amtsblatt - Verbandsgemeinde Vorharz
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Nr. 5/2011 | 3<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Vorharz</strong><br />
Wahlleiter<br />
Amtliche Wahlbekanntmachung<br />
zum Sitzübergang im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Vorharz</strong><br />
Wahlbereich I (Eins)<br />
Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU<br />
Gemäß § 47 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt<br />
(KWG LSA) i. V. m. § 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land<br />
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in den zurzeit geltenden Fassungen gebe<br />
ich Folgendes bekannt:<br />
Herr Olaf Lippoldt (CDU) Mitglied des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Vorharz</strong><br />
aus dem Wahlbereich I (Eins) legte sein Mandat nieder.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Vorharz</strong> hat in seiner Sitzung am 28.03.2011<br />
das Ausscheiden aus dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat festgestellt.<br />
Gemäß dem vom Wahlausschuss zur Wahl des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />
<strong>Vorharz</strong> am 08.12.2009 festgestellten Ergebnis geht der Sitz des Wahlvorschlages<br />
der Partei CDU, Wahlbereich I (Eins) auf den nächst festgestellten<br />
Bewerber Herrn Jens Fricke über.<br />
Wegeleben, 29.03.2011<br />
Brockelt<br />
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
- muss sich von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Vorharz</strong>, Kapellenstr. 16,<br />
39397 Schwanebeck, die entsprechenden Briefwahlunterlagen<br />
(Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag,<br />
Merkblatt für die Briefwahl) beschaffen und<br />
- diese in dem verschlossenen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig an<br />
die jeweils darauf angegebene Anschrift abgeben oder versenden,<br />
dass sie spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen;<br />
- kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben, wenn die Briefwahlunterlagen<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Vorharz</strong>, Kapellenstr. 16,<br />
39397 Schwanebeck, persönlich abgeholt werden,<br />
- wegen einer körperlichen Beeinträchtigung jedoch nicht in der<br />
Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen oder nicht lesen<br />
kann, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson)<br />
bedienen, auf dem Wahlschein hat der/die Wähler/in oder<br />
die Hilfsperson an Eides statt zu versichern, dass die Stimmzettel<br />
persönlich oder nach dem erklärten Willen der Wählerin/des Wählers<br />
gekennzeichnet worden sind,<br />
- sich in einem Krankenhaus, Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim,<br />
Erholungsheim, in einer sozial-therapeutischen Anstalt oder<br />
Justizvollzugsanstalt oder in einer Gemeinschaftsunterkunft aufhält,<br />
muss Gelegenheit haben, die Stimmzettel unbeobachtet zu<br />
kennzeichnen und in den entsprechenden Wahlumschlag zu legen.<br />
8. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />
öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutritt zum Wahllokal,<br />
soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist. Jede<br />
wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal ausüben.<br />
9. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlergebnis herbeiführt<br />
oder das Ergebnis verfälscht, wird nach den Vorschriften des<br />
Strafgesetzbuches bestraft.<br />
10. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich<br />
das Wahllokal befindet, jede Beeinflussung der Wähler/innen durch<br />
Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung<br />
verboten.<br />
Groß Quenstedt, 09.05.2011<br />
Gemeinde Groß Quenstedt<br />
Der Gemeindewahlleiter<br />
Öffentliche Wahlbekanntmachung<br />
Am 19. Juni 2011 findet die Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters<br />
in der Gemeinde Groß Quenstedt statt.<br />
Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />
Die Gemeinde Groß Quenstedt bildet einen Wahlbezirk, Rathaus,<br />
Kreuzgasse 4a.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum<br />
25.05.2011 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk/Wahllokal angegeben,<br />
in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.<br />
1. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />
oder einen Wahlschein hat.<br />
2. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem für sie zuständigen<br />
Wahllokal wählen.<br />
3. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat der/die Wähler/in sich auszuweisen.<br />
4. Der Stimmzettel wird amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten.<br />
Sie enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils<br />
ein Feld für jeden/jeder Bewerber/in zur Kennzeichnung.<br />
5. Bei der Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters<br />
- hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme;<br />
- muss der/die Bewerber/in, dem die wahlberechtigte Person ihre<br />
Stimme geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei<br />
gekennzeichnet sein.<br />
Jedoch nicht mehr als eine Stimme, der Stimmzettel ist ansonsten<br />
ungültig!<br />
6. Wer einen Wahlschein hat, kann<br />
an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt,<br />
a) durch Stimmabgabe in dem Wahlbezirk (Wahllokal) oder<br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
7. Wer durch Briefwahl wählen will,<br />
Fünfhausen<br />
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
Gemeinde Groß Quenstedt<br />
Der Gemeindewahlleiter<br />
Öffentliche Wahlbekanntmachung<br />
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis<br />
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl ehrenamtl.<br />
Bürgermeister/in am 19. Juni 2011 in der Gemeinde<br />
Groß Quenstedt<br />
1. Das Wählerverzeichnis für den Wahlbezirk der Gemeinde<br />
Groß Quenstedt wird in der Zeit vom 30.05.2011 bis<br />
03.06.2011 - während der Dienststunden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Vorharz</strong>, Kapellenstr. 16, 39397 Schwanebeck, für<br />
die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Das<br />
Wählerverzeichnis kann im automatisierten Verfahren geführt<br />
werden.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
ist oder einen Wahlschein hat.<br />
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />
kann spätestens bis zum 03.06.2011, 12.00 Uhr, bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Vorharz</strong>, Kapellenstr. 16, 39397 Schwanebeck,<br />
einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.<br />
Der Einspruch kann schriftlich oder mündlich als Erklärung zur<br />
Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten<br />
eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig<br />
sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen.