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Übersicht<br />

Pendlerrechner<br />

2014<br />

Kollektivvertrag<br />

Handel<br />

Pflegekarenz /<br />

Pflegeteilzeit<br />

Bildungsteilzeit<br />

Entgeltfortzahlung im<br />

Katastrophenfall<br />

neue<br />

Lohnzettelart<br />

Änderungen<br />

Meldepflichten<br />

voraussichtliche<br />

SV-Werte<br />

Neue Lohnzettelart bei Auslandstätigkeit<br />

und DBA mit Anrechnungsmethode<br />

Ab 1. Jänner 2014 ist bei<br />

Auslandstätigkeit, sofern ein<br />

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit<br />

Anrechnungsmethode dem ausländischen<br />

Staat das Besteuerungsrecht zuweist, die<br />

neue Lohnzettelart 24 zu verwenden.<br />

Bislang war bei Entsendung von ArbeitnehmerInnen<br />

in Länder, mit denen<br />

ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />

abgeschlossen wurde, das die Anrechnungsmethode<br />

vorsieht, nicht erkennbar, für welche<br />

Teile der im Lohnzettel ausgewiesenen<br />

Gesamtbezüge des/der ArbeitnehmerIn dem<br />

ausländischen Staat das Besteuerungsrecht<br />

zugewiesen wird. Der Anrechnungshöchstbetrag<br />

musste daher im Rahmen der<br />

Veranlagung durch weitere Erhebungen<br />

ermittelt werden.<br />

Mit der Lohnzettelart 24 werden die Bezüge<br />

dargestellt für die gemäß DBA dem ausländischen<br />

Staat das Besteuerungsrecht zusteht.<br />

Diese gesonderte Darstellung in Lohnzettelart<br />

24 ist erforderlich, egal ob der/die ArbeitgeberIn<br />

die Lohnsteuer für diese Bezüge<br />

einbehalten hat oder nicht. Die ausschließlich<br />

in Österreich steuerpflichtigen Inlandsbezüge<br />

sind mit Lohnzettelart 1 zu melden. Die<br />

im Ausland entrichtete Steuer darf nicht in<br />

Lohnzettelart 24 angeführt werden, sondern<br />

muss bei der Veranlagung im Formular L1i<br />

erklärt werden. Details zur Zuordnung<br />

der Bezüge finden Sie in der Information<br />

des BMF vom 5. Dezember 2013, BMF-<br />

010222/0127-VI/7/2013.<br />

Im Falle von Entsendungen in mehrere<br />

Länder muss für jedes Land ein gesonderter<br />

Lohnzettel der Lohnzettelart 24 abgegeben<br />

werden.<br />

Bei Entsendung in ein Land, mit dem ein<br />

DBA abgeschlossen wurde, das die Befreiungsmethode<br />

vorsieht, ist unverändert die<br />

Lohnzettelart 8 zu verwenden.<br />

Jänner 2014 11

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