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2009-03-26 Vorgebrachte Einwendungen 001

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Bericht über die mündliche Verhandlung zur<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend<br />

"Müllverbrennungsanlage Hamburger"<br />

am 18. Und 19. März <strong>2009</strong><br />

(Autoren: Brigitta Moraw, Josef Windholz und Robert Schreier)<br />

Neben dem Verhandlungsleiter des Amtes der NÖ Landesregierung,<br />

Herrn Mag. Lang, den von der NÖ Landesregierung beauftragten<br />

Gutachtern, Vertretern der Firma Hamburger in sehr großer Zahl,<br />

waren Vertreter der Bürgerinitiativen und der Gemeinden, Anrainer<br />

sowie besorgte Bürger bei dieser Verhandlung anwesend.<br />

Am 12.9.2008 wurden je acht Vertreter pro Bürgerinitiative der<br />

Behörde genannt. Von diesen Vertretern waren anwesend:<br />

Für die Bürgerinitiative PRO SEEBENSTEIN (alle)<br />

Brigitta Moraw<br />

Walter Stangl<br />

Josef Windholz<br />

Susanne Windholz<br />

Robert Schreier<br />

Ewald Grof<br />

Roland Ullrich<br />

Karl Eberl<br />

Für die Bürgerinitiative APFEL PITTEN und PRO BAD ERLACH<br />

Oliver Strametz<br />

Wolfgang Eckl<br />

Gerald Harasko (zeitweise).<br />

Von Seiten des Verhandlungsleiters Herrn Mag. Lang und auch der<br />

Firma Hamburger wurden Film- und Tonaufnahmen sowie das<br />

Fotografieren dieser Verhandlung untersagt. Der vorgebrachte<br />

Protest wurde schriftlich protokolliert. Darüber hinaus sahen wir<br />

dadurch die in der Europäischen Menschenrechtskonvention<br />

verankerte Informationsfreiheit eingeschränkt.<br />

Die Vertreter der BI PRO SEEBENSTEIN brachten ca. 50% aller<br />

<strong>Einwendungen</strong> mündlich und auch schriftlich vor.<br />

Die Vertreter der Bürgerinitiative PRO SEEBENSTEIN stellten vor<br />

allem wiederholt den Antrag auf Vertagung dieser<br />

Verhandlung aufgrund schwerer Verfahrensmängel. Diese<br />

Anträge wurden von Herrn Mag. Lang mehrfach abgelehnt, was<br />

den Verdacht auf Befangenheit aufkommen ließ, was von uns<br />

auch wiederholt schriftlich zu Protokoll gebracht wurde.


