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Teilrevision Ortsplanung („Phase II ... - Aetigkofen

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 14<br />

5. Gesuch Paul und Edith Misteli<br />

Ausgangslage:<br />

Das Grundstück GB Nr. 103 liegt heute in der Landwirtschaftszone am Rande des Siedlungsgebietes<br />

und ist mit der Liegenschaft Birkengasse Nr. 7 überbaut. Das Gebäude wird nicht<br />

mehr landwirtschaftlich genutzt. Das östlich angrenzende Grundstück GB Nr. 236 liegt in der<br />

Landwirtschaftszone.<br />

Begehren:<br />

a.) Das Grundstück GB Nr. 103 soll in die Bauzone eingezont werden.<br />

b.) Ein Teil des unüberbauten Grundstücks GB Nr. 236 soll von der Landwirtschaftszone in<br />

die Bauzone überführt werden. Begründet wird dieses Begehren mit den zukünftigen<br />

Bauabsichten der Nachkommen der Grundeigentümer.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

a.) Eine Einzonung des ehemaligen Gutsbetriebs erscheint sinnvoll. Die bestehende Liegenschaft<br />

kann damit besser genutzt werden.<br />

b.) Der Gemeinderat hält eine bescheidene Einzonung in der nördlichen Verlängerung des<br />

Grundstücks GB Nr. 103 bis zum Flurweg für sinnvoll. Eine erweiterte Einzonung wird<br />

vom Gemeinderat aber als nicht sinnvoll beurteilt.<br />

6. Gesuch Ernst Balli<br />

Ausgangslage:<br />

Da eine Entwicklung des Dorfes mit neuen Wohnbauten östlich der Liegenschaft Nr. 5 derzeit<br />

nicht im Sinne des Gemeinderates ist, tritt der Gemeinderat nur bedingt auf die gewünschte<br />

Einzonung von Herrn E. Balli ein.<br />

Das Wohnhaus Britternstrasse Nr. 5 (ehemaliges Landwirtschaftsgebäude) auf dem Grundstück<br />

GB Nr. 83 liegt in der Kernzone. Das Gebäude könnte zu Wohnzwecken weiter ausgebaut<br />

werden. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse (auf dem Grundstück steht auch noch<br />

eine geschützte Linde) besteht auf dem Grundstück keine Möglichkeit, allfällig neue Wohnungen,<br />

einen Fahrzeugabstellplatz sowie einen bescheidenen Grünbereich (z. B. für eine<br />

gemeinsame Nutzung) zur Verfügung zu stellen.<br />

Begehren:<br />

Um die Attraktivität von neuem Wohnraum auf dem Grundstück zu steigern, soll ein Teil des<br />

östlich angrenzenden Grundstücks GB Nr. 247 von der Landwirtschaftszone in die Kernzone<br />

und ein weiterer Teil in die Freihaltezone eingezont werden.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

Der Gemeinderat erachtet eine bescheidene Einzonung als sinnvoll.<br />

7. Gesuch Urs und Silvia Grütter<br />

Ausgangslage:<br />

Das Grundstück GB Nr. 115 liegt nur im überbauten Nordwestbereich eingezont. Der Rest<br />

des Grundstücks liegt in der Landwirtschaftszone.<br />

Begehren:<br />

Der Rest des Grundstücks soll eingezont werden.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

Der Gemeinderat befürwortet eine auf den östlichen Grundstückteil begrenzte Einzonung.<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

K:\Tiefbau\<strong>Aetigkofen</strong>\6569 Gesamtrevision <strong>Ortsplanung</strong>\Berichte\Bauzone\Planungsbericht_Bauzone_Auflage_110412.docx

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