Sehr geehrter Herr Landrat Eininger, - Die GAR ist
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Landkreis Esslingen, Kre<strong>ist</strong>agsfraktion Bündnis 90 / <strong>Die</strong> Grünen<br />
Rede zum Haushalt 2011 - 15 –<br />
Antrag Nr. 5 – Finanzpolitik im Landkreis Esslingen<br />
1. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wird, wie auf der Klausurtagung des erweiterten<br />
Ältestenrats beraten, auf die Fortführung einer eigenen Tourismusförderung verzichtet.<br />
80.000 Euro können an Personal- und Sachkosten eingespart werden 6 .<br />
2. Der Landkreis Esslingen erhebt ab 2011 kostendeckende Gebühren für die Durchführung<br />
der Waffenkontrollen, so dass der Kreishaushalt nicht mit Personal-, Sach- und sonstigen<br />
Kosten belegt wird.<br />
3. Der Landkreis Esslingen fordert das Land Baden-Württemberg auf, im Zuge des Konnexitätsprinzips<br />
die Kosten der Schülerbeförderung, die auf neu einzurichtende Verkehre<br />
zu den neuen Werkrealschulen zurückgehen, vollständig zu übernehmen. Bei der Finanzposition<br />
5783 können mehrere 10.000 Euro eingespart werden.<br />
4. <strong>Die</strong> Verwaltung berichtet im Verwaltungs- und Finanzausschuss über die „endlich seit<br />
kurzem beim Verbundlastenausgleich [vorliegenden] Zahlen der SSB“ 7 und über die<br />
Möglichkeiten, die Zahlungen des Landkreises an die SSB im Rahmen des Verbundlastenausgleichs<br />
zu reduzieren.<br />
Begründung:<br />
Zu 2.: <strong>Die</strong> Durchführung von Waffenkontrollen <strong>ist</strong> eine notwendige behördliche Tätigkeit. Dabei<br />
sollen die Kosten für die Durchführung der Waffenkontrollen nicht aus dem Kreishaushalt<br />
bestritten werden. Vielmehr <strong>ist</strong> es sachgerecht, dass die Kosten, welche durch die Waffenkontrollen<br />
hervorgerufen werden, vollständig von den Waffenbesitzern getragen werden.<br />
Zu 4.: In seiner Haushaltsrede hat <strong>Herr</strong> <strong>Landrat</strong> Heinz <strong>Eininger</strong> von neuen vorliegenden Zahlen<br />
der SSB gesprochen. Es sollte daher überprüft werden, ob die Höhe der nach dem Verbundlastenausgleich<br />
(Vertrag über den Ausgleich der sich aus dem Verkehrs- und Tarifverbund<br />
Stuttgart ergebenden Lasten) vom Landkreis Esslingen an die SSB zu entrichtenden<br />
Zahlungen noch sachgerecht <strong>ist</strong>.<br />
6 Schreiben vom <strong>Landrat</strong>samt Esslingen vom 12.07.2010, S. 6.<br />
7 Haushaltsrede von <strong>Herr</strong>n <strong>Landrat</strong> Heinz <strong>Eininger</strong>, S. 19.<br />
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E:\101111-kt-HH-Rede2011-05e.doc