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Provinzial NordWest Lebensversicherung AG Jahresabschluss zum ...

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GRUNDL<strong>AG</strong>EN DER RECHNUNGSLEGUNG<br />

Der <strong>Jahresabschluss</strong> wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des<br />

Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen - Versicherungsaufsichtsgesetz (V<strong>AG</strong>) - und der<br />

Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt.<br />

Fremdwährungen werden zu den Kursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Das in Rückdeckung übernommene Geschäft wird<br />

um ein Jahr zeitversetzt gebucht.<br />

Die Zahlen des <strong>Jahresabschluss</strong>es sind auf volle Tausend Euro (gerundet) ausgewiesen. Dies kann zu Rundungsdifferenzen<br />

führen.<br />

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />

Aktiva<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen<br />

entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bewertet.<br />

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden zu den<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um steuerlich zulässige Abschreibungen, aktiviert.<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten, ggf. vermindert um<br />

Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB n. F., bewertet. Die Bewertung erfolgt nach dem Ertragswert- bzw.<br />

Substanzwertverfahren (anteiliges Eigenkapital, <strong>zum</strong> Teil unter Berücksichtigung etwaiger Reserven und Lasten). Das<br />

Substanzwertverfahren kommt insbesondere bei der Bewertung von Beteiligungen zur Anwendung, bei denen ein<br />

Ertragswert nur unter Zuhilfenahme von nicht hinreichend gesicherten Bewertungsgrundlagen zu ermitteln wäre.<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit<br />

dem Rückzahlungsbetrag bilanziert.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren,<br />

wurden zu den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenwerten des Bilanzstichtages ausgewiesen. Bei ausländischen<br />

Wertpapieren wurden Währungskursveränderungen, soweit sie einen Abschreibungsbedarf ergaben, berücksichtigt.<br />

Zuschreibungen wurden gemäß § 280 Abs. 1 HGB bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten bzw. bis <strong>zum</strong> niedrigeren<br />

Börsen- oder Marktwert am Bilanzstichtag vorgenommen. Die nach § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordneten<br />

Investmentanteile mit einem Buchwert von 5.770,5 Mio. Euro sowie einem Zeitwert von 5.816,0 Mio. Euro enthalten Lasten<br />

in Höhe von 5,6 Mio. Euro. Zuschreibungen bei den Investmentanteilen im Anlagevermögen waren nicht vorzunehmen.<br />

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet sind, wurden<br />

mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenwerten des Bilanzstichtages ausgewiesen. Die nach § 341b Abs. 2<br />

HGB dem Anlagevermögen zugeordneten Inhaberschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 1.354,7 Mio. Euro sowie<br />

einem Zeitwert von 1.303,8 Mio. Euro enthalten stille Lasten in Höhe von 66,1 Mio. Euro. Es wurden keine<br />

außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen, weil beabsichtigt ist, diese Wertpapiere bis zu ihrer Fälligkeit zu halten.<br />

Sofern die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nicht mehr bestanden, wurden Zuschreibungen gemäß §<br />

280 Abs. 1 HGB vorgenommen.<br />

Ausleihungen, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Namensschuldverschreibungen,<br />

Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden grundsätzlich<br />

mit dem Rückzahlungsbetrag abzüglich ggf. geleisteter Tilgungen bewertet. Disagiobeträge und Agiobeträge wurden durch<br />

Rechnungsabgrenzung kapitalanteilig auf die Laufzeit verteilt.<br />

Die im Bestand befindlichen strukturierten Produkte wurden einheitlich bilanziert. Grundsätzlich wurde der<br />

Rechnungslegungshinweis IDW RS HFA 22 angewandt, nach dem von einer getrennten Bilanzierung zerlegungspfiichtiger<br />

strukturierter Produkte u. a. dann abgesehen werden kann, wenn diese an einem aktiven Markt notiert sind und nach dem<br />

strengen Niederstwertprinzip bilanziert werden bzw. eine vertraglich vereinbarte Kapitalgarantie sowie die Absicht und<br />

Fähigkeit, die Produkte bis zur Endfälligkeit im Anlagevermögen zu halten, vorliegen. Die Zero-Schuldscheindarlehen und<br />

Namensschuldverschreibungen wurden mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich der jeweils aufgrund der kapitalabhängigen<br />

Effektivverzinsung ermittelten Zinsforderung aktiviert.<br />

Einlagen bei Kreditinstituten, Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und die Sonstigen<br />

Forderungen wurden mit Nominalbeträgen bilanziert.<br />

Bei den Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebens- und Rentenversicherungspolicen und bei den in<br />

Investmentfonds angelegten Überschussanteilen wurde der Anlagestock gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert unter<br />

Berücksichtigung von Zu- und Abschreibungen bewertet.<br />

Sachanlagen und Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer oder degressiver Abschreibung bewertet.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis einschließlich 150 Euro wurden im Jahr der Anschaffung in voller<br />

Höhe abgeschrieben, Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre linear<br />

abgeschrieben. Vorräte wurden mit Nominalbeträgen bzw. mit Festwerten bilanziert.

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