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Die Evaluierung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt

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Gem. Salzatal,<br />

Ordnungsamt<br />

Burgenlandkreis,<br />

Veter<strong>in</strong>äramt<br />

Gem. Südharz,<br />

Ordnungsamt<br />

Hansestadt Osterburg,<br />

Ordnungsamt<br />

Schulung der Ordnungsamtmitarbeiter zum Thema<br />

Tierverhalten s<strong>in</strong>nvoll<br />

zur Beurteilung <strong>in</strong> Zweifelsfällen s<strong>in</strong>d Tierärzte<br />

mit Zusatzqualifikation notwendig<br />

Generelle Zuständigkeit der Veter<strong>in</strong>ärämter nicht s<strong>in</strong>nvoll<br />

Vorschlag: Erstbeurteilung <strong>des</strong> Hun<strong>des</strong> und vorläufige<br />

E<strong>in</strong>stufung durch Ordnungsamt, danach Zweitbeurteilung<br />

durch Tierarzt um „vorsorgliche“ E<strong>in</strong>stufungen als<br />

gefährlich zu vermeiden<br />

Hr. Brusch Landkreise sollten wieder für die Beurteilung von<br />

Gefahrhunden zuständig se<strong>in</strong><br />

Hr. Dr. Hoffmann Positive Aspekte <strong>des</strong> Gesetzes: Chip- und<br />

Versicherungspflicht<br />

Präventionsansatz sollte verbessert werden<br />

Fr. Brauner Verweis auf Konstellation <strong>in</strong> NRW: Grds. Prüfung durch<br />

Veter<strong>in</strong>ärämter, danach Entscheidung durch<br />

Ordnungsämter, 90% der dortigen Beurteilungen g<strong>in</strong>gen<br />

zugunsten <strong>des</strong> Hun<strong>des</strong> aus<br />

Hr. Frank Bestehen<strong>des</strong> Gesetz räumt Ordnungsämtern ke<strong>in</strong>en<br />

Spielraum e<strong>in</strong><br />

Schema „e<strong>in</strong>mal gebissen, immer gefährlich“ muss<br />

entfallen<br />

Es s<strong>in</strong>d immer E<strong>in</strong>zelfallentscheidungen zu treffen, ob es<br />

sich um ernsthafte Beißvorfälle handelt<br />

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