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Provinzial NordWest Lebensversicherung AG Jahresabschluss zum ...

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Die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalles ist abhängig vom Geschlecht, weshalb diese Abhängigkeit bei<br />

der versicherungsmathematischen Tarifkalkulation berücksichtigt wird. Abgeleitet wird die Geschlechtsabhängigkeit der<br />

jeweiligen versicherten Risiken Tod, Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegefall aus Veröffentlichungen des Statistischen<br />

Bundesamtes, der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen<br />

Aktuarvereinigung. Weiterführende Informationen zu dieser Thematik finden Sie auf den Internetseiten des<br />

Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) unter dem Quicklink "Risikodifferenzierung nach<br />

Geschlecht".<br />

Für anwartschaftliche Rentenversicherungen, für die mehrere Sterbetafeln angegeben sind, wurde die Deckungsrückstellung<br />

unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit der Verrentung nach dem von der DAV am 26. Mai 2009 empfohlenen<br />

Verfahren der Interpolation zwischen den Deckungsrückstellungen auf Basis der beiden Sterbetafeln DAV 2004R-Bestand<br />

und DAV 2004R-B20 berechnet bzw. - soweit keine Verrentung zu erwarten ist - auf Grundlage der Sterbetafel DAV 1994R.<br />

Die Empfehlung beachtet die Veröffentlichung "Neubewertung der Deckungsrückstellung von<br />

<strong>Lebensversicherung</strong>sunternehmen für Rentenversicherungsverträge" in VerBaFin 1/2005. Dabei wird einzelvertraglich<br />

mindestens der Wert bilanziert, der sich auf Grundlage der Sterbetafel DAV 1994R ergibt. Die Verrentungs- bzw.<br />

Kapitalwahl- und Stornowahrscheinlichkeiten wurden gemäß den Grundsätzen der DAV angesetzt; für Versicherungen nach<br />

dem Altersvermögensgesetz sowie für Gruppen-Pensionsversicherungen wurden keine Kapitalwahl- und bei Gruppen-<br />

Pensionsversicherungen auch keine Stornowahrscheinlichkeiten angesetzt.<br />

Die Deckungsrückstellung für den überwiegenden Teil der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen wurde auf Grundlage<br />

der DAV-Tafeln 1997 <strong>zum</strong> Berufsunfähigkeitsrisiko mit den Rechnungszinssätzen 2,25 Prozent, 2,75 Prozent, 3,25 Prozent,<br />

3,50 Prozent und 4,00 Prozent berechnet. Für Versicherungen, deren Beiträge noch nicht auf Grundlage der Tafeln DAV<br />

1997 kalkuliert waren, wurde eine entsprechende Anpassung vorgenommen, wobei - soweit es aufgrund der Risikostruktur<br />

vertretbar war - auf die Zu- bzw. Abschläge für das Änderungsrisiko verzichtet wurde. Dies trägt der Tatsache Rechnung,<br />

dass durch die Veränderung der Sterblichkeits- und Invaliditätsrisiken die bei Vertragsabschluss gültigen Tafeln keine<br />

ausreichende Sicherheit mehr enthalten.<br />

Sterbegeldversicherungen weisen durch den Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung in den ersten Jahren eine erhöhte<br />

Sterblichkeit gegenüber der verwendeten Todesfalltafel DAV 1994T auf. Die aufgrund der reduzierten Leistung in den ersten<br />

Jahren zusätzlich erhobenen Risikobeiträge werden der Deckungsrückstellung zugeführt und im späteren Vertragsverlauf<br />

wieder entnommen.<br />

Soweit eine negative Deckungsrückstellung durch Zillmerung entstanden und eine Aktivierung möglich ist, wird sie unter<br />

Aktiva E. 1.1. ausgewiesen. Der Zillmersatz beträgt für die wesentlichen Teile des Altbestandes an Kapitalversicherungen 35<br />

Promille der Versicherungssumme und bei Rentenversicherungen 25 Prozent oder 35 Prozent der Jahresrente bzw. 20<br />

Promille der Erlebensfallsumme. Für die wesentlichen Teile des Neubestandes beträgt er 40 Promille der Beitragssumme.<br />

Für Rückkäufe und Versicherungsfälle, die bis zur Bestandsfeststellung bekannt waren, sind die Rückstellungen einzeln und<br />

entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf ermittelt. Für die nach Bestandsfeststellung gemeldeten Versicherungsfälle ist<br />

eine Spätschadenrückstellung unter Beachtung von § 341g Abs. 1 und 2 HGB sowie gemäß § 26 Abs. 1 RechVersV in Höhe<br />

der zu erwartenden Versicherungsleistung unter Berücksichtigung der vorhandenen Versichertenguthaben gebildet worden.<br />

Die nach Abschluss der Einzelerfassung noch zu erwartenden Versicherungsfälle werden durch einen Zuschlag zur<br />

Spätschadenrückstellung berücksichtigt. Dieser erfolgt aufgrund von Untersuchungen über die Spätschäden der Vorjahre.<br />

Der Rückversicherungsanteil an den Rückstellungen wurde nach den Bestimmungen der Rückversicherungsverträge<br />

ermittelt. Die Höhe der Regulierungsaufwendungen in den Rückstellungen wurde pauschal in Abhängigkeit von der Höhe der<br />

Rückstellungen berücksichtigt.<br />

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung wird gemäß der Satzung der <strong>Provinzial</strong> <strong>NordWest</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> unter<br />

Beachtung des § 56a V<strong>AG</strong> dotiert.<br />

Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen entsprechen dem Wert der am Bilanzstichtag vorhandenen<br />

Fondsanteile bei Anlage der Überschussanteile in Investmentfonds, wobei die Bewertung gemäß § 341d HGB mit dem<br />

Zeitwert erfolgte.<br />

Die Verpflichtung im Rahmen der Mitarbeiter-Eigenversorgung (Entgeltumwandlung) und der Aktivwert der entsprechenden<br />

Rückdeckungsversicherungen wurden als wirtschaftliche Einheit behandelt. Die Rückstellung ist mindestens in Höhe des<br />

Barwertes der unverfallbaren künftigen Pensionsleistungen gebildet worden.<br />

Die Pensionsrückstellung und die Rückstellung für Beihilfeleistungen wurden in Höhe eines nach den Grundsätzen des<br />

Internationalen Rechnungslegungs Standards IAS 19 ermittelten versicherungsmathematischen Verpflichtungsbarwertes<br />

(Defined Benefit Obligation) bewertet. Als Rechnungszins wurde 4,75 Prozent angesetzt, als Gehaltstrend 2,0 Prozent und<br />

als Rententrend 1,5 Prozent bzw., sofern es die Versorgungsregelung vorsah, eine Rentenanpassung von 1,0 Prozent. Die<br />

Fluktuation wurde mit durchschnittlich 2,0 Prozent berücksichtigt. Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die<br />

Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde gelegt.<br />

Die Bewertung der Jubiläumszuwendungen erfolgte nach dem Teilwertverfahren aufgrund der Richttafeln 2005G von Prof.<br />

Dr. Heubeck.<br />

Die Rückstellung für die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Altersteilzeitabkommen wurde unter Berücksichtigung<br />

der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ermittelt.<br />

Die übrigen nichtversicherungstechnischen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet.

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