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Niederschrift - Gemeinde Thalmassing

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GEMEINDE THALMASSING<br />

Kirchweg 1<br />

93107 <strong>Thalmassing</strong><br />

Tel. 09453/9934-0<br />

FAX 09453/9934-20<br />

e-mail: gemeinde.thalmassing@realrgb.de<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

- Öffentlicher Teil -<br />

über die<br />

26. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Sitzungstermin: Donnerstag, den 22.04.2010<br />

Sitzungsort: Pfarrheim, Hauptstr. 7 a, <strong>Thalmassing</strong><br />

Raum: Sitzungssaal<br />

Beginn: 19.30 Uhr<br />

Anwesend waren: Brunner Georg, Fuß Otto, Haase Helmut, Haselbeck Wolfgang,<br />

Hendlmeier Johann, Kiendl Alfons, Klarl Johannes, Pritzl Heribert, Reis Irmgard,<br />

Sembach Thomas, Stadler Thomas, Sturm Karin, Unterholzner Nina, Wild Richard,<br />

Wocheslander Ludwig, Zierhut Franz.<br />

Entschuldigt abwesend waren: Wudi Franz<br />

Weiterhin waren anwesend: 6 Zuhörer, Herr Eberl von der MZ, sowie Herr<br />

Obermeier zu Top 2 a, b und c<br />

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder<br />

war anwesend; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.<br />

Vorsitzender: Schriftführer:<br />

Kiendl Riedl<br />

1. Bürgermeister Geschäftsleiter<br />

- 21 -


Der Bürgermeister fragte an, ob Einwände gegen die Erweiterung der Tagesordnung um<br />

zwei weitere Bauanträge des Landesjagdverbandes bestünden, was verneint wurde. Somit<br />

wird die Tagesordnung im Punkt 2 um diese zwei Bauanträge erweitert.<br />

Nachdem sich ansonsten keine Einwände gegen die Art der Ladung ergaben, eröffnete der<br />

Vorsitzende die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung mit<br />

Top 1:<br />

(0241) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />

25.03.2010<br />

Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Karin Sturm ging auf Top 6 „Anbindung an das UMTS-Netz“ und den<br />

dazugehörigen Beschluss ein. Sie mahnte an, dies sollte kein Beschluss im üblichen<br />

kommunalrechtlichen Sinne sein, sondern lediglich der Meinungsbildung dienen. Dies wird<br />

so zu Kenntnis genommen und im heutigen Protokoll vermerkt.<br />

Top 2:<br />

(6024) Bauanträge<br />

a) Landesjagdverband Bayern, Im Gewerbepark D 30, 93059 Regensburg:<br />

Antrag auf Erhöhung der Erdwälle der Flintenschießanlage, Antrag auf Änderungsgenehmigung<br />

nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz,<br />

hier: Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Der Antrag aus 2008 auf Änderung der Genehmigung nach § 16 BImSchG wurde in 2009<br />

insoweit genehmigt, als eine Erhöhung des Erdwalles durchzuführen ist. Für die Erhöhung<br />

dieses Erdwalles wird nun um Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> durch das Landratsamt ersucht.<br />

Der Plan wurde in der Sitzung vorgestellt. Nach kurzer Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zum eingereichten Bauplan wird eine positive wohlwollende Stellungnahme abgegeben.<br />

Einwände werden nicht geltend gemacht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

b) Herr Willi Obermeier, Gingkofen 4, 94333 Geiselhöring:<br />

Antrag auf Nutzungsänderung auf der Schießanlage Bockenberg; auf dem Grundstück<br />

Flurnummer 550 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> (Bockenberg)<br />

Nach kurzer Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den eingereichten Bauantrag auf Nutzungsänderung zur Kenntnis<br />

und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

c) Herr Willi Obermeier, Gingkofen 4, 94333 Geiselhöring:<br />

Antrag auf Einhausung des 25-Meter-Kurzwaffenstandes mit Einbau eines<br />

Schießkinos auf dem Grundstück Flurnummer 550/7 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong><br />

- 22 -


Nach kurzer Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zum eingereichten Bauplan wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

d) <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong>, Kirchweg 1, 93107 <strong>Thalmassing</strong>:<br />

Tekturantrag zur Errichtung von zwei Fertiggaragen mit Carport und Satteldach auf<br />

dem Grundstück Flurnummer 201/3 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong>.<br />

Es handelt sich hier um Garagen auf dem FC-Gelände (neues Sportheim). Für 2 Garagen<br />

besteht bereits eine Baugenehmigung, doch ist für einen zusätzlichen Carport eine Tektur<br />

einzureichen. Die Antragstellung erfolgt zwecks der notwendig werdenden neuen<br />

Unterstellmöglichkeit für den FC-Bus aufgrund der Anschaffung eines zusätzlichen<br />

Mehrzweckfahrzeuges für die FFW <strong>Thalmassing</strong>. Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den eingereichten Bauplan zur Kenntnis. Das gemeindliche<br />

