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amtsblatt - Verbandsgemeinde Vorharz

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Nr. 5/2011 | 3<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Vorharz</strong><br />

Wahlleiter<br />

Amtliche Wahlbekanntmachung<br />

zum Sitzübergang im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Vorharz</strong><br />

Wahlbereich I (Eins)<br />

Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU<br />

Gemäß § 47 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt<br />

(KWG LSA) i. V. m. § 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in den zurzeit geltenden Fassungen gebe<br />

ich Folgendes bekannt:<br />

Herr Olaf Lippoldt (CDU) Mitglied des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Vorharz</strong><br />

aus dem Wahlbereich I (Eins) legte sein Mandat nieder.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Vorharz</strong> hat in seiner Sitzung am 28.03.2011<br />

das Ausscheiden aus dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat festgestellt.<br />

Gemäß dem vom Wahlausschuss zur Wahl des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />

<strong>Vorharz</strong> am 08.12.2009 festgestellten Ergebnis geht der Sitz des Wahlvorschlages<br />

der Partei CDU, Wahlbereich I (Eins) auf den nächst festgestellten<br />

Bewerber Herrn Jens Fricke über.<br />

Wegeleben, 29.03.2011<br />

Brockelt<br />

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

- muss sich von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Vorharz</strong>, Kapellenstr. 16,<br />

39397 Schwanebeck, die entsprechenden Briefwahlunterlagen<br />

(Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag,<br />

Merkblatt für die Briefwahl) beschaffen und<br />

- diese in dem verschlossenen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig an<br />

die jeweils darauf angegebene Anschrift abgeben oder versenden,<br />

dass sie spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen;<br />

- kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben, wenn die Briefwahlunterlagen<br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Vorharz</strong>, Kapellenstr. 16,<br />

39397 Schwanebeck, persönlich abgeholt werden,<br />

- wegen einer körperlichen Beeinträchtigung jedoch nicht in der<br />

Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen oder nicht lesen<br />

kann, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson)<br />

bedienen, auf dem Wahlschein hat der/die Wähler/in oder<br />

die Hilfsperson an Eides statt zu versichern, dass die Stimmzettel<br />

persönlich oder nach dem erklärten Willen der Wählerin/des Wählers<br />

gekennzeichnet worden sind,<br />

- sich in einem Krankenhaus, Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim,<br />

Erholungsheim, in einer sozial-therapeutischen Anstalt oder<br />

Justizvollzugsanstalt oder in einer Gemeinschaftsunterkunft aufhält,<br />

muss Gelegenheit haben, die Stimmzettel unbeobachtet zu<br />

kennzeichnen und in den entsprechenden Wahlumschlag zu legen.<br />

8. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutritt zum Wahllokal,<br />

soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist. Jede<br />

wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal ausüben.<br />

9. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlergebnis herbeiführt<br />

oder das Ergebnis verfälscht, wird nach den Vorschriften des<br />

Strafgesetzbuches bestraft.<br />

10. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich<br />

das Wahllokal befindet, jede Beeinflussung der Wähler/innen durch<br />

Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung<br />

verboten.<br />

Groß Quenstedt, 09.05.2011<br />

Gemeinde Groß Quenstedt<br />

Der Gemeindewahlleiter<br />

Öffentliche Wahlbekanntmachung<br />

Am 19. Juni 2011 findet die Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters<br />

in der Gemeinde Groß Quenstedt statt.<br />

Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />

Die Gemeinde Groß Quenstedt bildet einen Wahlbezirk, Rathaus,<br />

Kreuzgasse 4a.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum<br />

25.05.2011 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk/Wahllokal angegeben,<br />

in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.<br />

1. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

oder einen Wahlschein hat.<br />

2. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem für sie zuständigen<br />

Wahllokal wählen.<br />

3. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat der/die Wähler/in sich auszuweisen.<br />

4. Der Stimmzettel wird amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten.<br />

Sie enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils<br />

ein Feld für jeden/jeder Bewerber/in zur Kennzeichnung.<br />

5. Bei der Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters<br />

- hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme;<br />

- muss der/die Bewerber/in, dem die wahlberechtigte Person ihre<br />

Stimme geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei<br />

gekennzeichnet sein.<br />

Jedoch nicht mehr als eine Stimme, der Stimmzettel ist ansonsten<br />

ungültig!<br />

6. Wer einen Wahlschein hat, kann<br />

an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt,<br />

a) durch Stimmabgabe in dem Wahlbezirk (Wahllokal) oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

7. Wer durch Briefwahl wählen will,<br />

Fünfhausen<br />

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

Gemeinde Groß Quenstedt<br />

Der Gemeindewahlleiter<br />

Öffentliche Wahlbekanntmachung<br />

über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis<br />

und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl ehrenamtl.<br />

Bürgermeister/in am 19. Juni 2011 in der Gemeinde<br />

Groß Quenstedt<br />

1. Das Wählerverzeichnis für den Wahlbezirk der Gemeinde<br />

Groß Quenstedt wird in der Zeit vom 30.05.2011 bis<br />

03.06.2011 - während der Dienststunden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Vorharz</strong>, Kapellenstr. 16, 39397 Schwanebeck, für<br />

die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Das<br />

Wählerverzeichnis kann im automatisierten Verfahren geführt<br />

werden.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

ist oder einen Wahlschein hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />

kann spätestens bis zum 03.06.2011, 12.00 Uhr, bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Vorharz</strong>, Kapellenstr. 16, 39397 Schwanebeck,<br />

einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder mündlich als Erklärung zur<br />

Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten<br />

eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig<br />

sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

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