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Teilrevision Ortsplanung („Phase II ... - Aetigkofen

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Einwohnergemeinde <strong>Aetigkofen</strong><br />

<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Quelle: www.peterbrotschi.ch<br />

Raumplanungsbericht<br />

Auflage<br />

www.bsb-partner.ch 04. Oktober 2010


<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 2<br />

Auftraggeber<br />

Einwohnergemeinde <strong>Aetigkofen</strong><br />

Hauptstrasse 17, 4583 <strong>Aetigkofen</strong><br />

Frau Renate Emch Gemeindepräsidentin<br />

Verfasser<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer<br />

Leutholdstrasse 4, 4562 Biberist<br />

Tel. 032 671 22 22<br />

Fax 032 671 22 00<br />

kuno.eberhard@bsb-partner.ch<br />

Kuno Eberhard / Jannine Bader / Alain Kunz<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

K:\Tiefbau\<strong>Aetigkofen</strong>\6569 Gesamtrevision <strong>Ortsplanung</strong>\Berichte\Bauzone\Planungsbericht_Bauzone_Auflage_110412.docx


<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Ausgangslage 5<br />

2. Auftrag 5<br />

3. Grundlagen 6<br />

4. Räumliches Leitbild 6<br />

4.1. Leitbildziele 6<br />

4.2. Bedeutung für die Nutzungsplanung 7<br />

5. Planbeständigkeit 7<br />

6. Zweckmässigkeit 8<br />

6.1. Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung 8<br />

6.1.1. Bisherige Entwicklung 8<br />

6.1.2. Bevölkerungsprognose 9<br />

6.1.3. Baulandentwicklung und Baulandbedarf 11<br />

7. Bevölkerungsmitwirkung 11<br />

8. Änderungen Nutzungsplanung 12<br />

8.1. Bauzonenplan/Gesamtplan 12<br />

8.1.1. Begehren aus der Bevölkerung 12<br />

8.1.2. Um- und Einzonungen 15<br />

8.1.3. Bauverpflichtungen 17<br />

8.2. Erschliessungsplan 18<br />

8.3. Lärmempfindlichkeitsstufen 18<br />

8.4. Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen (FAT) 18<br />

8.5. Zonenreglement 19<br />

8.6. Baureglement 19<br />

9. Auswirkungen 20<br />

9.1. Siedlung und Verkehr 20<br />

9.1.1. Flächenbilanz und neues Fassungsvermögen 20<br />

9.1.2. Verkehr 21<br />

9.2. Natur und Landschaft / Landschaftsschutzzone 21<br />

9.3. Ortsbildschutz 21<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

K:\Tiefbau\<strong>Aetigkofen</strong>\6569 Gesamtrevision <strong>Ortsplanung</strong>\Berichte\Bauzone\Planungsbericht_Bauzone_Auflage_110412.docx


<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 4<br />

9.4. Landwirtschaft 22<br />

9.4.1. Landwirtschaftszone 22<br />

9.4.2. Fruchtfolgeflächen 22<br />

9.4.3. Landwirtschaftsinventar 22<br />

9.5. Umwelt 23<br />

9.5.1. Naturgefahren 23<br />

9.5.2. Belastete Standorte / Altlasten 23<br />

9.5.3. Gewässerschutz 24<br />

10. Zielerreichung, Interessensabwägung und Schlussfolgerung 25<br />

Anhang 1: Fassungsvermögen Bauzone aktuell (Stand September 2010) 27<br />

Anhang 2: Fassungsvermögen Bauzone neu (Stand nach OP-<strong>Teilrevision</strong>) 28<br />

Anhang 3: Vereinbarungen über die Bauverpflichtung nach § 26 bis PBG 29<br />

Beilagen<br />

1. Orientierender Arbeitsplan Baulandentwicklung 1999 bis 2010, Freies Bauland Stand<br />

2010 (Plan Nr. 6569/2)<br />

2. Gesamtplan und Naturkonzept (Plan Nr. 6569/3)<br />

3. Fruchtfolgeflächen (Plan Nr. 6569/5)<br />

4. Orientierender Arbeitsplan Änderungen Bauzonenplan, FAT-Abstände (Plan Nr.<br />

6569/6)<br />

5. Bauzonenplan (Plan Nr. 6569/7)<br />

6. Erschliessungsplan, Strassen- und Baulinienplan mit Strassenklassierung (Plan Nr.<br />

6569/8)<br />

7. Zonenreglement mit Änderungen<br />

8. Räumliches Leitbild – Strategische Ziele zur räumlichen Entwicklung<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

K:\Tiefbau\<strong>Aetigkofen</strong>\6569 Gesamtrevision <strong>Ortsplanung</strong>\Berichte\Bauzone\Planungsbericht_Bauzone_Auflage_110412.docx


<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 5<br />

1. Ausgangslage<br />

Die rechtsgültige <strong>Ortsplanung</strong> der Einwohnergemeinde <strong>Aetigkofen</strong> wurde mit RRB Nr. 449<br />

vom 28. Februar 2000 und RRB Nr. 1979 vom 23. Oktober 2000 durch den Regierungsrat<br />

des Kantons Solothurn genehmigt. In der Zwischenzeit gingen verschiedene Begehren aus<br />

der Bevölkerung bei der Einwohnergemeinde ein. Die Einwohnergemeinde hat daher an der<br />

Gemeindeversammlung vom 3. Juli 2008 den Kredit für eine Phase I der <strong>Teilrevision</strong> der<br />

<strong>Ortsplanung</strong> beschlossen. Diese beschränkte sich im Wesentlichen auf die – zwischenzeitlich<br />

genehmigte (RRB Nr. 1773 vom 20. Oktober 2009) - Revision des Gesamtplanes.<br />

Die bis zur Vorprüfung vorliegenden Unterlagen zur <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> (Phase <strong>II</strong>)<br />

bezogen sich auf<br />

den Bauzonenplan,<br />

den Erschliessungsplan und<br />

das Zonenreglement.<br />

Dieses etappenweise Vorgehen wurde gemeinsam mit dem Amt für Raumplanung des Kantons<br />

Solothurn (ARP) festgelegt.<br />

Am 28. März 2011, anlässlich einer Sitzung auf dem ARP, wurde festgelegt, dass auch der<br />

Gesamtplan in dieser Phase <strong>II</strong> leicht angepasst wird. Dabei ging es vor allem darum, landwirtschaftliche<br />

Begehren an den Gesamtplan zu berücksichtigen.<br />

Eines, der im ehemaligen Leitbild der Einwohnergemeinde (1996 – 2010) festgelegten Ziele<br />

war, ein Bevölkerungswachstum auf 200 Personen bis ins Jahr 2011. In den Jahren 1996 –<br />

2006 entwickelte sich die Bevölkerung gemäss diesem gesetzten Ziel. In den Jahren 2007<br />

und 2008 ist die Bevölkerungszahl hingegen leicht gesunken. Im neuen räumlichen Leitbild<br />

vom 30. Juni 2010 strebt die Einwohnergemeinde bis ins Jahr 2020 ein jährliches Wachstum<br />

von ca. 1.5% und von 2020 bis 2035 von ca. 1% an.<br />

Im Rahmen der vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> soll die bestehende <strong>Ortsplanung</strong> an<br />

die heutige Situation bzw. an die Bedürfnisse und Entwicklungsziele der Einwohnergemeinde<br />

angepasst werden. Dabei soll primär die Attraktivität der Gemeinde als Wohnstandort gefördert<br />

und eine positive Bevölkerungsentwicklung angestrebt werden.<br />

Um diese Ziel zu erreichen, soll in erster Linie neues Bauland an attraktiver Lage geschaffen<br />

werden. Weiter sollen die nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Bauten im Siedlungsgebiet<br />

von der Landwirtschaftszone in die Bauzone überführt werden. Zudem werden die Erschliessungsplanung<br />

sowie das Zonenreglement überprüft und an die heutigen raum- und siedlungsplanerischen<br />

bzw. die erschliessungstechnischen Bedürfnisse der Einwohnergemeinde<br />

angepasst.<br />

2. Auftrag<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Aetigkofen</strong> erteilte am 19. Mai 2008 dem Büro BSB + Partner, Ingenieure<br />

und Planer den Auftrag für die fachliche Begleitung der <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong><br />

(Phase <strong>II</strong>), der Überarbeitung der entsprechenden (Plan-)Grundlagen sowie der Erarbeitung<br />

des vorliegenden Raumplanungsberichtes.<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

K:\Tiefbau\<strong>Aetigkofen</strong>\6569 Gesamtrevision <strong>Ortsplanung</strong>\Berichte\Bauzone\Planungsbericht_Bauzone_Auflage_110412.docx


<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 6<br />

3. Grundlagen<br />

Zur Erarbeitung der vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> wurden folgende Grundlagen<br />

herangezogen:<br />

Kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 3. Dezember 1978 (Stand 1. Januar<br />

