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Sehr geehrter Herr Landrat Eininger, - Die GAR ist

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Landkreis Esslingen, Kre<strong>ist</strong>agsfraktion Bündnis 90 / <strong>Die</strong> Grünen<br />

Rede zum Haushalt 2011 - 19 –<br />

Begründung:<br />

Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Nun <strong>ist</strong><br />

sie geltendes deutsches Recht und muss umgesetzt werden. Dabei muss Deutschland das<br />

Leitbild der Konvention achten: die Inklusion, also die vollumfängliche Einbeziehung behinderter<br />

Menschen in die Gesellschaft von Anfang an.<br />

<strong>Die</strong> UN-Behindertenrechtskonvention dient dem Schutz der Menschenrechte. Sie schafft<br />

kein Sonderrecht für behinderte Menschen, sondern ergänzt die allgemeinen Menschenrechte<br />

um die Perspektive von Menschen mit Behinderungen.<br />

Das neue Leitbild: Inklusion<br />

<strong>Die</strong> Konvention verfolgt ein grundsätzlich neues Leitbild: die Inklusion. Sie <strong>ist</strong> klar zu unterscheiden<br />

von der in Deutschland bekannten Integration: Nicht (mehr) der behinderte Mensch<br />

muss sich anpassen, damit er in der Gesellschaft dabei sein kann. Stattdessen muss sich<br />

die Gesellschaft mit ihren Strukturen anpassen. Eine inklusive Gesellschaft bezieht behinderte<br />

Menschen mit ihren Bedürfnissen von Anfang an ein und grenzt gar nicht erst aus. <strong>Die</strong><br />

Individualität und Vielfalt der Menschen wird anerkannt und wertgeschätzt.<br />

Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Schulen müssen zu dieser Öffnung befähigt<br />

werden und lernen, mit den Kompetenzen aller Kinder und Jugendlichen konstruktiv umzugehen.<br />

Durch die UN-Konvention zur Inklusion ex<strong>ist</strong>iert nach Aussagen von Verfassungsrechtler/-innen<br />

bereits jetzt für die Eltern ein Rechtsanspruch, ihr Kind in einen Regelkindergarten<br />

bzw. auf eine Regelschule zu schicken. <strong>Die</strong> Verwirklichung dieses Rechtsanspruchs<br />

muss mit einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen einhergehen.<br />

Auf das Land <strong>ist</strong> dahingehend einzuwirken, dass es die notwendigen schulgesetzlichen Regelungen<br />

anpasst mit dem Ziel, die UN-Konvention umzusetzen und damit eine vorausschauende<br />

kommunale Schulentwicklungsplanung zu ermöglichen. Wir entlassen das Land<br />

nicht aus der Pflicht, die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen massiven<br />

Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen zu schaffen. Es kann nicht<br />

sein, dass Städte und Gemeinden zum „Lückenbüßer“ einer verfehlten Schulpolitik werden.<br />

Der Landkreis Esslingen bekennt sich mit der Initiative „Inklusion im Landkreis Esslingen“<br />

aktiv zu Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen<br />

mit Behinderungen von Anfang an und befördert damit eine notwendige Grundhaltung für die<br />

Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft.<br />

Seite 19 von 19<br />

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