Ausstellung „Unterwegs“ im Schloss Griebenow - Pommerscher ...
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Die Satzung des Vereins<br />
Der Vorstand hat sich bemüht, den Sitz des Vereins nach Greifswald zu<br />
verlegen. Dies wird in der Satzung festgehalten. Die Satzungsänderung<br />
kann aber noch nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Hierzu<br />
bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, in welchem der<br />
Wortlaut, den der geänderte Teil der Satzung bekommen soll, festgelegt<br />
wird. Die Satzung hat zurzeit folgenden Wortlaut:<br />
<strong>Pommerscher</strong> Künstlerbund e. V.<br />
SATZUNG<br />
Vorbemerkung: Der <strong>Pommerscher</strong> Künstlerbund e. V. wurde 1916 gegründet. Mit Ende des zweiten<br />
Weltkrieges erlosch seine Tätigkeit. Am 17.11.1979 wurde er neu be<strong>im</strong> Amtsgericht Lübeck in das<br />
Vereinsregister unter Nr. 1685 eingetragen. Die Satzung wurde in der bisher geltenden Fassung am<br />
27.10.1998 in das Vereinsregister eingetragen.<br />
§ 1 N A M E und S I T Z<br />
Der Verein führt den Namen „<strong>Pommerscher</strong> Künstlerbund e. V.“ Sein Sitz ist Greifswald.<br />
§ 2 Z W E C K und A U F G A B E N<br />
1. Der Verein bezweckt<br />
a) die Zusammenführung von Künstlern, die pommerscher Herkunft sind oder sich der<br />
pommerschen Sache verbunden fühlen,<br />
b) die Förderung der Verbundenheit der Mitglieder und der zeitgenössischen Kunst,<br />
c) die Bewahrung und Pflege des künstlerischen Erbes seiner Mitglieder,<br />
d) die Förderung seiner Mitglieder und des künstlerischen Nachwuchses.<br />
2. Der Pommersche Künstlerbund e. V. strebt eine enge Zusammenarbeit und Partnerschaft mit<br />
allen Organisationen an, die gleiche oder ähnliche Zielsetzungen haben.<br />
3. Der Pommersche Künstlerbund e. V., parteipolitisch und konfessionell unabhängig, verfolgt<br />
ausschließlich gemeinnützige Ziele. Er ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für<br />
satzungsgemäße Ziele verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem<br />
Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt<br />
werden.<br />
§ 3 M I T G LI E D S C H AF T<br />
1. Mitglied kann jeder geschäftsfähige Künstler pommerscher Herkunft werden, ebenso jeder<br />
Künstler, der sich durch längeren Aufenthalt in Pommern oder anderweitig den Pommern<br />
verbunden fühlt.<br />
2. Förderndes Mitglied kann auch jede andere natürliche oder juristische Person werden.<br />
3. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vereinsvorstand zu richten. Über die Aufnahme<br />
entscheidet der Vorstand wirksam.<br />
4. Die Mitgliedschaft erlischt<br />
a) durch Tod,<br />
b) durch Austritt<br />
c) durch Ausschluss.<br />
5. Der Austritt kann dem Vereinsvorstand gegenüber nur schriftlich, mit einer Kündigungsfrist<br />
von mindestens drei Monaten, zum Schluss eines Kalenderjahres erklärt werden.<br />
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