Einvernehmen hierzu wird erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

e) Maurer Michael, Talstraße 4, Wolkering, 93107 <strong>Thalmassing</strong>: Antrag auf Errichtung<br />

eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 170 der<br />

Gemarkung Wolkering:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zum oben genannten, eingereichten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Anmerkung: Eine Zugangsmöglichkeit zum Mühlbach muss erhalten bleiben; Sichtdreiecke<br />

sind von Bepflanzung frei zu halten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

f) Englbrecht Johannes, Sandstr. 2, 93107 <strong>Thalmassing</strong>: Antrag auf Errichtung eines<br />

Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 60 der<br />

Gemarkung Sanding.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

- 23 -


Zum oben genannten, eingereichten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 3:<br />

(6112) Bebauungsplan „Am Biotop“<br />

a) Prüfung der Bedenken und Anregungen der privaten und öffentlichen Belange mit<br />

Beschlussfassung nach § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB betreffend dem<br />

Bebauungsplan „Am Biotop“:<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 12.11.2009 wurde unter Punkt 8 der öffentlichen Sitzung<br />

die Abwägung der eingebrachten Stellungnahmen, Wünsche und Bedenken der Träger<br />

öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung (rote<br />

Schrift) gewürdigt. Diese Würdigung ist im Rahmen der abschließenden Trägerbeteiligung<br />

nochmals zu wiederholen. Im Prinzip sind diese Punkte nur nochmals zu würdigen und<br />

werden in die Beschlüsse zu den neuen Stellungnahmen zum Ende dieses Punktes<br />

einbezogen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde damals wie folgt protokolliert:<br />

TOP 08 Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der<br />

Bürger im Zuge der vorzeitigen Trägerbeteiligung und der Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes „Am Biotop“.<br />

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand am 03.09.2009 von 14.00<br />

Uhr – 16.00 Uhr im Rathaus <strong>Thalmassing</strong> (Sitzungssaal) statt. Darauf wurde bereits ab dem<br />

24.07.2009 per öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Leider sprach in dieser Zeit<br />

niemand vor. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom<br />

24.07.2009-04.09.2009 durchgeführt.<br />

Keine Stellungnahme wurde abgegeben von:<br />

<strong>Gemeinde</strong> Köfering, <strong>Gemeinde</strong> Alteglofsheim, <strong>Gemeinde</strong> Hagelstadt, Markt Bad Abbach,<br />

<strong>Gemeinde</strong> Pentling, Abwasserzweckverband Pfattertal, Evang. Pfarramt Neutraubling, Kath.<br />

Pfarramt <strong>Thalmassing</strong>, Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bayer. Bauernverband,<br />

Deutsche Post AG, Regierung der Oberpfalz –Höhere Landesplanungsbehörde-, RVV<br />

GmbH, Staatl. Schulamt Regensburg, Bund Naturschutz in Bayern e. V. –Kreisgruppe<br />

Regensburg-, E-Plus Mobilfunk, T-Mobile Deutschland, Gewerbeaufsichtsamt Regensburg<br />

und das Gesundheitsamt Regensburg.<br />

Geantwortet haben, allerdings ohne eine Stellungnahme abzugeben:<br />

Landratsamt Regensburg –Sachgebiet Jugendamt und Abfallrecht-, Markt Schierling,<br />

<strong>Gemeinde</strong> Obertraubling, Staatl. Bauamt Regensburg, Zweckverband zur Wasserversorgung<br />

Landkreis Regensburg Süd, Deutsche Telekom Regensburg, E.ON Regensburg,<br />

Vermessungsamt Regensburg, Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Regionaler<br />

Planungsverband.<br />

- 24 -


Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben, die zu behandeln und für welche eine<br />

Abwägung herbeizuführen sind:<br />

a) Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg –Naturschutz-:<br />

Gegen die Planung bestehen keine Bedenken. Da eine Sicherung des Bestandes im<br />

Vordergrund steht und keine Neubebauung oder sonstigen Eingriffe im<br />

naturschutzrechtlichen Sinne mit der Planung verbunden sind, sind Ausgleichsfläch3en auch<br />

nicht erforderlich. Dies ist in der Begründung zu erläutern. Vertiefte Untersuchungen oder<br />

Erläuterungen im Umweltbericht sind aus hiesiger Sicht nicht zu fordern.<br />

Anmerkung des FLU Planungsteams hierzu:<br />

In der Begründung wird die Aussage von der nicht gegebenen Ausgleichsnotwendigkeit noch<br />

verstärkt.<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und ist entsprechend der nicht<br />

notwendigen Ausgleichsnotwendigkeit in den Bebauungsplan einzuarbeiten.<br />

b) Stellungnahme des Landratsamtes –Kreisbaumeisterin-:<br />

Es wird moniert, dass Entwicklungsansätze, die den Grünbereich südwestlich des<br />

Geltungsbereichs zwischen Bachlauf und Nebenarm z. B. als öffentliche innerörtliche<br />

Grünverbindung aufzuzeigen und mit einem Erholungskonzept (Fuß- und/oder Radwege)<br />

verknüpfen, fehlen.<br />

Stellungnahme des Ing.-Büros und des FLU-Planungsteams:<br />

Der Planungsauftrag ist die Überplanung der bestehenden Situation. Weitergehende Ziele<br />

sind in diesem Planungsumgriff nicht veranlasst und werden –wenn erforderlich- zu<br />

gegebener Zeit in einem eigenen Gesamtkonzept beplant. Eine erweiterte<br />

Grünordnungsplanung (z. B. zu Bereichen außerhalb des Biotops) könnten –falls gewünscht-<br />

nachgetragen werden.<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Der Planungsauftrag umfasste lediglich den genannten Bereich. Entwicklungskonzepte gibt<br />

es sowohl laut bestehendem Gewässerentwicklungsplan (welcher allerdings in diesem<br />

