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Zukunft Volkspartei

ZiS 10/2014

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thema<br />

Haben sich für Südtirols Interessen in Rom stark gemacht: die Südtiroler Parlamentarier/-innen<br />

(v.l. Daniel Alfreider, Francesco Palermo, Manfred Schullian, Renate Gebhard, Karl Zeller,<br />

Albrecht Plangger und Hans Berger) mit SVP-Obmann Philipp Achammer (3.v.l.)<br />

Parlamentarier. Berger hatte als Mitglied<br />

des Arbeitsausschusses an der Reform<br />

mitgearbeitet.<br />

Zu begrüßen sei, dass eine aktive Arbeitsmarktpolitik<br />

unterstützt und der bürokratische<br />

Aufwand der Arbeitgeber/-innen<br />

insbesondere bei der Einstellung von<br />

Arbeitnehmern/-innen reduziert werde.<br />

„Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass<br />

das Gesetz die Frauenbeschäftigung sowie<br />

die Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />

fördert und zwar mittels neuer Arbeitszeitmodelle<br />

und Unterstützungsmaßnahmen<br />

für berufstätige Eltern. Vorgesehen<br />

sind Steuererleichterungen und Steuerguthaben<br />

für Mütter, was vor allem dazu<br />

beitragen wird, Frauen in der Arbeitswelt<br />

zu unterstützen, der weiblichen Altersarmut<br />

entgegenzuwirken und dadurch eine<br />

echte Chancengleichheit in der Arbeitswelt<br />

zu ermöglichen“, hebt Kammerabgeordnete<br />

Renate Gebhard hervor. Gebhard<br />

hat bei der Abstimmung in der Kammer<br />

die Stimmabgabeerklärung gehalten. Was<br />

die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit<br />

anbelangt, hatten sich die Südtiroler<br />

Parlamentarier eine stärkere Förderung<br />

des dualen Ausbildungsmodells, nach dem<br />

Vorbild Südtirol, erwartet. „Da es sich um<br />

ein Ermächtigungsgesetz handelt, werden<br />

der Regierung weitestgehende Gestaltungsmöglichkeiten<br />

eingeräumt. Das<br />

Arbeitsministerium arbeitet bereits an<br />

den Ausführungsbestimmungen, damit<br />

die Reform im Jänner in Kraft treten kann.<br />

Wir sind zuversichtlich, dass die strittigen<br />

Punkte auch rund um die Änderung<br />

des Kündigungsschutzartikels 18 mit den<br />

ausführenden Dekreten gelöst und eine<br />

ausgewogene Lösung gefunden werden<br />

kann“, sind die Südtiroler Parlamentarier/-innen<br />

überzeugt.<br />

Finanzabkommen im<br />

Stabilitätsgesetz integriert<br />

Das Stabilitätsgesetz für das Jahr<br />

2015, das Mitte Oktober von der Regierung<br />

beschlossen worden war, wurde Ende<br />

November (in erster Lesung) von der Abgeordnetenkammer<br />

angenommen. Bei Redaktionsschluss<br />

dieser ZIS-Ausgabe wurde<br />

das Haushaltsgesetz auch vom Senat mittels<br />

Vertrauensabstimmung gutgeheißen.<br />

Die dritte und endgültige Annahme seitens<br />

der Abgeordnetenkammer erfolgte kurz<br />

vor Weihnachten.<br />

Für Südtirol von entscheidender Bedeutung<br />

ist jedenfalls, dass, wie mit der Regierung<br />

vereinbart worden war, der Artikel<br />

zum neuen Finanzabkommen zwischen<br />

dem Staat und dem Land Südtirol vom vergangenen<br />

Oktober bei der Behandlung des<br />

Stabilitätsgesetzes im Senat in das Gesetz<br />

eingeflossen ist. Die Regierung hat Wort gehalten<br />

und hat den entsprechenden Antrag,<br />

der die Änderung des Autonomiestatuts<br />

vorsieht und mit welchem das ausgehandelte<br />

Finanzabkommen umgesetzt wird,<br />

dem Bilanzausschuss vorgelegt. Trotz anfänglicher<br />

Widerstände seitens der Staatsbuchhaltung<br />

