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2 Zeitplan<br />

Harmonisierte europäische Normen treten nach einem<br />

bestimmten Zeitplan in Kraft (siehe Tabelle 1) und ersetzen<br />

die alten nationalen Normen. Dieser Zeitplan wird im<br />

Amtsblatt der Europäischen Union (Official Journal of the<br />

European Union) veröffentlicht. Für die EN 15824 ist diese<br />

Veröffentlichung im Dezember 2009 erfolgt. Festgelegt<br />

wurden die in der Tabelle 2 dargestellten Daten und<br />

Fristen.<br />

Wann müssen die deutschen Hersteller sich umstellen<br />

und mit der CE-Kennzeichnung ihrer Produkte beginnen<br />

Grundsätzlich ist es die Entscheidung jedes einzelnen<br />

Herstellers, zu welchem Zeitpunkt er mit der CE-Kennzeichnung<br />

seiner Produkte beginnt. Spätestens mit dem<br />

Ablauf der Koexistenzphase (01.04.2011) muss die Umstellung<br />

allerdings erfolgt sein.<br />

Aus praktischen Gründen steht zu erwarten, dass viele<br />

Hersteller <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2011 ihre Kennzeichnung<br />

umstellen werden.<br />

Tabelle 1: Schritte für das Inkrafttreten harmonisierter europäischer Normen (nach Leitpapier J [5])<br />

Formelle Abstimmung<br />

(Formal Vote)<br />

Notifizierung<br />

(Notification)<br />

Datum der Verfügbarkeit<br />

(Date of Availability)<br />

Veröffentlichung im<br />

Europäischen Amtsblatt<br />

Beginn der Anwendbarkeit<br />

(Date of Applicability)<br />

Ende der Koexistenzphase<br />

(Date of the end of the coexistence<br />

period)<br />

Schlussabstimmung bei CEN über die endgültige Fassung einer europäischen Norm;<br />

abstimmungsberechtigt sind die nationalen Normeninstitute (CEN-Mitglieder) – für<br />

Deutschland also das DIN.<br />

Information von CEN an die Europäische Kommission über die Fertigstellung der Norm,<br />

nachdem diese von CEN „ratifiziert“ worden ist; die Europäische Kommission informiert<br />

darüber die EU-Mitgliedsstaaten.<br />

Datum, an dem CEN den nationalen Normungsinstituten den endgültigen Text einer<br />

europäischen Norm übermittelt.<br />

Erfolgt nach der Notifizierung und wird durch die Europäische Kommission veranlasst.<br />

Dieses Datum wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und liegt in der<br />

Regel neun Monate nach dem Datum der Verfügbarkeit. Ab diesem Datum müssen die<br />

Mitgliedsstaaten der EU akzeptieren, dass Produkte, die der genannten europäischen<br />

Norm entsprechen und CE-gekennzeichnet sind, in Verkehr gebracht und verwendet werden.<br />

Nationale Normen dürfen optional noch angewendet werden (Phase der Koexistenz).<br />

Bis zu diesem Datum müssen alle der harmonisierten europäischen Norm entgegenstehenden<br />

nationalen Normen zurückgezogen sein; es gilt nur noch die europäische Norm.<br />

Die Phase der Koexistenz endet in der Regel ein Jahr nach dem Beginn der Anwendbarkeit.<br />

Tabelle 2: Europäischer Zeitplan für das Inkrafttreten der EN 15824 (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom<br />

18.12.2009 unter 2009/C 309/01 und bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 62 vom 23.04.2010 S. 1439)<br />

Phase der Koexistenz<br />

Beginn<br />

Norm EN Titel Datum der<br />

Anwendbarkeit<br />

Ende<br />

Datum der Zurückziehung<br />

nationaler Normen<br />

15824<br />

Festlegungen für Außen- und Innenputze<br />

mit organischen Bindemitteln<br />

1. April 2010 1. April 2011

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