Bereich noch nicht umgesetzt werden konnte) als auch nach der Grobanalyse zur geplanten<br />

Städtebauförderung. Im Rahmen des Bebauungsplanes wird hierauf nicht weiter<br />

eingegangen.<br />

Weiterhin wird angemerkt, dass die dargestellten baulichen Anlagen in ihrer Häufung dem<br />

Biotop-Ansatz widersprechen. Sie sollten am Rande des Naturteiches auf 2 Nebengebäude<br />

und 1 Hauptgebäude (=Betriebsleiterwohnhaus) reduziert werden.<br />

- 25 -


Stellungnahme des Ing.-Büros und des FLU Planungsteams hierzu:<br />

Die baulichen Anlagen sind Bestand und für den Betrieb der Anlage erforderlich. Es soll<br />

lediglich der Erhalt gesichert werden. Erweiterungen werden nicht zugelassen.<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Eine Reduzierung der Haupt- und Nebengebäude erfolgt nicht.<br />

Außerdem wurde darauf hingewiesen, es solle die Definition der Wandhöhe entsprechend<br />

Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO übernommen werden.<br />

Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />

Die Textpassagen in den Festsetzungen „gemessen von OK natürlichem Gelände bis zum<br />

Schnittpunkt zwischen Außenkante der Außenwand mit der obersten Dachhaut“ wird<br />

geändert in „gemessen von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der<br />

Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand“.<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Die Textpassage wird entsprechend geändert.<br />

c) Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg:<br />

Nach Unterlagen des Amtes war der überplante Bereich vom Hochwasser 1954 betroffen.<br />

Allerdings liegen keine Berechnungsunterlagen für ein 100-jähriges Regenwasserereignisses<br />

in diesem Bereich vor. Überschwemmungsgebiete sind grundsätzlich von Bebauung<br />

freizuhalten und gem. § 31 Abs. 6 WHG in ihrer Funktion als Rückhaltefläche zu erhalten.<br />

Auf eine mögliche Hochwassergefährdung der bestehenden Anlagen wird hingewiesen. Ggf.<br />

sind Objektschutzmaßnahmen gegen Hochwasser zu ergreifen. Im Planungsgebiet dürfen<br />

keine weiteren Auffüllungen, zusätzliche Einbauten (Zäune), Pflanzungen oder Anlagen<br />

errichtet werden, die ein Abflusshindernis darstellen oder Rückhalteraum beeinträchtigen.<br />

Die Lagerung abschwemmbarer Materialien sollte so geregelt werden, dass bei Hochwasser<br />

eine Räumung stattfinden kann. Gemäß Gewässerentwicklungsplan sind für den<br />

Planungsbereich folgende Maßnahmen vorgesehen, die auch in den Bebbauungs- und<br />

Grünordnungsplan aufgenommen werden sollten:<br />

-Beseitigung des technischen Uferbaues der Pfatter<br />

-Uferabflachungen-<br />

-Minimierung der intensiven Uferpflege<br />

-Pflege und Schutz des Gehölzsaumes<br />

Bei der Festlegung der intensiven Pflege muss die Abflussleistung erhalten bleiben. Eine<br />

ordnungsgemäße Schmutzwasserentsorgung ist zu gewährleisten.<br />

- 26 -


Stellungnahme des FLU Planungsteams hierzu:<br />

Vereinbarungsgemäß wurde ausschließlich der Bestand dargestellt bzw. überplant. Sollten<br />

seitens der <strong>Gemeinde</strong> Aussagen und Festlegungen zum Gewässerbereich (Pfatter)<br />

gewünscht sein, könnte dies nachgetragen werden. Es kann in der Planung nachgetragen<br />

werden, dass die Gewässer- und Geländepflege auch bei extensiver Ausführung so zu<br />

bewerkstelligen ist, dass die Abflussleistung erhalten bleibt.<br />

Es ergeht hierzu folgender<br />

Beschluss:<br />

Die Maßnahmen im Gewässerentwicklungsplan werden bei der Umsetzung des<br />

Gewässerentwicklungsplanes nach und nach umgesetzt. Es ist in der Planung<br />

nachzutragen, dass die Gewässer- und Geländepflege so erfolgen muss, dass diese auch<br />

bei extensiver Ausführung so zu bewerkstelligen ist, dass die Abflussleistung erhalten bleibt.<br />

Eine ordnungsgemäße Schmutzwasserentsorgung ist vorhanden (Anschluss an AZV<br />

Pfattertal).<br />

d) Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz –abwehrender Brandschutz-:<br />

Den „Planungshilfen für die Bauleitplanung der Obersten Baubehörde“ ist in die<br />

bauleitplanerischen Überlegungen bezüglich des Brandschutzes insbesondere folgendes<br />

einzubeziehen:<br />

1) Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der gemeindlichen Feuerwehr<br />