2010)<br />

Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 (Stand am 1. August 2010)<br />

FAT-Bericht Nr. 476, Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen (Eidg. Forschungsanstalt<br />

für Agrarwirtschaf und Landtechnik FAT, 1995)<br />

Nutzungspläne sowie Zonenreglement der Einwohnergemeinde <strong>Aetigkofen</strong> (RRB Nr. 449<br />

vom 28. Februar 2000 und RRB Nr. 1979 vom 23. Oktober 2000)<br />

Nutzungspläne der <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> „Phase I“<br />

Kantonaler Richtplan 2000 (Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, 2000)<br />

Bevölkerungsprognose Gemeinde <strong>Aetigkofen</strong> (Webseite Amt für Finanzen des Kantons<br />

Solothurn)<br />

Statistische Erhebungen der Einwohnergemeinde <strong>Aetigkofen</strong><br />

Leitbild der Einwohnergemeinde <strong>Aetigkofen</strong> 1996 – 2010 vom 6. November 1996<br />

Räumliches Leitbild – Strategische Ziele zur räumlichen Entwicklung vom 30. Juni 2010<br />

Digitaler Kataster des belasteten Standorte des Kantons Solothurn (SoGIS!, 2010)<br />

Digitale Grundwasser- und Gewässerschutzkarte des Kantons Solothurn (SoGIS!, 2010)<br />

Digitale Gefahrenhinweiskarte des Kantons Solothurn (SoGIS!, 2010)<br />

4. Räumliches Leitbild<br />

4.1. Leitbildziele<br />

Das bestehende Leitbild aus dem Jahr 1996 wurde vom Gemeinderat überarbeitet. Das neue<br />

räumliche Leitbild wurde am 30. Juni 2010 durch die Gemeindeversammlung verabschiedet.<br />

Die wichtigsten Ziele des neuen Leitbildes lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

Zunahme der Bevölkerung:<br />

­ 2010 – 2020 ca. 1.5 %, ab 2020 – 2035 ca. 1 %.<br />

­ mittelfristig (2020): ca. 211 Einwohner<br />

mit dem Angebot von attraktivem, erhältlichem Bauland bzw. von Mietobjekten ein<br />

moderates Bevölkerungswachstum sicherzustellen<br />

ein angemessenes Versorgungs- und Infrastrukturangebot für alle Altersgruppen (z.B.<br />

Alterswohnungen, öffentliche Räume etc.) und erhältliches Bauland sicherzustellen<br />

die heutige durchschnittliche Belegungsdichte von 2.2 Personen pro Haushalt zu erhalten<br />

weiterhin Positionierung als attraktive ländliche Gemeinde<br />

in erster Linie Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern und Ausdehnung der Bauzonengrenze<br />

auf ein Minimum zu beschränken bzw. nur soweit als notwendig vorzunehmen<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 7<br />

Verdichtung des Siedlungsgebiets mit der Überbauung der einzelnen eingezonten, noch<br />

nicht überbauten Parzellen anzustreben und Erhältlichkeit sämtlicher neu eingezonten<br />

Parzellen sicherzustellen<br />

Strukturanpassungen und Umnutzungen von ehemaligen Ökonomiebauten zu fördern<br />

das durch verschiedene Kulturobjekte geprägte Ortsbild erhalten und den Ortskern<br />

kompakt zu halten<br />

durchgrünte Struktur des Siedlungsgebietes, insbesondere durch Erhaltung der Hostetten,<br />

langfristig sicherzustellen<br />

die heute im Dorf ansässigen kleinen und mittleren Gewerbebetriebe nach Möglichkeit<br />

zu erhalten<br />

geeignete Quartiererschliessung für neu eingezonte Parzellen sicherzustellen<br />

Raumbedarf für öffentliche Gewässer festzulegen<br />

mittel- bis langfristig abschnittsweise Prioritäten für die Aufwertung, insbesondere die<br />

Ausdolung bzw. Renaturierung der Gewässer zu setzen<br />

4.2. Bedeutung für die Nutzungsplanung<br />

Basierend auf den in Kapitel 4.1 erwähnten Leitbildzielen (u. a.) hat die Einwohnergemeinde<br />

für die vorliegende <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> folgende Hauptziele festgelegt:<br />

Bevölkerungswachstum von jährlich ca. 1.5 % bis ins Jahr 2020 und von 1% von 2020<br />

bis 2035<br />

Einzonung von attraktivem Bauland<br />

Erhaltung der Dorfbildes und dessen Qualitäten als Ganzes<br />

Möglichkeiten zum Ausbau der bestehenden Baukörper verbessern (innere Verdichtung)<br />

Bessere Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der Erneuerung und des Unterhalts der<br />

Bauten aus wirtschaftlicher Sicht<br />

5. Planbeständigkeit<br />

Die Nutzungspläne sind in der Regel alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen<br />

(§10 PBG). Die von der vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> tangierten Nutzungspläne<br />

und Reglemente der Einwohnergemeinde <strong>Aetigkofen</strong> wurden im Jahr 2000 vom Regierungsrat<br />

genehmigt. Die Planbeständigkeit ist damit erfüllt.<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 8<br />

6. Zweckmässigkeit<br />

6.1. Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung<br />

6.1.1. Bisherige Entwicklung<br />

Die nachfolgende Abbildung 6-1 zeigt die Bevölkerungsentwicklung von 1990 bis 2008. Die<br />

Trendlinie zeigt eine Zunahme der Bevölkerung in dieser Periode um ca. 45 Personen, d.h. im<br />

Mittel ein Wachstum von 2.5 Personen pro Jahr.<br />

Eine Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung zeigt, dass die Bevölkerung bis ins Jahr 2003<br />

stetig zugenommen hat. Ab diesem Zeitpunkt war die Bauzone von <strong>Aetigkofen</strong> weitgehenst<br />

überbaut (siehe Beilage 1). Zudem sind seither alle Wohnbauten bewohnt und es bestehen<br />

keine freien Mietobjekte mehr. Diese Situation hat dazu geführt, dass die jüngeren Generationen<br />

heute nach dem Verlassen des Elternhauses keine Möglichkeit mehr haben, sich innerhalb<br />

der Gemeinde <strong>Aetigkofen</strong> niederzulassen und deshalb abwandern. Diese Umstände haben<br />

dazu geführt, dass die Bevölkerung von <strong>Aetigkofen</strong> ab dem Jahr 2004 tendenziell leicht<br />

abgenommen hat (siehe Abbildung 6-2).<br />

Die Trendlinie über die Jahre 1990 bis 2008 zeigt allerdings deutlich, dass die Bevölkerung in<br />

den vergangenen rund 20 Jahren zugenommen hat und dass die Gemeinde grundsätzlich<br />

das Potenzial zum Wachstum hat. Dies wird nicht zuletzt durch die Tatsache verdeutlicht,<br />

dass bei der Einwohnergemeinde regelmässig Anfragen für freies Bauland eingehen.<br />

Abbildung 6-1:<br />

Bevölkerungsentwicklung von 1990 bis 2008 (rot = lineare Trendlinie). Quelle:<br />

Webseite Amt für Finanzen des Kantons Solothurn, Zugriff am 9. September 2010<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 9<br />

Abbildung 6-2:<br />

Bevölkerungswachstum von 1991 bis 2008. Quelle: Webseite Amt für Finanzen des<br />

Kantons Solothurn, Zugriff am 9. September 2010<br />

6.1.2. Bevölkerungsprognose<br />

Im räumlichen Leitbild strebt der Gemeinderat bis ins Jahr 2020 eine – aus der Sicht der Einwohnergemeinde<br />

realistische - Bevölkerungszunahme von jährlich 1.5% an. Ab dann wird bis<br />

zum Jahr 2035 ein jährliches Wachstum von 1% avisiert. Damit hätte die Gemeinde im Jahr<br />

2025 (Planungshorizont der <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> = 15 Jahre) theoretisch eine Einwohnerzahl<br />

von ca. 222 Personen.<br />

Die Abbildung 6-3 zeigt die effektive Bevölkerungsentwicklung von 1999 – 2009 sowie das<br />

im räumlichen Leitbild definierte Wachstumsziel. Zudem ist in der Abbildung die Bevölkerungsprognose<br />

des Kantons dargestellt. Diese Prognose geht, im Gegensatz zur Einwohnergemeinde<br />

<strong>Aetigkofen</strong>, von einer stabilen bis rückläufigen Bevölkerungszahl (ca. 180 Personen<br />

im Jahr 2025) aus. Unter den in Kapitel 6.1.1 genannten Gründen erscheint die von der Einwohnergemeinde<br />

angestrebte Entwicklung als realistisch und angemessen.<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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Einwohnerzahl<br />

