Dezember - Gemeinde Sengenthal
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die die Errichtung eines durchgehenden Gehweges ermöglicht<br />
wird, ist nach Meinung der Bürger und auch des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
notwendig. Der Gehweg sollte jedoch mindestens<br />
so breit sein, dass dieser mit Kinderwägen oder durch<br />
Rollstuhlfahrer benutzt werden kann. Außerdem soll hier auf<br />
den in der Hauptstraße üblichen Hochbord verzichtet werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Der Planungsvorschlag des Landschaftsarchitekten in der<br />
Hauptstraße im Bereich der Kuppe einen Gehweg zu errichten<br />
und hierfür die Fahrbahn zu verengen wird umgesetzt.<br />
Die Abgrenzung zur Fahrbahn hat jedoch mit einem Niedrigbord<br />
(Homburger Kante) zu erfolgen. Zudem ist die Gehwegbreite<br />
so zu bemessen, dass der Gehweg mit Kinderwägen<br />
und durch Rollstuhlfahrer benutzt werden kann.“<br />
neugestaltung im Bereich dorfweiher<br />
In der Versammlung wurden den Bürgern 3 Planungsvarianten<br />
vorgestellt. Hierzu bestanden teils unterschiedliche Meinungen<br />
bei den Bürgern. Einzelne Anlieger stellten zudem<br />
die Notwendigkeit von Maßnahmen in diesem Bereich in<br />
Frage und befürchten durch die Schaffung eines Ortsmittelpunkts<br />
verschiedene Beeinträchtigungen (Lärm durch Jugendliche,<br />
Vermüllung und Verschmutzung dieses Bereich<br />
durch ständigen Aufenthalt bzw. durch Veranstaltungen).<br />
Den Vorstellungen der Bürger wird am ehesten die Planungsvariante<br />
C gerecht, bei der die Grünfläche und der dortige<br />
Baumbestand weitgehendst erhalten bleiben würde. Zustimmung<br />
fand der vorgeschlagene Pavillon, der zugleich als<br />
Buswarte dienen würde. Allerdings sollten die großen Pflasterflächen<br />
zurückgenommen werden.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>rat wurde ebenfalls die Auffassung vertreten,<br />
dass in die Grünfläche nicht zu massiv eingegriffen werden<br />
soll. Zur besseren Nutzung sollte das Gelände terrassenförmig<br />
mit 2 bis 3 Ebenen durch Sitzstufen aus Naturstein abgestuft<br />
werden. Außerdem soll auf die Pflasterflächen im<br />
Fahrbahnbereich verzichtet werden, da ansonsten die bisherige<br />
Verkehrsregelung (rechts vor links) aufgehoben und die<br />
Hauptstraße Vorfahrtstraße wird.<br />
Unterschiedliche Auffassungen bestanden im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
hinsichtlich der Führung der Fußgänger durch einen im Fahrbahnbereich<br />
farblich abgesetzten Überweg, der von der<br />
Hauptstraße in Richtung Lärchenstraße zurückgesetzt werden<br />
müsste. Hier wurde die Meinung vertreten, dass die<br />
Fußgänger grundsätzlich den kürzesten Weg wählen und<br />
daher den zurückgesetzten Überweg nicht annehmen.<br />
Angesprochen wurden im <strong>Gemeinde</strong>rat desweiteren die im<br />
Zuge der dortigen Neugestaltung notwendigen Maßnahmen<br />
an Böschung und Einlauf des Weihers. Hinsichtlich des<br />
in der Planung vorgesehen Steges an der Westseite des Weihers<br />
wurde festgestellt, dass es sich hier um einen Privatsteg<br />
handelt, der nicht Teil der Maßnahme sein kann und für den<br />
im Übrigen eine Regelung mit dem Anlieger (Haftungsausschluss<br />
usw.) notwendig ist.<br />
Die von GR P.Krause geforderte Verbesserung der Verhältnisse<br />
beim Containerstellplatz ist nicht Bestandteil der Planung<br />
und wird gesondert behandelt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Für die Neugestaltung im Bereich des Dorfweihers kommt<br />