A: Folgende grobe Verfahrensmängel wurden von<br />

der BI PRO SEEBENSTEIN aufgezeigt:<br />

1. Eine Müllverbrennungsanlage darf an diesem Standort<br />

in Pitten überhaupt nicht errichtet werden.<br />

Aufgrund von bereits im Jahr 1991 festgestellten<br />

Umweltschäden - Kronenverlichtungen, Vitalitätsschwächung -<br />

verbietet die Behörde im Jahr 1992 per Bescheid jeden<br />

weiteren Kessel, der nicht erdgasbetrieben wird:<br />

“Zieht man die besondere Wertigkeit der betroffenen<br />

Waldbestände in ihrer Schutz-, Wohlfahrts- und<br />

Erholungsfunktion heran, so muss die Schwefelemission<br />

weiter gesenkt werden und dürfen neben dem<br />

Wirbelschichtkessel 4 nur erdgasbetriebene Dampfkesselanlagen<br />

eingesetzt werden.”<br />

Die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage dürfte deshalb<br />

nicht einmal zur Diskussion stehen.<br />

2. Falscher "Titel" bei der Einreichung des Projekts. Es<br />

handelt sich nicht um eine neue Anlage, sondern um die<br />

Erweiterung einer bestehenden.<br />

Die Projektwerber selbst kündigen in unzähligen Aussendungen<br />

an, dass sie eine Erweiterung planen. Berichte<br />

der Niederösterreichischen Wirtschaftskammer, sowie des<br />

Industriellenverbandes bestätigen dies ebenfalls.<br />

In den technischen Einreichunterlagen heißt es:<br />

„Ein optimaler Betrieb der beiden Festbrennstoffkessel<br />

und hoher Ausnutzungsgrad der eingesetzten<br />

Brennstoffe wird damit sichergestellt.“<br />

Gemeint ist neben dem geplanten Ersatzbrennstoffkessel, der<br />

bestehende Wirbelschichtkessel, der also Bestandteil der<br />

eingereichten Müllverbrennungsanlage ist.<br />

3. Die Einreichunterlagen sind nicht komplett.<br />

Die Hamburger GmbH und Hamburger Recycling GmbH<br />

suchen gemeinsam um die Genehmigung zur Errichtung und<br />

den Betrieb einer Müllverbrennungsanlage an.


Die vorgelegten Einreichunterlagen beziehen sich in erster<br />

Linie auf den Ersatzbrennstoffkessel der Hamburger<br />

Recycling GmbH, der nur ein Teil der Gesamtanlage ist.<br />

Nicht berücksichtigt wurde z.B. die weitere Verwendung der<br />

bestehenden vier Dampfkessel (inkl. Wirbelschichtkessel).<br />

4. Die Einreichunterlagen sind fehlerhaft.<br />

Der Antrag für das Gesamtprojekt wurde von den Firmen<br />

Hamburger GmbH und Hamburger Recycling GmbH gestellt.<br />

Ein Teil der Unterlagen wurde jedoch von der “Papiererzeugung<br />

W. Hamburger GmbH” eingereicht. Es wurde<br />

beantragt, diese Kapitel aus den Einreichunterlagen heraus zu<br />

nehmen.<br />

5. Die Darstellung der im Ersatzbrennstoffkessel zu<br />

verbrennenden Menge in den Einreichunterlagen ist<br />

unrichtig.<br />

Die Projektwerber geben an, max. 44.625 t Abfall pro Jahr<br />

in diesem neuen Kessel verbrennen zu wollen (aufgrund der<br />

maximalen Durchsatzleistung von 5,95 t pro Stunde).<br />

Allerdings werden nur 7.500 Betriebsstunden zugrunde gelegt,<br />

während der Wirbelschichtkessel und auch die Papierproduktion<br />

ca. 8.500 Stunden pro Jahr laufen.<br />

An die Papierproduktion angepasst, würde das bedeuten, dass<br />

ca. 51.765 t Müll pro Jahr (also von vornherein eine um 10<br />

bis 15% höhere Menge) verbrannt werden.<br />

6. Die Darstellung der Eigenschaften des zu<br />

verbrennenden Mülls ist unrichtig.<br />

Hamburger reicht um die Verbrennung von„nicht<br />

gefährlichem Abfall“ ein. Dieser kommt zum Teil aus der<br />

eigenen Papierproduktion und ist deshalb nicht mehr<br />

ungefährlich, da dieses „Altpapier“ vorwiegend aus<br />

osteuropäischen Ländern importiert wird.<br />

In den Farben dieses Papiers finden sich hochgiftige<br />

Substanzen wieder, die natürlich auch im Abfall<br />

enthalten sind – daher eindeutig „gefährlicher Abfall“.