2) Sicherstellung des zweiten Rettungsweges für Gebäude, bei denen die Brüstung von<br />

zum Anleitern bestimmten Fenstern mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt,<br />

oder –falls nicht vorhanden- baulich über weitere Treppen (vgl. Art. 31 Abs. 3 S. 1<br />

BayBO)<br />

3) Einhaltung der Hilfsfrist nach Nr. 1.1 der Bekanntmachung über den Vollzug des<br />

Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)<br />

4) Ausreichende Löschwasserversorgung<br />

5) Ausreichende Erschließung auch bei einem Feuerwehreinsatz<br />

6) Wechselbeziehungen zwischen dem Planungsbereich und anderen Gebieten<br />

hinsichtlich des Brandschutzes<br />

7) Wesentliche brandschutztechnische Risiken im Planungsbereich (z. B. Mineralöl-<br />

oder Gasfernleitungen).<br />

Diese Belange sollten im Textteil der Bauleitplanunterlagen in den „Hinweisen“ unter<br />

„Angaben zur Sicherstellung des Brandschutzes“ abgehandelt werden. Daher bittet die<br />

Abteilung Brandschutz folgende fachliche Beurteilung zu beachten:<br />

Zu 1) Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der gemeindlichen Feuerwehr:<br />

Es sollte im Rahmen der Bauleitplanung abgewogen werden, ob der neue Naturteich die<br />

Gefahr des Ertrinkens birgt und ob die vor Ort verfügbaren Rettungskräfte in der Lage sind<br />

(geräte- und ausbildungsmäßig sowie personell) innerhalb der geforderten Hilfsfristen<br />

geeignete Hilfe zu leisten. Gerade durch den angrenzenden Kinderspielplatz wird von hier<br />

aus die Gefahr des Ertrinkens für Kleinkinder als nicht ausgeschlossen bewertet.<br />

Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />

Ob die Ausstattung der Feuerwehr gegeben ist, muss durch die <strong>Gemeinde</strong> beurteilt werden.<br />

Von Seiten des Ing.-Büros ist anzumerken, dass das Gelände eingefriedet ist und der<br />

Zugang nur im Rahmen von Führungen und Veranstaltungen des Betreibers erfolgt. Die<br />

- 27 -


erforderlichen Sicherungs- und Aufsichtsmaßnahmen einschl. der Vorhaltung evtl.<br />

erforderlicher Rettungsgeräte obliegt dem Betreiber<br />

Es ergeht hierzu folgender<br />

Beschluss:<br />

Nachdem die Teiche nicht übermäßig tief sind, ist davon auszugehen, dass die Ausstattung<br />

der Feuerwehr als ausreichend angegeben werden kann. Dies muss ja schließlich auch bei<br />

Unfällen außerorts in der Nähe von Weihern usw. gegeben sein. Das Gelände ist<br />

eingefriedet und der Zugang erfolgt lediglich im Rahmen von Führungen und<br />

Veranstaltungen durch den Betreiber. Es ist in den Hinweisen zur Bauleitplanung mit<br />

aufzunehmen, dass die erforderlichen Sicherungs- und Aufsichtsmaßnahmen einschl. der<br />

vorhaltung evtl. Rettungsgeräte dem Betreiber selbst obliegen.<br />

Zu 4) Ausreichende Löschwasserversorgung:<br />

Die Planung zur Löschwasserversorgung sollte in Form eines Hydrantenplanes der<br />

Begründung zu den Planunterlagen als Anlage beigelegt und bereits im Vorfeld<br />

fachtechnisch von den zuständigen Brandschutzdienststelle beurteilt werden. Fachlicher<br />

Hinweis: Eine Erweiterung des Hydrantennetzes könnte erforderlich werden. Auch eine<br />

Einbeziehung der natürlichen Gewässer wäre denkbar, wenn geeignete und das ganze Jahr<br />

über nutzbare Ansaugstellen vorhanden sind.<br />

Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />

Die Bebauung ist bereits vorhanden (lediglich 1 Wohngebäude) und auch die Wasser- und<br />

Löschwasserversorgung ist bereits vorhanden. In unmittelbarer Nähe ist bereits ein<br />

Oberflurhydrant vorhanden. Die Löschwasserversorgung ist sichergestellt. Eine Erweiterung<br />

der Bebauung ist nicht vorgesehen und ein Hydrantenplan daher entbehrlich.<br />

Es ergeht hierzu folgender<br />

Beschluss:<br />

Entsprechend der o. g. Stellungnahme des Ing.-Büros ist hierzu nichts weiter zu<br />

veranlassen.<br />

Zu 5) Ausreichende Erschließung auch bei einem Feuerwehreinsatz:<br />

Stichstraßen sollen wegen der erhöhten Gefahr beim Rückwärtsfahren mit großen Rettungs-<br />

und Löschfahrzeugen nicht länger als 50 m sein. Alternativ könnte an geeignet Stelle ein<br />

geeigneter Wendehammer nach EAE 85/95 (Bemessungsfahrzeug: 2-achsiges<br />

Müllfahrzeug) in Gebäudenähe errichtet werden. Das Einfahren in die 3,5 m breite<br />

