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Übersicht<br />

Pendlerrechner<br />

2014<br />

Kollektivvertrag<br />

Handel<br />

Pflegekarenz /<br />

Pflegeteilzeit<br />

Bildungsteilzeit<br />

Entgeltfortzahlung im<br />

Katastrophenfall<br />

neue<br />

Lohnzettelart<br />

Änderungen<br />

Meldepflichten<br />

voraussichtliche<br />

SV-Werte<br />

nerIn aufhält, ansonsten der Wohnsitz,<br />

wo der/die Steuerpflichtige die engsten<br />

persönlichen Beziehungen und einen<br />

eigenen Hausstand hat.<br />

• Als Wohnsitz an dem der/die Steuerpflichtige<br />

einen eigenen Hausstand hat,<br />

zählt einer, der so eingerichtet sind wie<br />

es den Lebensbedürfnissen des/der Steuerpflichtigen<br />

entspricht. Ein Zimmer,<br />

das der/die Steuerpflichtige in der<br />

elterlichen Wohnung mitbewohnt ohne<br />

dort einen Hausstand zu haben, würde<br />

nicht als Familienwohnsitz zählen. Eine<br />

Wohnung in einem Heim oder in einer<br />

WG, die nicht mit dem Partner oder<br />

in Lebensgemeinschaft bewohnt wird,<br />

würde ebenfalls nicht als Familienwohnsitz<br />

zählen.<br />

• Im Kalendermonat kann für die Berechnung<br />

des Pendlerpauschales nur ein<br />

Wohnsitz zugrunde gelegt werden. Liegt<br />

kein Familienwohnsitz vor, ist der der<br />

Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz<br />

maßgeblich für das Pendlerpauschale.<br />

• Fährt der/die ArbeitnehmerIn z.B. nur<br />

einmal wöchentlich zum Familienwohnsitz<br />

(Wochenpendler), so kann<br />

das aliquote Pendlerpauschale für<br />

die 4 Fahrten im Monat auf Basis der<br />

Entfernung zum Familienwohnsitz<br />

berücksichtigt werden (Näheres zur<br />

Aliquotierung siehe unten).<br />

Wie ist vorzugehen, wenn der<br />

Arbeitsantritt und das Arbeitsende stark<br />

schwanken<br />

• Wenn zum Beispiel aufgrund von Schichtarbeit<br />

nicht während des gesamten<br />

Kalendermonats im Wesentlichen die<br />

gleichen Zeiten für Arbeitsbeginn oder<br />

Arbeitsende gelten, so sind für den Pendlerrechner<br />

jene Verhältnisse zu Grunde<br />

zu legen, die im Lohnzahlungszeitraum<br />

überwiegen.<br />

• Wenn keine Variante überwiegt, so ist die<br />

längere Zeitdauer maßgeblich.<br />

Nach welchen Kriterien bestimmt der<br />

Pendlerrechner die Entfernung<br />

• Wenn die benötigte Zeitdauer für die<br />

Strecke Wohnung – Arbeitsstätte und die<br />

Strecke Arbeitsstätte – Wohnung unterschiedlich<br />

ist, so gilt die Strecke für die<br />

eine längere Zeitdauer benötigt wird.<br />

• Wenn mehrere Kombinationen von Pkw,<br />

Zug, U-Bahn, Bus, Straßenbahn, Fußweg<br />

usw. in Frage kommen, so wird jene<br />

Variante berücksichtigt, bei der mehr<br />

als die Hälfte der Wegstrecke mit einem<br />

Massenbeförderungsmittel zurückgelegt<br />

wird und bei der der Weg in der kürzestmöglichen<br />

Zeit zurückgelegt werden<br />

kann (Optimale Verkehrsmittelkombination).<br />

• Zur Zeitdauer zählen dabei auch<br />

Wartezeiten wie z.B. beim Umsteigen<br />

oder auch die Wartezeit zwischen<br />

Ankunft des Massenbeförderungsmittels<br />

und Arbeitsbeginn.<br />

• Schiffe und Flugzeuge zählen nicht als<br />

Massenbeförderungsmittel im Sinne der<br />

Pendlerverordnung.<br />

• Gehwege – also Teilstrecken, auf denen<br />

kein Massenbeförderungsmittel verkehrt<br />

– dürfen einen Kilometer nicht übersteigen.<br />

Übersteigt die Strecke, auf der<br />

kein Massenbeförderungsmittel verkehrt,<br />

1 km, ist zu unterstellen, dass ein Pkw<br />

verwendet wird. Hier könnte es noch<br />

eine Änderung geben, nach der längere<br />

Gehwege zulässig sind, wenn sie unmittelbar<br />

vor der Arbeitsstätte liegen.<br />

Jänner 2014 3

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