7. Die Aufteilung in Eigen- und Fremdmüll ist unrichtig.<br />

Hamburger behauptet 30.000 t kommen aus der eigenen<br />

Produktion und lediglich 15.000 t werden „Fremdmüll“ sein.<br />

Dies ist unrichtig!<br />

Ca. 3% der Papierproduktion verursachen "Eigenmüll".<br />

Hamburger darf 352.000 t Papier pro Jahr erzeugen. 3%<br />

davon sind also rund 10.500 t pro Jahr!<br />

Demnach werden mehr als drei Viertel des zu verbrennenden<br />

Mülls - also mindestens 34.000 t pro Jahr - „Fremdmüll“<br />

sein, der unkontrolliert nur von LKWs Montag bis Samstag<br />

rund um die Uhr angeliefert werden soll.<br />

8. Die Angaben betreffend "Reststoff" und "Restfaser"<br />

sind unrichtig.<br />

Hamburger verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, nämlich<br />

"Reststoff" (unkontrollierter, aussortierter Müll aus dem<br />

angelieferten Altpapier, fällt also vor der Papierproduktion<br />

an) und "Restfaser" (entsteht nach der Papierproduktion).<br />

Diese "Restfaser" soll laut Aussagen der Projektwerber auch in<br />

Zukunft im Wirbelschichtkessel verbrannt werden und betrifft<br />

somit nicht den neuen Kessel!<br />

9. Die Darstellungen zur Einsparung fossiler Brennstoffe<br />

sind unrichtig.<br />

Die beschriebene, geplante Einsparung von Erdgas und<br />

Kohle ist dann nicht möglich, wenn diese wie derzeit für die<br />

Verbrennung von Klärschlamm und Restfaser im bestehenden<br />

Wirbelschichtkessel (der ja weiter in Betrieb bleiben soll)<br />

eingesetzt werden.<br />

Eine Einsparung ist allerdings dann möglich, wenn man im<br />

Wirbelschichtkessel Müll anstelle von Kohle einsetzt, was<br />

aber bei Genehmigung der neuen Anlage möglich wäre,<br />

jedoch derzeit nicht genehmigt ist! Oder wenn man keinen<br />

anfallenden Klärschlamm mehr verbrennt, da es keine<br />

Papierproduktion mehr gibt!<br />

Obwohl diese 9 (in Worten Neun!) gravierende<br />

Verfahrensmängel aufgezeigt und protokolliert wurden,<br />

lehnte Herr Mag. Lang - ohne Begründung - die mehrmals<br />

beantragte Vertagung der Verhandlung ab.