die Planungsvariante C zur Ausführung, wobei diese Planung<br />
um die in der Aussprache des <strong>Gemeinde</strong>rates getroffenen<br />
Festlegungen zu optimieren ist. Abschließend wird der<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>rat entscheiden, sobald die überarbeite Planungsvariante<br />
C vorliegt.<br />
Grünfläche an der waldstraße<br />
Die hierzu vorgelegte Vorplanung bedarf nach Meinung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates und auch der Bürger noch verschiedener<br />
Nachbesserungen. Danach soll die bestehende Verrohrung<br />
beseitigt und ein naturnaher Bacherlebnisbereich für Kinder<br />
geschaffen werden. Die gesamte Fläche soll möglichst naturnah<br />
und pflegeleicht gestaltet werden.<br />
Unterschiedliche Meinungen bestanden im <strong>Gemeinde</strong>rat zum<br />
Vorschlag, am Wasserlauf ein Kneippbecken (Wassertretbecken)<br />
zu schaffen. Ein diesbezüglicher Wunsch sollte nur umgesetzt<br />
werden, wenn durch Bürger dauerhaft die Pflege dieses<br />
Beckens sichergestellt wird. Vornehmlich sollen auf der<br />
Grünfläche Bereiche für die Kinder geschaffen werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die Planung für die Grünfläche an der Waldstraße ist noch<br />
zu präzisieren, wobei neben der Schaffung eines Bacherlebnisbereiches<br />
die Fläche insbesondere so zu gestalten ist, dass<br />
diese möglichst pflegeleicht ist. Mit einzuarbeiten ist in die<br />
Planung ein Wassertretbecken unter dem Vorbehalt, dass<br />
die spätere Pflege sichergestellt werden kann.“<br />
vollzug des BayStrwG<br />
hier: Widmung von Straßen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
Nachstehende Straßen werden mit Wirkung vom 01.12.2011<br />
zur <strong>Gemeinde</strong>straße gewidmet bzw. umgestuft und stehen<br />
in der Baulast der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong>:<br />
Widmung zur Ortsstraße „Mühlweg“ (Teilfläche), Fl.Nr. 88/8<br />
(Teilfl.), 91 (Teilfl.), 92/1 (Teilfl.) und 92 (Teilfl.), jeweils der<br />
Gemark. Reichertshofen. Anfangspunkt: Fl.Nr. 88, Gemark.<br />
Reichertshofen, westl. Grundstücksgrenze (Kehre). Endpunkt:<br />
Fl.Nr. 84, Gemark. Reichertshofen, Einmündung in<br />
die GVS Reichertshofen-<strong>Sengenthal</strong> (Mühlweg). Teilstrecke:<br />
0,238 – 0,491 km. Baulastlänge: 0,253 km. Gesamtbaulast:<br />
0,491 km<br />
Widmung zur Ortsstraße „Weiherstraße“, Fl.Nr. 380/33,<br />
380/36 (Teilfl.) und 381/4 jeweils Gemark. Reichertshofen.<br />
Anfangspunkt: 381/2, Gemark. Reichertshofen, östl. Grundstücksgrenze,<br />
Abzweigung vom „Zum Glasberg“. Endpunkt:<br />
Fl.Nr. 380/12, Gemark. Reichertshofen, westl. Grundstücksgrenze,<br />
Einmündung in Teilstrecke: 0,000 – 0,235 km. Baulastlänge:<br />
0,235 km. Gesamtbaulast: 0,235 km<br />
Umstufung von einem Feldweg zur Ortsstraße (Straßenbezeichnung<br />
erfolgt noch), Fl.Nr. 396 (Teilfl.), Gemark. Reichertshofen.<br />
Anfangspunkt: Fl.Nr. 394/6 Gemark. Reichertshofen,<br />
südl. Grundstücksgrenze, Abzweigung vom „Lohweg“.<br />
Endpunkt: Fl.Nr. 380/38, Gemark. Reichertshofen, südl.<br />
Grundstücksgrenze (Ausbauende), Abzweigung „Weiherstraße“.<br />
Teilstrecke: 0,000 – 0,145 km. Baulastlänge: 0,145 km.<br />
Gesamtbaulast: 0,145 km<br />
Umstufung von einem Feldweg zur Ortsstraße „Nr. 58 – Zum<br />
Glasberg“, Fl.Nr. 164 (Teilfl.) Gemark. Reichertshofen. Anfangspunkt:<br />
Fl.Nr. 381/1, Gemark. Reichertshofen, südl.<br />
Grundstücksgrenze. Endpunkt: Fl.Nr. 381/3, Gemark. Reichertshofen,<br />
südl. Grundstücksgrenze. Teilstrecke: 0,056 –<br />
0,114 km. Baulastlänge: 0,058 km. Gesamtbaulast: 0,114 km