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Dezember - Gemeinde Sengenthal

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die die Errichtung eines durchgehenden Gehweges ermöglicht<br />

wird, ist nach Meinung der Bürger und auch des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

notwendig. Der Gehweg sollte jedoch mindestens<br />

so breit sein, dass dieser mit Kinderwägen oder durch<br />

Rollstuhlfahrer benutzt werden kann. Außerdem soll hier auf<br />

den in der Hauptstraße üblichen Hochbord verzichtet werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Der Planungsvorschlag des Landschaftsarchitekten in der<br />

Hauptstraße im Bereich der Kuppe einen Gehweg zu errichten<br />

und hierfür die Fahrbahn zu verengen wird umgesetzt.<br />

Die Abgrenzung zur Fahrbahn hat jedoch mit einem Niedrigbord<br />

(Homburger Kante) zu erfolgen. Zudem ist die Gehwegbreite<br />

so zu bemessen, dass der Gehweg mit Kinderwägen<br />

und durch Rollstuhlfahrer benutzt werden kann.“<br />

neugestaltung im Bereich dorfweiher<br />

In der Versammlung wurden den Bürgern 3 Planungsvarianten<br />

vorgestellt. Hierzu bestanden teils unterschiedliche Meinungen<br />

bei den Bürgern. Einzelne Anlieger stellten zudem<br />

die Notwendigkeit von Maßnahmen in diesem Bereich in<br />

Frage und befürchten durch die Schaffung eines Ortsmittelpunkts<br />

verschiedene Beeinträchtigungen (Lärm durch Jugendliche,<br />

Vermüllung und Verschmutzung dieses Bereich<br />

durch ständigen Aufenthalt bzw. durch Veranstaltungen).<br />

Den Vorstellungen der Bürger wird am ehesten die Planungsvariante<br />

C gerecht, bei der die Grünfläche und der dortige<br />

Baumbestand weitgehendst erhalten bleiben würde. Zustimmung<br />

fand der vorgeschlagene Pavillon, der zugleich als<br />

Buswarte dienen würde. Allerdings sollten die großen Pflasterflächen<br />

zurückgenommen werden.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>rat wurde ebenfalls die Auffassung vertreten,<br />

dass in die Grünfläche nicht zu massiv eingegriffen werden<br />

soll. Zur besseren Nutzung sollte das Gelände terrassenförmig<br />

mit 2 bis 3 Ebenen durch Sitzstufen aus Naturstein abgestuft<br />

werden. Außerdem soll auf die Pflasterflächen im<br />

Fahrbahnbereich verzichtet werden, da ansonsten die bisherige<br />

Verkehrsregelung (rechts vor links) aufgehoben und die<br />

Hauptstraße Vorfahrtstraße wird.<br />

Unterschiedliche Auffassungen bestanden im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

hinsichtlich der Führung der Fußgänger durch einen im Fahrbahnbereich<br />

farblich abgesetzten Überweg, der von der<br />

Hauptstraße in Richtung Lärchenstraße zurückgesetzt werden<br />

müsste. Hier wurde die Meinung vertreten, dass die<br />

Fußgänger grundsätzlich den kürzesten Weg wählen und<br />

daher den zurückgesetzten Überweg nicht annehmen.<br />

Angesprochen wurden im <strong>Gemeinde</strong>rat desweiteren die im<br />

Zuge der dortigen Neugestaltung notwendigen Maßnahmen<br />

an Böschung und Einlauf des Weihers. Hinsichtlich des<br />

in der Planung vorgesehen Steges an der Westseite des Weihers<br />

wurde festgestellt, dass es sich hier um einen Privatsteg<br />

handelt, der nicht Teil der Maßnahme sein kann und für den<br />

im Übrigen eine Regelung mit dem Anlieger (Haftungsausschluss<br />

usw.) notwendig ist.<br />

Die von GR P.Krause geforderte Verbesserung der Verhältnisse<br />

beim Containerstellplatz ist nicht Bestandteil der Planung<br />

und wird gesondert behandelt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Für die Neugestaltung im Bereich des Dorfweihers kommt<br />

die Planungsvariante C zur Ausführung, wobei diese Planung<br />

um die in der Aussprache des <strong>Gemeinde</strong>rates getroffenen<br />

Festlegungen zu optimieren ist. Abschließend wird der<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat entscheiden, sobald die überarbeite Planungsvariante<br />

