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Protokoll vom 26. Mai 2011 (160 KB) - .PDF - Mutters - Land Tirol

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Die nun der Gemeinde <strong>Mutters</strong> vorliegende Berechnung (Ermittlung Substanzwert<br />

gemäß § 33 (5) TFLG 1996) hat die Gemeinde mit Rücksprache der Agrarbehörde in<br />

Auftrag gegeben.<br />

Der nichtentnommene Substanzwert der Gemeinde <strong>Mutters</strong> für den Zeitraum 1970-<br />

2009 beträgt in Summe € 2.360.192,12. Die Erträge aus den Veranlagungen<br />

betragen € 100.378,32.<br />

Rücklage Gesamt (Berechnungsstand zum 25.05.<strong>2011</strong>): € 2.460.570,44<br />

Antrag<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mutters</strong><br />

der Änderung der Berechnungsgrundlage der Rücklage zur<br />

Gemeindegutsagrargemeinschaft <strong>Mutters</strong> im Ausmaß von € 2.460.570,44<br />

die Zustimmung erteilt.<br />

Abstimmung<br />

Die Vertreter der Liste Wir Mutterer und Dorfliste sprechen sich für den Antrag aus.<br />

Die Vertreter der Heimatliste <strong>Mutters</strong> Josef Fritz, Maria Bongartz und Christine Fritz<br />

sprechen sich gegen den Antrag aus. GR Johanna Robineau enthielt sich der<br />

Abstimmung.<br />

3. Behandlung der Anträge auf Änderung der Bebauungspläne im Bereich a) der Gp.<br />

42 (Zitt, Dorfstraße) und b) 132/1,130/3, 130/4, 130/5, 130/1, .269, 132/2, 142/2, 133<br />

und 134 (Vonach/Dampf, Burgstall), alle GB <strong>Mutters</strong>; Auflage der Entwürfe;<br />

a) Gp. 42, GB <strong>Mutters</strong> (Zitt, Dorfstraße):<br />

Im Februar d.J. hat der Gemeinderat die Änderung des örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes sowie des Flächenwidmungsplanes in diesem Bereich<br />

beschlossen.<br />

Nunmehr liegt aufgrund eines konkreten Bauvorhabens von Florian Zitt der<br />

notwendige Bebauungsplan nach Maßgabe von DI Andreas Lotz vor. Der<br />

Antragsteller hat in seinem Projekt ein „Walmdach“ vorgesehen, also ein Dach, wie<br />

es in <strong>Mutters</strong> zwischenzeitlich sehr häufig der Fall ist. DI Andreas Lotz und auch DI<br />

Raimund Rainer gefällt diese Dachform nicht. Die beiden Sachverständigen würden<br />

ein Satteldach vorziehen. Die letztendliche Entscheidung liegt aber beim<br />

Antragsteller, weil die Gemeinde <strong>Mutters</strong>, wie auch die Baubehörde, kein Instrument<br />

hat, welches eine Dachform verbindlich vorschreibt. DI Lotz war sogar bereit, die<br />

Baumasse <strong>vom</strong> ortsüblichen Wert 1,8 auf 2,0 anzuheben, wenn die Dachform<br />

Satteldach zustande käme.<br />

Florian Zitt hat der Baubehörde nach entsprechender Bedenkzeit unmissverständlich<br />

zu verstehen gegeben, dass er mit den ortsüblichen Maßen 1,8 das Auslangen<br />

finden wird, aber auf das Walmdach besteht.<br />

Antrag<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Auflage des Entwurfes der Änderungen des<br />

allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp(n). 42, KG<br />

<strong>Mutters</strong>, nach den Planunterlagen von DI Andreas Lotz <strong>vom</strong> 20.05.<strong>2011</strong>, Plan Nr.

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