Protokoll vom 26. Mai 2011 (160 KB) - .PDF - Mutters - Land Tirol
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Abstimmung<br />
Einstimmig<br />
Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Dieser<br />
Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine<br />
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />
abgegeben wird.<br />
ERGÄNZENDER BEBAUUNGSPLAN „VONACH/DAMPF“<br />
Planungsgebiet<br />
Aufgrund eines konkreten Projektes auf der Grundparzelle 132/1 KG <strong>Mutters</strong> soll für<br />
diesen Bereich ein ergänzender Bebauungsplan neu erlassen werden. Gleichzeitig<br />
wird unter Berücksichtigung der Parzellen- und Besitzstruktur für den gesamten<br />
Bereich der Grundparzellen 130/3, 130/4, 130/5, 130/1, 132/1, .269, 132/2, 142/2,<br />
133, 134 KG <strong>Mutters</strong> ein allgemeiner Bebauungsplan erstellt.<br />
Straßenfluchtlinien und Baufluchtlinien<br />
Die Straßenfluchtlinie des allgemeinen Bebauungsplans liegt außerhalb des<br />
Planungsbereiches; die mittels Wegservitut abgesicherte Zufahrt erfolgt über die<br />
angrenzende Pz. 132/2.<br />
Die Festlegung einer Baufluchtlinie entfällt aufgrund des Fehlens einer<br />
Straßenfluchtlinie.<br />
Darüber hinaus ist auf die erforderlichen Abstandsbestimmungen von 12,0 m<br />
(Bauverbotsbereich) zur Gleismittelachse der Stubaitalbahn hinzuweisen.<br />
Unabhängig von den Bestimmungen des Bebauungsplanes ist im Falle einer<br />
Bebauung vor dem Bauansuchen an die Gemeinde um eine Ausnahmegenehmigung<br />
aus dem Bauverbots- und Gefährdungsbereich gemäß Eisenbahngesetz 1957 bei<br />
den Innsbrucker Verkehrsbetrieben anzusuchen.<br />
Bauplatzgröße und Bauweise<br />
Der Parzelle entsprechend wird eine höchstzulässige Bauplatzgröße von 750 m²<br />
festgelegt.<br />
Insgesamt weist der Umgebungsbereich stark unterschiedliche Parzellengrößen auf,<br />
weshalb im vorliegenden Fall darauf Bedacht zu nehmen ist.<br />
Für das Planungsgebiet wurde die besondere Bauweise des allgemeinen<br />
Bebauungsplanes übernommen. Die Darstellung der Gebäudesituierung erfolgt an<br />
Hand der Vermessungsunterlagen mit einem raumplanerisch nicht erheblichen Puffer<br />
von +20 cm, um eine entsprechende Wärmedämmung zu ermöglichen.<br />
Dichtefestlegungen und Gebäudehöhen<br />
Die Fixierung einer Höchstdichte kann wegen der Festlegung der zwingenden<br />
Gebäudesituierung in Kombination mit den vorgenommenen Höhenbestimmungen<br />
entfallen.<br />
Die Fixierung einer maximalen Traufenhöhe von 8,5 Metern entspricht ebenso wie<br />
die Festlegung des höchsten Gebäudepunktes von +814.6üA dem Maximalausmaß<br />
einer geordneten Höhenentwicklung. In Hinblick auf die gewählte Dachform bzw.<br />
Höhenentwicklung kann eine gewisse negative Fernwirkung nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Zu Informationszwecken über die Höhenentwicklung wurde ein Höhenlagepunkt im<br />
nordöstlichen Bereich der Grundparzelle mit +804.51 üA dargestellt.