<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 10<br />

250<br />

240<br />

230<br />

220<br />

210<br />

200<br />

Bevölkerungsentwicklung 1990 - 2035<br />

190<br />

180<br />

170<br />

160<br />

150<br />

140<br />

130<br />

199<br />

0<br />

91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35<br />

Einwohnerzahl 137 142 155 161 166 158 162 167 175 177 178 183 184 186 184 184 191 186 181 179<br />

Bevölk.prognose Kanton 184 183 182 180 181 181 182 182 183 183 183 184 184 184 183 183 183 182 182 181 181 180 179 178 177 176 175 174 172 171 170 168<br />

2010 - 2020: + 1.5 % / Jahr 179 182 184 187 190 193 196 199 202 205 208 211<br />

2020 - 2035: + 1 % / Jahr 211 213 215 217 220 222 224 226 228 231 233 235 238 240 243 245<br />

Abbildung 6-3:<br />

Bevölkerungsentwicklung/-Prognose von 1999 bis 2035. Quelle: Webseite Amt für Finanzen des Kantons Solothurn, Zugriff am 9. September<br />

2010<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

K:\Tiefbau\<strong>Aetigkofen</strong>\6569 Gesamtrevision <strong>Ortsplanung</strong>\Berichte\Bauzone\Planungsbericht_Bauzone_Auflage_110412.docx


<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 11<br />

6.1.3. Baulandentwicklung und Baulandbedarf<br />

In der Beilage 1 sind die Bauentwicklung seit 1999 sowie die bestehenden Baulandreserven<br />

dargestellt. Seit 1999 wurden in der Wohnzone W2 0.33 ha und in der Kernzone K 0.28 ha,<br />

also insgesamt 0.61 ha überbaut.<br />

Aktuell verfügt die Einwohnergemeinde noch über insgesamt 0.20 ha freies Bauland (siehe<br />

Anhang 1). Davon liegen 0.11 ha in der Wohnzone W2 (GB Nr. 190). Für dieses Grundstück<br />

wird zurzeit ein Bauprojekt erarbeitet, so dass dieses wohl in absehbarer Zeit überbaut wird.<br />

Die restlichen 0.09 ha befinden sich in der Kernzone (Ostbereich GB Nr. 85) und sind nicht<br />

erhältlich. Hinzu kommen noch 0.14 ha Freihaltezone. Die Kapazitäten des freien Baulandes<br />

reichen noch für ca. 4 Personen. Damit beträgt das aktuelle Fassungsvermögen insgesamt ca.<br />

180 Personen.<br />

Das angestrebte Fassungsvermögen von ca. 222 Personen soll sichergestellt werden, indem<br />

die Ausnützungsziffer der Wohnzone W2 von 0.25 auf 0.40 erhöht und jene der Kernzone<br />

aufgehoben wird (innere Verdichtung). Zusätzlich soll das entsprechende Bauland durch Einzonung<br />

von Landwirtschaftsland in die Bauzone zur Verfügung gestellt werden.<br />

7. Bevölkerungsmitwirkung<br />

Die Mitwirkung durch die Bevölkerung erfolgte in Form einer öffentlichen Auflage des Planungsdossiers<br />

vom 26. Juni bis 2. Juli 2009. Zudem fand am 29. Juni 2009 eine Orientierungsveranstaltung<br />

in Anwesenheit der kommunalen Planungskommission und des beauftragten<br />

Planers statt.<br />

Im Rahmen der Mitwirkung gingen folgende massgebende Anregungen aus der Bevölkerung<br />

ein:<br />

Der nicht zulässige Überschreitung der FAT-Abstände des Hofs Moosgasse Nr. 4 werde<br />

von den betroffenen Grundeigentümern mit schriftlichem Einverständnis geduldet und<br />

soll aufgehoben werden.<br />

Die Baulinie beim Mülibach sei wieder auf den Stand der bisher rechtsgültigen <strong>Ortsplanung</strong><br />

zurück zu setzen. Kleine eingeschossige Nebenbauten sollen die Bachlinie überschreiten<br />

dürfen.<br />

Die Baulinie, entlang der Kanalisation, sei aufzuheben oder angemessen anzupassen.<br />

Auf dem Grundstück GB Nr. 236 sei östlich der Liegenschaft Birkengasse Nr. 7 Land für<br />

zwei Bauplätze einzuzonen.<br />

Ein Teil des Grundstücks GB Nr. 44 sei einzuzonen.<br />

Die vorgesehenen Nutzungseinschränkungen für die Einzonungsfläche östlich der Liegenschaft<br />

Britternstrasse Nr. 5 seien zu löschen.<br />

Die Einzonungsfläche östlich der Liegenschaft Britternstrasse Nr. 5 sei auf zwei Bauplätze<br />

zu vergrössern.<br />

Bei Einzonungen seien in erster Linie die alteingesessenen Einwohner der Gemeinde <strong>Aetigkofen</strong><br />

zu berücksichtigen. Spekulationsbauten (wie beim Reitplatz) seien nicht prioritär.<br />

Wenn möglich, solle in erster Priorität dort Land eingezont werden, wo dies von den<br />

betroffenen Grundeigentümern auch gefordert wird.<br />

Die Begehren wurden vom Gemeinderat überprüft und diskutiert. Wo dies möglich, zweckmässig<br />

und sinnvoll ist, wurden die Begehren in der vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong><br />

übernommen.<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

K:\Tiefbau\<strong>Aetigkofen</strong>\6569 Gesamtrevision <strong>Ortsplanung</strong>\Berichte\Bauzone\Planungsbericht_Bauzone_Auflage_110412.docx


<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 12<br />

8. Änderungen Nutzungsplanung<br />

Die im Rahmen der vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> vorgesehenen Anpassungen der Nutzungsplanung<br />

werden in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben.<br />

8.1. Bauzonenplan/Gesamtplan<br />

8.1.1. Begehren aus der Bevölkerung<br />

Bezüglich der Bauzone sind in den letzten Jahren (unabhängig von der Bevölkerungsmitwirkung)<br />

mehrere schriftliche Begehren aus der Bevölkerung beim Gemeinderat eingegangen.<br />

Diese Gesuche wurden durch den Gemeinderat geprüft, anhand der nachfolgenden Kriterien<br />

beurteilt und einer Einzonungspriorität zugewiesen:<br />

Ausgewogene Gleichbehandlung der Grundeigentümer<br />

Lage des Grundstücks<br />

Landschaftsbild<br />

Lärm<br />

Verkehr<br />

Erschliessungskosten<br />

FAT-Abstände<br />

Der Gemeinderat hat die oben erwähnten Gesuche wie folgt beurteilt:<br />

1. Gesuch von Ruth Wollschläger<br />

Ausgangslage:<br />

Der südliche Teil des Grundstückes liegt heute in der Kernzone, der nördliche Teil in der<br />

Landwirtschaftszone. Im Südostbereich des Grundstückes befindet sich ein Reitplatz (Fläche<br />

ca. 0.14 ha). Östlich des Reitplatzes liegt der Landwirtschaftsbetrieb Zimmermann.<br />

Begehren:<br />

- Umzonung des Reitplatzes in eine Sportzone.<br />

- Einzonung des nördlichen Grundstückteils in die Wohnzone.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

Die Begehren wurden vom Gemeinderat als prüfenswert erachtet, sofern durch die Einzonung<br />

für die Einwohnergemeinde keine Kosten entstehen.<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

K:\Tiefbau\<strong>Aetigkofen</strong>\6569 Gesamtrevision <strong>Ortsplanung</strong>\Berichte\Bauzone\Planungsbericht_Bauzone_Auflage_110412.docx


<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 13<br />

2. Gesuche von Markus Zimmermann und Markus Sterki<br />

Ausgangslage:<br />

Die Grundstücke GB Nr. 245 und Nr. 246 liegen heute in der Landwirtschaftszone. Der auf<br />

GB Nr. 246 betriebene Reitplatz soll aufgehoben werden. Dieses Grundstück wird vom eingedolten<br />

und durch Baulinien geschützten Mülibach durchquert. Das Grundstück GB Nr. 246<br />

ist voll erschlossen.<br />

Begehren:<br />

Die Grundstücke GB Nr. 245 und Nr. 246 sollen von der Landwirtschaftszone in die Bauzone<br />

überführt werden.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

Die Einzonung des voll erschlossenen Grundstücks GB Nr. 246, wo sich heute noch der Reitplatz<br />

befindet, wird als prüfenswert erachtet. Die Grösse der Einzonung soll an dieser Lage<br />

jedoch beschränkt bleiben. Deshalb soll nur der Bereich des heutigen Reitplatzes eingezont<br />

werden.<br />

3. Gesuch Daniel und Renate Emch<br />

Ausgangslage:<br />

Das Grundstück GB Nr. 44 liegt heute in der Landwirtschaftszone. Der Westbereich des<br />

