2009-03-26 Vorgebrachte Einwendungen 001
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Bericht über die mündliche Verhandlung zur<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend<br />
"Müllverbrennungsanlage Hamburger"<br />
am 18. Und 19. März <strong>2009</strong><br />
(Autoren: Brigitta Moraw, Josef Windholz und Robert Schreier)<br />
Neben dem Verhandlungsleiter des Amtes der NÖ Landesregierung,<br />
Herrn Mag. Lang, den von der NÖ Landesregierung beauftragten<br />
Gutachtern, Vertretern der Firma Hamburger in sehr großer Zahl,<br />
waren Vertreter der Bürgerinitiativen und der Gemeinden, Anrainer<br />
sowie besorgte Bürger bei dieser Verhandlung anwesend.<br />
Am 12.9.2008 wurden je acht Vertreter pro Bürgerinitiative der<br />
Behörde genannt. Von diesen Vertretern waren anwesend:<br />
Für die Bürgerinitiative PRO SEEBENSTEIN (alle)<br />
Brigitta Moraw<br />
Walter Stangl<br />
Josef Windholz<br />
Susanne Windholz<br />
Robert Schreier<br />
Ewald Grof<br />
Roland Ullrich<br />
Karl Eberl<br />
Für die Bürgerinitiative APFEL PITTEN und PRO BAD ERLACH<br />
Oliver Strametz<br />
Wolfgang Eckl<br />
Gerald Harasko (zeitweise).<br />
Von Seiten des Verhandlungsleiters Herrn Mag. Lang und auch der<br />
Firma Hamburger wurden Film- und Tonaufnahmen sowie das<br />
Fotografieren dieser Verhandlung untersagt. Der vorgebrachte<br />
Protest wurde schriftlich protokolliert. Darüber hinaus sahen wir<br />
dadurch die in der Europäischen Menschenrechtskonvention<br />
verankerte Informationsfreiheit eingeschränkt.<br />
Die Vertreter der BI PRO SEEBENSTEIN brachten ca. 50% aller<br />
<strong>Einwendungen</strong> mündlich und auch schriftlich vor.<br />
Die Vertreter der Bürgerinitiative PRO SEEBENSTEIN stellten vor<br />
allem wiederholt den Antrag auf Vertagung dieser<br />
Verhandlung aufgrund schwerer Verfahrensmängel. Diese<br />
Anträge wurden von Herrn Mag. Lang mehrfach abgelehnt, was<br />
den Verdacht auf Befangenheit aufkommen ließ, was von uns<br />
auch wiederholt schriftlich zu Protokoll gebracht wurde.
A: Folgende grobe Verfahrensmängel wurden von<br />
der BI PRO SEEBENSTEIN aufgezeigt:<br />
1. Eine Müllverbrennungsanlage darf an diesem Standort<br />
in Pitten überhaupt nicht errichtet werden.<br />
Aufgrund von bereits im Jahr 1991 festgestellten<br />
Umweltschäden - Kronenverlichtungen, Vitalitätsschwächung -<br />
verbietet die Behörde im Jahr 1992 per Bescheid jeden<br />
weiteren Kessel, der nicht erdgasbetrieben wird:<br />
“Zieht man die besondere Wertigkeit der betroffenen<br />
Waldbestände in ihrer Schutz-, Wohlfahrts- und<br />
Erholungsfunktion heran, so muss die Schwefelemission<br />
weiter gesenkt werden und dürfen neben dem<br />
Wirbelschichtkessel 4 nur erdgasbetriebene Dampfkesselanlagen<br />
eingesetzt werden.”<br />
Die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage dürfte deshalb<br />
nicht einmal zur Diskussion stehen.<br />
2. Falscher "Titel" bei der Einreichung des Projekts. Es<br />
handelt sich nicht um eine neue Anlage, sondern um die<br />
Erweiterung einer bestehenden.<br />
Die Projektwerber selbst kündigen in unzähligen Aussendungen<br />
an, dass sie eine Erweiterung planen. Berichte<br />
der Niederösterreichischen Wirtschaftskammer, sowie des<br />
Industriellenverbandes bestätigen dies ebenfalls.<br />
In den technischen Einreichunterlagen heißt es:<br />
„Ein optimaler Betrieb der beiden Festbrennstoffkessel<br />
und hoher Ausnutzungsgrad der eingesetzten<br />
Brennstoffe wird damit sichergestellt.“<br />
Gemeint ist neben dem geplanten Ersatzbrennstoffkessel, der<br />
bestehende Wirbelschichtkessel, der also Bestandteil der<br />
eingereichten Müllverbrennungsanlage ist.<br />
3. Die Einreichunterlagen sind nicht komplett.<br />
Die Hamburger GmbH und Hamburger Recycling GmbH<br />
suchen gemeinsam um die Genehmigung zur Errichtung und<br />
den Betrieb einer Müllverbrennungsanlage an.
