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Die Evaluierung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt

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Vbgem. Arneburg-<br />

Goldbeck<br />

Verband f. d. Deutsche<br />

Hundewesen (VDH)<br />

Berufsverband der<br />

Hundeerzieher/-<strong>in</strong>nen<br />

und Verhaltensberater/<br />

-<strong>in</strong>nen (BHV)<br />

durch Tierheime so gut wie nicht vermittelbar<br />

das Gesetz sollte zukünftig <strong>in</strong>sgesamt praktikabler<br />

gestaltet werden<br />

Hr. Rottstädt Eignung <strong>des</strong> Halters zum Führen von Hunden wird im<br />

Gesetz zu wenig berücksichtigt<br />

Bei Beißvorfällen zw. Hunden zu wenig Differenzierung,<br />

welcher Hund den Vorfall tatsächlich verursacht hat<br />

Fr. Dr. Zibolka Problematik fehlenden Ermessensspielraums der<br />

Ordnungsämter<br />

Ordnungsämter prüfen nicht wie vom Gesetz gefordert,<br />

da ihnen hierfür die Kapazitäten fehlen<br />

H<strong>in</strong>weis auf Möglichkeit, Schwere e<strong>in</strong>es Beißvorfalls<br />

durch ärztl. Attest oder Tierarztrechnung zu beurteilen<br />

Prüfung notwendig, ob Zweck <strong>des</strong> Gesetzes tatsächlich<br />

auch der Schutz von Hunden vor anderen Hunden se<strong>in</strong><br />

soll<br />

Zweitprüfung <strong>des</strong> Tieres durch Veter<strong>in</strong>ärämter,<br />

Entscheidung durch Ordnungsamt<br />

Rasseliste soll heruntergefahren werden<br />

Frage der Mischl<strong>in</strong>ge sollte geprüft werden<br />

Fr. Wergowski Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorschriften, wenn<br />

e<strong>in</strong>e Aufhebung der vom Ordnungsamt vorgenommenen<br />

Gefährlichkeitse<strong>in</strong>stufung nach Beißvorfällen nicht<br />

möglich ist<br />

bei Beißvorfällen zw. Hunden sollen zukünftig grds. beide<br />

Tiere vorgestellt werden müssen (derzeit bekomme<br />

derjenige Recht, der „als Erster melde“)<br />

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