Zukunft Volkspartei
ZiS 10/2014
ZiS 10/2014
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
thema<br />
Haben sich für Südtirols Interessen in Rom stark gemacht: die Südtiroler Parlamentarier/-innen<br />
(v.l. Daniel Alfreider, Francesco Palermo, Manfred Schullian, Renate Gebhard, Karl Zeller,<br />
Albrecht Plangger und Hans Berger) mit SVP-Obmann Philipp Achammer (3.v.l.)<br />
Parlamentarier. Berger hatte als Mitglied<br />
des Arbeitsausschusses an der Reform<br />
mitgearbeitet.<br />
Zu begrüßen sei, dass eine aktive Arbeitsmarktpolitik<br />
unterstützt und der bürokratische<br />
Aufwand der Arbeitgeber/-innen<br />
insbesondere bei der Einstellung von<br />
Arbeitnehmern/-innen reduziert werde.<br />
„Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass<br />
das Gesetz die Frauenbeschäftigung sowie<br />
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />
fördert und zwar mittels neuer Arbeitszeitmodelle<br />
und Unterstützungsmaßnahmen<br />
für berufstätige Eltern. Vorgesehen<br />
sind Steuererleichterungen und Steuerguthaben<br />
für Mütter, was vor allem dazu<br />
beitragen wird, Frauen in der Arbeitswelt<br />
zu unterstützen, der weiblichen Altersarmut<br />
entgegenzuwirken und dadurch eine<br />
echte Chancengleichheit in der Arbeitswelt<br />
zu ermöglichen“, hebt Kammerabgeordnete<br />
Renate Gebhard hervor. Gebhard<br />
hat bei der Abstimmung in der Kammer<br />
die Stimmabgabeerklärung gehalten. Was<br />
die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit<br />
anbelangt, hatten sich die Südtiroler<br />
Parlamentarier eine stärkere Förderung<br />
des dualen Ausbildungsmodells, nach dem<br />
Vorbild Südtirol, erwartet. „Da es sich um<br />
ein Ermächtigungsgesetz handelt, werden<br />
der Regierung weitestgehende Gestaltungsmöglichkeiten<br />
eingeräumt. Das<br />
Arbeitsministerium arbeitet bereits an<br />
den Ausführungsbestimmungen, damit<br />
die Reform im Jänner in Kraft treten kann.<br />
Wir sind zuversichtlich, dass die strittigen<br />
Punkte auch rund um die Änderung<br />
des Kündigungsschutzartikels 18 mit den<br />
ausführenden Dekreten gelöst und eine<br />
ausgewogene Lösung gefunden werden<br />
kann“, sind die Südtiroler Parlamentarier/-innen<br />
überzeugt.<br />
Finanzabkommen im<br />
Stabilitätsgesetz integriert<br />
Das Stabilitätsgesetz für das Jahr<br />
2015, das Mitte Oktober von der Regierung<br />
beschlossen worden war, wurde Ende<br />
November (in erster Lesung) von der Abgeordnetenkammer<br />
angenommen. Bei Redaktionsschluss<br />
dieser ZIS-Ausgabe wurde<br />
das Haushaltsgesetz auch vom Senat mittels<br />
Vertrauensabstimmung gutgeheißen.<br />
Die dritte und endgültige Annahme seitens<br />
der Abgeordnetenkammer erfolgte kurz<br />
vor Weihnachten.<br />
Für Südtirol von entscheidender Bedeutung<br />
ist jedenfalls, dass, wie mit der Regierung<br />
vereinbart worden war, der Artikel<br />
zum neuen Finanzabkommen zwischen<br />
dem Staat und dem Land Südtirol vom vergangenen<br />
Oktober bei der Behandlung des<br />
Stabilitätsgesetzes im Senat in das Gesetz<br />
eingeflossen ist. Die Regierung hat Wort gehalten<br />
und hat den entsprechenden Antrag,<br />
der die Änderung des Autonomiestatuts<br />
vorsieht und mit welchem das ausgehandelte<br />
Finanzabkommen umgesetzt wird,<br />
dem Bilanzausschuss vorgelegt. Trotz anfänglicher<br />
Widerstände seitens der Staatsbuchhaltung<br />