C vorliegt.<br />

Grünfläche an der waldstraße<br />

Die hierzu vorgelegte Vorplanung bedarf nach Meinung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates und auch der Bürger noch verschiedener<br />

Nachbesserungen. Danach soll die bestehende Verrohrung<br />

beseitigt und ein naturnaher Bacherlebnisbereich für Kinder<br />

geschaffen werden. Die gesamte Fläche soll möglichst naturnah<br />

und pflegeleicht gestaltet werden.<br />

Unterschiedliche Meinungen bestanden im <strong>Gemeinde</strong>rat zum<br />

Vorschlag, am Wasserlauf ein Kneippbecken (Wassertretbecken)<br />

zu schaffen. Ein diesbezüglicher Wunsch sollte nur umgesetzt<br />

werden, wenn durch Bürger dauerhaft die Pflege dieses<br />

Beckens sichergestellt wird. Vornehmlich sollen auf der<br />

Grünfläche Bereiche für die Kinder geschaffen werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die Planung für die Grünfläche an der Waldstraße ist noch<br />

zu präzisieren, wobei neben der Schaffung eines Bacherlebnisbereiches<br />

die Fläche insbesondere so zu gestalten ist, dass<br />

diese möglichst pflegeleicht ist. Mit einzuarbeiten ist in die<br />

Planung ein Wassertretbecken unter dem Vorbehalt, dass<br />

die spätere Pflege sichergestellt werden kann.“<br />

vollzug des BayStrwG<br />

hier: Widmung von Straßen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

Nachstehende Straßen werden mit Wirkung vom 01.12.2011<br />

zur <strong>Gemeinde</strong>straße gewidmet bzw. umgestuft und stehen<br />

in der Baulast der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong>:<br />

Widmung zur Ortsstraße „Mühlweg“ (Teilfläche), Fl.Nr. 88/8<br />

(Teilfl.), 91 (Teilfl.), 92/1 (Teilfl.) und 92 (Teilfl.), jeweils der<br />

Gemark. Reichertshofen. Anfangspunkt: Fl.Nr. 88, Gemark.<br />

Reichertshofen, westl. Grundstücksgrenze (Kehre). Endpunkt:<br />

Fl.Nr. 84, Gemark. Reichertshofen, Einmündung in<br />

die GVS Reichertshofen-<strong>Sengenthal</strong> (Mühlweg). Teilstrecke:<br />

0,238 – 0,491 km. Baulastlänge: 0,253 km. Gesamtbaulast:<br />

0,491 km<br />

Widmung zur Ortsstraße „Weiherstraße“, Fl.Nr. 380/33,<br />

380/36 (Teilfl.) und 381/4 jeweils Gemark. Reichertshofen.<br />

Anfangspunkt: 381/2, Gemark. Reichertshofen, östl. Grundstücksgrenze,<br />

Abzweigung vom „Zum Glasberg“. Endpunkt:<br />

Fl.Nr. 380/12, Gemark. Reichertshofen, westl. Grundstücksgrenze,<br />

Einmündung in Teilstrecke: 0,000 – 0,235 km. Baulastlänge:<br />

0,235 km. Gesamtbaulast: 0,235 km<br />

Umstufung von einem Feldweg zur Ortsstraße (Straßenbezeichnung<br />

erfolgt noch), Fl.Nr. 396 (Teilfl.), Gemark. Reichertshofen.<br />

Anfangspunkt: Fl.Nr. 394/6 Gemark. Reichertshofen,<br />

südl. Grundstücksgrenze, Abzweigung vom „Lohweg“.<br />

Endpunkt: Fl.Nr. 380/38, Gemark. Reichertshofen, südl.<br />

Grundstücksgrenze (Ausbauende), Abzweigung „Weiherstraße“.<br />

Teilstrecke: 0,000 – 0,145 km. Baulastlänge: 0,145 km.<br />

Gesamtbaulast: 0,145 km<br />

Umstufung von einem Feldweg zur Ortsstraße „Nr. 58 – Zum<br />

Glasberg“, Fl.Nr. 164 (Teilfl.) Gemark. Reichertshofen. Anfangspunkt:<br />

Fl.Nr. 381/1, Gemark. Reichertshofen, südl.<br />

Grundstücksgrenze. Endpunkt: Fl.Nr. 381/3, Gemark. Reichertshofen,<br />

südl. Grundstücksgrenze. Teilstrecke: 0,056 –<br />

0,114 km. Baulastlänge: 0,058 km. Gesamtbaulast: 0,114 km

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