Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
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Beschluss:<br />
Die Beschlüsse zu den Stellungnahmen des Landratsamtes Regensburg –Naturschutz- und<br />
der Regierung der Oberpfalz –Abwehrender Brandschutz- im Zuge der vorzeitigen<br />
Trägerbeteiligung aus der Sitzung vom 12.11.2009 (Punkt 8 a) und 8 d)) werden so zur<br />
Kenntnis genommen. Die Beschlüsse behalten Bestand.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Unter Punkt 8 c) wurde die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes behandelt. Die<br />
neue Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes lautet:<br />
Wir verweisen grundsätzlich auf unsere Stellungnahme vom 02.09.2009. Insbesondere wird<br />
nochmals auf die mögliche Hochwassergefährdung des Bestandes hingewiesen. Die<br />
Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 12.11.2009, Maßnahmen aus dem<br />
Gewässerentwicklungskonzept nach und nach umzusetzen, wird begrüßt. Gleichzeitig<br />
möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit von Umsetzungsmaßnahmen<br />
im Zuge des Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hinweisen. Die Pfatter (Flusswasserkörper<br />
FWK NR369 nach WRRL) ist laut inzwischen vorliegendem Bewirtschaftungsplan noch nicht<br />
in einem guten Zustand. Im Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie sind u. a. als<br />
mögliche Maßnahmen vorgeschlagen:<br />
- Uferverbau entnehmen und morphologische Entwicklung zulassen<br />
- Gewässerprofil naturnah umgestalten<br />
- Ufergehölzsaum entwickeln<br />
Aus unserer Sicht wären derartige Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />
im Bebauungsplanbereich durchaus möglich; da eine Umsetzung in diesem Bereich der<br />
Pfatter (GEWIII) Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> ist, wäre eine Aufnahme solcher Maßnahmen in die<br />
Bauleitplanung aus wasserwirtschaftlicher Sicht zweckmäßig.<br />
Die dazugehörige Stellung des Landschaftsarchitekten (FLU Planungsteam) lautet:<br />
Da sich aus dem gegebenen Bebauungsplanverfahren aktuell keine Maßnahmen oder<br />
Änderungen am Gewässer oder in Gewässernähe (auch keine zusätzlichen Eingriffe)<br />
ergeben, sollen mit dem Verfahren auch keine mit obigen Konzepten zusammenhängenden<br />
Maßnahmen im Gewässerumfeld verbunden werden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> will Maßnahmen an der Pfatter, die gem. Gewässerentwicklungsplan<br />
und/oder gem. europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sinnvoll und notwendig sind,<br />
als Gewässermaßnahmen wie bereits beschlossen separat und sukzessive umsetzen.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Nachdem die Anlage bereits besteht und die Überplanung des Bereiches nur als Grundlage<br />
für die bestehende Bebauung anzusehen ist (Planung des IST-Bestandes) wird die<br />
Stellungnahme so zur Kenntnis genommen, findet allerdings keinen Einzug in die<br />
Bauleitplanung. Die im Gewässerentwicklungskonzept beschriebenen Maßnahmen werden<br />
entsprechend dem Gewässerentwicklungsplan separat und sukzessive umgesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Unter Punkt 8 b) wurde die Stellungnahme der Kreisbaumeisterin behandelt. Abgesehen von<br />
2 weiteren Anmerkungen (Entwicklungsansätze im Grünbereich und Definition der<br />
Wandhöhe) wurde bereits damals angemerkt, die dargestellten baulichen Anlagen würden<br />
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