstaltungen durch den Betreiber. Es ist in den Hinweisen zur Bauleitplanung mit<br />
aufzunehmen, dass die erforderlichen Sicherungs- und Aufsichtsmaßnahmen einschl. der<br />
vorhaltung evtl. Rettungsgeräte dem Betreiber selbst obliegen.<br />
Zu 4) Ausreichende Löschwasserversorgung:<br />
Die Planung zur Löschwasserversorgung sollte in Form eines Hydrantenplanes der<br />
Begründung zu den Planunterlagen als Anlage beigelegt und bereits im Vorfeld<br />
fachtechnisch von den zuständigen Brandschutzdienststelle beurteilt werden. Fachlicher<br />
Hinweis: Eine Erweiterung des Hydrantennetzes könnte erforderlich werden. Auch eine<br />
Einbeziehung der natürlichen Gewässer wäre denkbar, wenn geeignete und das ganze Jahr<br />
über nutzbare Ansaugstellen vorhanden sind.<br />
Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />
Die Bebauung ist bereits vorhanden (lediglich 1 Wohngebäude) und auch die Wasser- und<br />
Löschwasserversorgung ist bereits vorhanden. In unmittelbarer Nähe ist bereits ein<br />
Oberflurhydrant vorhanden. Die Löschwasserversorgung ist sichergestellt. Eine Erweiterung<br />
der Bebauung ist nicht vorgesehen und ein Hydrantenplan daher entbehrlich.<br />
Es ergeht hierzu folgender<br />
Beschluss:<br />
Entsprechend der o. g. Stellungnahme des Ing.-Büros ist hierzu nichts weiter zu<br />
veranlassen.<br />
Zu 5) Ausreichende Erschließung auch bei einem Feuerwehreinsatz:<br />
Stichstraßen sollen wegen der erhöhten Gefahr beim Rückwärtsfahren mit großen Rettungs-<br />
und Löschfahrzeugen nicht länger als 50 m sein. Alternativ könnte an geeignet Stelle ein<br />
geeigneter Wendehammer nach EAE 85/95 (Bemessungsfahrzeug: 2-achsiges<br />
Müllfahrzeug) in Gebäudenähe errichtet werden. Das Einfahren in die 3,5 m breite<br />
Anliegerstraße erscheint vom Süden her aufgrund der fehlenden Straßenbreite mit großem<br />
LKW fraglich. Auch hier sollten die Straßenmaße nochmals überprüft werden.<br />
Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />
Es ist lediglich ein erdgeschossiges Gebäude vorhanden. Die Vorfläche zum Grundstück ist<br />
ausreichend breit und auch in den Seitenflächen vorübergehend befahrbar. Die Hauptzufahrt<br />
erfolgt über die Luckenpainter Straße von Norden (Anschluss an das überörtliche<br />
Verkehrsnetz) und die gemeindliche Feuerwehr in 150 m Entfernung. Eine Änderung der<br />
Planung ist nicht erforderlich.<br />
- 28 -
Es ergeht hierzu folgender<br />
Beschluss:<br />
Entsprechend der o. g. Stellungnahme des Ing.-Büros ist hierzu nichts weiter zu<br />
veranlassen.<br />
Weiterer Beschluss:<br />
Der vorgelegte Entwurf wird mit den genannten Änderungen anerkannt. Die Verwaltung wird<br />
beauftragt, die vorgenannten Beschlüsse –soweit sie Änderungen enthalten- einarbeiten zu<br />
lassen und diesen überarbeiteten Entwurf im Anschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die<br />
Dauer von einem Monat im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong> zu jedermanns<br />
Einsichtnahme auszulegen. Während dieser öffentlichen Auslegung können von jedermann<br />
Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich oder zur <strong>Niederschrift</strong> vorgebracht werden.<br />
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange nach §§ 1 Abs. 6, 3 Abs. 2 und 4 BauGB betreffend dem Bebauungsplan „Am<br />
Biotop“ durchzuführen.<br />
Die Einarbeitung der genannten Änderungen und die nochmalige Trägerbeteiligung (01.02.-<br />
01.03.2010) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (08.02.2010-10.03.2010) erfolgte. Von<br />
Seiten der Öffentlichkeit bestand allerdings kein Interesse und es wurden auch keine<br />
Stellungnahmen abgegeben.<br />
Nicht geantwortet haben:<br />
<strong>Gemeinde</strong> Hagelstadt, Markt Bad Abbach, Evang. Pfarramt Neutraubling, Kath. Pfarramt<br />
<strong>Thalmassing</strong>, Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Bayer. Bauernverband, Deutsche Post<br />
AG, Regierung der Oberpfalz –Höhere Landesplanungsbehörde-, Bund Naturschutz, E-Plus<br />
Mobilfunk GmbH, Gewerbeaufsichtsamt Regensburg, Gesundheitsamt Regensburg.<br />
Geantwortet, aber sich nicht geäußert bzw. keine Einwände erhoben haben:<br />