Grundstückes grenzt an die Oberfeldstrasse und kann mit relativ wenig Aufwand erschlossen<br />

werden. Der Rest des Grundstücks ist nicht erschlossen. Im Rahmen der letzten <strong>Ortsplanung</strong>srevision<br />

wurde dieses Grundstück abparzelliert und teilweise in die Wohnzone W2 eingezont.<br />

Begehren:<br />

Ein Teil des Grundstücks soll eingezont werden.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

Eine Einzonung des nicht erschlossenen Teils ist nicht prioritär und soll zu einem späteren<br />

Zeitpunkt überprüft werden. Zudem wurde das Einzonungsbegehren von Daniel und Renate<br />

Emch bei der letzten <strong>Ortsplanung</strong>srevision weitgehend berücksichtigt. Der Gemeinderat erachtet<br />

eine Einzonung dieses Grundstückes aufgrund der politischen Situation erst zu einem<br />

späteren Zeitpunkt als sinnvoll.<br />

4. Gesuch Generationengemeinschaft Wyss-Isch<br />

Ausgangslage:<br />

Das Grundstück GB Nr. 84 liegt im Siedlungsgebiet und ist der Landwirtschaftszone zugeordnet.<br />

Der dort befindliche Gutsbetrieb wurde ausgesiedelt. Auf dem Grundstück befindet sich<br />

nun eine Scheune mit Restaurationsbetrieb.<br />

Begehren:<br />

Das Grundstück GB Nr. 84 soll von der Landwirtschaftszone in die Kernzone eingezont werden.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

Der Gemeinderat hält eine Einzonung des Grundstücks für prüfenswert. Dieses ist bereits<br />

überbaut und befindet sich im eigentlichen Siedlungsgebiet. Die bauliche Gestaltung und die<br />

weitere Nutzung als Restaurationsbetrieb sollen für die Anwohner jedoch transparent und im<br />

gegenseitigen Einvernehmen mit dem Inhaber erfolgen. Für das Einzonungsbegehren wurde<br />

ein separates Verfahren vorgezogen, welches auch die Erarbeitung des Gestaltungsplans beinhaltete.<br />

Dieses Nutzungsplanverfahren ist zurzeit wegen Einsprachen beim Regierungsrat<br />

noch hängig.<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 14<br />

5. Gesuch Paul und Edith Misteli<br />

Ausgangslage:<br />

Das Grundstück GB Nr. 103 liegt heute in der Landwirtschaftszone am Rande des Siedlungsgebietes<br />

und ist mit der Liegenschaft Birkengasse Nr. 7 überbaut. Das Gebäude wird nicht<br />

mehr landwirtschaftlich genutzt. Das östlich angrenzende Grundstück GB Nr. 236 liegt in der<br />

Landwirtschaftszone.<br />

Begehren:<br />

a.) Das Grundstück GB Nr. 103 soll in die Bauzone eingezont werden.<br />

b.) Ein Teil des unüberbauten Grundstücks GB Nr. 236 soll von der Landwirtschaftszone in<br />

die Bauzone überführt werden. Begründet wird dieses Begehren mit den zukünftigen<br />

Bauabsichten der Nachkommen der Grundeigentümer.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

a.) Eine Einzonung des ehemaligen Gutsbetriebs erscheint sinnvoll. Die bestehende Liegenschaft<br />

kann damit besser genutzt werden.<br />

b.) Der Gemeinderat hält eine bescheidene Einzonung in der nördlichen Verlängerung des<br />

Grundstücks GB Nr. 103 bis zum Flurweg für sinnvoll. Eine erweiterte Einzonung wird<br />

vom Gemeinderat aber als nicht sinnvoll beurteilt.<br />

6. Gesuch Ernst Balli<br />

Ausgangslage:<br />

Da eine Entwicklung des Dorfes mit neuen Wohnbauten östlich der Liegenschaft Nr. 5 derzeit<br />

nicht im Sinne des Gemeinderates ist, tritt der Gemeinderat nur bedingt auf die gewünschte<br />

Einzonung von Herrn E. Balli ein.<br />

Das Wohnhaus Britternstrasse Nr. 5 (ehemaliges Landwirtschaftsgebäude) auf dem Grundstück<br />

GB Nr. 83 liegt in der Kernzone. Das Gebäude könnte zu Wohnzwecken weiter ausgebaut<br />

werden. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse (auf dem Grundstück steht auch noch<br />

eine geschützte Linde) besteht auf dem Grundstück keine Möglichkeit, allfällig neue Wohnungen,<br />

einen Fahrzeugabstellplatz sowie einen bescheidenen Grünbereich (z. B. für eine<br />

gemeinsame Nutzung) zur Verfügung zu stellen.<br />

Begehren:<br />

Um die Attraktivität von neuem Wohnraum auf dem Grundstück zu steigern, soll ein Teil des<br />

östlich angrenzenden Grundstücks GB Nr. 247 von der Landwirtschaftszone in die Kernzone<br />

und ein weiterer Teil in die Freihaltezone eingezont werden.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

Der Gemeinderat erachtet eine bescheidene Einzonung als sinnvoll.<br />

7. Gesuch Urs und Silvia Grütter<br />

Ausgangslage:<br />

Das Grundstück GB Nr. 115 liegt nur im überbauten Nordwestbereich eingezont. Der Rest<br />

des Grundstücks liegt in der Landwirtschaftszone.<br />

Begehren:<br />

Der Rest des Grundstücks soll eingezont werden.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

Der Gemeinderat befürwortet eine auf den östlichen Grundstückteil begrenzte Einzonung.<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 15<br />

8. Gesuch von Bruno Zimmermann<br />

Ausgangslage:<br />

Der heutige Betriebsstandort von Bruno Zimmermann liegt an der Bauzonengrenze. Eine Betriebserweiterung<br />

an diesem Standort erachtet Herr Zimmermann wegen der heute geltenden<br />

Immissionsabstände als schwierig.<br />

Begehren:<br />

Gewünscht wird ein Aussiedlungsstandort im Bereich von GB 55 / 57. Ein detailliertes Betriebskonzept<br />

dafür liegt heute noch nicht vor.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

Der Gemeinderat befürwortet die Überprüfung eines Aussiedlungsstandortes.<br />

9. Gesuch von Bernhard Wyss<br />

Ausgangslage:<br />

Die Aussiedlung des Hofes Bernhard Wyss ist realisiert. Wie sich kurz nach der Realisierung<br />

zeigt, muss der Betriebsbereich aus diversen Gründen schon bald erweitert werden. Ein konkretes<br />

Erweiterungsprojekt liegt zurzeit noch nicht vor.<br />

Begehren:<br />

Die Landschaftsschutzzone soll östlich der neuen Betriebsgebäude bis zum Flurweg aufgehoben<br />

werden.<br />

Beurteilung durch den Gemeinderat:<br />

Der Gemeinderat ist breit, das vorliegende Begehren zu prüfen.<br />

8.1.2. Um- und Einzonungen<br />

In Anlehnung an die in Kapitel 7 und 8.1.1 aufgeführten Begehren, sind im Rahmen der vorliegenden<br />

<strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong>, folgende Um- bzw. Einzonungen vorgesehen:<br />

Einzonung Nordbereich GB Nr. 54<br />

Das Gebiet Bünen gehört zur bevorzugten Südhanglage von <strong>Aetigkofen</strong> und gilt als ruhige<br />

Wohnlage mit Fernsicht auf die Alpen. Hier soll nördlich der geplanten Strasse eine Fläche<br />

von 2‘063 m 2 in die Wohnzone W2 eingezont werden. Südlich der Strasse soll ebenfalls eine<br />

Fläche von 1‘439 m 2 eingezont werden. Das Gebiet soll von Süden her über eine Verlängerung<br />

der Erschliessungsstrasse Bünen erschlossen werden.<br />

Umzonung Südostbereich GB Nr. 54<br />

Der heute in der Kernzone liegende und als Reitplatz genutzte Südostbereich von GB Nr. 54<br />

(1‘259 m 2 ) soll in eine neue „Spezialzone Freizeit Erholung Sport“ umgezont werden.<br />

Einzonung GB Nr. 246 und Teil GB Nr. 245<br />

Das Grundstück GB Nr. 246 sowie der Nordostbereich von GB Nr. 245 sollen von der Landwirtschaftszone<br />

in die Kernzone eingezont werden. Das Areal soll über den Mettlenweg sowie<br />

über eine neue Stichstrasse von Norden her erschlossen werden. Die Gesamtfläche der<br />

Einzonung beträgt 2‘394 m 2 .<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 16<br />

Die Kosten einer allfälligen Bachumlegung des eingedolten Mülibachs inkl. der vollumfänglichen<br />