Anliegerstraße erscheint vom Süden her aufgrund der fehlenden Straßenbreite mit großem<br />

LKW fraglich. Auch hier sollten die Straßenmaße nochmals überprüft werden.<br />

Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />

Es ist lediglich ein erdgeschossiges Gebäude vorhanden. Die Vorfläche zum Grundstück ist<br />

ausreichend breit und auch in den Seitenflächen vorübergehend befahrbar. Die Hauptzufahrt<br />

erfolgt über die Luckenpainter Straße von Norden (Anschluss an das überörtliche<br />

Verkehrsnetz) und die gemeindliche Feuerwehr in 150 m Entfernung. Eine Änderung der<br />

Planung ist nicht erforderlich.<br />

- 28 -


Es ergeht hierzu folgender<br />

Beschluss:<br />

Entsprechend der o. g. Stellungnahme des Ing.-Büros ist hierzu nichts weiter zu<br />

veranlassen.<br />

Weiterer Beschluss:<br />

Der vorgelegte Entwurf wird mit den genannten Änderungen anerkannt. Die Verwaltung wird<br />

beauftragt, die vorgenannten Beschlüsse –soweit sie Änderungen enthalten- einarbeiten zu<br />

lassen und diesen überarbeiteten Entwurf im Anschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die<br />

Dauer von einem Monat im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong> zu jedermanns<br />

Einsichtnahme auszulegen. Während dieser öffentlichen Auslegung können von jedermann<br />

Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich oder zur <strong>Niederschrift</strong> vorgebracht werden.<br />

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach §§ 1 Abs. 6, 3 Abs. 2 und 4 BauGB betreffend dem Bebauungsplan „Am<br />

Biotop“ durchzuführen.<br />

Die Einarbeitung der genannten Änderungen und die nochmalige Trägerbeteiligung (01.02.-<br />

01.03.2010) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (08.02.2010-10.03.2010) erfolgte. Von<br />

Seiten der Öffentlichkeit bestand allerdings kein Interesse und es wurden auch keine<br />

Stellungnahmen abgegeben.<br />

Nicht geantwortet haben:<br />

<strong>Gemeinde</strong> Hagelstadt, Markt Bad Abbach, Evang. Pfarramt Neutraubling, Kath. Pfarramt<br />

<strong>Thalmassing</strong>, Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Bayer. Bauernverband, Deutsche Post<br />

AG, Regierung der Oberpfalz –Höhere Landesplanungsbehörde-, Bund Naturschutz, E-Plus<br />

Mobilfunk GmbH, Gewerbeaufsichtsamt Regensburg, Gesundheitsamt Regensburg.<br />

Geantwortet, aber sich nicht geäußert bzw. keine Einwände erhoben haben:<br />

<strong>Gemeinde</strong> Köfering, <strong>Gemeinde</strong> Alteglofsheim, <strong>Gemeinde</strong> Obertraubling, Markt Schierling,<br />

<strong>Gemeinde</strong> Pentling, Staatliches Bauamt, Zweckverband zur Wasserversorgung Regensburg-<br />

Süd, Abwasserzweckverband Pfattertal (BSM), Vermessungsamt Regensburg, Amt für<br />

Landwirtschaft und Forsten, Regionaler Planungsverband, Regierung der Oberpfalz –Brand-<br />

und Katastophenschutz-, Regensburger Verkehrsverbund, Staatl. Schulamt Regensburg<br />

sowie T-Mobile Deutschland GmbH, E.ON Bayern und Deutsche Telekom.<br />

Zu behandeln sind nun die Stellungnahmen, welche bereits im Rahmen der vorgezogenen<br />

Bürger- und TöB-Beteiligung behandelt wurden (roter Teil) und die neuen Stellungnahmen.<br />

Unter dem damaligen Punkt 8 a) erfolgte eine Abwägung der Stellungnahme des<br />

Landratsamtes Regensburg –Naturschutz- und unter Punkt 8 d) die Abwägung der<br />

Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz –Abwehrender Brandschutz-. Nachdem beide<br />

im Rahmen der nochmaligen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben haben bzw. die<br />

Abwägungen zur Kenntnis genommen haben wird vorgeschlagen, diese Abwägungen wie im<br />

damaligen Beschluss aufrecht zu erhalten.<br />

Es ergeht daher folgender<br />

- 29 -


Beschluss:<br />

Die Beschlüsse zu den Stellungnahmen des Landratsamtes Regensburg –Naturschutz- und<br />

der Regierung der Oberpfalz –Abwehrender Brandschutz- im Zuge der vorzeitigen<br />

Trägerbeteiligung aus der Sitzung vom 12.11.2009 (Punkt 8 a) und 8 d)) werden so zur<br />

Kenntnis genommen. Die Beschlüsse behalten Bestand.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Unter Punkt 8 c) wurde die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes behandelt. Die<br />

neue Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes lautet:<br />

Wir verweisen grundsätzlich auf unsere Stellungnahme vom 02.09.2009. Insbesondere wird<br />

nochmals auf die mögliche Hochwassergefährdung des Bestandes hingewiesen. Die<br />

Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 12.11.2009, Maßnahmen aus dem<br />

