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Ausstellung „Unterwegs“ im Schloss Griebenow - Pommerscher ...

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Die Satzung des Vereins<br />

Der Vorstand hat sich bemüht, den Sitz des Vereins nach Greifswald zu<br />

verlegen. Dies wird in der Satzung festgehalten. Die Satzungsänderung<br />

kann aber noch nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Hierzu<br />

bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, in welchem der<br />

Wortlaut, den der geänderte Teil der Satzung bekommen soll, festgelegt<br />

wird. Die Satzung hat zurzeit folgenden Wortlaut:<br />

<strong>Pommerscher</strong> Künstlerbund e. V.<br />

SATZUNG<br />

Vorbemerkung: Der <strong>Pommerscher</strong> Künstlerbund e. V. wurde 1916 gegründet. Mit Ende des zweiten<br />

Weltkrieges erlosch seine Tätigkeit. Am 17.11.1979 wurde er neu be<strong>im</strong> Amtsgericht Lübeck in das<br />

Vereinsregister unter Nr. 1685 eingetragen. Die Satzung wurde in der bisher geltenden Fassung am<br />

27.10.1998 in das Vereinsregister eingetragen.<br />

§ 1 N A M E und S I T Z<br />

Der Verein führt den Namen „<strong>Pommerscher</strong> Künstlerbund e. V.“ Sein Sitz ist Greifswald.<br />

§ 2 Z W E C K und A U F G A B E N<br />

1. Der Verein bezweckt<br />

a) die Zusammenführung von Künstlern, die pommerscher Herkunft sind oder sich der<br />

pommerschen Sache verbunden fühlen,<br />

b) die Förderung der Verbundenheit der Mitglieder und der zeitgenössischen Kunst,<br />

c) die Bewahrung und Pflege des künstlerischen Erbes seiner Mitglieder,<br />

d) die Förderung seiner Mitglieder und des künstlerischen Nachwuchses.<br />

2. Der Pommersche Künstlerbund e. V. strebt eine enge Zusammenarbeit und Partnerschaft mit<br />

allen Organisationen an, die gleiche oder ähnliche Zielsetzungen haben.<br />

3. Der Pommersche Künstlerbund e. V., parteipolitisch und konfessionell unabhängig, verfolgt<br />

ausschließlich gemeinnützige Ziele. Er ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für<br />

satzungsgemäße Ziele verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem<br />

Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt<br />

werden.<br />

§ 3 M I T G LI E D S C H AF T<br />

1. Mitglied kann jeder geschäftsfähige Künstler pommerscher Herkunft werden, ebenso jeder<br />

Künstler, der sich durch längeren Aufenthalt in Pommern oder anderweitig den Pommern<br />

verbunden fühlt.<br />

2. Förderndes Mitglied kann auch jede andere natürliche oder juristische Person werden.<br />

3. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vereinsvorstand zu richten. Über die Aufnahme<br />

entscheidet der Vorstand wirksam.<br />

4. Die Mitgliedschaft erlischt<br />

a) durch Tod,<br />

b) durch Austritt<br />

c) durch Ausschluss.<br />

5. Der Austritt kann dem Vereinsvorstand gegenüber nur schriftlich, mit einer Kündigungsfrist<br />

von mindestens drei Monaten, zum Schluss eines Kalenderjahres erklärt werden.<br />

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