Entsorgung des sich im Grundstücksbereich liegenden Aufschüttungsmateriales, welches<br />

im Rahmen eines Bauvorhabens entsorgt werden muss, gehen vollumfänglich zulasten<br />

der betroffenen Grundeigentümern. Vor der Planauflage wird mit den Grundstückseigentümern<br />

eine entsprechende Vereinbarung erstellt.<br />

Einzonung GB Nr. 84 sowie Auferlegung Gestaltungsplanpflicht auf GB Nr. 84 und 89<br />

Das mit einer Scheune und einem Nebengebäude überbaute Grundstück GB Nr. 84 soll von<br />

der Landwirtschaftszone in die Kernzone mit überlagerter Ortsbildschutzzone eingezont werden<br />

(3‘566 m 2 ). Der ehemalige Gutsbetrieb „Ischhof“ erstreckte sich über die Parzellen GB<br />

Nr. 84 und 89, wobei letztere bereits in der Kernzone liegt. Um eine adäquate und transparente<br />

bauliche Gestaltung und Nutzung des Areals sowie einen geregelten Restaurationsbetrieb<br />

sicherzustellen, soll über beide Parzellen die Gestaltungsplanpflicht auferlegt werden.<br />

Der Gestaltungsplan muss über beide Grundstücke gleichzeitig erstellt werden. Dies wird im<br />

neuen § 15 Zonenreglement (siehe Beilage 6) entsprechend geregelt. Dieses Verfahren wurde<br />

wie bereits im Kap. 8.1.2 erwähnt, vorgezogen.<br />

Einzonung Teil GB Nr. 249<br />

Der Nordwestbereich des Grundstücks GB Nr. 249 soll von der Landwirtschaftszone in die<br />

Wohnzone W2 (1‘264 m 2 ) und die Freihaltezone (722 m 2 ) eingezont werden. Das Areal wird<br />

über die Moosgasse erschlossen.<br />

Einzonung GB Nr. 103 und Teil GB Nr. 236<br />

Das Grundstück GB Nr. 103 (ehemaliger Landwirtschaftsbetrieb) mit einer Fläche von<br />

1‘987m 2 soll von der Landwirtschaftszone in die Kernzone mit überlagerter Ortsbildschutzzone<br />

eingezont werden. Das Grundstück ist bereits über die Birkengasse erschlossen. Nördlich<br />

angrenzend soll zudem ein Teil des Grundstücks GB Nr. 236 von der Landwirtschaftszone<br />

ebenfalls in die Kernzone mit überlagerter Ortsbildschutzzone eingezont werden (536 m 2 ).<br />

Dieses Grundstück muss von Süden her, via Birkengasse, über das Grundstück GB Nr. 103<br />

erschlossen werden.<br />

Einzonung Teil GB Nr. 247<br />

Das Grundstück GB Nr. 83 ist mit der Liegenschaft Nr. 5 überbaut und liegt in der Kernzone<br />

mit überlagerter Ortsbildschutzzone. Das ehemalige Bauernhaus kann heute aufgrund der<br />

engen Platzverhältnisse nicht mit weiteren Wohnungen ausgebaut werden. Um dem Grundeigentümer<br />

von GB Nr. 83 den Ausbau der bestehenden Liegenschaft mit weiteren Wohnungen<br />

zu ermöglichen, soll im Nordwestbereich des angrenzenden Grundstücks GB Nr. 247<br />

eine Fläche von 154 m 2 von der Landwirtschaftszone in die Kernzone und 836 m 2 mit überlagerter<br />

Ortsbildschutzzone eingezont werden. Mit diesem Flächengewinn wird die Möglichkeit<br />

geschaffen, die für die zusätzlichen Wohnnutzungen erforderlichen Fahrzeugabstellplätze<br />

und Grünbereiche zu schaffen. Auch wäre es möglich, das Haupthaus Richtung Osten anzubauen.<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 17<br />

Einzonung Teil GB Nr. 181<br />

Die nördliche Hälfte des Grundstücks GB Nr. 181 befindet sich in der Kernzone mit überlagerter<br />

Ortsbildschutzzone. Der südliche Teil des Grundstücks GB Nr. 181 mit einer Fläche von<br />

644 m 2 soll im Sinne einer Arrondierung von der Landwirtschaftszone ebenfalls in die Kernzone<br />

mit überlagerter Ortsbildschutzzone eingezont werden. Zudem ist der einzuzonende<br />

Grundstücksteil bereits mit einem Nebengebäude überbaut.<br />

Einzonung Teil GB Nr. 115<br />

Das Grundstück GB Nr. 115 ist nur im Nordwestbereich eingezont (Kernzone). Der Rest des<br />

Grundstücks liegt in der Landwirtschaftszone. Nun soll der Ostbereich, im Sinne einer Arrondierung,<br />

teilweise der Kernzone zugeordnet werden (168 m 2 ).<br />

Umzonung Schulhausareal (Teil GB Nr. 93)<br />

Die Schule <strong>Aetigkofen</strong> soll mit der Umsetzung der Schulreform im Jahr 2011 nach Lüterkofen<br />

verlegt werden. Das heutige Schulhausgebäude soll dann zu Wohnungen und Atelierräumen<br />

umgenutzt werden. Aus diesem Grund soll das Schulhausareal mit Ausnahme des Rasenspielplatzes<br />

von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Kernzone mit überlagerter<br />

Ortsbildschutzzone umgezont werden (3‘871 m 2 ). Ein Teil des alten Schulhauses und der<br />

Westteil des neuen Schulhauses werden bereits heute als Wohnraum genutzt.<br />

Umzonung GB Nr. 185 und Nr. 186<br />

Die Grundstücke GB Nr. 185 und Nr. 186 sind heute der Kernzone zugewiesen. Beide<br />

Grundstücke sind jeweils mit einem Einfamilienhaus bebaut. Aufgrund dieser Bebauungssituation<br />

scheint ein Verbleib des Areals in der Kernzone als wenig sinnvoll. Deshalb sollen die<br />

Parzellen in die Wohnzone W2 umgezont werden (1‘203 m 2 ).<br />

Aufhebung Landschaftsschutzzone GB Nr. 30<br />

Das Grundstück GB 30, östlich der neuen Betriebsgebäude der Siedlung Bernhard Wyss, ist<br />

heute in der Landschaftsschutzzone. Eine Betriebserweiterung Richtung Osten wäre damit<br />

nicht mehr möglich.<br />

Beim GB Nr. 30 wird die Landschaftsschutzzone, ab dem Bereich der neuen Siedlung Richtung<br />

Osten bis zum Flurweg aufgehoben. Eine Betriebserweiterung kann damit, nach Vorliegen<br />

eines detaillierten Ausbauprojektes, geprüft werden. Siehe auch Kap. 9.2.<br />

Aufhebung Landschaftsschutzzone GB Nr. 55 und Nr. 57<br />

Damit eine zukünftige Betriebsaussiedlung des heutigen Betriebes von Bruno Zimmermann<br />

überhaupt geprüft werden kann, wird die Landschaftsschutzzone auf GB 55 teilweise und<br />

diejenige auf GB 57 ganz aufgehoben. Siehe auch Kap. 9.2.<br />

8.1.3. Bauverpflichtungen<br />

Sämtliche Grundeigentümer der unüberbauten Grundstücke, für welche eine Einzonung geplant<br />

ist, haben sich mündlich bereit erklärt, eine Vereinbarung über die Bauverpflichtung<br />

nach § 26 Planungs- und Baugesetz (PBG) einzugehen. Auch mit den Grundeigentümern der<br />

bereits eingezonten, aber noch nicht überbauten Parzellen, wird eine entsprechende Vereinbarung<br />

abgeschlossen.<br />

Die Vereinbarungen über die Bauverpflichtung werden vor der Planauflage mit den Grundeigentümern<br />

abgeschlossen und dem Planungsdossier beigelegt (Anhang 3).<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 18<br />

8.2. Erschliessungsplan<br />

An der Erschliessungsplanung (siehe Beilage 4) wurden zusammengefasst folgende Änderungen<br />

vorgenommen:<br />

Generelle Überprüfung und Anpassung der Bau-, Vorbau- und Gestaltungsbaulinien<br />

Verlängerung der Erschliessungsstrasse Bünen<br />

Stichstrasse ab dem Mettlenweg über das Grundstück GB Nr. 246 (Erschliessungsstrasse)<br />

Stichstrasse ab dem Mettlenweg über den Sportplatz zum Schulhausareal (Erschliessungsstrasse)<br />

Ostseitige Strassenverbreiterung des Blumenwegs<br />

Südseitige Strassenverbreiterung der Moosgasse<br />

Neue Baulinien im Bereich der Einzonungsflächen<br />

Bei den meisten Gebäuden mit Unterschreitung des üblichen Baulinienabstandes werden<br />