Gewässerentwicklungskonzept nach und nach umzusetzen, wird begrüßt. Gleichzeitig<br />

möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit von Umsetzungsmaßnahmen<br />

im Zuge des Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hinweisen. Die Pfatter (Flusswasserkörper<br />

FWK NR369 nach WRRL) ist laut inzwischen vorliegendem Bewirtschaftungsplan noch nicht<br />

in einem guten Zustand. Im Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie sind u. a. als<br />

mögliche Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

- Uferverbau entnehmen und morphologische Entwicklung zulassen<br />

- Gewässerprofil naturnah umgestalten<br />

- Ufergehölzsaum entwickeln<br />

Aus unserer Sicht wären derartige Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />

im Bebauungsplanbereich durchaus möglich; da eine Umsetzung in diesem Bereich der<br />

Pfatter (GEWIII) Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> ist, wäre eine Aufnahme solcher Maßnahmen in die<br />

Bauleitplanung aus wasserwirtschaftlicher Sicht zweckmäßig.<br />

Die dazugehörige Stellung des Landschaftsarchitekten (FLU Planungsteam) lautet:<br />

Da sich aus dem gegebenen Bebauungsplanverfahren aktuell keine Maßnahmen oder<br />

Änderungen am Gewässer oder in Gewässernähe (auch keine zusätzlichen Eingriffe)<br />

ergeben, sollen mit dem Verfahren auch keine mit obigen Konzepten zusammenhängenden<br />

Maßnahmen im Gewässerumfeld verbunden werden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> will Maßnahmen an der Pfatter, die gem. Gewässerentwicklungsplan<br />

und/oder gem. europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sinnvoll und notwendig sind,<br />

als Gewässermaßnahmen wie bereits beschlossen separat und sukzessive umsetzen.<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Nachdem die Anlage bereits besteht und die Überplanung des Bereiches nur als Grundlage<br />

für die bestehende Bebauung anzusehen ist (Planung des IST-Bestandes) wird die<br />

Stellungnahme so zur Kenntnis genommen, findet allerdings keinen Einzug in die<br />

Bauleitplanung. Die im Gewässerentwicklungskonzept beschriebenen Maßnahmen werden<br />

entsprechend dem Gewässerentwicklungsplan separat und sukzessive umgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Unter Punkt 8 b) wurde die Stellungnahme der Kreisbaumeisterin behandelt. Abgesehen von<br />

2 weiteren Anmerkungen (Entwicklungsansätze im Grünbereich und Definition der<br />

Wandhöhe) wurde bereits damals angemerkt, die dargestellten baulichen Anlagen würden<br />

- 30 -


dem Biotop-Ansatz wiedersprechen. Sie sollten am Rande der Naturteiches auf 2<br />

Nebengebäude und 1 Hauptgebäude (=Betriebsleiterwohnhaus) reduziert werden. Damals<br />

wurde beschlossen, dass eine Reduzierung der Haupt- und Nebengebäude nicht erfolgt. In<br />

der jetzigen Stellungnahme wird die Reduzierung der Nebengebäude (Wirtschaftsgebäude)<br />

auf maximal 3 Stück zu Gunsten des Biotopcharakters angemahnt.<br />

Es wird auf die damalige Argumentation verwiesen, dass die baulichen Anlagen Bestand und<br />

für den Betrieb der Anlage erforderlich sind. Es solle lediglich der Erhalt gesichert werden,<br />

Erweiterungen sind nicht zulässig.<br />

Die Stellungnahme des Ing.-Büros (Herr Reich) lautet:<br />

Es sind insgesamt 6 kleinere Nebengebäude vorhanden. Ein Gebäude in Holzkonstruktion<br />

mit ca. 20 m² am Rand des ehemaligen Schwimmbeckens, sowie 5 weitere Gebäude<br />

unter/zwischen 8 m² und 15 m². Davon ist eines als Blockhütte im Teich und zwei Stück sind<br />

die ehemaligen Technikräume links und rechts am Becken, die restlichen beiden stehen an<br />

der Grenze zur Zufahrt. Die Technikräume wurden auf Beckenniveau mit kleinen<br />

Holzpavillions aufgestockt. Die Technikräume sind wahrscheinlich mit der<br />

Beckenkonstruktion verbunden und lassen sich somit kaum entfernen. Die kleine Blockhütte<br />

im Teich ist ein zentraler Punkt in der Anlage und als Unterstellmöglichkeit für Besucher<br />

nutzbar.<br />

Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:<br />

Die Beschlüsse unter Tagesordnungspunkt 8 b) der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 12.11.2009<br />

zu den Entwicklungsansätzen, der Reduzierung der Haupt- und Nebengebäude sowie der<br />

Definition der Wandhöhe werden nicht geändert oder aufgehoben. Die Gebäude haben nur<br />

geringe Größe und werden zum Betrieb und Unterhalt der Anlage benötigt. Der<br />

Gebäudebestand bleibt erhalten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Die Kreisbaumeisterin merkt weiterhin den Wohncharakter des „Betriebsleiterwohnhauses“<br />

an. Ein dauerhaftes Wohnen sollte nicht zulässig sein. Es ist auf Erholungszeiten an den<br />

