30.12.2014 Aufrufe

Die Evaluierung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt

Die Evaluierung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt

Die Evaluierung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eröffnungsrede<br />

Frau Brigitte Scherber-Schmidt<br />

M<strong>in</strong>isterium für Inneres und Sport <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Me<strong>in</strong>e sehr verehrten Damen und Herren,<br />

ich darf Sie recht herzlich begrüßen zu unserem<br />

Symposium zur <strong>Evaluierung</strong> <strong>des</strong> <strong>Hundegesetzes</strong><br />

und freue mich, dass Sie der E<strong>in</strong>ladung so zahlreich<br />

gefolgt s<strong>in</strong>d.<br />

Zurückblickend stellt das „Gesetz zur Vorsorge<br />

gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“<br />

den vorläufigen Schlusspunkt e<strong>in</strong>es langjährigen<br />

Normenf<strong>in</strong>dungsprozesses dar, der bun<strong>des</strong>weit,<br />

maßgeblich im Jahr 2000 durch e<strong>in</strong>e tödliche<br />

Beißattacke zweier freilaufender Hunde auf e<strong>in</strong><br />

sechsjähriges K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Hamburg ausgelöst wurde.<br />

Nach langer Diskussion hat <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> dann<br />

im Jahr 2009 besondere gesetzliche Regelungen<br />

für das Halten von Hunden geschaffen.<br />

Mit dem Gesetz soll e<strong>in</strong> frühzeitiges hoheitliches<br />

E<strong>in</strong>schreiten ermöglicht werden, um dadurch<br />

künftige Vorfälle mit Hunden weitgehend zu<br />

m<strong>in</strong>imieren und Gefahren für die öffentliche<br />

Sicherheit wirksam vorzubeugen, die mit dem<br />

Halten und Führen von Hunden verbunden se<strong>in</strong><br />

können. Neben e<strong>in</strong>er Vielzahl von Regelungen,<br />

die zum Teil nicht unumstritten s<strong>in</strong>d, hat der Lan<strong>des</strong>gesetzgeber<br />

<strong>in</strong> § 18 GefHuG LSA ausdrücklich<br />

vorgesehen, dass e<strong>in</strong>e Überprüfung der Auswirkungen<br />

<strong>des</strong> Gesetzes nach e<strong>in</strong>em Erfahrungszeitraum<br />

von vier Jahren stattzuf<strong>in</strong>den hat.<br />

In diese Überprüfung e<strong>in</strong>geschlossen s<strong>in</strong>d, die<br />

sich mit der Aufgabenübertragung ergebenden<br />

e<strong>in</strong>maligen und laufenden Mehrkosten der Kommunen.<br />

Zur Vermeidung von unnötigem Verwaltungsaufwand<br />

hat der Städte- und Geme<strong>in</strong>debund schon<br />

2009/2010 sogenannte Modellkommunen (e<strong>in</strong>e<br />

möglichst repräsentative Auswahl der Städte und<br />

Geme<strong>in</strong>den) ausgewählt und mit diesen e<strong>in</strong>en<br />

„Kostenbogen“ erarbeitet, der als Grundlage für<br />

die Dokumentation aller aufgrund <strong>des</strong> Gesetzes<br />

entstandenen Ausgaben und E<strong>in</strong>nahmen der<br />

jeweiligen Modellkommune dient.<br />

Neben diesem Auftrag zur Gesetzesfolgenabschätzung<br />

an die Lan<strong>des</strong>regierung, setzt die Überprüfung<br />

<strong>des</strong> <strong>Hundegesetzes</strong> e<strong>in</strong>e Vorgabe <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts um, das <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em<br />

Urteil vom 16. März 2004 den an Rassekataloge<br />

anknüpfenden Bun<strong>des</strong>gesetzgeber verpflichtet<br />

hat, die weitere Entwicklung und <strong>in</strong>sbesondere<br />

das Beißverhalten von Hunden zu beobachten,<br />

zu überprüfen und zu bewerten. Der Gesetzgeber<br />

sei zwar grundsätzlich berechtigt, an die Rassezugehörigkeit<br />

e<strong>in</strong>es Hun<strong>des</strong> e<strong>in</strong>e abstrakte Gefährlichkeitsvermutung<br />

zu knüpfen; diese Vermutung<br />

müsse aber <strong>in</strong> regelmäßigen Abständen vom<br />

Gesetzgeber daraufh<strong>in</strong> überprüft werden, ob sie<br />

noch zutreffe. Insoweit ist auch der Lan<strong>des</strong>gesetzgeber<br />

gehalten, die weitere Entwicklung, unter<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> Beißverhaltens von Hunden<br />

im Verhältnis zu ihrer Population, zu beobachten.<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf den allgeme<strong>in</strong>en Gleichheitssatz<br />

ist der Lan<strong>des</strong>gesetzgeber auch verfassungsrechtlich<br />

gehalten zu prüfen, ob die der Norm<br />

zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich<br />

bestätigen und <strong>in</strong>soweit die unterschiedliche<br />

Behandlung der Halter, deren Hunde der gesetzlichen<br />

Gefährlichkeitsvermutung unterfallen, und<br />

der Halter, bei denen dies nicht der Fall ist, auch<br />

<strong>in</strong> der Zukunft gerechtfertigt ist.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!