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Die Evaluierung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt

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• <strong>Die</strong>ses an sich positive Resümee darf uns nicht<br />

abhalten, über Verbesserungen nachzudenken und<br />

diese Gedanken bei der möglichen Neufassung <strong>des</strong><br />

Gesetzes zu berücksichtigen:<br />

• Bei der anstehenden <strong>Evaluierung</strong> muss über den S<strong>in</strong>n<br />

e<strong>in</strong>er Rasseliste nachgedacht werden.<br />

• Es ist auch aus Gründen <strong>des</strong> Tierschutzes notwendig<br />

über den Umgang und die weitere Verwendung<br />

sichergestellter Vorfalls‐ und Listenhunde Hunde<br />

nachzudenken.<br />

Dr. Klaus Kutschmann 24<br />

• Es ist auch aus Gründen <strong>des</strong> Tierschutzes abzulehnen,<br />

dass Hunde, die nicht sozialverträglich s<strong>in</strong>d, über viele<br />

Jahre e<strong>in</strong>zeln im Zw<strong>in</strong>ger gehalten werden müssen.<br />

• Es muss alles versucht werden diese Tiere wieder<br />

dauerhaft und belastbar zu e<strong>in</strong>em sozialverträglichen<br />

Verhalten zu br<strong>in</strong>gen und diese Hunde dann auch zu<br />

vermitteln.<br />

• Ist die Gefährlichkeit e<strong>in</strong>es Hun<strong>des</strong> erwiesen und er<br />

nicht zu sozialisieren und folglich auch nicht zu<br />

vermitteln, ist nach der tierärztlichen Literatur die<br />

Gefährlichkeit e<strong>in</strong>es Hun<strong>des</strong> e<strong>in</strong> vernünftiger Grund<br />

e<strong>in</strong> Tier zu töten.<br />

Dr. Klaus Kutschmann 25<br />

• Das hessische Hundegesetz legt im §14 fest, dass die<br />

Tötung anzuordnen ist, wenn der Hund e<strong>in</strong>en<br />

Menschen getötet oder ohne begründeten Anlass<br />

ernstlich verletzt hat.<br />

• Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg hat kürzlich<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Urteil festgestellt, dass selbst die Tötung<br />

e<strong>in</strong>es bissigen, nicht mehr vermittelbaren Hun<strong>des</strong><br />

durch E<strong>in</strong>schläfern zulässig sei und ohne Verstoß<br />

gegen das Tierschutzgesetz angeordnet werden kann.<br />

Dr. Klaus Kutschmann 26<br />

22

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