Leasing (Finanzierungsleasing) Gruppe 3 / L 190 So ... - Wilhelm-Data
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<strong>Gruppe</strong> 3 / L <strong>190</strong><br />
Seite 6<br />
<strong>Leasing</strong> (<strong>Finanzierungsleasing</strong>)<br />
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Der <strong>Leasing</strong>gegenstand muss nach Ablauf der ersten <strong>Leasing</strong>phase weitergeleast<br />
werden (= seltene Regelung).<br />
Der <strong>Leasing</strong>geber hat ein Andienungsrecht. Das bedeutet, dass der <strong>Leasing</strong>geber<br />
den <strong>Leasing</strong>nehmer verpflichtet, den Gegenstand zu einem<br />
vorher vereinbarten Kaufpreis zu erwerben.<br />
Vorsicht Falle: Die <strong>Leasing</strong>kosten erhoÈ hen sich nachtraÈglich, wenn am<br />
Ende der <strong>Leasing</strong>zeit mehr zu zahlen ist, als der Gegenstand auf dem<br />
freien Markt kostet. Ohne Andienungsrecht koÈ nnte der Gegenstand<br />
anderswo billiger erworben werden.<br />
Es wird eine sogenannte MehrerloÈ sbeteiligung vereinbart. Das bedeutet,<br />
dass der Gegenstand nach der Grundmietzeit an einen Dritten veraÈuûert<br />
wird. Ist der VeraÈuûerungserloÈs hoÈ her als der kalkulierte Restwert,<br />
teilen sich <strong>Leasing</strong>geber und <strong>Leasing</strong>nehmer diesen Gewinn, wobei<br />
der <strong>Leasing</strong>nehmer aus steuerlichen GruÈ nden nicht mehr als 75%<br />
vom MehrerloÈ s erhalten darf.<br />
Vorsicht Falle: <strong>Leasing</strong>gesellschaft und HaÈndler sind unterschiedliche<br />
Unternehmen. Kauft der HaÈndler den Gegenstand der <strong>Leasing</strong>gesellschaft<br />
zum kalkulierten Restwert ab, gehen Sie leer aus, selbst wenn<br />
der HaÈndler den Gegenstand mit Gewinn verkauft.<br />
Praxis-Beispiel:<br />
Herr Huber hat einen PKW geleast. Seine <strong>Leasing</strong>rate ist auf der Basis eines<br />
Restwerts von 8 000 e kalkuliert worden. Nach Ablauf der Grundmietzeit<br />
hat der PKW einen tatsaÈchlichen Wert von 12 000 e. Bei einer MehrerloÈsbeteiligung<br />
von 75% hat Herr Huber einen Anspruch auf (4 000 e x<br />
75% =) 3 000 e.<br />
Es ergibt sich aber kein MehrerloÈ s, wenn Herr Huber den PKW an den<br />
HaÈndler zuruÈ ckgibt und dieser den PKW fuÈ r 8 000 e von der <strong>Leasing</strong>gesellschaft<br />
erwirbt. Verkauft der HaÈndler jetzt den PKW fuÈ r 12 000 e, erzielt er<br />
einen Gewinn von 4 000 e, an dem Herr Huber nicht beteiligt ist. Um das<br />
zu vermeiden, haÈtte Herr Huber bereits bei Vertragsabschluss eine entsprechende<br />
Vereinbarung mit dem HaÈndler treffen muÈ ssen.<br />
Wenn der Restwert zu hoch veranschlagt worden ist, um niedrige <strong>Leasing</strong>raten<br />
zu erhalten, erhoÈ hen sich die <strong>Leasing</strong>kosten nachtraÈglich. Kann naÈmlich<br />
die <strong>Leasing</strong>gesellschaft keinen kostendeckenden Preis erzielen, muss<br />
der <strong>Leasing</strong>nehmer die Differenz bis zur HoÈ he des kalkulierten Restwerts<br />
an die <strong>Leasing</strong>gesellschaft zahlen.<br />
Achten Sie beim Abschluss des <strong>Leasing</strong>vertrags insbesondere auf folgende<br />
Punkte:<br />
l Ist der <strong>Leasing</strong>gegenstand ausfuÈ hrlich beschrieben<br />
l Wie sind die Eigentumsrechte geregelt