Sehr geehrter Herr Landrat Eininger, - Die GAR ist
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Landkreis Esslingen, Kre<strong>ist</strong>agsfraktion Bündnis 90 / <strong>Die</strong> Grünen<br />
Rede zum Haushalt 2011 - 19 –<br />
Begründung:<br />
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Nun <strong>ist</strong><br />
sie geltendes deutsches Recht und muss umgesetzt werden. Dabei muss Deutschland das<br />
Leitbild der Konvention achten: die Inklusion, also die vollumfängliche Einbeziehung behinderter<br />
Menschen in die Gesellschaft von Anfang an.<br />
<strong>Die</strong> UN-Behindertenrechtskonvention dient dem Schutz der Menschenrechte. Sie schafft<br />
kein Sonderrecht für behinderte Menschen, sondern ergänzt die allgemeinen Menschenrechte<br />
um die Perspektive von Menschen mit Behinderungen.<br />
Das neue Leitbild: Inklusion<br />
<strong>Die</strong> Konvention verfolgt ein grundsätzlich neues Leitbild: die Inklusion. Sie <strong>ist</strong> klar zu unterscheiden<br />
von der in Deutschland bekannten Integration: Nicht (mehr) der behinderte Mensch<br />
muss sich anpassen, damit er in der Gesellschaft dabei sein kann. Stattdessen muss sich<br />
die Gesellschaft mit ihren Strukturen anpassen. Eine inklusive Gesellschaft bezieht behinderte<br />
Menschen mit ihren Bedürfnissen von Anfang an ein und grenzt gar nicht erst aus. <strong>Die</strong><br />
Individualität und Vielfalt der Menschen wird anerkannt und wertgeschätzt.<br />
Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Schulen müssen zu dieser Öffnung befähigt<br />
werden und lernen, mit den Kompetenzen aller Kinder und Jugendlichen konstruktiv umzugehen.<br />
Durch die UN-Konvention zur Inklusion ex<strong>ist</strong>iert nach Aussagen von Verfassungsrechtler/-innen<br />
bereits jetzt für die Eltern ein Rechtsanspruch, ihr Kind in einen Regelkindergarten<br />
bzw. auf eine Regelschule zu schicken. <strong>Die</strong> Verwirklichung dieses Rechtsanspruchs<br />
muss mit einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen einhergehen.<br />
Auf das Land <strong>ist</strong> dahingehend einzuwirken, dass es die notwendigen schulgesetzlichen Regelungen<br />
anpasst mit dem Ziel, die UN-Konvention umzusetzen und damit eine vorausschauende<br />
kommunale Schulentwicklungsplanung zu ermöglichen. Wir entlassen das Land<br />
nicht aus der Pflicht, die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen massiven<br />
Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen zu schaffen. Es kann nicht<br />
sein, dass Städte und Gemeinden zum „Lückenbüßer“ einer verfehlten Schulpolitik werden.<br />
Der Landkreis Esslingen bekennt sich mit der Initiative „Inklusion im Landkreis Esslingen“<br />
aktiv zu Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen<br />
mit Behinderungen von Anfang an und befördert damit eine notwendige Grundhaltung für die<br />
Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft.<br />
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