Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
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Diese Anmerkung wird so zur Kenntnis genommen. Der vorhandene „grüne“ Stellplatz sollte<br />
durch Schotter befestigt werden, um den Bedürfnissen der Besucher zu genügen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Für bedarfsweise Nutzung als Stellplätze für Besucher wird vor der Anlage eine<br />
wasserdurchlässige befestigte Fläche (Schotterrasen) angelegt. Der Bebauungsplan wird mit<br />
einer entsprechenden Signatur ergänzt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 0<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg –Kommunale Abfallentsorgung- bzw. der<br />
Firma Meindl:<br />
Aufgrund berufsgenossenschaftlicher Vorschriften dürfen Entsorgungsfahrzeuge (außer zu<br />
Wendezwecken) nur vorwärts fahren. Entsprechend dieser Regelung müssen Sackgassen,<br />
wenn sie befahren werden sollen, eine ausreichend große Wendemöglichkeit aufweisen. Der<br />
Mindestdurchmesser, den ein heute übliches 3-Achs-Müllfahrzeug (Länge 10 m) für ein<br />
Wendemanöver benötigt, beträgt 18 m. (Mittelpunkt überfahrbar). Beim Befahren von<br />
Straßen muss außerdem sichergestellt sein, dass für die am Fahrzeug befindlichen<br />
Personen keine Quetschgefahr besteht. Zu diesem Zweck sollte beiderseits ein Freiraum<br />
von mindestens 0,50 m Breite vorhanden sein. Die Bereitstellung der im rahmen des<br />
Holsystems zu entsorgenden Abfallfraktionen muss an anfahrbaren Stellen erfolgen. Straßen<br />
die keine öffentlichen Straßen im Sinne des Straßen- und Wegerechts nach Art. 3 und 53<br />
BayStrWG sind werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung und umfassender<br />
Haftungsfreistellung durch den oder die Eigentümer befahren. Eine Betrachtung des<br />
vorliegenden Bebauungsplanes unter diesen Gesichtspunkten führt zu folgenden<br />
Ergebnissen:<br />
Die Befahrbarkeit des geplanten Baugebietes mit Entsorgungsfahrzeugen ist über die<br />
Luckenpainter Straße gegeben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die Befahrung des Stiches ist nicht erforderlich. Die Abfall- und Wertstoffe können and er<br />
Luckenpainter Straße aufgenommen werden. Der Betreiber der Anlage hat anfallende Abfall-<br />
und Wertstoffe an der Luckenpainter Straße zur Abholung bereitzustellen. Der Standort wird<br />
im Bebauungsplan mit einer Signatur nachgetragen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
B) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Biotop“:<br />
Der Bebauungsplan „Am Biotop“ ist als Satzung zu beschließen (§ 10 Abs. 1 BauGB), der<br />
Beschluss ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 S. 1 BauGB).<br />
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