Die Evaluierung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt
Die Evaluierung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt
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Vbgem. Arneburg-<br />
Goldbeck<br />
Verband f. d. Deutsche<br />
Hundewesen (VDH)<br />
Berufsverband der<br />
Hundeerzieher/-<strong>in</strong>nen<br />
und Verhaltensberater/<br />
-<strong>in</strong>nen (BHV)<br />
durch Tierheime so gut wie nicht vermittelbar<br />
das Gesetz sollte zukünftig <strong>in</strong>sgesamt praktikabler<br />
gestaltet werden<br />
Hr. Rottstädt Eignung <strong>des</strong> Halters zum Führen von Hunden wird im<br />
Gesetz zu wenig berücksichtigt<br />
Bei Beißvorfällen zw. Hunden zu wenig Differenzierung,<br />
welcher Hund den Vorfall tatsächlich verursacht hat<br />
Fr. Dr. Zibolka Problematik fehlenden Ermessensspielraums der<br />
Ordnungsämter<br />
Ordnungsämter prüfen nicht wie vom Gesetz gefordert,<br />
da ihnen hierfür die Kapazitäten fehlen<br />
H<strong>in</strong>weis auf Möglichkeit, Schwere e<strong>in</strong>es Beißvorfalls<br />
durch ärztl. Attest oder Tierarztrechnung zu beurteilen<br />
Prüfung notwendig, ob Zweck <strong>des</strong> Gesetzes tatsächlich<br />
auch der Schutz von Hunden vor anderen Hunden se<strong>in</strong><br />
soll<br />
Zweitprüfung <strong>des</strong> Tieres durch Veter<strong>in</strong>ärämter,<br />
Entscheidung durch Ordnungsamt<br />
Rasseliste soll heruntergefahren werden<br />
Frage der Mischl<strong>in</strong>ge sollte geprüft werden<br />
Fr. Wergowski Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorschriften, wenn<br />
e<strong>in</strong>e Aufhebung der vom Ordnungsamt vorgenommenen<br />
Gefährlichkeitse<strong>in</strong>stufung nach Beißvorfällen nicht<br />
möglich ist<br />
bei Beißvorfällen zw. Hunden sollen zukünftig grds. beide<br />
Tiere vorgestellt werden müssen (derzeit bekomme<br />
derjenige Recht, der „als Erster melde“)<br />
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