ist die Annahme im Bilanzausschuss,<br />
auch dank des Eingreifens der<br />
Staatssekretäre Delrio und Bressa sowie der<br />
Ministerin Boschi gelungen. Der dann auch<br />
im Maxiänderungsantrag der Regierung<br />
eingeflossene und vom Plenum des Senates<br />
angenommene Text enthält alle wesentlichen<br />
Punkte, auf die Südtirol bei den Verhandlungen<br />
mit Rom Wert gelegt hatte.<br />
Mit diesem Abkommen wird die Südtiroler<br />
Autonomie finanziell abgesichert.<br />
Südtirol wird nicht nur von den millionenschweren<br />
Einbußen, welche die anderen<br />
Regionen hinnehmen müssen, verschont<br />
bleiben, sondern wird in <strong>Zukunft</strong> einen<br />
höheren Haushalt haben als bisher. Das<br />
Finanzabkommen bedeutet Planungssicherheit<br />
und bietet, auch durch den Schriftverkehr<br />
zwischen Bundeskanzler Faymann<br />
und Ministerpräsident Renzi, einen wesentlich<br />
besseren Schutz vor einseitigen<br />
und willkürlichen Eingriffen von Seiten des<br />
Staates.<br />
Zusätzlich zum Südtiroler Finanzabkommen<br />
ist es gelungen, einige wichtige<br />
Forderungen der Südtiroler Mandatar/-innen<br />
durchzusetzen. „Für Südtirol von besonderer<br />
Bedeutung ist die Übertragung<br />
der Verwaltungskompetenzen, einschließlich<br />
Personal und Gebäude, für Steueragenturen,<br />
Steuergericht, Verwaltungsgericht<br />
und des ordentlichen Gerichts, wobei die<br />
Richter Staatsangestellte bleiben. Die dazu<br />
notwendigen Durchführungsbestimmungen<br />
sollen bis 30. Juni 2015 ausgearbeitet<br />
werden“, berichten die Abgeordneten.<br />
Besonders wichtig ist auch, dass die<br />
Südtiroler Betriebe 20 Prozent der geschuldeten<br />
Gemeindeimmobiliensteuer<br />
GIS steuerlich geltend gemacht werden<br />
können. Dies war bisher nur für die staatliche<br />
IMU vorgesehen, die 2014 in Südtirol<br />
bekanntlich von der GIS ersetzt worden ist.<br />
Damit reduziert sich die Steuerbelastung<br />
im Vergleich zu 2013, als noch die Staatsregelung<br />
galt, um rund ein Drittel. Weiters<br />
konnten die Begünstigungen für Heizöl und<br />
Flüssiggas in Berggebieten im Wesentlichen<br />
wieder hergestellt werden. Diese waren<br />
ja im ursprünglichen Text gestrichen<br />
worden. Außerdem konnte sichergestellt<br />
werden, dass auch das Landeskomitee des<br />
Roten Kreuzes von Bozen sowie jenes von<br />
Trient privatisiert werde, wie im restlichen<br />
Staatsgebiet. Positiv ist auch, dass das Ausmaß<br />
der Kürzungen des Patronatsfonds,<br />
von den ursprünglich im Stabilitätsgesetz<br />
vorgesehenen 150 Millionen Euro auf insgesamt<br />
35 Millionen Euro herabgesetzt werden<br />
konnten, sowie dass für den nationalen<br />
Verband für Blinde und Sehbehinderte,<br />
dessen Beiträge gestrichen worden waren,<br />
wieder Mittel bereitgestellt werden, und<br />
zwar 6,5 Millionen Euro pro Jahr.<br />
„Wir hatten weitere Forderungen gestellt,<br />
doch aufgrund des Zeitdrucks – das<br />
Stabilitätsgesetz musste nach seiner Annahme<br />
seitens des Senates wieder zurück<br />
in die Abgeordnetenkammer, die den Text<br />
noch vor Weihnachten gutheißen muss,<br />
damit dieser in Kraft treten kann – wurden<br />
die Arbeiten in der Bilanzkommission des<br />
Senates abgebrochen und viele Anträge<br />
konnten nicht mehr behandelt werden“,<br />
berichten die Südtiroler Parlamentarier/-innen.<br />
10 ZiS – Dezember 2014