Gestaltungsbaulinien festgelegt. Dies mit dem Ziel, die Stellung der Baukörper sicherzustellen<br />

und damit zur Erhaltung des Dorfcharakters beizutragen. Bei der Unterschreitung des Baulinienabstandes<br />

durch Garagen wurden hingegen Vorbaulinien gesetzt.<br />

Für die gestaltungsplanpflichtigen Grundstücke GB Nr. 84 und Nr. 89 werden die Baulinien<br />

im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens festgelegt.<br />

Dem Erschliessungsplan kommt nicht die Bedeutung der Baubewilligung zu (nach § 39 Abs.<br />

4 PBG). Diese wird bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eingeholt.<br />

8.3. Lärmempfindlichkeitsstufen<br />

Die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen ES wird im Zonenreglement (siehe Beilage 6)<br />

bzw. auf dem Bauzonenplan (siehe Beilage 3) wie folgt festgelegt:<br />

Wohnzone W2<br />

Kernzone<br />

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen<br />

Erhaltungszone<br />

Landwirtschaftszone<br />

ES <strong>II</strong> (wie bisher)<br />

neu ES <strong>II</strong>I (vorher ES <strong>II</strong>)<br />

ES <strong>II</strong> (wie bisher)<br />

ES <strong>II</strong>I (wie bisher)<br />

ES <strong>II</strong>I (wie bisher)<br />

Der Wechsel der Kernzone von der ES <strong>II</strong> in die ES <strong>II</strong>I wird damit begründet, dass neu mässig<br />

störende Kleingewerbe und Dienstleistungsbetriebe zulässig sind. Bisher waren nur nichtstörende<br />

Kleingewerbe und Dienstleistungsbetreibe erlaubt. Zudem sollen Gewerbebetriebe<br />

gegenüber Landwirtschaftsbetrieben nicht benachteiligt werden.<br />

8.4. Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen (FAT)<br />

Im Siedlungsgebiet von <strong>Aetigkofen</strong> befinden sich mehrere Landwirtschaftsbetriebe. Diese<br />

grenzen direkt an die Bauzone. Für diese Betriebe wurden die Mindestabstände für Tierhaltungsanlagen<br />

gemäss der Eidg. Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik (FAT,<br />

Bericht Nr. 476) berechnet (siehe Beilage 2). Zu den geplanten Ein- bzw. Umzonungen sind in<br />

Bezug auf die Einhaltung der sog. FAT-Abstände folgende Aussagen zu machen:<br />

Beim FAT-Abstand muss unterschieden werden, ob dieser zu einer reinen Wohnnutzung oder<br />

zu einer Mischnutzung eingehalten werden muss.<br />

Der Abstand zur reinen Wohnnutzung (Wohnzone W2) beträgt 100%, der Abstand zu einer<br />

gemischten Nutzung (Kernzone) 70 %.<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 19<br />

Einzonung Teil GB Nr. 247<br />

Im Nordbereich der geplanten Einzonung tangiert der 70 % FAT-Abstand die neue Einzonung<br />

in die Freihaltezone ganz leicht. Im betroffenen Bereich befindet sich heute bereits ein<br />

geschütztes Gebäude. Es ist bezüglich der Geruchsemissionen des betroffenen Landwirtschaftsbetriebs<br />

durch die Einzonung keine Verschärfung der Geruchsproblematik zu erwarten.<br />

Umzonung Teil GB Nr. 54<br />

Der Südostbereich von GB Nr. 54 befindet sich bereits heute in der Kernzone und liegt innerhalb<br />

des 70% FAT-Abstände des auf GB Nr. 55 bestehenden Landwirtschaftsbetriebes. Nun<br />

soll dieser Bereich grösstenteils in die Spezialzone Freizeit Erholung Sport umgezont werden.<br />

In dieser neuen Zone sind nur ein Allwetterreitplatz sowie Parkplätze zulässig. Damit wird die<br />

heutige Situation bezüglich der Einhaltung der FAT-Abstände entschärft.<br />

Alle übrigen Ein- bzw. Umzonungen liegen ausserhalb der FAT-Abstände.<br />

8.5. Zonenreglement<br />

Das Zonenreglement der Einwohnergemeinde <strong>Aetigkofen</strong> wurde gesamthaft überprüft. Die<br />

vorgenommenen Anpassungen wurde in das neue Zonenreglement integriert.. Die wichtigsten<br />

Anpassungen können wie folgt zusammengefasst werden:<br />

Allgemein<br />

Die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe wird im Zonenreglement geregelt.<br />

Wohnzone W2<br />

Erhöhung der Ausnützungsziffer in der Wohnzone W2 von 0.25 auf 0.40 zur Förderung der<br />

inneren Verdichtung (§ 2 Abs. 4)<br />

Kernzone<br />

Zulassung von mässig störenden statt wie bisher von nur nicht störenden Betrieben (§ 3<br />

Abs. 2)<br />

Aufhebung der Ausnützungsziffer (ehemals 0.35) zur Förderung der inneren Verdichtung<br />

(§ 3 Abs. 4)<br />

Reduktion der Grünflächenziffer von 40% auf 30% zur Förderung der inneren Verdichtung<br />

und einer flexibleren Aussenraumgestaltung (§ 3 Abs. 4)<br />

Spezialzone Freizeit Erholung Sport<br />

Neue Zonenvorschriften (§ 6)<br />

Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht<br />

Neue Vorschriften über den Mindestinhalt und die gekoppelte Ausarbeitung der Gestaltungspläne.<br />

8.6. Baureglement<br />

Das Baureglement bleibt unverändert.<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 20<br />

9. Auswirkungen<br />

Die relevanten Auswirkungen der vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> aus raumplanerischer<br />

Sicht werden in den folgenden Kapiteln erläutert.<br />

9.1. Siedlung und Verkehr<br />

9.1.1. Flächenbilanz und neues Fassungsvermögen<br />

Aus den vorgesehenen Ein- und Umzonungen resultiert folgende Flächenbilanz:<br />

Tabelle 9-1:<br />

Flächenbilanz<br />

Zone<br />

Fläche<br />

bisher<br />

[ha]<br />

Fläche<br />

neu<br />

[ha]<br />

Differenz<br />

[ha]<br />

Fläche neu<br />

unüberbaut<br />

[ha]<br />

Wohnzone W2 1.04 1.86 +0.82 0.82<br />

Kernzone 3.77 4.62 +0.85 0.05<br />

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 0.53 0.12 -0.41 -<br />

Erhaltungszone 0.27 0.27 - -<br />

Spezialzone Freizeit Erholung Sport 0.13 +0.13 -*<br />

Freihaltezone 0.14 0.30 +0.16 -*<br />

Grünbereich 0.01 +0.01 -*<br />

Total 5.75 7.31 +1.56 0.87<br />

* nicht überbaubar<br />

Die Tabelle 9-1 verdeutlicht, dass die Fläche der Bauzone mit den geplanten Einzonungen um<br />

1.56 ha bzw. um rund 25% auf neu 7.31 ha wächst. Dabei gilt es zu beachten, dass ein<br />

Grossteil dieser Fläche aus den einzuzonenden ehemaligen Landwirtschaftsbetrieben besteht,<br />

welche bereits überbaut sind.<br />

Die Gesamtfläche der neu überbaubaren Bauparzellen beträgt 0.87 ha (exkl. überbaubare<br />

Spezialzone Freizeit Erholung Sport sowie Freihaltezone und Grünbereich). Davon liegt der<br />

grösste Anteil in der Wohnzone W2 (0.82 ha). Die Kernzone weist neu eine unüberbaute<br />

Fläche von 0.05 ha auf. Welche Nutzung die beiden Gebäude Schulhaus und Mehrzweckhalle,<br />

welche von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Kernzone umgezont wurden,<br />

in Zukunft haben werden, kann man heute noch nicht sagen.<br />

Durch die Einzonung, der beiden nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gutsbetriebe,<br />

wächst die Bevölkerungszahl der Bauzone von 159 auf 171 Personen (Annahme: 2 bis 3 Generationen<br />

bzw. ca. 6 Personen pro Betreib).<br />

Unter Berücksichtigung aller vorgesehenen Ein- und Umzonungen sowie der Anpassungen<br />

der Ausnützungsziffern beträgt das Fassungsvermögen der Bauzone neu ca. 205 Personen.<br />

Diese Zahl liegt deutlich unter der im räumlichen Leitbild angestrebten Einwohnerzahl von<br />

rund 222 Personen. Damit wird einerseits ein moderates Wachstum ermöglicht, andererseits<br />

kommt die Einwohnergemeinde den tieferen Prognosewerten des Kantons entgegen.<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 21<br />

9.1.2. Verkehr<br />

Die vorgesehenen Einzonungsflächen sind verkehrstechnisch teilweise bereits erschlossen<br />

oder werden mit dem geplanten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur neu erschlossen.<br />

