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Übersicht<br />
Pendlerrechner<br />
2014<br />
Kollektivvertrag<br />
Handel<br />
Pflegekarenz /<br />
Pflegeteilzeit<br />
Bildungsteilzeit<br />
Entgeltfortzahlung im<br />
Katastrophenfall<br />
neue<br />
Lohnzettelart<br />
Änderungen<br />
Meldepflichten<br />
voraussichtliche<br />
SV-Werte<br />
Neue Lohnzettelart bei Auslandstätigkeit<br />
und DBA mit Anrechnungsmethode<br />
Ab 1. Jänner 2014 ist bei<br />
Auslandstätigkeit, sofern ein<br />
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit<br />
Anrechnungsmethode dem ausländischen<br />
Staat das Besteuerungsrecht zuweist, die<br />
neue Lohnzettelart 24 zu verwenden.<br />
Bislang war bei Entsendung von ArbeitnehmerInnen<br />
in Länder, mit denen<br />
ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
abgeschlossen wurde, das die Anrechnungsmethode<br />
vorsieht, nicht erkennbar, für welche<br />
Teile der im Lohnzettel ausgewiesenen<br />
Gesamtbezüge des/der ArbeitnehmerIn dem<br />
ausländischen Staat das Besteuerungsrecht<br />
zugewiesen wird. Der Anrechnungshöchstbetrag<br />
musste daher im Rahmen der<br />
Veranlagung durch weitere Erhebungen<br />
ermittelt werden.<br />
Mit der Lohnzettelart 24 werden die Bezüge<br />
dargestellt für die gemäß DBA dem ausländischen<br />
Staat das Besteuerungsrecht zusteht.<br />
Diese gesonderte Darstellung in Lohnzettelart<br />
24 ist erforderlich, egal ob der/die ArbeitgeberIn<br />
die Lohnsteuer für diese Bezüge<br />
einbehalten hat oder nicht. Die ausschließlich<br />
in Österreich steuerpflichtigen Inlandsbezüge<br />
sind mit Lohnzettelart 1 zu melden. Die<br />
im Ausland entrichtete Steuer darf nicht in<br />
Lohnzettelart 24 angeführt werden, sondern<br />
muss bei der Veranlagung im Formular L1i<br />
erklärt werden. Details zur Zuordnung<br />
der Bezüge finden Sie in der Information<br />
des BMF vom 5. Dezember 2013, BMF-<br />
010222/0127-VI/7/2013.<br />
Im Falle von Entsendungen in mehrere<br />
Länder muss für jedes Land ein gesonderter<br />
Lohnzettel der Lohnzettelart 24 abgegeben<br />
werden.<br />
Bei Entsendung in ein Land, mit dem ein<br />
DBA abgeschlossen wurde, das die Befreiungsmethode<br />
vorsieht, ist unverändert die<br />
Lohnzettelart 8 zu verwenden.<br />
Jänner 2014 11