ist die Annahme im Bilanzausschuss,<br />

auch dank des Eingreifens der<br />

Staatssekretäre Delrio und Bressa sowie der<br />

Ministerin Boschi gelungen. Der dann auch<br />

im Maxiänderungsantrag der Regierung<br />

eingeflossene und vom Plenum des Senates<br />

angenommene Text enthält alle wesentlichen<br />

Punkte, auf die Südtirol bei den Verhandlungen<br />

mit Rom Wert gelegt hatte.<br />

Mit diesem Abkommen wird die Südtiroler<br />

Autonomie finanziell abgesichert.<br />

Südtirol wird nicht nur von den millionenschweren<br />

Einbußen, welche die anderen<br />

Regionen hinnehmen müssen, verschont<br />

bleiben, sondern wird in <strong>Zukunft</strong> einen<br />

höheren Haushalt haben als bisher. Das<br />

Finanzabkommen bedeutet Planungssicherheit<br />

und bietet, auch durch den Schriftverkehr<br />

zwischen Bundeskanzler Faymann<br />

und Ministerpräsident Renzi, einen wesentlich<br />

besseren Schutz vor einseitigen<br />

und willkürlichen Eingriffen von Seiten des<br />

Staates.<br />

Zusätzlich zum Südtiroler Finanzabkommen<br />

ist es gelungen, einige wichtige<br />

Forderungen der Südtiroler Mandatar/-innen<br />

durchzusetzen. „Für Südtirol von besonderer<br />

Bedeutung ist die Übertragung<br />

der Verwaltungskompetenzen, einschließlich<br />

Personal und Gebäude, für Steueragenturen,<br />

Steuergericht, Verwaltungsgericht<br />

und des ordentlichen Gerichts, wobei die<br />

Richter Staatsangestellte bleiben. Die dazu<br />

notwendigen Durchführungsbestimmungen<br />

sollen bis 30. Juni 2015 ausgearbeitet<br />

werden“, berichten die Abgeordneten.<br />

Besonders wichtig ist auch, dass die<br />

Südtiroler Betriebe 20 Prozent der geschuldeten<br />

Gemeindeimmobiliensteuer<br />

GIS steuerlich geltend gemacht werden<br />

können. Dies war bisher nur für die staatliche<br />

IMU vorgesehen, die 2014 in Südtirol<br />

bekanntlich von der GIS ersetzt worden ist.<br />

Damit reduziert sich die Steuerbelastung<br />

im Vergleich zu 2013, als noch die Staatsregelung<br />

galt, um rund ein Drittel. Weiters<br />

konnten die Begünstigungen für Heizöl und<br />

Flüssiggas in Berggebieten im Wesentlichen<br />

wieder hergestellt werden. Diese waren<br />

ja im ursprünglichen Text gestrichen<br />

worden. Außerdem konnte sichergestellt<br />

werden, dass auch das Landeskomitee des<br />

Roten Kreuzes von Bozen sowie jenes von<br />

Trient privatisiert werde, wie im restlichen<br />

Staatsgebiet. Positiv ist auch, dass das Ausmaß<br />

der Kürzungen des Patronatsfonds,<br />

von den ursprünglich im Stabilitätsgesetz<br />

vorgesehenen 150 Millionen Euro auf insgesamt<br />

35 Millionen Euro herabgesetzt werden<br />

konnten, sowie dass für den nationalen<br />

Verband für Blinde und Sehbehinderte,<br />

dessen Beiträge gestrichen worden waren,<br />

wieder Mittel bereitgestellt werden, und<br />

zwar 6,5 Millionen Euro pro Jahr.<br />

„Wir hatten weitere Forderungen gestellt,<br />

doch aufgrund des Zeitdrucks – das<br />

Stabilitätsgesetz musste nach seiner Annahme<br />

seitens des Senates wieder zurück<br />

in die Abgeordnetenkammer, die den Text<br />

noch vor Weihnachten gutheißen muss,<br />

damit dieser in Kraft treten kann – wurden<br />

die Arbeiten in der Bilanzkommission des<br />

Senates abgebrochen und viele Anträge<br />

konnten nicht mehr behandelt werden“,<br />

berichten die Südtiroler Parlamentarier/-innen.<br />

10 ZiS – Dezember 2014

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