Die vorgelegten Einreichunterlagen beziehen sich in erster<br />
Linie auf den Ersatzbrennstoffkessel der Hamburger<br />
Recycling GmbH, der nur ein Teil der Gesamtanlage ist.<br />
Nicht berücksichtigt wurde z.B. die weitere Verwendung der<br />
bestehenden vier Dampfkessel (inkl. Wirbelschichtkessel).<br />
4. Die Einreichunterlagen sind fehlerhaft.<br />
Der Antrag für das Gesamtprojekt wurde von den Firmen<br />
Hamburger GmbH und Hamburger Recycling GmbH gestellt.<br />
Ein Teil der Unterlagen wurde jedoch von der “Papiererzeugung<br />
W. Hamburger GmbH” eingereicht. Es wurde<br />
beantragt, diese Kapitel aus den Einreichunterlagen heraus zu<br />
nehmen.<br />
5. Die Darstellung der im Ersatzbrennstoffkessel zu<br />
verbrennenden Menge in den Einreichunterlagen ist<br />
unrichtig.<br />
Die Projektwerber geben an, max. 44.625 t Abfall pro Jahr<br />
in diesem neuen Kessel verbrennen zu wollen (aufgrund der<br />
maximalen Durchsatzleistung von 5,95 t pro Stunde).<br />
Allerdings werden nur 7.500 Betriebsstunden zugrunde gelegt,<br />
während der Wirbelschichtkessel und auch die Papierproduktion<br />
ca. 8.500 Stunden pro Jahr laufen.<br />
An die Papierproduktion angepasst, würde das bedeuten, dass<br />
ca. 51.765 t Müll pro Jahr (also von vornherein eine um 10<br />
bis 15% höhere Menge) verbrannt werden.<br />
6. Die Darstellung der Eigenschaften des zu<br />
verbrennenden Mülls ist unrichtig.<br />
Hamburger reicht um die Verbrennung von„nicht<br />
gefährlichem Abfall“ ein. Dieser kommt zum Teil aus der<br />
eigenen Papierproduktion und ist deshalb nicht mehr<br />
ungefährlich, da dieses „Altpapier“ vorwiegend aus<br />
osteuropäischen Ländern importiert wird.<br />
In den Farben dieses Papiers finden sich hochgiftige<br />
Substanzen wieder, die natürlich auch im Abfall<br />
enthalten sind – daher eindeutig „gefährlicher Abfall“.
