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Sanierung Sandgraben<br />
Der Sandgraben zwischen Znaimerstraße und<br />
Kaplanstraße wurde mittels gemeinsamer Finanzierung<br />
von Bund, Land und Gemeinde um rund Euro 160.000,-<br />
saniert. Der Gemeindeanteil betrug etwa 90.000,--. Die<br />
Stahlbetondecke war aufgrund des Alterungsprozesses<br />
einsturzgefährdet, daher wurde die alte Überplattung als<br />
„verlorene<br />
Schalung“<br />
verwendet und<br />
neue Betonplatten<br />
mittels fest<br />
verbundenen<br />
Steckeisen und<br />
Bewehrung<br />
aufgebracht. Im<br />
Zuge der<br />
Sanierung wurde in<br />
diesem Bereich<br />
auch ein neuer<br />
Gehsteig errichtet.<br />
Foto: Ing. Thomas<br />
Bauer, Bgm. Erwin<br />
Bernreiter und Herr<br />
Ranger (Polier,<br />
NÖLandesReg., Abt.<br />
Wasserschutz)<br />
Nicht die Hunde sind die “Ferkel”<br />
Die Situationen sind bekannt: die von den Hunden hinterlassenen<br />
Spuren, also der Hundekot, sind spätestens dann ein<br />
Thema, wenn einem das „Häuferl“ an den Füßen klebt oder<br />
die Kinder davon befreit werden müssen.<br />
Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Hundehaltung betreffen<br />
vorwiegend die Gemeinden. Die Stadtgemeinde<br />
Hollabrunn hat daher heuer die Anschaffung von sieben<br />
Sackerlspender für Hundekot beschlossen, die Entnahme ist<br />
noch dazu kostenlos.<br />
Die Standorte sind: 2x in der FUZO, 1x am Gerichtsberg<br />
Grünfläche unter den Kastanien und 1x im Beserlpark,<br />
1x beim Wasserpark, 1x im Gymnasiumpark und 1x am<br />
Hauptplatz.<br />
Trotzdem kommt es immer wieder zu Verunreinigungen.<br />
Gemäß § 92 Abs.2 StVO 1960 haben die Besitzer von Hunden<br />
dafür zu sorgen, dass ihre Hunde öffentliche Verkehrsflächen<br />
nicht verunreinigen. Personen, die dem zuwider<br />
handeln, können zur Entfernung, Reinigung oder zur<br />
Übernahme der Reinigungskosten verhalten werden. Ein<br />
Hundehalter, der diese Sorgfaltspflicht verletzt, ist darüber<br />
hinaus gemäß § 99 Abs.4 mit bis zu 72 Euro zu bestrafen.<br />
Die Stadtgemeinde,<br />
(Bürgermeister und der für<br />
Straßenreinigung zuständige<br />
STR Wolfgang<br />
Scharinger) hat nun den<br />
ÖWD ersucht, im Zuge der<br />
Kontrolle der Kurzparkzone<br />
auch vermehrt diese Verunreinigungen<br />
zu kontrollieren<br />
und auf die rechtlichen<br />
Konsequenzen hinzuweisen.<br />
Aktuelles<br />
Rattenprobleme -<br />
meist “hausgemacht”<br />
Gleich vorweg - von einer Ratten-”Plage” kann in Hollabrunn<br />
keine Rede sein und der Stadtverwaltung ist ein<br />
punktuell vermehrtes Aufkommen seit März bekannt,<br />
daher wurden seit Frühjahr auch schon 5 Bekämpfungsaktionen<br />
durchgeführt.<br />
Es braucht also keine Medien oder “Aufdecker” um<br />
entsprechende Maßnahmen zu setzen.<br />
Keine Essenreste ins WC!<br />
Bleibt die Frage nach dem “Warum werden es mehr”<br />
Ratten vermehren sich besonders gut, wenn sie leichten<br />
Zugang zu Nahrungsmitteln haben. Deshalb sollte mit<br />
organischen Abfällen sorgsam umgegangen werden.<br />
Insbesondere Essensreste sind so zu beseitigen, dass<br />
die Ratten keinen Zugang bekommen. Die Entsorgung<br />
über das Abwasser (Toilette) ist nicht ratsam, da viele<br />
Ratten in der Kanalisation leben und auf diese Weise<br />
direkt mit Nahrung versorgt werden. Die einzige<br />
Alternative ist die Biotonne. Auch im Garten, beim<br />
Komposthaufen oder Fütterungsstellen für Haustiere<br />
oder Vögel ist auf Hygiene zu achten.<br />
Selbst Kunststoffmüllsäcke werden von Ratten aufgerissen,<br />
wenn sich darin fressbare Abfälle befinden.<br />
Die Stadtgemeinde wird jedenfalls, wie seit vielen<br />
Jahren üblich, im kommenden Frühjahr wieder eine<br />
flächendeckende Ratten-Bekämpfungsaktion durchführen.<br />
Dabei werden die Mitarbeiter einer Schädlingsbekämpfungsfirma<br />
alle Haushalte, Geschäfte und Betriebe<br />
aufsuchen und direkt Rattenköder ausgeben. Die<br />
kostenpflichtige Abnahme ist verpflichtend.<br />
Nur so kann verhindert werden, dass Populationen aus<br />
anderen Gemeindeteilen wieder zuwandern.<br />
Im Rahmen der geplanten flächendeckenden Bekämpfungsaktion<br />
im kommenden März werden auch in den öffentlichen Kanälen<br />
Giftköder ausgelegt. Privathaushalte sind zur kostenpflichtigen<br />
Übernahme von Rattenköder verpflichtet.<br />
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