<strong>Gemeinde</strong> Köfering, <strong>Gemeinde</strong> Alteglofsheim, <strong>Gemeinde</strong> Obertraubling, Markt Schierling,<br />
<strong>Gemeinde</strong> Pentling, Staatliches Bauamt, Zweckverband zur Wasserversorgung Regensburg-<br />
Süd, Abwasserzweckverband Pfattertal (BSM), Vermessungsamt Regensburg, Amt für<br />
Landwirtschaft und Forsten, Regionaler Planungsverband, Regierung der Oberpfalz –Brand-<br />
und Katastophenschutz-, Regensburger Verkehrsverbund, Staatl. Schulamt Regensburg<br />
sowie T-Mobile Deutschland GmbH, E.ON Bayern und Deutsche Telekom.<br />
Zu behandeln sind nun die Stellungnahmen, welche bereits im Rahmen der vorgezogenen<br />
Bürger- und TöB-Beteiligung behandelt wurden (roter Teil) und die neuen Stellungnahmen.<br />
Unter dem damaligen Punkt 8 a) erfolgte eine Abwägung der Stellungnahme des<br />
Landratsamtes Regensburg –Naturschutz- und unter Punkt 8 d) die Abwägung der<br />
Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz –Abwehrender Brandschutz-. Nachdem beide<br />
im Rahmen der nochmaligen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben haben bzw. die<br />
Abwägungen zur Kenntnis genommen haben wird vorgeschlagen, diese Abwägungen wie im<br />
damaligen Beschluss aufrecht zu erhalten.<br />
Es ergeht daher folgender<br />
- 29 -
Beschluss:<br />
Die Beschlüsse zu den Stellungnahmen des Landratsamtes Regensburg –Naturschutz- und<br />
der Regierung der Oberpfalz –Abwehrender Brandschutz- im Zuge der vorzeitigen<br />
Trägerbeteiligung aus der Sitzung vom 12.11.2009 (Punkt 8 a) und 8 d)) werden so zur<br />
Kenntnis genommen. Die Beschlüsse behalten Bestand.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Unter Punkt 8 c) wurde die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes behandelt. Die<br />
neue Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes lautet:<br />
Wir verweisen grundsätzlich auf unsere Stellungnahme vom 02.09.2009. Insbesondere wird<br />
nochmals auf die mögliche Hochwassergefährdung des Bestandes hingewiesen. Die<br />
Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 12.11.2009, Maßnahmen aus dem<br />
Gewässerentwicklungskonzept nach und nach umzusetzen, wird begrüßt. Gleichzeitig<br />
möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit von Umsetzungsmaßnahmen<br />
im Zuge des Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hinweisen. Die Pfatter (Flusswasserkörper<br />
FWK NR369 nach WRRL) ist laut inzwischen vorliegendem Bewirtschaftungsplan noch nicht<br />
in einem guten Zustand. Im Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie sind u. a. als<br />
mögliche Maßnahmen vorgeschlagen:<br />
- Uferverbau entnehmen und morphologische Entwicklung zulassen<br />
- Gewässerprofil naturnah umgestalten<br />
- Ufergehölzsaum entwickeln<br />
Aus unserer Sicht wären derartige Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />
im Bebauungsplanbereich durchaus möglich; da eine Umsetzung in diesem Bereich der<br />
Pfatter (GEWIII) Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> ist, wäre eine Aufnahme solcher Maßnahmen in die<br />
Bauleitplanung aus wasserwirtschaftlicher Sicht zweckmäßig.<br />
Die dazugehörige Stellung des Landschaftsarchitekten (FLU Planungsteam) lautet:<br />
Da sich aus dem gegebenen Bebauungsplanverfahren aktuell keine Maßnahmen oder<br />
Änderungen am Gewässer oder in Gewässernähe (auch keine zusätzlichen Eingriffe)<br />
ergeben, sollen mit dem Verfahren auch keine mit obigen Konzepten zusammenhängenden<br />
Maßnahmen im Gewässerumfeld verbunden werden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> will Maßnahmen an der Pfatter, die gem. Gewässerentwicklungsplan<br />
und/oder gem. europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sinnvoll und notwendig sind,<br />
als Gewässermaßnahmen wie bereits beschlossen separat und sukzessive umsetzen.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Nachdem die Anlage bereits besteht und die Überplanung des Bereiches nur als Grundlage<br />
für die bestehende Bebauung anzusehen ist (Planung des IST-Bestandes) wird die<br />
Stellungnahme so zur Kenntnis genommen, findet allerdings keinen Einzug in die<br />
Bauleitplanung. Die im Gewässerentwicklungskonzept beschriebenen Maßnahmen werden<br />
