Protokoll vom 26. Mai 2011 (160 KB) - .PDF - Mutters - Land Tirol
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Die nun der Gemeinde <strong>Mutters</strong> vorliegende Berechnung (Ermittlung Substanzwert<br />
gemäß § 33 (5) TFLG 1996) hat die Gemeinde mit Rücksprache der Agrarbehörde in<br />
Auftrag gegeben.<br />
Der nichtentnommene Substanzwert der Gemeinde <strong>Mutters</strong> für den Zeitraum 1970-<br />
2009 beträgt in Summe € 2.360.192,12. Die Erträge aus den Veranlagungen<br />
betragen € 100.378,32.<br />
Rücklage Gesamt (Berechnungsstand zum 25.05.<strong>2011</strong>): € 2.460.570,44<br />
Antrag<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mutters</strong><br />
der Änderung der Berechnungsgrundlage der Rücklage zur<br />
Gemeindegutsagrargemeinschaft <strong>Mutters</strong> im Ausmaß von € 2.460.570,44<br />
die Zustimmung erteilt.<br />
Abstimmung<br />
Die Vertreter der Liste Wir Mutterer und Dorfliste sprechen sich für den Antrag aus.<br />
Die Vertreter der Heimatliste <strong>Mutters</strong> Josef Fritz, Maria Bongartz und Christine Fritz<br />
sprechen sich gegen den Antrag aus. GR Johanna Robineau enthielt sich der<br />
Abstimmung.<br />
3. Behandlung der Anträge auf Änderung der Bebauungspläne im Bereich a) der Gp.<br />
42 (Zitt, Dorfstraße) und b) 132/1,130/3, 130/4, 130/5, 130/1, .269, 132/2, 142/2, 133<br />
und 134 (Vonach/Dampf, Burgstall), alle GB <strong>Mutters</strong>; Auflage der Entwürfe;<br />
a) Gp. 42, GB <strong>Mutters</strong> (Zitt, Dorfstraße):<br />
Im Februar d.J. hat der Gemeinderat die Änderung des örtlichen<br />
Raumordnungskonzeptes sowie des Flächenwidmungsplanes in diesem Bereich<br />
beschlossen.<br />
Nunmehr liegt aufgrund eines konkreten Bauvorhabens von Florian Zitt der<br />
notwendige Bebauungsplan nach Maßgabe von DI Andreas Lotz vor. Der<br />
Antragsteller hat in seinem Projekt ein „Walmdach“ vorgesehen, also ein Dach, wie<br />
es in <strong>Mutters</strong> zwischenzeitlich sehr häufig der Fall ist. DI Andreas Lotz und auch DI<br />
Raimund Rainer gefällt diese Dachform nicht. Die beiden Sachverständigen würden<br />
ein Satteldach vorziehen. Die letztendliche Entscheidung liegt aber beim<br />
Antragsteller, weil die Gemeinde <strong>Mutters</strong>, wie auch die Baubehörde, kein Instrument<br />
hat, welches eine Dachform verbindlich vorschreibt. DI Lotz war sogar bereit, die<br />
Baumasse <strong>vom</strong> ortsüblichen Wert 1,8 auf 2,0 anzuheben, wenn die Dachform<br />
Satteldach zustande käme.<br />
Florian Zitt hat der Baubehörde nach entsprechender Bedenkzeit unmissverständlich<br />
zu verstehen gegeben, dass er mit den ortsüblichen Maßen 1,8 das Auslangen<br />
finden wird, aber auf das Walmdach besteht.<br />
Antrag<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Auflage des Entwurfes der Änderungen des<br />
allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp(n). 42, KG<br />
<strong>Mutters</strong>, nach den Planunterlagen von DI Andreas Lotz <strong>vom</strong> 20.05.<strong>2011</strong>, Plan Nr.