bericht des vorstandes - Volksbank Wien AG
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26 ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2010<br />
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2010<br />
Die Vergleichswerte <strong>des</strong> Vorjahres wurden auf volle Tausend Euro abgerundet<br />
und sind im Anhang in Klammern angemerkt, in der Summenbildung<br />
sind daher Rundungsdifferenzen nicht auszuschließen.<br />
1. BILANZIERUNGS- UND<br />
BEWERTUNGSMETHODEN<br />
Die Aufstellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 2010 erfolgte nach den<br />
Bestimmungen <strong>des</strong> Bankwesengesetzes und <strong>des</strong> Unternehmensgesetzbuches.<br />
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände<br />
und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet<br />
und eine Fortführung <strong>des</strong> Unternehmens unterstellt. Der<br />
Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung und der Generalnorm aufgestellt, die<br />
die Vermittlung eines möglichst getreuen Bil<strong>des</strong> der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage <strong>des</strong> Unternehmens fordern. Dem Vorsichtsprinzip<br />
wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten<br />
<strong>des</strong> Bankgeschäftes Rechnung getragen.<br />
2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND<br />
ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECH-<br />
NUNG<br />
Der Ansatz von Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen<br />
und sonstigen Anteilsrechten erfolgte zu den Anschaffungskosten<br />
unter Beachtung <strong>des</strong> gemilderten Niederstwertprinzips.<br />
Der Ansatz der in anderen Aktivposten enthaltenen Wertpapiere<br />
<strong>des</strong> Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung<br />
<strong>des</strong> gemilderten Niederstwertprinzips.<br />
Vom Wahlrecht der zeitanteiligen Ab- bzw. Zuschreibung gemäß<br />
§ 56 Abs. 2 bzw. 3 BWG wurde nicht Gebrauch gemacht.<br />
Forderungen an Kreditinstitute und sonstige Forderungen wurden,<br />
soweit sie dem Umlaufvermögen gewidmet sind, zum strengen<br />
Niederstwertprinzip bewertet.<br />
Die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden bei der Erstellung<br />
<strong>des</strong> vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Die Form<br />
der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />
in ausländischen Währungen wurden mit dem entsprechenden<br />
Mittelkurs bewertet. Devisentermingeschäfte wurden<br />
grundsätzlich mit dem Devisenterminkurs angesetzt.<br />
Forderungen an Kunden wurden, soweit sie dem Umlaufvermögen<br />
gewidmet sind, als Umlaufvermögen nach dem zum strengen<br />
Niederstwertprinzip unter Anwendung <strong>des</strong> § 57 Abs. 1 BWG<br />
bewertet.<br />
ZUM BÖRSEHANDEL ZUGELASSENE WERTPAPIERE NACH § 64 ABS. 1 Z. 10 BWG<br />
Börsenotierte Wertpapiere 31.12.2010 Vorjahr<br />
€ T€<br />
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 273.639.500,00 334.112<br />
ZUM BÖRSEHANDEL ZUGELASSENE WERTPAPIERE – ART DER BEWERTUNG (§ 64 ABS. 1 Z. 11 BWG)<br />
Anlagevermögen 31.12.2010 Vorjahr<br />
€ T€<br />
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 273.639.500,00 334.112<br />
Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen – Bankbuch bzw. Handelsbuch – richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung<br />
der zuständigen Gremien.<br />
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen:<br />
Die Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß § 228 Abs. 3 UGB setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in Euro):<br />
Firmenname Sitz Anteil am Geschäftsjahr Eigenkapital Ergebnis<br />
Kapital in % <strong>des</strong> letzten <strong>des</strong> letzten<br />
Geschäftsjahres Geschäftsjahres<br />
VVG Vermietung von<br />
Wirtschaftsgütern 1090 <strong>Wien</strong><br />
Gesellschaft m.b.H. Peregringasse 2 100 2010 872.074,01 -7.847,62<br />
Mit folgendem Unternehmen besteht ein Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag und eine Gruppenbesteuerung:<br />
– VVG Vermietung von Wirtschaftsgütern Gesellschaft m.b.H.<br />
Ein Konzernabschluss wurde unter Anwendung <strong>des</strong> § 249 Abs. 2 UGB nicht erstellt.<br />
Mit Jahreswechsel 2009/2010 wurde die <strong>Volksbank</strong> <strong>Wien</strong> <strong>AG</strong> aus der Kreditinstitutsgruppe der Österreichischen <strong>Volksbank</strong>en-Aktiengesellschaft<br />
ausgeschieden. Die Österreichische <strong>Volksbank</strong>en-Aktiengesellschaft veräußerte ihr gesamtes Aktienpaket in der Höhe von 82,81 % an der <strong>Volksbank</strong><br />
<strong>Wien</strong> <strong>AG</strong> im Wesentlichen an Kreditinstitute und Unternehmen im <strong>Volksbank</strong>ensektor.