B. Gutachter<br />

Merkwürdigerweise waren ausnahmslos alle von der<br />

Landesregierung beauftragten Gutachter ohne wenn und<br />

aber zu dem Schluss gekommen, dass die geplante Anlage<br />

“umweltverträglich“ und deren Auswirkungen auf Mensch und<br />

Umwelt “vernachlässigbar” und/oder “irrelevant” sind.<br />

Mit wenigen Ausnahmen kannten diese beauftragten<br />

“Sachverständigen” das eingereichte Projekt überhaupt nicht,<br />

waren absolut uninformiert, unvorbereitet oder z.B. "ohne<br />

Unterlagen, weil zwei Tage im Außendienst …".<br />

Der Großteil der Gutachten wurde fast ausschließlich auf den<br />

übergebenen Daten der Projektwerber erstellt. Diese wurden von<br />

den Gutachtern in den wenigsten Fällen hinterfragt oder<br />

überprüft, sondern “als gegeben” angenommen.<br />

Trotzdem kamen alle von der NÖ Landesregierung<br />

beauftragten Gutachter zu dem Ergebnis, dass das eingereichte<br />

Projekt umweltverträglich ist!<br />

Die “Sachverständigen” hatten sich nicht einmal die Mühe gemacht,<br />

völlig identische Textbausteine in ihren jeweiligen Gutachten<br />

durch andere Worte oder Sätze einigermaßen abzuändern.<br />

Der Gutachter für Verfahrenstechnik legte seinem Gutachten die<br />

Müllverbrennungsanlage Arnoldstein zugrunde. Diese ist von den<br />

technischen Voraussetzungen überhaupt nicht mit dem Projekt<br />

der Hamburgerfirmen vergleichbar. Nach intensiven Befragungen<br />

musste er eingestehen, dass er die Anlage in Arnoldstein gar nicht<br />

kennt, noch nie dort war und sogar die Unterlagen von der<br />

Firma Hamburger GmbH selbst erhalten hat!<br />

Der Gutachter für Luftreinhaltetechnik (ein mittlerweile<br />

pensionierter Beamter der NÖ Landsregierung) hatte im Jahr 1993<br />

eine Empfehlung an die BH Neunkirchen abgegeben, dass eine von<br />

Hamburger beantragte Probeverbrennung zu genehmigen<br />

ist, weil die Firma ohnehin Dioxin-Messungen vorgenommen hätte!<br />

Der “Schönheitsfehler” allerdings daran war, dass es sich bei dieser<br />

Dioxin-Messung um eine solche handelte, die bereits acht Jahre<br />

zurücklag!<br />

Die BI PRO SEEBENSTEIN musste diesen “Sachverständigen”<br />

wegen Befangenheit ablehnen!


Intensive fachliche Befragungen durch die Mitglieder der<br />

Bürgerinitiative PRO SEEBENSTEIN ergaben eine geradezu<br />

peinliche Unwissenheit der meisten “Sachverständigen”!<br />

Äußerst arrogant und menschenverachtend agierte<br />

ausgerechnet der Mediziner Univ. Prof. Dr. Christian Vutuc,<br />

Sachverständiger für Umwelthygiene, der “mit Sicherheit”<br />

gesundheitliche Risiken für das geplante Projekt ausschloss.<br />

Dr. Vutuc vertrat auch die Meinung, dass Hausmüll frei von<br />

pathogenen (krankheitserregenden) Keimen ist. Man braucht aber<br />

nur genügend Hausverstand, um zu wissen, dass feuchter und<br />

warmer Hausmüll eine Brutstätte für Keime ist. Nach heftigen<br />

Protesten gestand er ein, dass “hie und da ein Molekülchen<br />

auftreten kann!”<br />

Herr Mag. Lang kam den in Bedrängnis geratenen Gutachtern<br />

immer wieder zu Hilfe, indem er ihnen durch entsprechende<br />

Zeichen (Handzeichen oder Augenzwinkern) zu verstehen gab,<br />

nicht mehr weiter zu sprechen. Anschließend forderte er die<br />

Projektwerber auf, die gestellten Fragen zu beantworten. Ja er<br />

ergriff sogar selbst das Wort, wenn Gutachter und Projektwerber<br />

mit Ihrem "Latein" am Ende waren!<br />

Die Befangenheit fast aller Gutachter sowie des<br />

Verhandlungsleiters Mag. Lang sowie deren<br />

Dienstbeflissenheit gegenüber den Projektwerbern war<br />

unübersehbar!