entsprechend dem Gewässerentwicklungsplan separat und sukzessive umgesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Unter Punkt 8 b) wurde die Stellungnahme der Kreisbaumeisterin behandelt. Abgesehen von<br />
2 weiteren Anmerkungen (Entwicklungsansätze im Grünbereich und Definition der<br />
Wandhöhe) wurde bereits damals angemerkt, die dargestellten baulichen Anlagen würden<br />
- 30 -
dem Biotop-Ansatz wiedersprechen. Sie sollten am Rande der Naturteiches auf 2<br />
Nebengebäude und 1 Hauptgebäude (=Betriebsleiterwohnhaus) reduziert werden. Damals<br />
wurde beschlossen, dass eine Reduzierung der Haupt- und Nebengebäude nicht erfolgt. In<br />
der jetzigen Stellungnahme wird die Reduzierung der Nebengebäude (Wirtschaftsgebäude)<br />
auf maximal 3 Stück zu Gunsten des Biotopcharakters angemahnt.<br />
Es wird auf die damalige Argumentation verwiesen, dass die baulichen Anlagen Bestand und<br />
für den Betrieb der Anlage erforderlich sind. Es solle lediglich der Erhalt gesichert werden,<br />
Erweiterungen sind nicht zulässig.<br />
Die Stellungnahme des Ing.-Büros (Herr Reich) lautet:<br />
Es sind insgesamt 6 kleinere Nebengebäude vorhanden. Ein Gebäude in Holzkonstruktion<br />
mit ca. 20 m² am Rand des ehemaligen Schwimmbeckens, sowie 5 weitere Gebäude<br />
unter/zwischen 8 m² und 15 m². Davon ist eines als Blockhütte im Teich und zwei Stück sind<br />
die ehemaligen Technikräume links und rechts am Becken, die restlichen beiden stehen an<br />
der Grenze zur Zufahrt. Die Technikräume wurden auf Beckenniveau mit kleinen<br />
Holzpavillions aufgestockt. Die Technikräume sind wahrscheinlich mit der<br />
Beckenkonstruktion verbunden und lassen sich somit kaum entfernen. Die kleine Blockhütte<br />
im Teich ist ein zentraler Punkt in der Anlage und als Unterstellmöglichkeit für Besucher<br />
nutzbar.<br />
Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:<br />
Die Beschlüsse unter Tagesordnungspunkt 8 b) der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 12.11.2009<br />
zu den Entwicklungsansätzen, der Reduzierung der Haupt- und Nebengebäude sowie der<br />
Definition der Wandhöhe werden nicht geändert oder aufgehoben. Die Gebäude haben nur<br />
geringe Größe und werden zum Betrieb und Unterhalt der Anlage benötigt. Der<br />
Gebäudebestand bleibt erhalten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Die Kreisbaumeisterin merkt weiterhin den Wohncharakter des „Betriebsleiterwohnhauses“<br />
an. Ein dauerhaftes Wohnen sollte nicht zulässig sein. Es ist auf Erholungszeiten an den<br />
Wochenenden und im Urlaub als Art der Nutzung zu beschränken.<br />
Das „Betriebsleiterwohnhaus“ dient dem Betriebsleiter, um die Anlage zu pflegen und zu<br />
unterhalten.<br />
Er ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Wohnnutzung ist lediglich dem „Betriebsleiter“ vorbehalten, um die Anlage zu pflegen<br />
und zu unterhalten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Darüber merkt das Kreisbauamt an, die öffentliche Freizeit- und Erholungsnutzung löse<br />
einen Stellplatzbedarf durch Besucherverkehr aus. Hierzu fehle der Planungsansatz.<br />
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Diese Anmerkung wird so zur Kenntnis genommen. Der vorhandene „grüne“ Stellplatz sollte<br />
durch Schotter befestigt werden, um den Bedürfnissen der Besucher zu genügen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Für bedarfsweise Nutzung als Stellplätze für Besucher wird vor der Anlage eine<br />
wasserdurchlässige befestigte Fläche (Schotterrasen) angelegt. Der Bebauungsplan wird mit<br />
einer entsprechenden Signatur ergänzt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 0<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg –Kommunale Abfallentsorgung- bzw. der<br />
Firma Meindl:<br />
Aufgrund berufsgenossenschaftlicher Vorschriften dürfen Entsorgungsfahrzeuge (außer zu<br />
Wendezwecken) nur vorwärts fahren. Entsprechend dieser Regelung müssen Sackgassen,<br />
wenn sie befahren werden sollen, eine ausreichend große Wendemöglichkeit aufweisen. Der<br />
Mindestdurchmesser, den ein heute übliches 3-Achs-Müllfahrzeug (Länge 10 m) für ein<br />
Wendemanöver benötigt, beträgt 18 m. (Mittelpunkt überfahrbar). Beim Befahren von<br />
Straßen muss außerdem sichergestellt sein, dass für die am Fahrzeug befindlichen<br />