Wochenenden und im Urlaub als Art der Nutzung zu beschränken.<br />

Das „Betriebsleiterwohnhaus“ dient dem Betriebsleiter, um die Anlage zu pflegen und zu<br />

unterhalten.<br />

Er ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Die Wohnnutzung ist lediglich dem „Betriebsleiter“ vorbehalten, um die Anlage zu pflegen<br />

und zu unterhalten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Darüber merkt das Kreisbauamt an, die öffentliche Freizeit- und Erholungsnutzung löse<br />

einen Stellplatzbedarf durch Besucherverkehr aus. Hierzu fehle der Planungsansatz.<br />

- 31 -


Diese Anmerkung wird so zur Kenntnis genommen. Der vorhandene „grüne“ Stellplatz sollte<br />

durch Schotter befestigt werden, um den Bedürfnissen der Besucher zu genügen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Für bedarfsweise Nutzung als Stellplätze für Besucher wird vor der Anlage eine<br />

wasserdurchlässige befestigte Fläche (Schotterrasen) angelegt. Der Bebauungsplan wird mit<br />

einer entsprechenden Signatur ergänzt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 0<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg –Kommunale Abfallentsorgung- bzw. der<br />

Firma Meindl:<br />

Aufgrund berufsgenossenschaftlicher Vorschriften dürfen Entsorgungsfahrzeuge (außer zu<br />

Wendezwecken) nur vorwärts fahren. Entsprechend dieser Regelung müssen Sackgassen,<br />

wenn sie befahren werden sollen, eine ausreichend große Wendemöglichkeit aufweisen. Der<br />

Mindestdurchmesser, den ein heute übliches 3-Achs-Müllfahrzeug (Länge 10 m) für ein<br />

Wendemanöver benötigt, beträgt 18 m. (Mittelpunkt überfahrbar). Beim Befahren von<br />

Straßen muss außerdem sichergestellt sein, dass für die am Fahrzeug befindlichen<br />

Personen keine Quetschgefahr besteht. Zu diesem Zweck sollte beiderseits ein Freiraum<br />

von mindestens 0,50 m Breite vorhanden sein. Die Bereitstellung der im rahmen des<br />

Holsystems zu entsorgenden Abfallfraktionen muss an anfahrbaren Stellen erfolgen. Straßen<br />

die keine öffentlichen Straßen im Sinne des Straßen- und Wegerechts nach Art. 3 und 53<br />

BayStrWG sind werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung und umfassender<br />

Haftungsfreistellung durch den oder die Eigentümer befahren. Eine Betrachtung des<br />

vorliegenden Bebauungsplanes unter diesen Gesichtspunkten führt zu folgenden<br />

Ergebnissen:<br />

Die Befahrbarkeit des geplanten Baugebietes mit Entsorgungsfahrzeugen ist über die<br />

Luckenpainter Straße gegeben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die Befahrung des Stiches ist nicht erforderlich. Die Abfall- und Wertstoffe können and er<br />

Luckenpainter Straße aufgenommen werden. Der Betreiber der Anlage hat anfallende Abfall-<br />

und Wertstoffe an der Luckenpainter Straße zur Abholung bereitzustellen. Der Standort wird<br />

im Bebauungsplan mit einer Signatur nachgetragen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

B) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Biotop“:<br />

Der Bebauungsplan „Am Biotop“ ist als Satzung zu beschließen (§ 10 Abs. 1 BauGB), der<br />

Beschluss ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 S. 1 BauGB).<br />

- 32 -


Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Biotop“ und des Erläuterungs- und<br />

Umweltberichtes während der Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie<br />

die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der <strong>Gemeinde</strong>rat mit folgendem<br />

Ergebnis geprüft:<br />

a) berücksichtigt werden die Bedenken und Anregungen des Landratsamtes<br />

Regensburg -Naturschutz-<br />

b) teilweise berücksichtigt werden die Bedenken und Anregungen des Landratsamtes<br />

Regensburg -Kreisbaumeister-, Regierung der Oberpfalz –Abwehrender<br />

Brandschutz- und des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg<br />

(siehe Punkt 8 der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 12.11.2009 und Punkt 3 B) der heutigen<br />

Sitzung)<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Träger öffentlicher Belange, die<br />

Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der<br />

Gründe zu unterrichten.<br />

Der Bebauungsplan „Am Biotop“ wird (mit den angeführten Änderungen in den beiden<br />

genannten Sitzungen) nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine Ausführung des<br />

Bebauungsplanes ist Anlage zu diesem Beschluss.<br />

Die Begründung wird gebilligt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach § 11 Abs. 1 BauGB dem<br />

Landratsamt anzuzeigen und die öffentliche Bekanntmachung in die Wege zu leiten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 4<br />

(6100) Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB „Gebelkofen-Oberhinkofener<br />

Straße“ der <strong>Gemeinde</strong> Obertraubling; öffentliche Auslegung;<br />

hier: Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange:<br />

Die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Gebelkofen umfasst 3 Flurstücke. Die 2.210 m²<br />

große Fläche befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Gebelkofen und ist über die<br />

