Die Evaluierung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt
Die Evaluierung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt
Die Evaluierung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt
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• <strong>Die</strong>ses an sich positive Resümee darf uns nicht<br />
abhalten, über Verbesserungen nachzudenken und<br />
diese Gedanken bei der möglichen Neufassung <strong>des</strong><br />
Gesetzes zu berücksichtigen:<br />
• Bei der anstehenden <strong>Evaluierung</strong> muss über den S<strong>in</strong>n<br />
e<strong>in</strong>er Rasseliste nachgedacht werden.<br />
• Es ist auch aus Gründen <strong>des</strong> Tierschutzes notwendig<br />
über den Umgang und die weitere Verwendung<br />
sichergestellter Vorfalls‐ und Listenhunde Hunde<br />
nachzudenken.<br />
Dr. Klaus Kutschmann 24<br />
• Es ist auch aus Gründen <strong>des</strong> Tierschutzes abzulehnen,<br />
dass Hunde, die nicht sozialverträglich s<strong>in</strong>d, über viele<br />
Jahre e<strong>in</strong>zeln im Zw<strong>in</strong>ger gehalten werden müssen.<br />
• Es muss alles versucht werden diese Tiere wieder<br />
dauerhaft und belastbar zu e<strong>in</strong>em sozialverträglichen<br />
Verhalten zu br<strong>in</strong>gen und diese Hunde dann auch zu<br />
vermitteln.<br />
• Ist die Gefährlichkeit e<strong>in</strong>es Hun<strong>des</strong> erwiesen und er<br />
nicht zu sozialisieren und folglich auch nicht zu<br />
vermitteln, ist nach der tierärztlichen Literatur die<br />
Gefährlichkeit e<strong>in</strong>es Hun<strong>des</strong> e<strong>in</strong> vernünftiger Grund<br />
e<strong>in</strong> Tier zu töten.<br />
Dr. Klaus Kutschmann 25<br />
• Das hessische Hundegesetz legt im §14 fest, dass die<br />
Tötung anzuordnen ist, wenn der Hund e<strong>in</strong>en<br />
Menschen getötet oder ohne begründeten Anlass<br />
ernstlich verletzt hat.<br />
• Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg hat kürzlich<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Urteil festgestellt, dass selbst die Tötung<br />
e<strong>in</strong>es bissigen, nicht mehr vermittelbaren Hun<strong>des</strong><br />
durch E<strong>in</strong>schläfern zulässig sei und ohne Verstoß<br />
gegen das Tierschutzgesetz angeordnet werden kann.<br />
Dr. Klaus Kutschmann 26<br />
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