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Niederschrift - Gemeinde Thalmassing

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Stellungnahme des Ing.-Büros und des FLU Planungsteams hierzu:<br />

Die baulichen Anlagen sind Bestand und für den Betrieb der Anlage erforderlich. Es soll<br />

lediglich der Erhalt gesichert werden. Erweiterungen werden nicht zugelassen.<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Eine Reduzierung der Haupt- und Nebengebäude erfolgt nicht.<br />

Außerdem wurde darauf hingewiesen, es solle die Definition der Wandhöhe entsprechend<br />

Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO übernommen werden.<br />

Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />

Die Textpassagen in den Festsetzungen „gemessen von OK natürlichem Gelände bis zum<br />

Schnittpunkt zwischen Außenkante der Außenwand mit der obersten Dachhaut“ wird<br />

geändert in „gemessen von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der<br />

Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand“.<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Die Textpassage wird entsprechend geändert.<br />

c) Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg:<br />

Nach Unterlagen des Amtes war der überplante Bereich vom Hochwasser 1954 betroffen.<br />

Allerdings liegen keine Berechnungsunterlagen für ein 100-jähriges Regenwasserereignisses<br />

in diesem Bereich vor. Überschwemmungsgebiete sind grundsätzlich von Bebauung<br />

freizuhalten und gem. § 31 Abs. 6 WHG in ihrer Funktion als Rückhaltefläche zu erhalten.<br />

Auf eine mögliche Hochwassergefährdung der bestehenden Anlagen wird hingewiesen. Ggf.<br />

sind Objektschutzmaßnahmen gegen Hochwasser zu ergreifen. Im Planungsgebiet dürfen<br />

keine weiteren Auffüllungen, zusätzliche Einbauten (Zäune), Pflanzungen oder Anlagen<br />

errichtet werden, die ein Abflusshindernis darstellen oder Rückhalteraum beeinträchtigen.<br />

Die Lagerung abschwemmbarer Materialien sollte so geregelt werden, dass bei Hochwasser<br />

eine Räumung stattfinden kann. Gemäß Gewässerentwicklungsplan sind für den<br />

Planungsbereich folgende Maßnahmen vorgesehen, die auch in den Bebbauungs- und<br />

Grünordnungsplan aufgenommen werden sollten:<br />

-Beseitigung des technischen Uferbaues der Pfatter<br />

-Uferabflachungen-<br />

-Minimierung der intensiven Uferpflege<br />

-Pflege und Schutz des Gehölzsaumes<br />

Bei der Festlegung der intensiven Pflege muss die Abflussleistung erhalten bleiben. Eine<br />

ordnungsgemäße Schmutzwasserentsorgung ist zu gewährleisten.<br />

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