Oberhinkofener Straße erschlossen. Es ist als allgemeines Wohngebiet dargestellt und<br />

wurde bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Obertraubling<br />

behandelt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong> macht zur Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB<br />

Gebelkofen – Oberhinkofener Straße keine Einwendungen geltend.<br />

Top 5:<br />

(6360) Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und des Grüngut-Containers:<br />

Herr <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Richard Wild hat in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Antrag auf<br />

Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzung gestellt, was hiermit<br />

- 33 -


umgesetzt wird. Herr Wild dachte an eine evtl. Verschiebung der bisherigen Öffnungszeiten<br />

von 8:00-12:00 Uhr auf dann 10:00 Uhr-14:00 Uhr.<br />

Nach kurzer Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes werden ab 08. Mai 2010 in den Sommermonaten von<br />

derzeit von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dann 10.00 bis 14.00 Uhr verschoben.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Vorankündigungen in die Zeitung und das<br />

Amtsblatt zu geben und am Wertstoffhof ein entsprechendes Plakat anzubringen. Die<br />

Öffnungszeiten in den Wintermonaten bleiben wie gehabt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 6:<br />

(6313) Künftige Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregelungen im Ortsbereich<br />

Obersanding:<br />

Auf die Ausführungen in der Sandinger Bürgerversammlung wird verwiesen. Abgesehen von<br />

einzelnen anders lautenden Meinungen geht der Tenor dahin, alles zu belassen, wie es ist.<br />

Dies habe sich so bewährt.<br />

Nach eingehender Beratung stellte Herr 2. Bürgermeister Helmut Haase den Antrag auf<br />

Abstimmung zu folgendem Sachverhalt:<br />

30er-Begrenzung im Waldweg ab dem Anwesen Bachschmid (Laichlinger Weg) bis zum<br />

Anwesen Hönig (Hallergasse). Als Begründung wird die umfangreiche Nutzung als Schulweg<br />

angegeben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 4<br />

Nein-Stimmen: 12<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Anmerkung: Damit ist dieser Antrag abgelehnt.<br />

Weitere Anmerkung: Die Verwaltung wird beauftragt, im Amtsblatt einen entsprechenden<br />

Passus zu veröffentlichen, wonach der <strong>Gemeinde</strong>rat an alle Verkehrsteilnehmer appelliert,<br />

im Waldweg in Obersanding ein gemäßigtes Tempo anzuschlagen, nachdem dieser von<br />

vielen Schülern genutzt wird.<br />

Top 7:<br />

Informationen und Anfragen:<br />

a) <strong>Niederschrift</strong> über die Bürgerversammlungen zur Kenntnisnahme.<br />

b) Termin Rechnungsprüfungs-Sitzung zur Prüfung der Haushaltsrechnung 2009:<br />

Nachdem Herr Rechnungsprüfungsvorsitzender, Franz Wudi nicht anwesend war, wurden<br />

die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses beauftragt, sich intern abzustimmen und<br />

der Verwaltung einen Termin zu nennen, zu dem dann entsprechend geladen wird.<br />

c) Rechtsaufsichtliche Stellungnahme zum Haushalt 2010.<br />

Herr Riedl verlas die rechtsaufsichtliche Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg zum<br />

Haushalt 2010 vom 18.03.2010 zur gefälligen Kenntnisnahme.<br />

d) Aktenvermerk zum Gespräch mit der Telecom am Montag, 29.03.2010 in Bezug auf DSL.<br />

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e) Entwicklung der Kinderzahlen im Kindergarten- und Kinderkrippenbereich (E-Mail des<br />

Kreisjugendamtes vom 07.04.2010).<br />

f) Presseartikel „Der kontrollierte Wahnsinn“<br />

g) E-Mail von T-Mobile (Fr. Karin Erhardt) vom 15.04.2010 bezüglich der nun fallen<br />

gelassenen Realisierung von UMTS für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong>.<br />

h) Schreiben der Firma Vodafone München vom 20.04.2010 bezüglich einer Mobilfunk-<br />

Standortsuche gem. Bayerischem Mobilfunkpakt mit der Bitte um Rückäußerung der<br />

Nachrüstung von LTE-Technik und evtl. Alternativstandorten. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt<br />

die Verwaltung als Alternativstandort den Standort am Giglsee zu melden.<br />

i) Planfeststellungsverfahren für die Südspange:<br />

Information zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens voraussichtlich in der 15. KW<br />

j) Baustandsberichte für die energetische Sanierung Rathaus, Baustelle Kaltenberg sowie<br />

der Erschließung des Erikaweges.<br />

k) Bauausschuss-Sitzung am Montag, 25.04.2010, 18.00 Uhr.<br />

Herr Richard Wild ist entschuldigt.<br />

l) Vermögensauseinandersetzung zur Bildung eines Schulverbundes<br />

m) Bericht des 1. Bürgermeisters über die Anmahnung ans Landratsamt an den Bayerischen<br />

Kommunalen Prüfungsverband zur Vorlage der Prüfungsberichte über den<br />

Abwasserzweckverband bzw. den untergegliederten Gesellschaften.<br />

n) Straßenausbesserungsarbeiten im Prinzenweg<br />

o) Höhe der Mietzahlung durch außerschulische Nutzer für die Mehrzweckhalle.<br />

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