Achtung!<br />

Hier kommt die erste Überraschung!<br />

C. Müllverbrennung auch ohne Papierproduktion<br />

1. Die Müllverbrennung wird auch ohne Papierproduktion<br />

in Betrieb sein.<br />

Obwohl die Vertreter der Projektwerber immer wieder das<br />

Gegenteil betonten, bestätigten sie dann doch nach<br />

wiederholtem Befragen, dass die Müllverbrennung auch<br />

dann betrieben wird, wenn es keine Papierproduktion mehr<br />

gibt!<br />

2. Der erzeugte Dampf soll in Fernwärme umgesetzt<br />

werden.<br />

Mitarbeiter der Wirtschaftskammer NÖ und nicht zuletzt die<br />

Präsidentin Sonja Zwazl selbst, hatten in<br />

Telefongesprächen mit Vertretern der BI PRO SEEBENSTEIN<br />

das “Gemeinschaftsprojekt” und dessen “enormen<br />

Synergieeffekt” (gemeint ist die Erzeugung von<br />

Fernwärme) gelobt.<br />

Die BI PRO SEEBENSTEIN richtete deshalb an Hamburger<br />

die Frage, ob daran gedacht wäre, den durch die<br />

Müllverbrennungsanlage erzeugten Dampf anderweitig zu<br />

verwenden, genauer gesagt zur Erzeugung von Fernwärme,<br />

bzw. ob es bereits Gespräche, Vorverträge oder Verträge<br />

in dieser Richtung gegeben hätte.<br />

Herr Ofenböck von der Firma Hamburger bestätigte daraufhin,<br />

dass es “vor ein paar Jahren Gespräche mit der EVN" zu<br />

diesem Thema gegeben hat. Auf weiteres eindringliches<br />

Befragen und den Hinweis, dass auch mit Bad Erlachs<br />

Bürgermeister, Herrn NR Rädler, diesbezügliche Gespräche<br />

geführt worden sind, wurde von Herrn Ofenböck bestätigt.<br />

Seitens der BI PRO SEEBENSTEIN wurde festgehalten, dass<br />

hier offensichtlich in Zukunft nicht mehr an eine Papierproduktion<br />

in Pitten gedacht wird, denn sonst würden wohl<br />

keine Gespräche über den (für die Papierproduktion<br />

dringend notwendigen) Dampf stattfinden.<br />

Es gab keine Entgegnung durch den Projektwerber und<br />

“glücklicherweise” griff der Anwalt von Hamburger (zum<br />

x-ten Mal) rettend ein, indem er feststellte, “dass dies<br />

nicht Thema der Verhandlung sei“.


Achtung!<br />

Und hier ist die Katze endgültig aus dem Sack!<br />

3. Die Verwertung von festen Verbrennungsrückständen.<br />

In den Einreichunterlagen ist zu lesen, dass “die Rückstände<br />

nach einer Aufbereitung auch einer Verwertung<br />

zugeführt werden.”<br />

Seitens der BI PRO SEEBENSTEIN wurde die Frage gestellt, ob<br />

diese Verwertung durch die Firma ASH DEC erfolgen soll.<br />

Die BI erläuterte, dass diese Aktiengesellschaft (die<br />

Aktionäre bleiben anonym) “Dünger aus Klärschlamm- und<br />

Biomasse-Asche sowie Produkte aus Haus- und<br />

Industriemüll-Asche herstellt.”<br />

Zur Reinigung dieser hochgiftigen Rückstände sind eigene<br />

System-Anlagen erforderlich. (Auszug aus der Homepage<br />

www.ashdec.com: “Diese werden dezentral, bevorzugt in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft zu einer bestehenden Müllverbrennungsanlage<br />

errichtet. Außerordentliche Synergien<br />

gemeinsamen Betrieb beider Anlagen.”)<br />

Fünf solcher Projektanlagen sind bereits durch Vorverträge<br />

gesichert und sollen Ende <strong>2009</strong> oder Anfang 2010 in Betrieb<br />

gehen. Die Orte und Tonnagen von vier dieser Anlagen werden<br />

auf der ASH DEC Homepage exakt genannt:<br />

Altenstadt – Deutschland, Pratteln – Schweiz, Moerdijk –<br />

Niederlande und St. Petersburg – Russland.<br />

Der fünfte Ort (Vorvertrag gesichert und bekannt)<br />

befindet sich in Österreich zur Verarbeitung von 30.000 t<br />

Asche pro Jahr!<br />

Die Erwähnung des Unternehmens ASH DEC und die daraus<br />

resultierende Frage, ob es sich bei dem Standort in<br />

Österreich um Pitten handelt und bereits Verträge existieren,<br />

sorgte für nicht zu übersehende höchste Nervosität bei den<br />

Projektwerbern sowie ein hektisches Zusammenrücken und<br />

Beraten.<br />

Der Rettungsanker kam durch den Anwalt der Projektwerber:<br />

“Ich bin nicht bereit über Vertragsverhältnisse meiner<br />

Mandanten Auskunft zu geben und außerdem ist dieses<br />

nicht Gegenstand der Verhandlung.”<br />

Danach sorgte der Verhandlungsleiter Herr Mag. Lang für eine<br />

sofortige Beendigung der Verhandlung und es gab keine<br />

Möglichkeit mehr für weitere Fragen.

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