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Leasing (Finanzierungsleasing) Gruppe 3 / L 190 So ... - Wilhelm-Data

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<strong>Gruppe</strong> 3 / L <strong>190</strong><br />

Seite 4<br />

<strong>Leasing</strong> (<strong>Finanzierungsleasing</strong>)<br />

Spezial-<strong>Leasing</strong>: Hier wird der <strong>Leasing</strong>gegenstand so speziell auf die BeduÈ<br />

rfnisse des <strong>Leasing</strong>nehmers abgestimmt, dass nach Ablauf der vereinbarten<br />

Grundmietzeit eine andere sinnvolle Nutzung des <strong>Leasing</strong>gegenstands<br />

nicht moÈ glich ist (z.B. bei einer Produktionsmaschine, die nur zur Herstellung<br />

eines bestimmten Produkts geeignet ist und anders nicht eingesetzt<br />

werden kann).<br />

Bei dieser Variante ist der <strong>Leasing</strong>nehmer steuerlich als wirtschaftlicher EigentuÈ<br />

mer anzusehen, der das <strong>Leasing</strong>gut mit den Anschaffungskosten in<br />

seinem AnlagevermoÈ gen ausweisen muss.<br />

Es gibt weitere Untergliederungen, die auf besondere Aspekte des <strong>Leasing</strong>vertrags<br />

herausstellen:<br />

± Sale-and-lease-back: Hier kauft der <strong>Leasing</strong>geber meist einen gebrauchten<br />

Gegenstand und vermietet ihn anschlieûend an den VerkaÈufer<br />

± Second-hand-<strong>Leasing</strong>: Es werden gebrauchte GegenstaÈnde geleast.<br />

± Full-Service-<strong>Leasing</strong>: Der <strong>Leasing</strong>nehmer zahlt ausschlieûlich seine<br />

<strong>Leasing</strong>rate. Alle anderen Kosten, z.B. Wartung, Reparatur, Versicherungen<br />

usw. traÈgt der <strong>Leasing</strong>geber, was natuÈ rlich nur bei einer entsprechend<br />

teuren <strong>Leasing</strong>rate moÈ glich ist.<br />

± Flottenleasing: Der <strong>Leasing</strong>vertrag wird uÈ ber eine Vielzahl von Fahrzeugen<br />

(in der Regel mehr als 10) geschlossen.<br />

Sie muÈ ssen zwischen VollamortisationsvertraÈgen (Full-pay-out-VertraÈge),<br />

die in der Praxis relativ selten sind und den uÈ blichen TeilamortisationsvertraÈgen<br />

(Non-full-pay-out-VertraÈge) unterscheiden.<br />

UÈ bliche <strong>Leasing</strong>vertraÈge<br />

Die nachfolgenden AusfuÈ hrungen stellen auf die uÈ bliche Vertragsvariante<br />

ab, bei der es sich um einen Teilamortisationsvertrag im Rahmen des <strong>Finanzierungsleasing</strong><br />

handelt.<br />

<strong>Finanzierungsleasing</strong> enthaÈlt kaufrechtliche und mietrechtliche Elemente.<br />

Der Aspekt der Miete steht jedoch eindeutig im Vordergrund (Urteil des<br />

Bundesfinanzhofs vom 5.5.1994, Az. VI R 100/93). Die Vertragselemente<br />

beim <strong>Leasing</strong> sehen wie folgt aus:<br />

l Ein Unternehmen (= <strong>Leasing</strong>unternehmen) vermietet<br />

l WirtschaftsguÈ ter (= <strong>Leasing</strong>gegenstaÈnde), die im Wirtschaftsleben frei<br />

gehandelt werden an Dritte (= <strong>Leasing</strong>nehmer)<br />

l fuÈ r eine vertraglich festgelegte Nutzungszeit (= Grundmietzeit) und<br />

l erhaÈlt hierfuÈ r ein regelmaÈûiges Entgelt (= <strong>Leasing</strong>rate) sowie eventuell<br />

eine zusaÈtzliche <strong>So</strong>nderzahlung (= <strong>Leasing</strong>sonderzahlung).

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