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Sehr geehrter Herr Landrat Eininger, - Die GAR ist

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Landkreis Esslingen, Kre<strong>ist</strong>agsfraktion Bündnis 90 / <strong>Die</strong> Grünen<br />

Rede zum Haushalt 2011 - 15 –<br />

Antrag Nr. 5 – Finanzpolitik im Landkreis Esslingen<br />

1. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wird, wie auf der Klausurtagung des erweiterten<br />

Ältestenrats beraten, auf die Fortführung einer eigenen Tourismusförderung verzichtet.<br />

80.000 Euro können an Personal- und Sachkosten eingespart werden 6 .<br />

2. Der Landkreis Esslingen erhebt ab 2011 kostendeckende Gebühren für die Durchführung<br />

der Waffenkontrollen, so dass der Kreishaushalt nicht mit Personal-, Sach- und sonstigen<br />

Kosten belegt wird.<br />

3. Der Landkreis Esslingen fordert das Land Baden-Württemberg auf, im Zuge des Konnexitätsprinzips<br />

die Kosten der Schülerbeförderung, die auf neu einzurichtende Verkehre<br />

zu den neuen Werkrealschulen zurückgehen, vollständig zu übernehmen. Bei der Finanzposition<br />

5783 können mehrere 10.000 Euro eingespart werden.<br />

4. <strong>Die</strong> Verwaltung berichtet im Verwaltungs- und Finanzausschuss über die „endlich seit<br />

kurzem beim Verbundlastenausgleich [vorliegenden] Zahlen der SSB“ 7 und über die<br />

Möglichkeiten, die Zahlungen des Landkreises an die SSB im Rahmen des Verbundlastenausgleichs<br />

zu reduzieren.<br />

Begründung:<br />

Zu 2.: <strong>Die</strong> Durchführung von Waffenkontrollen <strong>ist</strong> eine notwendige behördliche Tätigkeit. Dabei<br />

sollen die Kosten für die Durchführung der Waffenkontrollen nicht aus dem Kreishaushalt<br />

bestritten werden. Vielmehr <strong>ist</strong> es sachgerecht, dass die Kosten, welche durch die Waffenkontrollen<br />

hervorgerufen werden, vollständig von den Waffenbesitzern getragen werden.<br />

Zu 4.: In seiner Haushaltsrede hat <strong>Herr</strong> <strong>Landrat</strong> Heinz <strong>Eininger</strong> von neuen vorliegenden Zahlen<br />

der SSB gesprochen. Es sollte daher überprüft werden, ob die Höhe der nach dem Verbundlastenausgleich<br />

(Vertrag über den Ausgleich der sich aus dem Verkehrs- und Tarifverbund<br />

Stuttgart ergebenden Lasten) vom Landkreis Esslingen an die SSB zu entrichtenden<br />

Zahlungen noch sachgerecht <strong>ist</strong>.<br />

6 Schreiben vom <strong>Landrat</strong>samt Esslingen vom 12.07.2010, S. 6.<br />

7 Haushaltsrede von <strong>Herr</strong>n <strong>Landrat</strong> Heinz <strong>Eininger</strong>, S. 19.<br />

Seite 15 von 19<br />

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