Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stellungnahme des Ing.-Büros und des FLU Planungsteams hierzu:<br />
Die baulichen Anlagen sind Bestand und für den Betrieb der Anlage erforderlich. Es soll<br />
lediglich der Erhalt gesichert werden. Erweiterungen werden nicht zugelassen.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Eine Reduzierung der Haupt- und Nebengebäude erfolgt nicht.<br />
Außerdem wurde darauf hingewiesen, es solle die Definition der Wandhöhe entsprechend<br />
Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO übernommen werden.<br />
Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />
Die Textpassagen in den Festsetzungen „gemessen von OK natürlichem Gelände bis zum<br />
Schnittpunkt zwischen Außenkante der Außenwand mit der obersten Dachhaut“ wird<br />
geändert in „gemessen von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der<br />
Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand“.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Textpassage wird entsprechend geändert.<br />
c) Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg:<br />
Nach Unterlagen des Amtes war der überplante Bereich vom Hochwasser 1954 betroffen.<br />
Allerdings liegen keine Berechnungsunterlagen für ein 100-jähriges Regenwasserereignisses<br />
in diesem Bereich vor. Überschwemmungsgebiete sind grundsätzlich von Bebauung<br />
freizuhalten und gem. § 31 Abs. 6 WHG in ihrer Funktion als Rückhaltefläche zu erhalten.<br />
Auf eine mögliche Hochwassergefährdung der bestehenden Anlagen wird hingewiesen. Ggf.<br />
sind Objektschutzmaßnahmen gegen Hochwasser zu ergreifen. Im Planungsgebiet dürfen<br />
keine weiteren Auffüllungen, zusätzliche Einbauten (Zäune), Pflanzungen oder Anlagen<br />
errichtet werden, die ein Abflusshindernis darstellen oder Rückhalteraum beeinträchtigen.<br />
Die Lagerung abschwemmbarer Materialien sollte so geregelt werden, dass bei Hochwasser<br />
eine Räumung stattfinden kann. Gemäß Gewässerentwicklungsplan sind für den<br />
Planungsbereich folgende Maßnahmen vorgesehen, die auch in den Bebbauungs- und<br />
Grünordnungsplan aufgenommen werden sollten:<br />
-Beseitigung des technischen Uferbaues der Pfatter<br />
-Uferabflachungen-<br />
-Minimierung der intensiven Uferpflege<br />
-Pflege und Schutz des Gehölzsaumes<br />
Bei der Festlegung der intensiven Pflege muss die Abflussleistung erhalten bleiben. Eine<br />
ordnungsgemäße Schmutzwasserentsorgung ist zu gewährleisten.<br />
- 26 -