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Wartungs- und Bedienungsanleitung

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Menzi Muck A111<br />

2 Vorschriften<br />

2.1 Maschinenführer<br />

MENzI MucK Bagger dürfen nur von Personen selbständig geführt oder gewartet werden, die<br />

• körperlich <strong>und</strong> geistig geeignet sind,<br />

• im Führen oder Warten der Maschine unterwiesen sind <strong>und</strong> ihre Befähigung hierzu<br />

gegenüber dem unternehmer nachgewiesen haben <strong>und</strong> von denen<br />

• zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen<br />

• Sie müssen vom unternehmer zum Führen oder Warten der Maschine bestimmt sein<br />

2.2 Bedienungseinrichtungen<br />

Bedienungseinrichtungen dürfen nur vom Fahrer- oder Bedienungsplatz aus betätigt werden. Die zum<br />

Einstieg in die Maschine wichtigen Teile, wie Tritte <strong>und</strong> Griffe sind in einwandfreiem zustand zu halten.<br />

2.3 Betriebsanleitung<br />

Für die Bedienung, Wartung, Instandsetzung <strong>und</strong> den Transport, ist die Betriebsanleitung des Herstellers<br />

einzuhalten. Der unternehmer hat Sicherheitsvorschriften, soweit erforderlich, durch besondere, den<br />

örtlichen Einsatzverhältnissen angepasste Anweisungen zu ergänzen. Betriebsanleitung <strong>und</strong> schriftliche<br />

Anweisungen müssen am Fahrerplatz oder an der Einsatzstelle sorgfältig aufbewahrt werden.<br />

2.4 Strassenfahrt<br />

Oeffentliche Stassen dürfen mit dem MENzI MucK nur befahren werden, wenn dafür eine Genehmigung<br />

vorliegt <strong>und</strong> die Maschine mit der dafür notwendigen Ausrüstung bestückt ist. zuwiderhandlungen<br />

gehen zu Lasten des Betreibers.<br />

2.5 Gefahrenbereich<br />

Im Gefahrenbereich von Baumaschinen dürfen sich Personen nicht aufhalten.Gefahrenbereich ist die<br />

umgebung der Maschine, in der Personen durch arbeitsbedingte Bewegungen des Gerätes, seiner Arbeitseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> seiner Anbaugeräte oder durch ausschwingendes Ladegut, durch herabfallendes<br />

Ladegut oder durch herabfallende Arbeitseinrichtungen erreicht werden können. Der Maschinenführer<br />

darf mit dem Menzi Muck nur arbeiten, wenn sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten. Der<br />

Maschinenführer muss bei Gefahr für Personen Warnzeichen geben. Wenn Personen trotz Warnung den<br />

Gefahrenbereich nicht verlassen, so hat er die Arbeit einzustellen. Das Nichtbeachten dieser Vorschrift,<br />

z.B. beim Versetzen von Lasten, bei der Einweisung usw. bilden eine typische unfallgefahr beim Betrieb<br />

von Baggern.<br />

Seite – Betriebsanleitung

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