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Niederschrift - Gemeinde Thalmassing

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Beschluss:<br />

Die Beschlüsse zu den Stellungnahmen des Landratsamtes Regensburg –Naturschutz- und<br />

der Regierung der Oberpfalz –Abwehrender Brandschutz- im Zuge der vorzeitigen<br />

Trägerbeteiligung aus der Sitzung vom 12.11.2009 (Punkt 8 a) und 8 d)) werden so zur<br />

Kenntnis genommen. Die Beschlüsse behalten Bestand.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Unter Punkt 8 c) wurde die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes behandelt. Die<br />

neue Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes lautet:<br />

Wir verweisen grundsätzlich auf unsere Stellungnahme vom 02.09.2009. Insbesondere wird<br />

nochmals auf die mögliche Hochwassergefährdung des Bestandes hingewiesen. Die<br />

Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 12.11.2009, Maßnahmen aus dem<br />

Gewässerentwicklungskonzept nach und nach umzusetzen, wird begrüßt. Gleichzeitig<br />

möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit von Umsetzungsmaßnahmen<br />

im Zuge des Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hinweisen. Die Pfatter (Flusswasserkörper<br />

FWK NR369 nach WRRL) ist laut inzwischen vorliegendem Bewirtschaftungsplan noch nicht<br />

in einem guten Zustand. Im Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie sind u. a. als<br />

mögliche Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

- Uferverbau entnehmen und morphologische Entwicklung zulassen<br />

- Gewässerprofil naturnah umgestalten<br />

- Ufergehölzsaum entwickeln<br />

Aus unserer Sicht wären derartige Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />

im Bebauungsplanbereich durchaus möglich; da eine Umsetzung in diesem Bereich der<br />

Pfatter (GEWIII) Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> ist, wäre eine Aufnahme solcher Maßnahmen in die<br />

Bauleitplanung aus wasserwirtschaftlicher Sicht zweckmäßig.<br />

Die dazugehörige Stellung des Landschaftsarchitekten (FLU Planungsteam) lautet:<br />

Da sich aus dem gegebenen Bebauungsplanverfahren aktuell keine Maßnahmen oder<br />

Änderungen am Gewässer oder in Gewässernähe (auch keine zusätzlichen Eingriffe)<br />

ergeben, sollen mit dem Verfahren auch keine mit obigen Konzepten zusammenhängenden<br />

Maßnahmen im Gewässerumfeld verbunden werden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> will Maßnahmen an der Pfatter, die gem. Gewässerentwicklungsplan<br />

und/oder gem. europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sinnvoll und notwendig sind,<br />

als Gewässermaßnahmen wie bereits beschlossen separat und sukzessive umsetzen.<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Nachdem die Anlage bereits besteht und die Überplanung des Bereiches nur als Grundlage<br />

für die bestehende Bebauung anzusehen ist (Planung des IST-Bestandes) wird die<br />

Stellungnahme so zur Kenntnis genommen, findet allerdings keinen Einzug in die<br />

Bauleitplanung. Die im Gewässerentwicklungskonzept beschriebenen Maßnahmen werden<br />

entsprechend dem Gewässerentwicklungsplan separat und sukzessive umgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Unter Punkt 8 b) wurde die Stellungnahme der Kreisbaumeisterin behandelt. Abgesehen von<br />

2 weiteren Anmerkungen (Entwicklungsansätze im Grünbereich und Definition der<br />

Wandhöhe) wurde bereits damals angemerkt, die dargestellten baulichen Anlagen würden<br />

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