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Mitteilungen der Hochwald- Touristik GmbH Weiskirchen

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cher Belange gem. § 3 I und § 4 I BauGB realisiert werden. In<br />

einem solchen beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne<br />

aufgestellt werden, die <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung von<br />

Flächen und <strong>der</strong> Nachverdichtung dienen und eine Grundfläche<br />

von weniger als 20.000 m² aufweisen.<br />

Ziel des Verfahrens zur 3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

„Schwarzrin<strong>der</strong> Seen“ ist die Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Etablierung eines touristischen Übernachtungsbereiches<br />

im Wochenendhausgebiet „Schwarzin<strong>der</strong> Seen“.<br />

In Anlehnung an den bereits bestehenden Weinstrand sollen auf<br />

<strong>der</strong> dortigen Parzelle Nr. 88/1 mobile Holzfässer als Übernachtungsquartiere<br />

errichtet werden. Ebenso sollen auf <strong>der</strong>selben Parzelle<br />

ein Wellnessbereich sowie auch ein Kin<strong>der</strong>spielplatz entstehen.<br />

Die Erschließung des Gebietes ist über die bereits bestehende<br />

Zufahrt, welche von <strong>der</strong> Landstraße I. Ordnung 152 ausgeht,<br />

gesichert. Der genaue Geltungsbereich dieser Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

ist <strong>der</strong> nachstehenden Abbildung zu entnehmen.<br />

<strong>der</strong> dazugehörigen Begründung in <strong>der</strong> Zeit vom 24.06. bis einschließlich<br />

zum 24.07.2013 während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden<br />

(montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr, montags bis<br />

mittwochs von 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30<br />

bis 18.00 Uhr) im Rathaus in <strong>Weiskirchen</strong>, Zimmer 2.01 bzw.<br />

2.03, zu je<strong>der</strong>manns Einsicht öffentlich ausliegt.<br />

Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist können von je<strong>der</strong>mann Stellungnahmen<br />

schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei <strong>der</strong><br />

Beschlussfassung über die Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong><br />

verspätet angemeldet wurden, aber hätten vorgebracht werden<br />

können.<br />

Ziel des Verfahrens zur 3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

„Schwarzin<strong>der</strong> Seen“ ist die Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Etablierung eines touristischen Übernachtungsbereiches<br />

im Wochenendhausgebiet „Schwarzrin<strong>der</strong><br />

Seen“. In Anlehnung an den bereits bestehenden Weinstrand<br />

sollen auf <strong>der</strong> dortigen Parzelle Nr. 88/1 mobile Holzfässer als Übernachtungsquartiere<br />

errichtet werden. Ebenso sollen auf <strong>der</strong>selben<br />

Parzelle ein Wellnessbereich sowie auch ein Kin<strong>der</strong>spielplatz<br />

entstehen. Die Erschließung des Gebietes ist über die bereits bestehende<br />

Zufahrt, welche von <strong>der</strong> Landstraße I. Ordnung 152 ausgeht,<br />

gesichert. Der genaue Geltungsbereich dieser Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

ist <strong>der</strong> nachstehenden Abbildung zu entnehmen.<br />

Ab sofort kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele<br />

und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />

bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung <strong>Weiskirchen</strong>, Rathaus, Zimmer<br />

2.01 bzw. 2.03, während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden (montags<br />

bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs<br />

von 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 18.00<br />

Uhr) informieren. Dies verbunden mit dem Recht, sich bis<br />

spätestens zum Ablauf <strong>der</strong> noch stattfindenden Auslegungsfrist<br />

zur Planung zu äußern.<br />

Der Bürgermeister: Werner Hero<br />

Verfahren zur 3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

„Wochenendhausgebiet Schwarzin<strong>der</strong> Seen“ im<br />

Ortsteil Thailen <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Weiskirchen</strong><br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Weiskirchen</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 22.05.2013 den Entwurf des Bebauungsplanes „3.<br />

Än<strong>der</strong>ung Wochenendhausgebiet Schwarzin<strong>der</strong> Seen“ im Ortsteil<br />

Thailen <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Weiskirchen</strong>, bestehend aus <strong>der</strong> Planzeichnung<br />

(Teil A) und dem Textteil (Teil B), gebilligt und die<br />

öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 i. V. m. § 13 II des<br />

Baugesetzbuches (BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel<br />

1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschlossen.<br />

Es hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB dabei auch eine Abstimmung<br />

<strong>der</strong> Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung mit den Nachbargemeinden stattzufinden.<br />

Das hier in Rede stehende Bebauungsplanän<strong>der</strong>ungsverfahren<br />

soll dabei im sog. beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des<br />

BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

des BauGB sowie ohne Durchführung <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit und <strong>der</strong> Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />

realisiert werden. In einem solchen beschleunigten Verfahren<br />

können Bebauungspläne aufgestellt werden, die <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung<br />

von Flächen und <strong>der</strong> Nachverdichtung dienen<br />

und eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² aufweisen.<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB wird hiermit öffentlich bekannt<br />

gemacht, dass <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung nebst<br />

Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, von ihrem vorbeschriebenen<br />

Recht Gebrauch zu machen.<br />

Der Bürgermeister: Werner Hero<br />

Öffentliche Mahnung<br />

Die Gemeindekasse <strong>Weiskirchen</strong> macht darauf aufmerksam,<br />

dass bis zum<br />

- 15.05.2013 die 3. Rate Wasser-/Abwassergebühren<br />

- 15.05.2013 die 2. Rate Gewerbesteuer, Grundsteuer und<br />

Abgaben<br />

fällig waren.<br />

Steuer- bzw. Abgabepflichtige, die mit <strong>der</strong> Entrichtung <strong>der</strong><br />

Gewerbesteuer, Steuern und Abgaben sowie Anschlussnehmer,<br />

die mit <strong>der</strong> Entrichtung <strong>der</strong> Wasser - und Abwassergebühren<br />

im Rückstand sind, werden hierdurch<br />

öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 14.<br />

Juni 2013 an die Gemeindekasse (entsprechende Bankverbindung<br />

des Wasser- bzw. Abwasserwerkes) zu entrichten.<br />

Nach dem 14. Juni 2013 erfolgt eine kostenpflichtige<br />

Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und<br />

Mahngebühren.<br />

Die Abgabenpflichtigen werden gebeten, dies zu beachten<br />

und den Zahlungstermin einzuhalten.<br />

Gemeinde <strong>Weiskirchen</strong> - Gemeindekasse<br />

Seite 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Weiskirchen</strong> Nr. 24/2013

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