Leasing (Finanzierungsleasing) Gruppe 3 / L 190 So ... - Wilhelm-Data
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<strong>Gruppe</strong> 3 / L <strong>190</strong><br />
Seite 4<br />
<strong>Leasing</strong> (<strong>Finanzierungsleasing</strong>)<br />
Spezial-<strong>Leasing</strong>: Hier wird der <strong>Leasing</strong>gegenstand so speziell auf die BeduÈ<br />
rfnisse des <strong>Leasing</strong>nehmers abgestimmt, dass nach Ablauf der vereinbarten<br />
Grundmietzeit eine andere sinnvolle Nutzung des <strong>Leasing</strong>gegenstands<br />
nicht moÈ glich ist (z.B. bei einer Produktionsmaschine, die nur zur Herstellung<br />
eines bestimmten Produkts geeignet ist und anders nicht eingesetzt<br />
werden kann).<br />
Bei dieser Variante ist der <strong>Leasing</strong>nehmer steuerlich als wirtschaftlicher EigentuÈ<br />
mer anzusehen, der das <strong>Leasing</strong>gut mit den Anschaffungskosten in<br />
seinem AnlagevermoÈ gen ausweisen muss.<br />
Es gibt weitere Untergliederungen, die auf besondere Aspekte des <strong>Leasing</strong>vertrags<br />
herausstellen:<br />
± Sale-and-lease-back: Hier kauft der <strong>Leasing</strong>geber meist einen gebrauchten<br />
Gegenstand und vermietet ihn anschlieûend an den VerkaÈufer<br />
± Second-hand-<strong>Leasing</strong>: Es werden gebrauchte GegenstaÈnde geleast.<br />
± Full-Service-<strong>Leasing</strong>: Der <strong>Leasing</strong>nehmer zahlt ausschlieûlich seine<br />
<strong>Leasing</strong>rate. Alle anderen Kosten, z.B. Wartung, Reparatur, Versicherungen<br />
usw. traÈgt der <strong>Leasing</strong>geber, was natuÈ rlich nur bei einer entsprechend<br />
teuren <strong>Leasing</strong>rate moÈ glich ist.<br />
± Flottenleasing: Der <strong>Leasing</strong>vertrag wird uÈ ber eine Vielzahl von Fahrzeugen<br />
(in der Regel mehr als 10) geschlossen.<br />
Sie muÈ ssen zwischen VollamortisationsvertraÈgen (Full-pay-out-VertraÈge),<br />
die in der Praxis relativ selten sind und den uÈ blichen TeilamortisationsvertraÈgen<br />
(Non-full-pay-out-VertraÈge) unterscheiden.<br />
UÈ bliche <strong>Leasing</strong>vertraÈge<br />
Die nachfolgenden AusfuÈ hrungen stellen auf die uÈ bliche Vertragsvariante<br />
ab, bei der es sich um einen Teilamortisationsvertrag im Rahmen des <strong>Finanzierungsleasing</strong><br />
handelt.<br />
<strong>Finanzierungsleasing</strong> enthaÈlt kaufrechtliche und mietrechtliche Elemente.<br />
Der Aspekt der Miete steht jedoch eindeutig im Vordergrund (Urteil des<br />
Bundesfinanzhofs vom 5.5.1994, Az. VI R 100/93). Die Vertragselemente<br />
beim <strong>Leasing</strong> sehen wie folgt aus:<br />
l Ein Unternehmen (= <strong>Leasing</strong>unternehmen) vermietet<br />
l WirtschaftsguÈ ter (= <strong>Leasing</strong>gegenstaÈnde), die im Wirtschaftsleben frei<br />
gehandelt werden an Dritte (= <strong>Leasing</strong>nehmer)<br />
l fuÈ r eine vertraglich festgelegte Nutzungszeit (= Grundmietzeit) und<br />
l erhaÈlt hierfuÈ r ein regelmaÈûiges Entgelt (= <strong>Leasing</strong>rate) sowie eventuell<br />
eine zusaÈtzliche <strong>So</strong>nderzahlung (= <strong>Leasing</strong>sonderzahlung).