Die Gemeinde <strong>Aetigkofen</strong> wird durch die Postautolinie 885 (Lohn/Lüterkofen – Messen) mit<br />

dem öffentlichen Verkehr bedient. Die Haltestelle der Gemeinde befindet sich im Dorf. Die<br />

maximale Distanz zwischen den Einzonungsflächen und der Bushaltestelle beträgt rund 250<br />

m (Luftlinie). Die Busse verkehren mehrmals täglich und richten sich hauptsächlich nach den<br />

Schulzeiten des Oberstufenzentrums in Schnottwil.<br />

Die Primarschulstufen von <strong>Aetigkofen</strong> werden voraussichtlich im Jahr 2011 nach Lüterkofen<br />

verlegt. Mit der Inbetriebnahme des neuen Schulhauses in Lüterkofen wird die Linie 885 vom<br />

Bahnhof Lohn-Lüterkofen via des neuen Schulhauses verlängert, um auch die Schülertransportbedürfnisse<br />

der Primarschule und des Kindergartens abdecken zu können. Das heutige<br />

Rufbusangebot wird Mitte August 2011 eingestellt. Sämtliche Kurse werden ab diesem Zeitpunkt<br />

als normale Linienbusse verkehren.<br />

Die <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> hat keinen Ausbau der öffentlichen Verkehrserschliessung<br />

zur Folge.<br />

9.2. Natur und Landschaft / Landschaftsschutzzone<br />

Sämtliche Einzonungen erfolgen aus der Landwirtschaftszone. Davon sind keine Naturwerte<br />

betroffen.<br />

Die unüberbauten Einzonungsflächen liegen ausserhalb der im Gesamtplan festgelegten<br />

Landschaftsschutzzone und sind grösstenteils mehrseitig von Gebäuden umgeben.<br />

Die Landschaftsschutzzone wird jedoch in zwei Bereichen reduziert, damit sich dort Landwirtschaftsbetriebe<br />

unter gewissen Voraussetzungen entwickeln können.<br />

Bei der Siedlung Bernhard Wyss wird die Landschaftschutzzone Richtung Osten (Chriebenacker)<br />

bis zum Flurweg aufgehoben.<br />

Für eine eventuelle zukünftige Entwicklung des Landwirtschaftsbetriebs Bruno Zimmermann<br />

wird die Landschaftsschutzzone im Limpachacker, im Gallenacker und im Guggermännlirain<br />

aufgehoben. Die entsprechenden landwirtschaftlichen und raumplanerischen Nachweise<br />

müssen für die Konkretisierung eines solchen Vorhabens zu gegebener Zeit noch erbracht<br />

werden.<br />

Die neuen Einzonungen, welche bedingt durch die heutige kompakte Siedlungsstruktur (es<br />

hat keine grösseren unüberbauten Freiflächen im Dorfinnern) alle am Dorfrand sind, werden<br />

das Landschaftsbild leicht verändern.<br />

Die vorgesehenen Anpassungen der Nutzungsplanung werden somit voraussichtlich keine<br />

nennenswerten negativen Auswirkungen aufs Landschaftsbild haben.<br />

9.3. Ortsbildschutz<br />

Die Gemeinde <strong>Aetigkofen</strong> ist nicht im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der<br />

Schweiz (ISOS) aufgeführt. Das Ortsbild von <strong>Aetigkofen</strong> hat jedoch gemäss kantonalem<br />

Richtplan eine regionale Bedeutung. Die Ortsbildschutzzone erstreckt sich über weite Teile<br />

des Siedlungsgebietes.<br />

Die in der Ortbildschutzzone stattfindenden Ein- bzw. Umzonungen betreffen nebst bereits<br />

überbauten Gebieten auch unbebaute Bereiche am Dorfrand.<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 22<br />

Mit der umfangreichen Festlegung von Gestaltungsbaulinien soll – wie bereits in Kapitel 7.2<br />

erwähnt – die aktuelle Stellung der Baukörper auch für die Zukunft sichergestellt werden,<br />

welche zum Charakter des Ortsbildes beiträgt.<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die vorgesehenen Änderungen an der Nutzungsplanung<br />

das Ortsbild mitprägen werden. Die Zonenvorschriften werden jedoch sicherstellen,<br />

dass sich das Ortsbild von <strong>Aetigkofen</strong> nicht negativ verändern wird.<br />

9.4. Landwirtschaft<br />

9.4.1. Landwirtschaftszone<br />

Durch die vorgesehenen Einzonungen wird die heutige Landwirtschaftszone um insgesamt<br />

rund 1.56 ha verkleinert. Davon sind jedoch bereits ca. 0.63 ha, also rund 40% überbaut.<br />

Die Gesamtfläche der Einzonungen aus der Landwirtschaftszone in eine Wohn- bzw. Kernzone<br />

(nur unüberbaute Flächen) beträgt somit rund 0.93 ha. Hinzu kommt die Fläche für neue<br />

Strassen auf den Grundstücken GB Nr. 54 und Nr. 246 von total ca. 0.04 ha.<br />

Im Dorfbereich gibt es heute drei Landwirtschaftsbetriebe deren Immissionsabstände bei den<br />

Ein- und Umzonungen überprüft und dementsprechend berücksichtigt werden mussten.<br />

Dies sind:<br />

Die Landwirtschaftsbetriebe Peter Lüdi, Bruno Zimmermann und Adrian Zimmermann. Alle<br />

anderen Betriebe liegen ausserhalb des eigentlichen Dorfkerns.<br />

9.4.2. Fruchtfolgeflächen<br />

Gemäss Sachplan von 1987 müsste <strong>Aetigkofen</strong> mindestens 97.35 ha Fruchtfolgeflächen (FFF;<br />

110.63 ha abzüglich 12 %) ausweisen.<br />

Im Rahmen der vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> werden die Fruchtfolgeflächen der<br />

Gemeinde <strong>Aetigkofen</strong> durch das Amt für Landwirtschaft (ALW) überprüft und uns als Rohdatensatz<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Die Berechnung der FFF hat ergeben, dass heute 102.80 ha ausgewiesen werden können.<br />

Das Sachplanziel ist damit erreicht.<br />

Die diversen Neueinzonungen tangieren resp. reduzieren die FFF nur im Bereich von Gewann<br />

9 (Plan 6569/5) resp. GB 108. Dort wird die FFF um ca. 0.12 ha reduziert. Alle übrigen Einzonungen<br />

liegen nicht im Bereich von FFF.<br />

9.4.3. Landwirtschaftsinventar<br />

Das bestehende Landwirtschaftsinventar muss nach Rücksprache mit dem ARP nicht überarbeitet<br />

werden.<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 23<br />

9.5. Umwelt<br />

9.5.1. Naturgefahren<br />

Gemäss Naturgefahrenhinweiskarte des Kantons (siehe Abbildung 9-3) liegen die bestehenden<br />

Gefahrenbereiche nicht im Bereich der von der <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> betroffenen<br />

Gebiete.<br />

Abbildung 9-1:<br />

Auszug aus Naturgefahrenhinweiskarte des Kantons. Die Gefahrenbereiche für untiefe<br />

Rutschungen sind beige bzw. braun eingefärbt. Der blaue Punkt markiert ein<br />

einzelnes Wasserereignis. Quelle: www.sogis1.so.ch (Zugriff am 8. September 2010)<br />

9.5.2. Belastete Standorte / Altlasten<br />

Gemäss dem Kataster der belasteten Standorte des Kantons Solothurn bestehen in der Gemeinde<br />

<strong>Aetigkofen</strong> mit Altlasten belastete Standorte. Diese Standorte werden aber von den<br />

geplanten Änderungen der Nutzungsplanung nicht tangiert (siehe Abbildung 9-2).<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 24<br />

Abbildung 9-2:<br />

Auszug aus dem kantonalen Kataster der belasteten Standorte. Die belasteten<br />

Standorte sind violett schraffiert. Quelle: www.sogis1.so.ch (Zugriff am 8. September<br />

2010)<br />

9.5.3. Gewässerschutz<br />

Gemäss der digitalen Gewässerschutz- und Grundwasserkarte des Kantons liegt der Nordbereich<br />

des Siedlungsgebietes in den „übrigen Bereichen Grundwasser Ü“. Der südliche Teil<br />

befindet sich im „Schutzbereich Grundwasser Au“ (siehe Abbildung 9-3).<br />

Der Mülibach als grösstes Gewässer ist auf der gesamten Fliessstrecke von 1,4 km Länge eingedolt.<br />

Der Rütelibach ist ein Waldbach, der im südöstlichen Gemeindegebiet in Richtung<br />

Unterramsern fliesst und in den Limpach entwässert. Der Moosbach fliesst eingedolt durch<br />

das Gebiet Moos in westlicher Richtung und wechselt in Lüterswil-Gächliwil seinen Namen zu<br />