Personen keine Quetschgefahr besteht. Zu diesem Zweck sollte beiderseits ein Freiraum<br />
von mindestens 0,50 m Breite vorhanden sein. Die Bereitstellung der im rahmen des<br />
Holsystems zu entsorgenden Abfallfraktionen muss an anfahrbaren Stellen erfolgen. Straßen<br />
die keine öffentlichen Straßen im Sinne des Straßen- und Wegerechts nach Art. 3 und 53<br />
BayStrWG sind werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung und umfassender<br />
Haftungsfreistellung durch den oder die Eigentümer befahren. Eine Betrachtung des<br />
vorliegenden Bebauungsplanes unter diesen Gesichtspunkten führt zu folgenden<br />
Ergebnissen:<br />
Die Befahrbarkeit des geplanten Baugebietes mit Entsorgungsfahrzeugen ist über die<br />
Luckenpainter Straße gegeben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die Befahrung des Stiches ist nicht erforderlich. Die Abfall- und Wertstoffe können and er<br />
Luckenpainter Straße aufgenommen werden. Der Betreiber der Anlage hat anfallende Abfall-<br />
und Wertstoffe an der Luckenpainter Straße zur Abholung bereitzustellen. Der Standort wird<br />
im Bebauungsplan mit einer Signatur nachgetragen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
B) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Biotop“:<br />
Der Bebauungsplan „Am Biotop“ ist als Satzung zu beschließen (§ 10 Abs. 1 BauGB), der<br />
Beschluss ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 S. 1 BauGB).<br />
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Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Biotop“ und des Erläuterungs- und<br />
Umweltberichtes während der Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie<br />
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der <strong>Gemeinde</strong>rat mit folgendem<br />
Ergebnis geprüft:<br />
a) berücksichtigt werden die Bedenken und Anregungen des Landratsamtes<br />
Regensburg -Naturschutz-<br />
b) teilweise berücksichtigt werden die Bedenken und Anregungen des Landratsamtes<br />
Regensburg -Kreisbaumeister-, Regierung der Oberpfalz –Abwehrender<br />
Brandschutz- und des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg<br />
(siehe Punkt 8 der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 12.11.2009 und Punkt 3 B) der heutigen<br />
Sitzung)<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Träger öffentlicher Belange, die<br />
Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der<br />
Gründe zu unterrichten.<br />
Der Bebauungsplan „Am Biotop“ wird (mit den angeführten Änderungen in den beiden<br />
genannten Sitzungen) nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine Ausführung des<br />
Bebauungsplanes ist Anlage zu diesem Beschluss.<br />
Die Begründung wird gebilligt.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach § 11 Abs. 1 BauGB dem<br />
Landratsamt anzuzeigen und die öffentliche Bekanntmachung in die Wege zu leiten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 4<br />
(6100) Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB „Gebelkofen-Oberhinkofener<br />
Straße“ der <strong>Gemeinde</strong> Obertraubling; öffentliche Auslegung;<br />
hier: Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange:<br />
Die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Gebelkofen umfasst 3 Flurstücke. Die 2.210 m²<br />
große Fläche befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Gebelkofen und ist über die<br />
Oberhinkofener Straße erschlossen. Es ist als allgemeines Wohngebiet dargestellt und<br />
wurde bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Obertraubling<br />
behandelt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong> macht zur Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB<br />
Gebelkofen – Oberhinkofener Straße keine Einwendungen geltend.<br />
Top 5:<br />
(6360) Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und des Grüngut-Containers:<br />
Herr <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Richard Wild hat in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Antrag auf<br />
Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzung gestellt, was hiermit<br />
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umgesetzt wird. Herr Wild dachte an eine evtl. Verschiebung der bisherigen Öffnungszeiten<br />
