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Protokoll vom 26. Mai 2011 (160 KB) - .PDF - Mutters - Land Tirol

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Abstimmung<br />

Einstimmig<br />

Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Dieser<br />

Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine<br />

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wird.<br />

ERGÄNZENDER BEBAUUNGSPLAN „VONACH/DAMPF“<br />

Planungsgebiet<br />

Aufgrund eines konkreten Projektes auf der Grundparzelle 132/1 KG <strong>Mutters</strong> soll für<br />

diesen Bereich ein ergänzender Bebauungsplan neu erlassen werden. Gleichzeitig<br />

wird unter Berücksichtigung der Parzellen- und Besitzstruktur für den gesamten<br />

Bereich der Grundparzellen 130/3, 130/4, 130/5, 130/1, 132/1, .269, 132/2, 142/2,<br />

133, 134 KG <strong>Mutters</strong> ein allgemeiner Bebauungsplan erstellt.<br />

Straßenfluchtlinien und Baufluchtlinien<br />

Die Straßenfluchtlinie des allgemeinen Bebauungsplans liegt außerhalb des<br />

Planungsbereiches; die mittels Wegservitut abgesicherte Zufahrt erfolgt über die<br />

angrenzende Pz. 132/2.<br />

Die Festlegung einer Baufluchtlinie entfällt aufgrund des Fehlens einer<br />

Straßenfluchtlinie.<br />

Darüber hinaus ist auf die erforderlichen Abstandsbestimmungen von 12,0 m<br />

(Bauverbotsbereich) zur Gleismittelachse der Stubaitalbahn hinzuweisen.<br />

Unabhängig von den Bestimmungen des Bebauungsplanes ist im Falle einer<br />

Bebauung vor dem Bauansuchen an die Gemeinde um eine Ausnahmegenehmigung<br />

aus dem Bauverbots- und Gefährdungsbereich gemäß Eisenbahngesetz 1957 bei<br />

den Innsbrucker Verkehrsbetrieben anzusuchen.<br />

Bauplatzgröße und Bauweise<br />

Der Parzelle entsprechend wird eine höchstzulässige Bauplatzgröße von 750 m²<br />

festgelegt.<br />

Insgesamt weist der Umgebungsbereich stark unterschiedliche Parzellengrößen auf,<br />

weshalb im vorliegenden Fall darauf Bedacht zu nehmen ist.<br />

Für das Planungsgebiet wurde die besondere Bauweise des allgemeinen<br />

Bebauungsplanes übernommen. Die Darstellung der Gebäudesituierung erfolgt an<br />

Hand der Vermessungsunterlagen mit einem raumplanerisch nicht erheblichen Puffer<br />

von +20 cm, um eine entsprechende Wärmedämmung zu ermöglichen.<br />

Dichtefestlegungen und Gebäudehöhen<br />

Die Fixierung einer Höchstdichte kann wegen der Festlegung der zwingenden<br />

Gebäudesituierung in Kombination mit den vorgenommenen Höhenbestimmungen<br />

entfallen.<br />

Die Fixierung einer maximalen Traufenhöhe von 8,5 Metern entspricht ebenso wie<br />

die Festlegung des höchsten Gebäudepunktes von +814.6üA dem Maximalausmaß<br />

einer geordneten Höhenentwicklung. In Hinblick auf die gewählte Dachform bzw.<br />

Höhenentwicklung kann eine gewisse negative Fernwirkung nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Zu Informationszwecken über die Höhenentwicklung wurde ein Höhenlagepunkt im<br />

nordöstlichen Bereich der Grundparzelle mit +804.51 üA dargestellt.

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