7. Die Aufteilung in Eigen- und Fremdmüll ist unrichtig.<br />
Hamburger behauptet 30.000 t kommen aus der eigenen<br />
Produktion und lediglich 15.000 t werden „Fremdmüll“ sein.<br />
Dies ist unrichtig!<br />
Ca. 3% der Papierproduktion verursachen "Eigenmüll".<br />
Hamburger darf 352.000 t Papier pro Jahr erzeugen. 3%<br />
davon sind also rund 10.500 t pro Jahr!<br />
Demnach werden mehr als drei Viertel des zu verbrennenden<br />
Mülls - also mindestens 34.000 t pro Jahr - „Fremdmüll“<br />
sein, der unkontrolliert nur von LKWs Montag bis Samstag<br />
rund um die Uhr angeliefert werden soll.<br />
8. Die Angaben betreffend "Reststoff" und "Restfaser"<br />
sind unrichtig.<br />
Hamburger verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, nämlich<br />
"Reststoff" (unkontrollierter, aussortierter Müll aus dem<br />
angelieferten Altpapier, fällt also vor der Papierproduktion<br />
an) und "Restfaser" (entsteht nach der Papierproduktion).<br />
Diese "Restfaser" soll laut Aussagen der Projektwerber auch in<br />
Zukunft im Wirbelschichtkessel verbrannt werden und betrifft<br />
somit nicht den neuen Kessel!<br />
9. Die Darstellungen zur Einsparung fossiler Brennstoffe<br />
sind unrichtig.<br />
Die beschriebene, geplante Einsparung von Erdgas und<br />
Kohle ist dann nicht möglich, wenn diese wie derzeit für die<br />
Verbrennung von Klärschlamm und Restfaser im bestehenden<br />
Wirbelschichtkessel (der ja weiter in Betrieb bleiben soll)<br />
eingesetzt werden.<br />
Eine Einsparung ist allerdings dann möglich, wenn man im<br />
Wirbelschichtkessel Müll anstelle von Kohle einsetzt, was<br />
aber bei Genehmigung der neuen Anlage möglich wäre,<br />
jedoch derzeit nicht genehmigt ist! Oder wenn man keinen<br />
anfallenden Klärschlamm mehr verbrennt, da es keine<br />
Papierproduktion mehr gibt!<br />
Obwohl diese 9 (in Worten Neun!) gravierende<br />
Verfahrensmängel aufgezeigt und protokolliert wurden,<br />
lehnte Herr Mag. Lang - ohne Begründung - die mehrmals<br />
beantragte Vertagung der Verhandlung ab.
B. Gutachter<br />
Merkwürdigerweise waren ausnahmslos alle von der<br />
Landesregierung beauftragten Gutachter ohne wenn und<br />
aber zu dem Schluss gekommen, dass die geplante Anlage<br />
“umweltverträglich“ und deren Auswirkungen auf Mensch und<br />
Umwelt “vernachlässigbar” und/oder “irrelevant” sind.<br />
Mit wenigen Ausnahmen kannten diese beauftragten<br />
“Sachverständigen” das eingereichte Projekt überhaupt nicht,<br />
waren absolut uninformiert, unvorbereitet oder z.B. "ohne<br />
Unterlagen, weil zwei Tage im Außendienst …".<br />
Der Großteil der Gutachten wurde fast ausschließlich auf den<br />
übergebenen Daten der Projektwerber erstellt. Diese wurden von<br />
den Gutachtern in den wenigsten Fällen hinterfragt oder<br />
überprüft, sondern “als gegeben” angenommen.<br />
Trotzdem kamen alle von der NÖ Landesregierung<br />
beauftragten Gutachter zu dem Ergebnis, dass das eingereichte<br />
Projekt umweltverträglich ist!<br />
Die “Sachverständigen” hatten sich nicht einmal die Mühe gemacht,<br />
völlig identische Textbausteine in ihren jeweiligen Gutachten<br />
durch andere Worte oder Sätze einigermaßen abzuändern.<br />
Der Gutachter für Verfahrenstechnik legte seinem Gutachten die<br />
Müllverbrennungsanlage Arnoldstein zugrunde. Diese ist von den<br />
technischen Voraussetzungen überhaupt nicht mit dem Projekt<br />
der Hamburgerfirmen vergleichbar. Nach intensiven Befragungen<br />
musste er eingestehen, dass er die Anlage in Arnoldstein gar nicht<br />
kennt, noch nie dort war und sogar die Unterlagen von der<br />
Firma Hamburger GmbH selbst erhalten hat!<br />
Der Gutachter für Luftreinhaltetechnik (ein mittlerweile<br />
pensionierter Beamter der NÖ Landsregierung) hatte im Jahr 1993<br />
eine Empfehlung an die BH Neunkirchen abgegeben, dass eine von<br />
Hamburger beantragte Probeverbrennung zu genehmigen<br />
ist, weil die Firma ohnehin Dioxin-Messungen vorgenommen hätte!<br />
Der “Schönheitsfehler” allerdings daran war, dass es sich bei dieser<br />
Dioxin-Messung um eine solche handelte, die bereits acht Jahre<br />
zurücklag!<br />
Die BI PRO SEEBENSTEIN musste diesen “Sachverständigen”<br />
wegen Befangenheit ablehnen!
