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Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche ... - Appisberg

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<strong>Bildungsplan</strong> Produktionsmechanikerin EFZ / Produktionsmechaniker EFZ<br />

2.3.4 Dauer, Zeitpunkt, Inhalte<br />

Die überbetrieblichen Kurse umfassen insgesamt 44 Tage und werden von den Kantonen mitfinanziert.<br />

Basiskurse<br />

Die Basiskurse werden in den ersten beiden Bildungsjahren durchgeführt. Sie dauern 32 Tage zu je 8<br />

Stunden und bestehen aus folgenden Kursen:<br />

Pflichtkurse<br />

– Mess- und Prüftechnik (2 Tage)<br />

– Manuelle Fertigungstechnik (12 Tage)<br />

– Fügetechnik (9 Tage)<br />

Wahlpflichtkurse I<br />

– Maschinelle Fertigungstechnik Drehen I (9 Tage)<br />

oder<br />

– Maschinelle Fertigungstechnik Fräsen I (9 Tage)<br />

Ergänzungskurse<br />

Der Ergänzungskurs wird in den ersten beiden Bildungsjahren durchgeführt. Für jede lernende Person<br />

ist ein Wahlpflichtkurs II obligatorisch und dauert 12 Tage zu je 8 Stunden.<br />

Wahlpflichtkurse II<br />

– Maschinelle Fertigungstechnik Drehen II<br />

– Maschinelle Fertigungstechnik Fräsen II<br />

– CNC-Fertigung<br />

– Mechanik und Pneumatik<br />

– Schneidwerkzeuge<br />

– Werkstückwärmebehandlung<br />

– CNC-Laserstrahlschneiden<br />

– CNC-Wasserstrahlschneiden<br />

– Décolletage<br />

Über <strong>die</strong> Auswahl des Wahlpflichtkurses I und II entscheidet der Lehrbetrieb unter Berücksichtigung<br />

der Einsatzmöglichkeiten des Lehrbetriebs und der Fähigkeiten der lernenden Person.<br />

Die Lernziele, Inhalte und Dauer der einzelnen Kurse sind im Kompetenzen-Ressourcen-Katalog (Kapitel<br />

4) festgelegt. Die Vermittlung der Kursinhalte an <strong>die</strong> Lernenden in ÜK-Zentren, dritten Lernorten<br />

oder befreiten Lehrbetrieben ist verbindlich.<br />

2.3.5 Qualitätsstandards<br />

Die ÜK-Zentren, <strong>die</strong> dritten Lernorte und <strong>die</strong> befreiten Lehrbetriebe führen <strong>die</strong> Ausbildung nach vorgegebenen<br />

Qualitätsstandards durch. Diese sind in den ÜK-Ausführungsbestimmungen definiert (siehe<br />

Anhang zum <strong>Bildungsplan</strong>, Kapitel 6.1).<br />

2.3.6 Kompetenznachweise<br />

Die erworbenen Kompetenzen und Ressourcen der Lernenden in den überbetrieblichen Kursen werden<br />

bewertet und in Kompetenznachweisen festgehalten. Diese werden am Ende des Kurses durch das<br />

ÜK-Zentrum, durch den dritten Lernort oder durch den befreiten Lehrbetrieb ausgestellt, mit den Lernenden<br />

besprochen und anschliessend den Lehrbetrieben zugestellt. Die Kompetenznachweise sind<br />

Bestandteil der Lern- und Leistungsdokumentation der lernenden Person. Das Verfahren und <strong>die</strong> Inhalte<br />

der Kompetenznachweise sind in den ÜK-Ausführungsbestimmungen festgelegt.<br />

PR_<strong>Bildungsplan</strong>_V10_090101.doc Seite 10/47

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