Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
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erforderlichen Sicherungs- und Aufsichtsmaßnahmen einschl. der Vorhaltung evtl.<br />
erforderlicher Rettungsgeräte obliegt dem Betreiber<br />
Es ergeht hierzu folgender<br />
Beschluss:<br />
Nachdem die Teiche nicht übermäßig tief sind, ist davon auszugehen, dass die Ausstattung<br />
der Feuerwehr als ausreichend angegeben werden kann. Dies muss ja schließlich auch bei<br />
Unfällen außerorts in der Nähe von Weihern usw. gegeben sein. Das Gelände ist<br />
eingefriedet und der Zugang erfolgt lediglich im Rahmen von Führungen und<br />
Veranstaltungen durch den Betreiber. Es ist in den Hinweisen zur Bauleitplanung mit<br />
aufzunehmen, dass die erforderlichen Sicherungs- und Aufsichtsmaßnahmen einschl. der<br />
vorhaltung evtl. Rettungsgeräte dem Betreiber selbst obliegen.<br />
Zu 4) Ausreichende Löschwasserversorgung:<br />
Die Planung zur Löschwasserversorgung sollte in Form eines Hydrantenplanes der<br />
Begründung zu den Planunterlagen als Anlage beigelegt und bereits im Vorfeld<br />
fachtechnisch von den zuständigen Brandschutzdienststelle beurteilt werden. Fachlicher<br />
Hinweis: Eine Erweiterung des Hydrantennetzes könnte erforderlich werden. Auch eine<br />
Einbeziehung der natürlichen Gewässer wäre denkbar, wenn geeignete und das ganze Jahr<br />
über nutzbare Ansaugstellen vorhanden sind.<br />
Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />
Die Bebauung ist bereits vorhanden (lediglich 1 Wohngebäude) und auch die Wasser- und<br />
Löschwasserversorgung ist bereits vorhanden. In unmittelbarer Nähe ist bereits ein<br />
Oberflurhydrant vorhanden. Die Löschwasserversorgung ist sichergestellt. Eine Erweiterung<br />
der Bebauung ist nicht vorgesehen und ein Hydrantenplan daher entbehrlich.<br />
Es ergeht hierzu folgender<br />
Beschluss:<br />
Entsprechend der o. g. Stellungnahme des Ing.-Büros ist hierzu nichts weiter zu<br />
veranlassen.<br />
Zu 5) Ausreichende Erschließung auch bei einem Feuerwehreinsatz:<br />
Stichstraßen sollen wegen der erhöhten Gefahr beim Rückwärtsfahren mit großen Rettungs-<br />
und Löschfahrzeugen nicht länger als 50 m sein. Alternativ könnte an geeignet Stelle ein<br />
geeigneter Wendehammer nach EAE 85/95 (Bemessungsfahrzeug: 2-achsiges<br />
Müllfahrzeug) in Gebäudenähe errichtet werden. Das Einfahren in die 3,5 m breite<br />
Anliegerstraße erscheint vom Süden her aufgrund der fehlenden Straßenbreite mit großem<br />
LKW fraglich. Auch hier sollten die Straßenmaße nochmals überprüft werden.<br />
Stellungnahme des Ing.-Büros hierzu:<br />
Es ist lediglich ein erdgeschossiges Gebäude vorhanden. Die Vorfläche zum Grundstück ist<br />
ausreichend breit und auch in den Seitenflächen vorübergehend befahrbar. Die Hauptzufahrt<br />
erfolgt über die Luckenpainter Straße von Norden (Anschluss an das überörtliche<br />
Verkehrsnetz) und die gemeindliche Feuerwehr in 150 m Entfernung. Eine Änderung der<br />
Planung ist nicht erforderlich.<br />
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