Intensive fachliche Befragungen durch die Mitglieder der<br />
Bürgerinitiative PRO SEEBENSTEIN ergaben eine geradezu<br />
peinliche Unwissenheit der meisten “Sachverständigen”!<br />
Äußerst arrogant und menschenverachtend agierte<br />
ausgerechnet der Mediziner Univ. Prof. Dr. Christian Vutuc,<br />
Sachverständiger für Umwelthygiene, der “mit Sicherheit”<br />
gesundheitliche Risiken für das geplante Projekt ausschloss.<br />
Dr. Vutuc vertrat auch die Meinung, dass Hausmüll frei von<br />
pathogenen (krankheitserregenden) Keimen ist. Man braucht aber<br />
nur genügend Hausverstand, um zu wissen, dass feuchter und<br />
warmer Hausmüll eine Brutstätte für Keime ist. Nach heftigen<br />
Protesten gestand er ein, dass “hie und da ein Molekülchen<br />
auftreten kann!”<br />
Herr Mag. Lang kam den in Bedrängnis geratenen Gutachtern<br />
immer wieder zu Hilfe, indem er ihnen durch entsprechende<br />
Zeichen (Handzeichen oder Augenzwinkern) zu verstehen gab,<br />
nicht mehr weiter zu sprechen. Anschließend forderte er die<br />
Projektwerber auf, die gestellten Fragen zu beantworten. Ja er<br />
ergriff sogar selbst das Wort, wenn Gutachter und Projektwerber<br />
mit Ihrem "Latein" am Ende waren!<br />
Die Befangenheit fast aller Gutachter sowie des<br />
Verhandlungsleiters Mag. Lang sowie deren<br />
Dienstbeflissenheit gegenüber den Projektwerbern war<br />
unübersehbar!
Achtung!<br />
Hier kommt die erste Überraschung!<br />
C. Müllverbrennung auch ohne Papierproduktion<br />
1. Die Müllverbrennung wird auch ohne Papierproduktion<br />
in Betrieb sein.<br />
Obwohl die Vertreter der Projektwerber immer wieder das<br />
Gegenteil betonten, bestätigten sie dann doch nach<br />
wiederholtem Befragen, dass die Müllverbrennung auch<br />
dann betrieben wird, wenn es keine Papierproduktion mehr<br />
gibt!<br />
2. Der erzeugte Dampf soll in Fernwärme umgesetzt<br />
werden.<br />
Mitarbeiter der Wirtschaftskammer NÖ und nicht zuletzt die<br />
Präsidentin Sonja Zwazl selbst, hatten in<br />
Telefongesprächen mit Vertretern der BI PRO SEEBENSTEIN<br />
das “Gemeinschaftsprojekt” und dessen “enormen<br />
Synergieeffekt” (gemeint ist die Erzeugung von<br />
Fernwärme) gelobt.<br />
Die BI PRO SEEBENSTEIN richtete deshalb an Hamburger<br />
die Frage, ob daran gedacht wäre, den durch die<br />
Müllverbrennungsanlage erzeugten Dampf anderweitig zu<br />
verwenden, genauer gesagt zur Erzeugung von Fernwärme,<br />
bzw. ob es bereits Gespräche, Vorverträge oder Verträge<br />
in dieser Richtung gegeben hätte.<br />
Herr Ofenböck von der Firma Hamburger bestätigte daraufhin,<br />
dass es “vor ein paar Jahren Gespräche mit der EVN" zu<br />
diesem Thema gegeben hat. Auf weiteres eindringliches<br />
Befragen und den Hinweis, dass auch mit Bad Erlachs<br />