von 8:00-12:00 Uhr auf dann 10:00 Uhr-14:00 Uhr.<br />
Nach kurzer Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes werden ab 08. Mai 2010 in den Sommermonaten von<br />
derzeit von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dann 10.00 bis 14.00 Uhr verschoben.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Vorankündigungen in die Zeitung und das<br />
Amtsblatt zu geben und am Wertstoffhof ein entsprechendes Plakat anzubringen. Die<br />
Öffnungszeiten in den Wintermonaten bleiben wie gehabt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 6:<br />
(6313) Künftige Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregelungen im Ortsbereich<br />
Obersanding:<br />
Auf die Ausführungen in der Sandinger Bürgerversammlung wird verwiesen. Abgesehen von<br />
einzelnen anders lautenden Meinungen geht der Tenor dahin, alles zu belassen, wie es ist.<br />
Dies habe sich so bewährt.<br />
Nach eingehender Beratung stellte Herr 2. Bürgermeister Helmut Haase den Antrag auf<br />
Abstimmung zu folgendem Sachverhalt:<br />
30er-Begrenzung im Waldweg ab dem Anwesen Bachschmid (Laichlinger Weg) bis zum<br />
Anwesen Hönig (Hallergasse). Als Begründung wird die umfangreiche Nutzung als Schulweg<br />
angegeben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 4<br />
Nein-Stimmen: 12<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Anmerkung: Damit ist dieser Antrag abgelehnt.<br />
Weitere Anmerkung: Die Verwaltung wird beauftragt, im Amtsblatt einen entsprechenden<br />
Passus zu veröffentlichen, wonach der <strong>Gemeinde</strong>rat an alle Verkehrsteilnehmer appelliert,<br />
im Waldweg in Obersanding ein gemäßigtes Tempo anzuschlagen, nachdem dieser von<br />
vielen Schülern genutzt wird.<br />
Top 7:<br />
Informationen und Anfragen:<br />
a) <strong>Niederschrift</strong> über die Bürgerversammlungen zur Kenntnisnahme.<br />
b) Termin Rechnungsprüfungs-Sitzung zur Prüfung der Haushaltsrechnung 2009:<br />
Nachdem Herr Rechnungsprüfungsvorsitzender, Franz Wudi nicht anwesend war, wurden<br />
die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses beauftragt, sich intern abzustimmen und<br />
der Verwaltung einen Termin zu nennen, zu dem dann entsprechend geladen wird.<br />
c) Rechtsaufsichtliche Stellungnahme zum Haushalt 2010.<br />
Herr Riedl verlas die rechtsaufsichtliche Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg zum<br />
Haushalt 2010 vom 18.03.2010 zur gefälligen Kenntnisnahme.<br />
d) Aktenvermerk zum Gespräch mit der Telecom am Montag, 29.03.2010 in Bezug auf DSL.<br />
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e) Entwicklung der Kinderzahlen im Kindergarten- und Kinderkrippenbereich (E-Mail des<br />
Kreisjugendamtes vom 07.04.2010).<br />
f) Presseartikel „Der kontrollierte Wahnsinn“<br />
g) E-Mail von T-Mobile (Fr. Karin Erhardt) vom 15.04.2010 bezüglich der nun fallen<br />
gelassenen Realisierung von UMTS für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong>.<br />
h) Schreiben der Firma Vodafone München vom 20.04.2010 bezüglich einer Mobilfunk-<br />
Standortsuche gem. Bayerischem Mobilfunkpakt mit der Bitte um Rückäußerung der<br />
Nachrüstung von LTE-Technik und evtl. Alternativstandorten. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt<br />
die Verwaltung als Alternativstandort den Standort am Giglsee zu melden.<br />
i) Planfeststellungsverfahren für die Südspange:<br />
Information zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens voraussichtlich in der 15. KW<br />
j) Baustandsberichte für die energetische Sanierung Rathaus, Baustelle Kaltenberg sowie<br />
der Erschließung des Erikaweges.<br />
k) Bauausschuss-Sitzung am Montag, 25.04.2010, 18.00 Uhr.<br />
Herr Richard Wild ist entschuldigt.<br />
l) Vermögensauseinandersetzung zur Bildung eines Schulverbundes<br />
m) Bericht des 1. Bürgermeisters über die Anmahnung ans Landratsamt an den Bayerischen<br />
Kommunalen Prüfungsverband zur Vorlage der Prüfungsberichte über den<br />
Abwasserzweckverband bzw. den untergegliederten Gesellschaften.<br />
n) Straßenausbesserungsarbeiten im Prinzenweg<br />
o) Höhe der Mietzahlung durch außerschulische Nutzer für die Mehrzweckhalle.<br />
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