Teilrevision Ortsplanung (âPhase II ... - Aetigkofen
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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />
Raumplanungsbericht 16<br />
Die Kosten einer allfälligen Bachumlegung des eingedolten Mülibachs inkl. der vollumfänglichen<br />
Entsorgung des sich im Grundstücksbereich liegenden Aufschüttungsmateriales, welches<br />
im Rahmen eines Bauvorhabens entsorgt werden muss, gehen vollumfänglich zulasten<br />
der betroffenen Grundeigentümern. Vor der Planauflage wird mit den Grundstückseigentümern<br />
eine entsprechende Vereinbarung erstellt.<br />
Einzonung GB Nr. 84 sowie Auferlegung Gestaltungsplanpflicht auf GB Nr. 84 und 89<br />
Das mit einer Scheune und einem Nebengebäude überbaute Grundstück GB Nr. 84 soll von<br />
der Landwirtschaftszone in die Kernzone mit überlagerter Ortsbildschutzzone eingezont werden<br />
(3‘566 m 2 ). Der ehemalige Gutsbetrieb „Ischhof“ erstreckte sich über die Parzellen GB<br />
Nr. 84 und 89, wobei letztere bereits in der Kernzone liegt. Um eine adäquate und transparente<br />
bauliche Gestaltung und Nutzung des Areals sowie einen geregelten Restaurationsbetrieb<br />
sicherzustellen, soll über beide Parzellen die Gestaltungsplanpflicht auferlegt werden.<br />
Der Gestaltungsplan muss über beide Grundstücke gleichzeitig erstellt werden. Dies wird im<br />
neuen § 15 Zonenreglement (siehe Beilage 6) entsprechend geregelt. Dieses Verfahren wurde<br />
wie bereits im Kap. 8.1.2 erwähnt, vorgezogen.<br />
Einzonung Teil GB Nr. 249<br />
Der Nordwestbereich des Grundstücks GB Nr. 249 soll von der Landwirtschaftszone in die<br />
Wohnzone W2 (1‘264 m 2 ) und die Freihaltezone (722 m 2 ) eingezont werden. Das Areal wird<br />
über die Moosgasse erschlossen.<br />
Einzonung GB Nr. 103 und Teil GB Nr. 236<br />
Das Grundstück GB Nr. 103 (ehemaliger Landwirtschaftsbetrieb) mit einer Fläche von<br />
1‘987m 2 soll von der Landwirtschaftszone in die Kernzone mit überlagerter Ortsbildschutzzone<br />
eingezont werden. Das Grundstück ist bereits über die Birkengasse erschlossen. Nördlich<br />
angrenzend soll zudem ein Teil des Grundstücks GB Nr. 236 von der Landwirtschaftszone<br />
ebenfalls in die Kernzone mit überlagerter Ortsbildschutzzone eingezont werden (536 m 2 ).<br />
Dieses Grundstück muss von Süden her, via Birkengasse, über das Grundstück GB Nr. 103<br />
erschlossen werden.<br />
Einzonung Teil GB Nr. 247<br />
Das Grundstück GB Nr. 83 ist mit der Liegenschaft Nr. 5 überbaut und liegt in der Kernzone<br />
mit überlagerter Ortsbildschutzzone. Das ehemalige Bauernhaus kann heute aufgrund der<br />
engen Platzverhältnisse nicht mit weiteren Wohnungen ausgebaut werden. Um dem Grundeigentümer<br />
von GB Nr. 83 den Ausbau der bestehenden Liegenschaft mit weiteren Wohnungen<br />
zu ermöglichen, soll im Nordwestbereich des angrenzenden Grundstücks GB Nr. 247<br />
eine Fläche von 154 m 2 von der Landwirtschaftszone in die Kernzone und 836 m 2 mit überlagerter<br />
Ortsbildschutzzone eingezont werden. Mit diesem Flächengewinn wird die Möglichkeit<br />
geschaffen, die für die zusätzlichen Wohnnutzungen erforderlichen Fahrzeugabstellplätze<br />
und Grünbereiche zu schaffen. Auch wäre es möglich, das Haupthaus Richtung Osten anzubauen.<br />
BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />
K:\Tiefbau\<strong>Aetigkofen</strong>\6569 Gesamtrevision <strong>Ortsplanung</strong>\Berichte\Bauzone\Planungsbericht_Bauzone_Auflage_110412.docx