Ebenfurther Stadtnachrichten vom Dezember 2013 - Stadtgemeinde ...
Ebenfurther Stadtnachrichten vom Dezember 2013 - Stadtgemeinde ...
Ebenfurther Stadtnachrichten vom Dezember 2013 - Stadtgemeinde ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gemeinde aktuell<br />
Außenstände bei Gemeindeabgaben und die nichtzeitgerechte Bezahlung<br />
sind kein Kavaliersdelikt!<br />
Außenstände sind die höfliche Bezeichnung von Schulden. Ist der Schuldner nicht bereit diese in der gesetzlich<br />
festgelegten Frist zu begleichen sieht das Gesetz eine gerichtliche Verfolgung vor.<br />
Im Gegensatz zur Meinung von Vielen, dass diese gesetzliche Regelung bei der Gemeinde keine Gültigkeit<br />
hätte oder zumindest leichter gehandhabt wird, muss ich Ihnen sagen, dass dem nicht so ist. Zahlungsrückstände,<br />
egal ob es sich dabei um Miete, Autokauf oder aber auch um Gemeindeabgaben handelt,<br />
wie z. B. Kanal, Wasser, Grundsteuer, Pacht oder Aufschließungsabgabe, sind zu den vorgegebenen<br />
Fristen zu begleichen.<br />
Aufgrund einer Prüfung durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, welche ergeben hat,<br />
dass wir unser Mahnwesen bzw. die Einbringung der Außenstände zu lax betreiben, wurden alle Gelder<br />
des Landes für ein halbes Jahr gesperrt. Erst nach dem Nachweis, dass wir unsere Außenstände eintreiben,<br />
wurde diese Sanktion wieder aufgehoben.<br />
Damit ist der Weg für unsere Verwaltung klar vorgegeben:<br />
• Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gibt es eine Mahnung!<br />
• Wird die Mahnung nicht ernst genommen, kommt eine Aufforderung durch unseren Rechtsanwalt.<br />
• Verstreicht auch diese Frist ungenützt, wird die Schuld gerichtlich eingetrieben.<br />
Als Bürgermeister bitte ich um Verständnis, dass die Gemeinde ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform<br />
zu erfüllen hat. In Härtefällen werden wir natürlich so wie auch in der Vergangenheit versuchen, einen<br />
gemeinsamen, für beide gangbaren Weg zu finden.<br />
Aus Erfahrung weiß ich, dass der Zahlungstermin dann doch das eine oder andere Mal vergessen werden<br />
kann. DAHER EMPFEHLE ICH EINEN EINZIEHUNGSAUFTRAG ZU MACHEN. Ich selbst erledige<br />
meine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der <strong>Stadtgemeinde</strong> Ebenfurth ebenfalls mit einem<br />
Einziehungsauftrag.<br />
Danke für Ihr Verständnis.<br />
Bürgermeister Alfredo Rosenmaier<br />
Offenlegung lt. § 25 des Mediengesetzes:<br />
Name des Medieninhabers: <strong>Stadtgemeinde</strong> Ebenfurth.<br />
Informationsblatt der <strong>Stadtgemeinde</strong> Ebenfurth<br />
zur Information der Gemeindebürgerinnen<br />
und Gemeindebürger. Der Medieninhaber ist zu<br />
100% Eigentümer des Unternehmens. Redaktion<br />
und Produktion: <strong>Stadtgemeinde</strong> Ebenfurth, für<br />
den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Alfredo<br />
Rosenmaier, Hauptstraße 39, 2490 Ebenfurth.<br />
Druck: Probst GmbH, Wiener Neustädter Straße<br />
20, 2483 Ebreichsdorf, Tel. 02254 72278<br />
office@probst-print.at<br />
Unser Gemeindeanwalt steht Ihnen ab Jänner<br />
2014 jeden 2. Mittwoch im Monat für eine kostenlose<br />
Rechtsberatung zur Verfügung.<br />
Herr Dr. Wilhelm Häusler wird immer von<br />
17.00 bis 19.00 Uhr anwesend sein und gerne<br />
Erstauskünfte geben. Um Ihnen lästige Wartezeiten<br />
zu ersparen, bitten wir um verlässliche<br />
Voranmeldung.<br />
Amtsstunden am Stadtamt:<br />
MO, DI, MI, DO, FR 7.00 bis 12.00 Uhr<br />
MO 13.00 bis 16.00 Uhr<br />
MI 17.00 bis 19.00 Uhr<br />
TELEFON 52250, FAX DW 5<br />
Sprechstunden des Bürgermeisters:<br />
MO 7.00 bis 8.00 Uhr<br />
MI 18.00 bis 19.00 Uhr<br />
Rechtsberatung:<br />
MI, 15. Jänner 2014, 17.00 - 19.00 Uhr<br />
Um telefonische Voranmeldung wird gebeten!<br />
2