„Mülibach“. Von den insgesamt 2,7 km Fliessgewässer sind rund 2 km eingedolt. Namentlich<br />

im Fall von defekten Leitungen besteht ein Bedarf zur Renaturierung der Gewässer, was auch<br />

zur ökologischen Aufwertung der Landschaft beiträgt. Das Wasserbaukonzept des Kantons<br />

enthält Aussagen zur Ausdolung des Mülibachs und des Moosbachs. Zudem existiert ein Unterhaltskonzept.<br />

Im Siedlungsgebiet wird der erforderliche Raumbedarf für Fliessgewässer durch die Ausscheidung<br />

von entsprechenden Baulinien sichergestellt (siehe Beilage Nr. 4). Bezüglich Gewässerund<br />

Grundwasserschutz bestehen keine Konflikte mit den vorgesehenen Anpassungen der<br />

Nutzungsplanung.<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 25<br />

Ü<br />

Au<br />

Abbildung 9-3:<br />

Auszug aus der digitalen Gewässerschutz- und Grundwasserkarte des Kantons..<br />

Quelle: www.sogis1.so.ch (Zugriff am 8. September 2010)<br />

10. Zielerreichung, Interessensabwägung und<br />

Schlussfolgerung<br />

Mit den in der vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> vorgesehenen Anpassungen der<br />

Nutzungspläne werden, die von der Einwohnergemeinde angestrebten und im räumlichen<br />

Leitbild gesteckten strategischen Ziele, zur räumlichen Entwicklung weitestgehend erreicht.<br />

Dabei wird u. a. mit Massnahmen zur inneren Verdichtung auf einen möglichst schonenden<br />

und nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden geachtet. Eine Ausweitung der noch<br />

nicht überbauten Bauzone soll dort stattfinden, wo dies aus raumplanerischer Sicht und in<br />

Bezug auf das Landschafts- und Ortsbild sinnvoll und vertretbar ist.<br />

Mit dem neu zur Verfügung stehenden Bauland und den vertraglichen Bauverpflichtungen<br />

werden, die auf das angestrebte Bevölkerungswachstum abgestimmten Landreserven, weitgehend<br />

sichergestellt. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Abwanderung<br />

der jüngeren Generationen, aufgrund des fehlenden Baulandes, Einhalt geboten wird<br />

und die Gemeinde <strong>Aetigkofen</strong> wieder in moderatem Mass wachsen kann.<br />

Sowohl aus raumplanerischer Sicht, wie auch in Bezug auf die Umwelt, sind aufgrund der<br />

vorliegenden Planung keine nennenswerten negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />

Aus Sicht der Gemeinde wird mit der vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> ein optimales<br />

Gleichgewicht der verschiedenen Interessen bzw. Anforderungen (Gemeinde, Bevölkerung,<br />

Umwelt) im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erreicht.<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 26<br />

Biberist, 04. Oktober 2010<br />

Rev. 1, 11. April 2011<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer<br />

Kuno Eberhard<br />

6569 / KE / aku<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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Arbeitszonen<br />

Gemisc hte<br />

Zonen<br />

Weitere Zonen Wohnzonen<br />

<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 27<br />

Anhang 1:<br />

Fassungsvermögen Bauzone aktuell (Stand September 2010)<br />

Gemeinde: <strong>Aetigkofen</strong> Fassungsvermögen Bauzone aktuell (Stand September 2010)<br />

Bauzonen<br />

Wohnzone 1<br />

W1<br />

AZ E/ha ha E ha E ha E ha E ha E<br />

Wohnzone 2 W2 0.25 30 0.60 18 0.33 10 0.11 3 1.04 31<br />

Wohnzone 3<br />

Wohnzone 4<br />

Wohnzone grösser 4<br />

W3<br />

W4<br />

WG<br />

Bauzonen überbaut<br />

bis 1999 1999 bis 2010<br />

Bauzonen nicht überbaut<br />

Einzelparzellen<br />

zusammenhängende<br />

Flächen<br />

Total Wohnzonen 0.60 18 0.33 10 0.11 3 1.04 31<br />

Total<br />

Kernzone Erhaltung KER 0.35 35 3.40 119 0.28 10 0.09 3 3.77 132<br />

Kernzone Entwicklung<br />

KEN<br />

Gewerbezone mit Wohnen<br />

GM<br />

Total gemischte Zonen 3.40 119 0.28 10 0.09 3 3.77 132<br />

Gewerbezone ohne Wohnen<br />

Industriezone<br />

Dienstleistungszone<br />

Total Arbeitszonen<br />

GO<br />

I<br />

DL<br />

Zone für öff. Bauten und Anlagen OeBA - 0.53 0.53<br />

Zone für öff. Sport- und Freizeitanl. FE<br />

Weilerzone W - 15 0.27 4 0.27 4<br />

Grünzone GZ 0.14 0.14<br />

Hofstattzone<br />

HS<br />

Spezialzone<br />

S<br />

Total weitere Zonen 0.80 4 0.14 0.94 4<br />

Total<br />

4.80 141 0.61 20 0.34 6 5.75 167<br />

Einwohnerzahl Stand 31.12.2009 (Total)<br />

Einwohner ausserhalb Bauzone ca. *<br />

179<br />

20<br />

161<br />

Einwohner in der Bauzone 159<br />

-159<br />

Verdichtungspotential 2 6<br />

Erwartete Ausschöpfung in 15 Jahren 25% 50% 80%<br />

Freie Kapazitäten 4<br />

= 0 + 3 +<br />

Fassungsvermögen Total<br />

183<br />

angestrebte Einwohnerzahl nach Leitbild 1996<br />

194<br />

* Annahme: 6 Bewohner pro einzuzonenden Gutsbetrieb<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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Weitere Zonen<br />

Arbeitszonen<br />

Gemischte<br />

Zonen<br />

Wohnzonen<br />

<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 28<br />

Anhang 2:<br />

Fassungsvermögen Bauzone neu (Stand nach OP-<strong>Teilrevision</strong>)<br />

Gemeinde: <strong>Aetigkofen</strong><br />

Fassungsvermögen Bauzone neu (Stand nach OP-Teilrev.)<br />

Bauzonen<br />

Wohnzone 1<br />

W1<br />

AZ E/ha ha E ha E ha E ha E<br />

Wohnzone 2 W2 0.4 33 1.04 34 0.35 11.5 0.47 16 1.86 61<br />

Wohnzone 3<br />

Wohnzone 4<br />

Wohnzone grösser 4<br />

W3<br />

W4<br />

WG<br />

Total Wohnzonen 1.04 34 0.35 11.5 0.47 16 1.86 61<br />

Kernzone Erhaltung KER - 35 4.57 160 0.05 2 4.62 162<br />

Kernzone Entwicklung<br />

Gewerbezone mit Wohnen<br />

KEN<br />

GM<br />

Bazuone überbaut<br />

Bauzonen nicht überbaut<br />

Einzelparzellen<br />

zusammenhängende<br />

Flächen<br />

Total gemischte Zonen 4.57 160 0.05 2 4.62 162<br />

Total<br />

Gewerbezone ohne Wohnen<br />

Industriezone<br />

Dienstleistungszone<br />

Total Arbeitszonen<br />

GO<br />

I<br />

DL<br />

Zone für öff. Bauten und Anlagen OeBA 0.12 0.12<br />

Zone für öff. Sport- und Freizeitanl. FE 0.13 0.13<br />

Weilerzone W - 15 0.27 4 0.27 4<br />

Grünzone GZ 0.31 0.31<br />

Hofstattzone<br />

HS<br />

Spezialzone<br />

S<br />

Total weitere Zonen 0.52 4 0.31 0.83 4<br />

Total<br />

6.13 198 0.71 13 0.47 16 7.31 227<br />

Einwohnerzahl Stand 31.12.2009 (Total)<br />

Einwohner ausserhalb Bauzone ca. *<br />

179<br />

8<br />

198<br />

Einwohner in der Bauzone nach OP-Revision 171<br />

-171<br />

Verdichtungspotential 27 13 16<br />

Erwartete Ausschöpfung in 15 Jahren 25% 50% 80%<br />

Freie Kapazitäten 26<br />

= 7 + 7 + 12<br />

Fassungsvermögen Total<br />

205<br />

angestrebte Einwohnerzahl nach räuml. Leitbild<br />

222<br />

* Annahme: 6 Bewohner pro einzuzonenden Gutsbetrieb<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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<strong>Teilrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> („Phase <strong>II</strong>“)<br />

Raumplanungsbericht 29<br />

Anhang 3:<br />

Vereinbarungen über die Bauverpflichtung nach § 26 bis PBG<br />

Werden vor der Genehmigung der Planung erstellt.<br />

BSB + Partner, Ingenieure und Planer 04. Oktober 2010<br />

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