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Niederschrift - Gemeinde Thalmassing

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erforderlichen Sicherungs- und Aufsichtsmaßnahmen einschl. der Vorhaltung evtl.<br />

erforderlicher Rettungsgeräte obliegt dem Betreiber<br />

Es ergeht hierzu folgender<br />

Beschluss:<br />

Nachdem die Teiche nicht übermäßig tief sind, ist davon auszugehen, dass die Ausstattung<br />

der Feuerwehr als ausreichend angegeben werden kann. Dies muss ja schließlich auch bei<br />

Unfällen außerorts in der Nähe von Weihern usw. gegeben sein. Das Gelände ist<br />

eingefriedet und der Zugang erfolgt lediglich im Rahmen von Führungen und<br />

Veranstaltungen durch den Betreiber. Es ist in den Hinweisen zur Bauleitplanung mit<br />

aufzunehmen, dass die erforderlichen Sicherungs- und Aufsichtsmaßnahmen einschl. der<br />

vorhaltung evtl. Rettungsgeräte dem Betreiber selbst obliegen.<br />

Zu 4) Ausreichende Löschwasserversorgung:<br />

Die Planung zur Löschwasserversorgung sollte in Form eines Hydrantenplanes der<br />

Begründung zu den Planunterlagen als Anlage beigelegt und bereits im Vorfeld<br />

fachtechnisch von den zuständigen Brandschutzdienststelle beurteilt werden. Fachlicher<br />

Hinweis: Eine Erweiterung des Hydrantennetzes könnte erforderlich werden. Auch eine<br />

Einbeziehung der natürlichen Gewässer wäre denkbar, wenn geeignete und das ganze Jahr<br />

über nutzbare Ansaugstellen vorhanden sind.<br />

Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />

Die Bebauung ist bereits vorhanden (lediglich 1 Wohngebäude) und auch die Wasser- und<br />

Löschwasserversorgung ist bereits vorhanden. In unmittelbarer Nähe ist bereits ein<br />

Oberflurhydrant vorhanden. Die Löschwasserversorgung ist sichergestellt. Eine Erweiterung<br />

der Bebauung ist nicht vorgesehen und ein Hydrantenplan daher entbehrlich.<br />

Es ergeht hierzu folgender<br />

Beschluss:<br />

Entsprechend der o. g. Stellungnahme des Ing.-Büros ist hierzu nichts weiter zu<br />

veranlassen.<br />

Zu 5) Ausreichende Erschließung auch bei einem Feuerwehreinsatz:<br />

Stichstraßen sollen wegen der erhöhten Gefahr beim Rückwärtsfahren mit großen Rettungs-<br />

und Löschfahrzeugen nicht länger als 50 m sein. Alternativ könnte an geeignet Stelle ein<br />

geeigneter Wendehammer nach EAE 85/95 (Bemessungsfahrzeug: 2-achsiges<br />

Müllfahrzeug) in Gebäudenähe errichtet werden. Das Einfahren in die 3,5 m breite<br />

Anliegerstraße erscheint vom Süden her aufgrund der fehlenden Straßenbreite mit großem<br />

LKW fraglich. Auch hier sollten die Straßenmaße nochmals überprüft werden.<br />

Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />

Es ist lediglich ein erdgeschossiges Gebäude vorhanden. Die Vorfläche zum Grundstück ist<br />

ausreichend breit und auch in den Seitenflächen vorübergehend befahrbar. Die Hauptzufahrt<br />

erfolgt über die Luckenpainter Straße von Norden (Anschluss an das überörtliche<br />

Verkehrsnetz) und die gemeindliche Feuerwehr in 150 m Entfernung. Eine Änderung der<br />

Planung ist nicht erforderlich.<br />

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