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Änderung des Regionalplans - Regionaler Planungsverband ...

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4: Die Regierung von Niederbayern erklärt die <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> für<br />

verbindlich und macht die <strong>Änderung</strong> in ihrem Amtsblatt bekannt. Zusätzlich wird der<br />

geänderte Regionalplan ins Internet eingestellt.<br />

5: Auf der Ebene der Regionalplanung ist ein Monitoring zur Inanspruchnahme der<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete geplant (Kontrolle über das<br />

Rauminformationssystem, das bei den Regierungen geführt wird). Die<br />

nachgeordneten Fachbehörden nehmen zudem Monitoringaufgaben im Rahmen ihrer<br />

Aufsichtsfunktion bei genehmigten WKA wahr.<br />

Der Umweltbericht zum Regionalplan Landshut für den Teilbereich Windenergie ist ein<br />

selbstständiges Dokument neben dem Entwurf der Begründung <strong>des</strong> Regionalplanes.<br />

2. Inhalt <strong>des</strong> Regionalplanes sowie seine Beziehung zu anderen relevanten Plänen<br />

Der Regionalplan Landshut legt die regionalen Ziele und Grundsätze der Raumordnung für<br />

die nachhaltige Entwicklung der Region fest. Die regionalplanerische Kernaufgabe ist es<br />

dabei, die unterschiedlichsten vielfältigen Raumnutzungsansprüche untereinander und<br />

aufeinander abzustimmen. Es gilt die Raumnutzungsansprüche so in Einklang zu bringen,<br />

dass die ökologischen, ökonomischen und sozialen Belange gleichberechtigt gewahrt<br />

werden. Grundlage hierfür sind das BayLplG und das Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm Bayern<br />

(LEP) in der jeweils gültigen Form. Unter Beachtung der Planungshoheit der Gemeinden<br />

arbeitet die überörtliche Regionalplanung im Maßstab von 1:100.000. Dieser Maßstab<br />

bedingt bei den zeichnerischen Darstellungen <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> eine generalisierte, sog.<br />

„gebietsscharfe“ Darstellung. Der Regionalplan konkretisiert einerseits die Grundsätze und<br />

Ziele <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramms, andererseits ist er Vorgabe für die Bauleitplanung<br />

der Kommunen sowie für die Fachplanungen. Mit den Darstellungen <strong>des</strong> Regionalplanes<br />

wird noch keine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Flächennutzung<br />

getroffen. Für die Umsetzung der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze gelten die<br />

rechtlichen Regelungen für die kommunale Bauleitplanung (Anpassungspflicht nach § 1 Abs.<br />

4 BauGB) bzw. für fachrechtliche Zulassungs- und Genehmigungsverfahren (§ 3 Abs. 1<br />

BayLplG).<br />

Das BayLplG beinhaltet folgende für die Fortschreibung relevante raumordnerische<br />

Grundsatzaussagen:<br />

§ 6 Abs. 2, Nr. 4: Den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und<br />

umweltverträgliche Energieversorgung (…) soll Rechnung getragen werden. Dabei<br />

sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren (…) Energien<br />

geschaffen werden.<br />

Das Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2006 enthält unter B V 3<br />

„Energieversorgung“ relevante Vorgaben:<br />

B V (G) 3.2.3: Es ist anzustreben, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien<br />

erhalten und weiter ausgebaut (…) werden.<br />

B V (G) 3.6: Es ist anzustreben, erneuerbare Energien - Wasserkraft, Biomasse, direkte<br />

und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie - verstärkt zu<br />

erschließen und zu nutzen.<br />

B V (G) 3.2.3: In den Regionalplänen können für die Errichtung von Windkraftanlagen<br />

Vorrang und Vorbehaltsgebiete festgelegt werden.<br />

2.1 Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhalts und der wichtigsten Ziele der Fortschreibung<br />

Die Nutzung regenerativer Energien ist ein wichtiges Element <strong>des</strong> Klimaschutzes und spielt<br />

für eine zukunftsfähige Energieversorgung eine bedeutende Rolle. In der Region Landshut

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