Bürgermeister, Herrn NR Rädler, diesbezügliche Gespräche<br />
geführt worden sind, wurde von Herrn Ofenböck bestätigt.<br />
Seitens der BI PRO SEEBENSTEIN wurde festgehalten, dass<br />
hier offensichtlich in Zukunft nicht mehr an eine Papierproduktion<br />
in Pitten gedacht wird, denn sonst würden wohl<br />
keine Gespräche über den (für die Papierproduktion<br />
dringend notwendigen) Dampf stattfinden.<br />
Es gab keine Entgegnung durch den Projektwerber und<br />
“glücklicherweise” griff der Anwalt von Hamburger (zum<br />
x-ten Mal) rettend ein, indem er feststellte, “dass dies<br />
nicht Thema der Verhandlung sei“.
Achtung!<br />
Und hier ist die Katze endgültig aus dem Sack!<br />
3. Die Verwertung von festen Verbrennungsrückständen.<br />
In den Einreichunterlagen ist zu lesen, dass “die Rückstände<br />
nach einer Aufbereitung auch einer Verwertung<br />
zugeführt werden.”<br />
Seitens der BI PRO SEEBENSTEIN wurde die Frage gestellt, ob<br />
diese Verwertung durch die Firma ASH DEC erfolgen soll.<br />
Die BI erläuterte, dass diese Aktiengesellschaft (die<br />
Aktionäre bleiben anonym) “Dünger aus Klärschlamm- und<br />
Biomasse-Asche sowie Produkte aus Haus- und<br />
Industriemüll-Asche herstellt.”<br />
Zur Reinigung dieser hochgiftigen Rückstände sind eigene<br />
System-Anlagen erforderlich. (Auszug aus der Homepage<br />
www.ashdec.com: “Diese werden dezentral, bevorzugt in<br />
unmittelbarer Nachbarschaft zu einer bestehenden Müllverbrennungsanlage<br />
errichtet. Außerordentliche Synergien<br />
gemeinsamen Betrieb beider Anlagen.”)<br />
Fünf solcher Projektanlagen sind bereits durch Vorverträge<br />
gesichert und sollen Ende <strong>2009</strong> oder Anfang 2010 in Betrieb<br />
gehen. Die Orte und Tonnagen von vier dieser Anlagen werden<br />
auf der ASH DEC Homepage exakt genannt:<br />
Altenstadt – Deutschland, Pratteln – Schweiz, Moerdijk –<br />
Niederlande und St. Petersburg – Russland.<br />
Der fünfte Ort (Vorvertrag gesichert und bekannt)<br />
befindet sich in Österreich zur Verarbeitung von 30.000 t<br />
Asche pro Jahr!<br />
Die Erwähnung des Unternehmens ASH DEC und die daraus<br />
resultierende Frage, ob es sich bei dem Standort in<br />
Österreich um Pitten handelt und bereits Verträge existieren,<br />
sorgte für nicht zu übersehende höchste Nervosität bei den<br />
Projektwerbern sowie ein hektisches Zusammenrücken und<br />
Beraten.<br />
Der Rettungsanker kam durch den Anwalt der Projektwerber:<br />
“Ich bin nicht bereit über Vertragsverhältnisse meiner<br />
Mandanten Auskunft zu geben und außerdem ist dieses<br />
nicht Gegenstand der Verhandlung.”<br />
Danach sorgte der Verhandlungsleiter Herr Mag. Lang für eine<br />
sofortige Beendigung der Verhandlung und es gab keine<br />
Möglichkeit mehr für weitere Fragen.