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Ebenfurther Stadtnachrichten vom Dezember 2013 - Stadtgemeinde ...

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Gemeinde aktuell<br />

Außenstände bei Gemeindeabgaben und die nichtzeitgerechte Bezahlung<br />

sind kein Kavaliersdelikt!<br />

Außenstände sind die höfliche Bezeichnung von Schulden. Ist der Schuldner nicht bereit diese in der gesetzlich<br />

festgelegten Frist zu begleichen sieht das Gesetz eine gerichtliche Verfolgung vor.<br />

Im Gegensatz zur Meinung von Vielen, dass diese gesetzliche Regelung bei der Gemeinde keine Gültigkeit<br />

hätte oder zumindest leichter gehandhabt wird, muss ich Ihnen sagen, dass dem nicht so ist. Zahlungsrückstände,<br />

egal ob es sich dabei um Miete, Autokauf oder aber auch um Gemeindeabgaben handelt,<br />

wie z. B. Kanal, Wasser, Grundsteuer, Pacht oder Aufschließungsabgabe, sind zu den vorgegebenen<br />

Fristen zu begleichen.<br />

Aufgrund einer Prüfung durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, welche ergeben hat,<br />

dass wir unser Mahnwesen bzw. die Einbringung der Außenstände zu lax betreiben, wurden alle Gelder<br />

des Landes für ein halbes Jahr gesperrt. Erst nach dem Nachweis, dass wir unsere Außenstände eintreiben,<br />

wurde diese Sanktion wieder aufgehoben.<br />

Damit ist der Weg für unsere Verwaltung klar vorgegeben:<br />

• Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gibt es eine Mahnung!<br />

• Wird die Mahnung nicht ernst genommen, kommt eine Aufforderung durch unseren Rechtsanwalt.<br />

• Verstreicht auch diese Frist ungenützt, wird die Schuld gerichtlich eingetrieben.<br />

Als Bürgermeister bitte ich um Verständnis, dass die Gemeinde ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform<br />

zu erfüllen hat. In Härtefällen werden wir natürlich so wie auch in der Vergangenheit versuchen, einen<br />

gemeinsamen, für beide gangbaren Weg zu finden.<br />

Aus Erfahrung weiß ich, dass der Zahlungstermin dann doch das eine oder andere Mal vergessen werden<br />

kann. DAHER EMPFEHLE ICH EINEN EINZIEHUNGSAUFTRAG ZU MACHEN. Ich selbst erledige<br />

meine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der <strong>Stadtgemeinde</strong> Ebenfurth ebenfalls mit einem<br />

Einziehungsauftrag.<br />

Danke für Ihr Verständnis.<br />

Bürgermeister Alfredo Rosenmaier<br />

Offenlegung lt. § 25 des Mediengesetzes:<br />

Name des Medieninhabers: <strong>Stadtgemeinde</strong> Ebenfurth.<br />

Informationsblatt der <strong>Stadtgemeinde</strong> Ebenfurth<br />

zur Information der Gemeindebürgerinnen<br />

und Gemeindebürger. Der Medieninhaber ist zu<br />

100% Eigentümer des Unternehmens. Redaktion<br />

und Produktion: <strong>Stadtgemeinde</strong> Ebenfurth, für<br />

den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Alfredo<br />

Rosenmaier, Hauptstraße 39, 2490 Ebenfurth.<br />

Druck: Probst GmbH, Wiener Neustädter Straße<br />

20, 2483 Ebreichsdorf, Tel. 02254 72278<br />

office@probst-print.at<br />

Unser Gemeindeanwalt steht Ihnen ab Jänner<br />

2014 jeden 2. Mittwoch im Monat für eine kostenlose<br />

Rechtsberatung zur Verfügung.<br />

Herr Dr. Wilhelm Häusler wird immer von<br />

17.00 bis 19.00 Uhr anwesend sein und gerne<br />

Erstauskünfte geben. Um Ihnen lästige Wartezeiten<br />

zu ersparen, bitten wir um verlässliche<br />

Voranmeldung.<br />

Amtsstunden am Stadtamt:<br />

MO, DI, MI, DO, FR 7.00 bis 12.00 Uhr<br />

MO 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

MI 17.00 bis 19.00 Uhr<br />

TELEFON 52250, FAX DW 5<br />

Sprechstunden des Bürgermeisters:<br />

MO 7.00 bis 8.00 Uhr<br />

MI 18.00 bis 19.00 Uhr<br />

Rechtsberatung:<br />

MI, 15. Jänner 2014, 17.00 - 19.00 Uhr<br />

Um telefonische Voranmeldung wird gebeten!<br />

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