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Übersicht<br />
Pendlerrechner<br />
2014<br />
Kollektivvertrag<br />
Handel<br />
Pflegekarenz /<br />
Pflegeteilzeit<br />
Bildungsteilzeit<br />
Entgeltfortzahlung im<br />
Katastrophenfall<br />
neue<br />
Lohnzettelart<br />
Änderungen<br />
Meldepflichten<br />
voraussichtliche<br />
SV-Werte<br />
nerIn aufhält, ansonsten der Wohnsitz,<br />
wo der/die Steuerpflichtige die engsten<br />
persönlichen Beziehungen und einen<br />
eigenen Hausstand hat.<br />
• Als Wohnsitz an dem der/die Steuerpflichtige<br />
einen eigenen Hausstand hat,<br />
zählt einer, der so eingerichtet sind wie<br />
es den Lebensbedürfnissen des/der Steuerpflichtigen<br />
entspricht. Ein Zimmer,<br />
das der/die Steuerpflichtige in der<br />
elterlichen Wohnung mitbewohnt ohne<br />
dort einen Hausstand zu haben, würde<br />
nicht als Familienwohnsitz zählen. Eine<br />
Wohnung in einem Heim oder in einer<br />
WG, die nicht mit dem Partner oder<br />
in Lebensgemeinschaft bewohnt wird,<br />
würde ebenfalls nicht als Familienwohnsitz<br />
zählen.<br />
• Im Kalendermonat kann für die Berechnung<br />
des Pendlerpauschales nur ein<br />
Wohnsitz zugrunde gelegt werden. Liegt<br />
kein Familienwohnsitz vor, ist der der<br />
Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz<br />
maßgeblich für das Pendlerpauschale.<br />
• Fährt der/die ArbeitnehmerIn z.B. nur<br />
einmal wöchentlich zum Familienwohnsitz<br />
(Wochenpendler), so kann<br />
das aliquote Pendlerpauschale für<br />
die 4 Fahrten im Monat auf Basis der<br />
Entfernung zum Familienwohnsitz<br />
berücksichtigt werden (Näheres zur<br />
Aliquotierung siehe unten).<br />
Wie ist vorzugehen, wenn der<br />
Arbeitsantritt und das Arbeitsende stark<br />
schwanken<br />
• Wenn zum Beispiel aufgrund von Schichtarbeit<br />
nicht während des gesamten<br />
Kalendermonats im Wesentlichen die<br />
gleichen Zeiten für Arbeitsbeginn oder<br />
Arbeitsende gelten, so sind für den Pendlerrechner<br />
jene Verhältnisse zu Grunde<br />
zu legen, die im Lohnzahlungszeitraum<br />
überwiegen.<br />
• Wenn keine Variante überwiegt, so ist die<br />
längere Zeitdauer maßgeblich.<br />
Nach welchen Kriterien bestimmt der<br />
Pendlerrechner die Entfernung<br />
• Wenn die benötigte Zeitdauer für die<br />
Strecke Wohnung – Arbeitsstätte und die<br />
Strecke Arbeitsstätte – Wohnung unterschiedlich<br />
ist, so gilt die Strecke für die<br />
eine längere Zeitdauer benötigt wird.<br />
• Wenn mehrere Kombinationen von Pkw,<br />
Zug, U-Bahn, Bus, Straßenbahn, Fußweg<br />
usw. in Frage kommen, so wird jene<br />
Variante berücksichtigt, bei der mehr<br />
als die Hälfte der Wegstrecke mit einem<br />
Massenbeförderungsmittel zurückgelegt<br />
wird und bei der der Weg in der kürzestmöglichen<br />
Zeit zurückgelegt werden<br />
kann (Optimale Verkehrsmittelkombination).<br />
• Zur Zeitdauer zählen dabei auch<br />
Wartezeiten wie z.B. beim Umsteigen<br />
oder auch die Wartezeit zwischen<br />
Ankunft des Massenbeförderungsmittels<br />
und Arbeitsbeginn.<br />
• Schiffe und Flugzeuge zählen nicht als<br />
Massenbeförderungsmittel im Sinne der<br />
Pendlerverordnung.<br />
• Gehwege – also Teilstrecken, auf denen<br />
kein Massenbeförderungsmittel verkehrt<br />
– dürfen einen Kilometer nicht übersteigen.<br />
Übersteigt die Strecke, auf der<br />
kein Massenbeförderungsmittel verkehrt,<br />
1 km, ist zu unterstellen, dass ein Pkw<br />
verwendet wird. Hier könnte es noch<br />
eine Änderung geben, nach der längere<br />
Gehwege zulässig sind, wenn sie unmittelbar<br />
vor der Arbeitsstätte liegen.<br />
Jänner 2014 3