Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche ... - Appisberg
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<strong>Bildungsplan</strong> Produktionsmechanikerin EFZ / Produktionsmechaniker EFZ<br />
2.3.4 Dauer, Zeitpunkt, Inhalte<br />
Die überbetrieblichen Kurse umfassen insgesamt 44 Tage und werden von den Kantonen mitfinanziert.<br />
Basiskurse<br />
Die Basiskurse werden in den ersten beiden Bildungsjahren durchgeführt. Sie dauern 32 Tage zu je 8<br />
Stunden und bestehen aus folgenden Kursen:<br />
Pflichtkurse<br />
– Mess- und Prüftechnik (2 Tage)<br />
– Manuelle Fertigungstechnik (12 Tage)<br />
– Fügetechnik (9 Tage)<br />
Wahlpflichtkurse I<br />
– Maschinelle Fertigungstechnik Drehen I (9 Tage)<br />
oder<br />
– Maschinelle Fertigungstechnik Fräsen I (9 Tage)<br />
Ergänzungskurse<br />
Der Ergänzungskurs wird in den ersten beiden Bildungsjahren durchgeführt. Für jede lernende Person<br />
ist ein Wahlpflichtkurs II obligatorisch und dauert 12 Tage zu je 8 Stunden.<br />
Wahlpflichtkurse II<br />
– Maschinelle Fertigungstechnik Drehen II<br />
– Maschinelle Fertigungstechnik Fräsen II<br />
– CNC-Fertigung<br />
– Mechanik und Pneumatik<br />
– Schneidwerkzeuge<br />
– Werkstückwärmebehandlung<br />
– CNC-Laserstrahlschneiden<br />
– CNC-Wasserstrahlschneiden<br />
– Décolletage<br />
Über <strong>die</strong> Auswahl des Wahlpflichtkurses I und II entscheidet der Lehrbetrieb unter Berücksichtigung<br />
der Einsatzmöglichkeiten des Lehrbetriebs und der Fähigkeiten der lernenden Person.<br />
Die Lernziele, Inhalte und Dauer der einzelnen Kurse sind im Kompetenzen-Ressourcen-Katalog (Kapitel<br />
4) festgelegt. Die Vermittlung der Kursinhalte an <strong>die</strong> Lernenden in ÜK-Zentren, dritten Lernorten<br />
oder befreiten Lehrbetrieben ist verbindlich.<br />
2.3.5 Qualitätsstandards<br />
Die ÜK-Zentren, <strong>die</strong> dritten Lernorte und <strong>die</strong> befreiten Lehrbetriebe führen <strong>die</strong> Ausbildung nach vorgegebenen<br />
Qualitätsstandards durch. Diese sind in den ÜK-Ausführungsbestimmungen definiert (siehe<br />
Anhang zum <strong>Bildungsplan</strong>, Kapitel 6.1).<br />
2.3.6 Kompetenznachweise<br />
Die erworbenen Kompetenzen und Ressourcen der Lernenden in den überbetrieblichen Kursen werden<br />
bewertet und in Kompetenznachweisen festgehalten. Diese werden am Ende des Kurses durch das<br />
ÜK-Zentrum, durch den dritten Lernort oder durch den befreiten Lehrbetrieb ausgestellt, mit den Lernenden<br />
besprochen und anschliessend den Lehrbetrieben zugestellt. Die Kompetenznachweise sind<br />
Bestandteil der Lern- und Leistungsdokumentation der lernenden Person. Das Verfahren und <strong>die</strong> Inhalte<br />
der Kompetenznachweise sind in den ÜK-Ausführungsbestimmungen festgelegt.<br />
PR_<strong>Bildungsplan</strong>_V10_090101.doc Seite 10/47