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Sanierung Sandgraben<br />

Der Sandgraben zwischen Znaimerstraße und<br />

Kaplanstraße wurde mittels gemeinsamer Finanzierung<br />

von Bund, Land und Gemeinde um rund Euro 160.000,-<br />

saniert. Der Gemeindeanteil betrug etwa 90.000,--. Die<br />

Stahlbetondecke war aufgrund des Alterungsprozesses<br />

einsturzgefährdet, daher wurde die alte Überplattung als<br />

„verlorene<br />

Schalung“<br />

verwendet und<br />

neue Betonplatten<br />

mittels fest<br />

verbundenen<br />

Steckeisen und<br />

Bewehrung<br />

aufgebracht. Im<br />

Zuge der<br />

Sanierung wurde in<br />

diesem Bereich<br />

auch ein neuer<br />

Gehsteig errichtet.<br />

Foto: Ing. Thomas<br />

Bauer, Bgm. Erwin<br />

Bernreiter und Herr<br />

Ranger (Polier,<br />

NÖLandesReg., Abt.<br />

Wasserschutz)<br />

Nicht die Hunde sind die “Ferkel”<br />

Die Situationen sind bekannt: die von den Hunden hinterlassenen<br />

Spuren, also der Hundekot, sind spätestens dann ein<br />

Thema, wenn einem das „Häuferl“ an den Füßen klebt oder<br />

die Kinder davon befreit werden müssen.<br />

Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Hundehaltung betreffen<br />

vorwiegend die Gemeinden. Die Stadtgemeinde<br />

Hollabrunn hat daher heuer die Anschaffung von sieben<br />

Sackerlspender für Hundekot beschlossen, die Entnahme ist<br />

noch dazu kostenlos.<br />

Die Standorte sind: 2x in der FUZO, 1x am Gerichtsberg<br />

Grünfläche unter den Kastanien und 1x im Beserlpark,<br />

1x beim Wasserpark, 1x im Gymnasiumpark und 1x am<br />

Hauptplatz.<br />

Trotzdem kommt es immer wieder zu Verunreinigungen.<br />

Gemäß § 92 Abs.2 StVO 1960 haben die Besitzer von Hunden<br />

dafür zu sorgen, dass ihre Hunde öffentliche Verkehrsflächen<br />

nicht verunreinigen. Personen, die dem zuwider<br />

handeln, können zur Entfernung, Reinigung oder zur<br />

Übernahme der Reinigungskosten verhalten werden. Ein<br />

Hundehalter, der diese Sorgfaltspflicht verletzt, ist darüber<br />

hinaus gemäß § 99 Abs.4 mit bis zu 72 Euro zu bestrafen.<br />

Die Stadtgemeinde,<br />

(Bürgermeister und der für<br />

Straßenreinigung zuständige<br />

STR Wolfgang<br />

Scharinger) hat nun den<br />

ÖWD ersucht, im Zuge der<br />

Kontrolle der Kurzparkzone<br />

auch vermehrt diese Verunreinigungen<br />

zu kontrollieren<br />

und auf die rechtlichen<br />

Konsequenzen hinzuweisen.<br />

Aktuelles<br />

Rattenprobleme -<br />

meist “hausgemacht”<br />

Gleich vorweg - von einer Ratten-”Plage” kann in Hollabrunn<br />

keine Rede sein und der Stadtverwaltung ist ein<br />

punktuell vermehrtes Aufkommen seit März bekannt,<br />

daher wurden seit Frühjahr auch schon 5 Bekämpfungsaktionen<br />

durchgeführt.<br />

Es braucht also keine Medien oder “Aufdecker” um<br />

entsprechende Maßnahmen zu setzen.<br />

Keine Essenreste ins WC!<br />

Bleibt die Frage nach dem “Warum werden es mehr”<br />

Ratten vermehren sich besonders gut, wenn sie leichten<br />

Zugang zu Nahrungsmitteln haben. Deshalb sollte mit<br />

organischen Abfällen sorgsam umgegangen werden.<br />

Insbesondere Essensreste sind so zu beseitigen, dass<br />

die Ratten keinen Zugang bekommen. Die Entsorgung<br />

über das Abwasser (Toilette) ist nicht ratsam, da viele<br />

Ratten in der Kanalisation leben und auf diese Weise<br />

direkt mit Nahrung versorgt werden. Die einzige<br />

Alternative ist die Biotonne. Auch im Garten, beim<br />

Komposthaufen oder Fütterungsstellen für Haustiere<br />

oder Vögel ist auf Hygiene zu achten.<br />

Selbst Kunststoffmüllsäcke werden von Ratten aufgerissen,<br />

wenn sich darin fressbare Abfälle befinden.<br />

Die Stadtgemeinde wird jedenfalls, wie seit vielen<br />

Jahren üblich, im kommenden Frühjahr wieder eine<br />

flächendeckende Ratten-Bekämpfungsaktion durchführen.<br />

Dabei werden die Mitarbeiter einer Schädlingsbekämpfungsfirma<br />

alle Haushalte, Geschäfte und Betriebe<br />

aufsuchen und direkt Rattenköder ausgeben. Die<br />

kostenpflichtige Abnahme ist verpflichtend.<br />

Nur so kann verhindert werden, dass Populationen aus<br />

anderen Gemeindeteilen wieder zuwandern.<br />

Im Rahmen der geplanten flächendeckenden Bekämpfungsaktion<br />

im kommenden März werden auch in den öffentlichen Kanälen<br />

Giftköder ausgelegt. Privathaushalte sind zur kostenpflichtigen<br />

Übernahme von Rattenköder verpflichtet.<br />

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